Category Archives: R
Rutengänger
siehe Wünschelrute
Autor: KATALYSE Institut
Runderneuerte Reifen
Bei R. werden auf Altreifen neue Fahrprofile aufgeschweißt. 20% der Altreifen (66% Lkw, 34% Pkw) werden auf diese Art wiederverwendet.
So werden wertvolle Rohstoffe eingespart und die Abfallmenge und Emissionen verringert (Recycling). R. sind um 40% billiger als neue Reifen. Nach Herstellerangaben werden bei R. nicht mehr Reklamationen verzeichnet als bei Neureifen. R. tragen das Umweltzeichen.
Autor: KATALYSE Institut
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Autor: KATALYSE Institut
Rotguss
Rotguss wird auch als Mehrstoffbronze bezeichnet, da es aus Kupfer, Zinn, Zink, Blei, Nickel und Antimon bestehen kann. Der Gusswerkstoff ist eine Legierung (CuZnSn); sie enthält Kupfer (80-90 Prozent), Zinn (1,5-11 Prozent), und Zink (1-9 Prozent).
Rotguss hat gute Gleiteigenschaften, ist verschleißfest und kavitationsbeständig. Er findet Einsatz bei der Produktion von hydraulischen Anlagen, Gleitlagern, Zahnrädern, Schleifringen und Schneckenrädern. In der Sanitärinstallationstechnik ist Rotguss der Werkstoff schlechthin und wird für die Herstellung von Absperr-, Sicherungs- und Regulierarmaturen und für Fittinge eingesetzt.
Rotguss ist salzwasserbeständig und besitzt eine Zugfestigkeit von 15 - 30 kp/mm². Rotguss ist universell einsetzbar und kann mit allen bekannten Installationswerkstoffen beliebig kombiniert werden, z. B. in der Rohrsystem-Verbindungstechnik mit Kupfer, Edelstahl, verzinktem Stahl und mit Kunststoff.
Rotguss lässt sich sehr gut bearbeiten und findet Anwendung in den unterschiedlichsten Pressverbindungssystemen. Während bei Bauteilen aus Messing Zugspannungen bedingt durch den Herstellungsprozess des Bauteiles auftreten können, z. B. Pressen oder durch fehlerhafte Montage, z. B. Überhanfen eines Gewindes. Rotgussteile sind dagegen frei von Spannungsrisskorrosion.
Rotguss ist ein nach EN 1982 (modifiziert nach DIN 50930/6) genormter Armaturen- und Installationswerkstoff. Die Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit wird in der DIN 50930 Teil 6 - 8.7.2 und 8.7.3 geregelt, danach darf Rotguss max. 3 Prozent Blei 3,0 Prozent und max. 0,6 Prozent Nickel enthalten. Legierungen aus Rotguss für Armaturen und Rohrverbinder müssen in Ihren Bestandteilen und in den für die Herstellung erforderlichen Begleitelementen bestimmte Anforderungen erfüllen, die durch die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) mit einer Kennzeichnung bestätigt werden. Danach ist Rotguss ein Werkstoff, der für alle Trinkwässer verwendet werden kann, da die Abgabe von Legierungsbestandteilen im Rahmen der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) liegen.
Rotguss wird heute überwiegend aus recyclten Material hergestellt und schont somit Umwelt und Ressourcen.
Autor: KATALYSE Institut
Rote Liste
Die R. der gefährdeten Tiere und Pflanzen in Deutschland wird im Auftrag der Bundesregierung erstellt und z.T. durch Landeslisten ergänzt.
Der Bestand der Tier- und Pflanzenarten wird alle 7-10 Jahre überprüft, zuletzt in den Jahren 1977 und 1984. Von den Farn- und Blütenpflanzen wurde zuletzt 1988 eine neue Liste erstellt. Der Name R. geht auf die Arbeit der Internationalen Naturschutzorganisation, IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources), zurück, die erstmals 1966 aussterbende Säugetiere im sog. Red Data Book festhielt. In der R. werden Tiere und Pflanzen in fünf Gefährdungsstufen eingeteilt:
0: ausgestorben oder verschollen,
1: vom Aussterben bedroht,
2: stark gefährdet (nahezu im gesamten einheimischen Verbreitungsgebiet gehen die Bestände zurück),
3: gefährdet (in großen Teilen des Verbreitungsgebietes gehen die Bestände zurück) und
4: potentiell gefährdet (räumlich begrenztes Vorkommen).
In der 1988 vorgelegten Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen werden von 2.728 Arten rd. ein Drittel als gefährdet angesehen (s. Tab). Beispiele für vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten in Westdeutschland:
Farnartige Gewächse: Stachelporiges Brachsenkraut, Virginianische Mondraute, Pillenfarn, Schwimmfarn u.a.
