Immissionsgrenzwerte

Nach TA Luft, Teil 2, zuletzt geändert am 27.2.1986, gelten in Deutschland z.Z. die in der Tab. angegebenen I...

Die aufgeführten I sind Richtwerte, die z.B. bei Genehmigungsverfahren für neue Industrieanlagen verwendet werden. Wichtig ist dabei v.a., daß die Vorbelastung der Luft mit diesen Schadstoffen mitberücksichtigt wird.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G - M, I, Umweltrecht.