Samenpflanzen: Zwergteichrose, drei Küchenschellenarten, Moltbeere, Wasserfalle, Deutsche Tamariske, Karlszepter, Wasserlobelie, Edelraute, Schachblume, Sumpfgladiole, Monte-Baldo-Segge, neun Orchideenarten.
In Westdeutschland gibt es noch 600 wildlebende Wirbeltierarten, von denen die Hälfte in ihrem Fortbestand als gefährdet gilt (s. Tab). Beispiele für vom Aussterben bedrohte Tierarten in Westdeutschland:
Säugetiere: Alpensteinbock, Biber, Baumschläfer, Otter, Luchs, Nordische Wühlmaus, Schweinswal, Birkenmaus sowie vier Fledermausarten. Vögel: Seeadler, Steinadler, Wanderfalke, Kornweihe, Wiesenweihe, Uhu, Sumpfohreule, Sperlingskauz, Weißstorch, Kranich, Moorente, Rohrdommel, Kormoran, Goldregenpfeifer, Birkhuhn, Auerhuhn, Wiedehopf u.a. Fische: Flußneunauge, Lachs, Meerforelle, Maifisch, Huchen, Zobel, u.a. Neue Daten zur R. der Wirbeltiere werden voraussichtlich Ende 1992 erscheinen.
Artensterben, Artenschutz
Autor: KATALYSE Institut
Rotasche
siehe Kieselrot
Autor: KATALYSE Institut
Rostschutzmittel
Stoffe zur Verhinderung (R.) oder zum Abbau von Rost (Rostentfernungsmittel, Rostumwandler).
R. können Bleimennige (Blei) oder krebserzeugendes Zinkchromat enthalten. Produkte ohne Blei und Chromat tragen das Umweltzeichen und enthalten Zinkphosphat, Zink o.a. Rostumwandler bestehen aus ätzender 25%iger Phosphorsäure (Säuren) oder stark reizenden Peroxiden, die Eisenoxid (Rost) in Eisenphosphat umwandeln sollen. Außerdem sind entfettende giftige Substanzen wie 1,1,1-Trichlorethan und Tetrachlorethen enthalten. Das für Großobjekte mangels kostengünstiger Alternativen immer noch verwendete Bleimennige wird bei Sanierungsmaßnahmen, z.B. Sandstrahlen von Stahlbrüchen, in großen Mengen in die Umwelt eingebracht.
Autor: KATALYSE Institut
Rost
Rost bildet auf Eisen und Stahl unter Einwirkung von Wasser und Sauerstoff und trägt somit zur Zerstörung dieser Materialien bei.
Rostschutz bedeutet, Eisen und Stahl gegen Feuchtigkeit oder Sauerstoff abzusperren. Rostschutzmassnahmen sind zum Beispiel Legieren, dass heisst Aufbringen von Schmelzüberzügen, aus nichtrostenden Metallen ( Zink, Zinn, Blei, Kupfer, Nickel, Chrom), Emaille oder Kunststoffen ( PVC, PE), Anstrich mit Rostumwandlern (phosphor- bzw. chromatsaure Lösungen) oder Rostschutzanstriche ( Rostschutzmittel). Es werden auch ölige Kunstharze, synthetischer Kautschuk, Aluminiumbronze, Teer und Bitumen verwendet.
Der Einsatz nichtrostender Materialien bei Rostschutz bietet häufig Alternativen. Ist dies nicht möglich, sind konstruktive Lösungen zu bevorzugen. Dazu zählt auch die einkontaktliche Bildung eines Rostfilms auf der Oberfläche. Ein Verrosten tieferer Schichten wird auf diese Weise erschwert oder gar verhindert.
Autor: KATALYSE Institut
Rohrreiniger
R. (Abflussreiniger) sollen Verstopfungen im Abflussbereich, die sich aus Kalkseifen, Fett, Haaren und Speiseresten aufbauen können, verhindern bzw. bereits entstandene wieder beseitigen.
Dazu wird sehr aggressive Chemie eingesetzt. Es gibt zwei Anwendungsformen:
1. R.-Granulate enthalten Natriumhydroxid. Die hoch alkalische Substanz verseift Fette und greift Haare etc. an. Außerdem löst es das ebenfalls enthaltene metallische Aluminium unter starker Wärmeentwicklung und Bildung von Wasserstoff-Gas. Die Gasproduktion soll den Schmutz lockern helfen. Da Wasserstoff mit Luft das entzündliche Knallgas bilden kann, wird noch Nitrat zugesetzt, welches den Wasserstoff unter Bildung von Ammoniak abfängt.
2. Flüssige R. sind gleichfalls hoch alkalisch, enthalten daneben noch Tenside und Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge), wobei letzteres insb. gegen Haarverstopfungen wirkt.
Von beiden Varianten muss dringend abgeraten werden. Sie sind aufgrund ihrer ätzenden Natur gefährlich für den Anwender und korrodieren die verschiedensten Materialien. Bei den chlorhaltigen Varianten besteht bei falscher Anwendung zusammen mit Säuren (WC-Reiniger) die Gefahr spontaner Bildung von Chlor-Gas. Hinzu kommt hier die AOX-Belastung des Abwassers als weiterer Nachteil.
Seit kurzem werden R. auf Enzym-Basis angeboten. Hier ist das unmittelbare Gefährdungspotential sicherlich geringer, das ändert nichts an der Tatsache, dass Rohrverstopfungen wirksamer, preiswerter und umweltschonender mit mechanischen Methoden wie Saugglocke und Spirale behoben werden können.
Autor: KATALYSE Institut
RNS
siehe Ribonukleinsäure
Autor: KATALYSE Institut
Richtwerte
R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.
Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu. R. basieren auf einem mehr oder weniger großen Wissens- und Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten, z.B. MIK-Werte, R. für Schadstoffe in Nahrungsmitteln, tolerierte Gehalte für Schwermetalle im Boden, Toleranzgrenzen, angestrebte Werte etc.
Autor: KATALYSE Institut
Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften
Eine EG-Richtlinie hat den Status eines verbindlichen europäischen Gesetzes.
In der Umweltpolitik ist die R. die übliche und am häufigsten angewandte Rechtsnorm. Die R. wird auf Vorschlag der EG-Kommission vom Ministerrat der EG beschlossen und richtet sich an die Mitgliedstaaten. Die R. muss - meistens innerhalb von zwei Jahren - in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden ("Rechtsangleichung") und erlangt somit erst zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Dabei bleibt es den Adressaten überlassen, welche Form und Mittel sie zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einsetzen wollen.
Es gibt ca. 200 EG-Richtlinien im Bereich des Umweltschutzes, von denen ca. 45 größere Bedeutung erlangt haben, insb. im Bereich des Gewässerschutzes (Trinkwasserrichtlinie), des Chemikalienrechts, der Überwachung von Industrieanlagen (Sevesorichtlinie), des Luft-Immissionsschutzes; v.a.sind zu nennen: die UVP-Richtlinie, die Vogelschutz-Richtlinie.
Bei der Umsetzung von Umweltrichtlinien in nationales Recht und Praxis in den Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Unterschiede. Dänemark und Frankreich gaben bislang am wenigsten Anlaß zur Klage. Dagegen haben Italien, Luxemburg und Irland nur 50 - 60% der Richtlinien umgesetzt.
Deutschland nimmt in der Umsetzung mit 99 vom 136 Umwelt-Richtlinien einen Mittelrang ein; ca. 30 Verfahren wegen Nichtumsetzung wurden von der EG-Kommission gegen Deutschland eingeleitet. Beanstandungen bei der Umsetzung der Vogelschutz-, Badegewässer- und Trinkwasserrichtlinien führten bereits zu Urteilen vor dem Europäischen Gerichtshof.
Autor: KATALYSE Institut
Ribonukleinsäure
Abk.: RNS und RNA (engl.)) Die genetische Information, die in der DNS gespeichert ist, wird zu ihrer Realisierung in eine spezifische Boten-Ribonukleinsäure (m-RNA) umgeschrieben, die bei höheren Organismen aus dem Zellkern ins Zellplasma transportiert wird.
Dort bindet sie an die proteinbildenden Zellorganellen, die Ribosomen, wo nach der Information der m-RNA Proteine synthetisiert werden. Dies geschieht mit Hilfe der Transfer-Ribonukleinsäuren (t-RNA), die die Aminosäuren des Zellplasmas zu den Ribosomen transportiert.
Einige Viren bilden Ribonukleinsäure als Speicher der Erbinformationen anstelle der DNS.
Autor: KATALYSE Institut
Reststoffverwertung
siehe Wiederverwertung (Recycling), Abfallgesetz, Sekundärrohstoffsystem, Verpackungsverordnung.
Autor: KATALYSE Institut
Restrisiko
Ursprünglich aus der Risikodiskussion bzgl. Kernenergie (Kernkraftwerk, GAU) stammender, mittlerweile im Umweltrecht weitverbreiteter Begriff, der eine mögliche künftige Grundrechtsgefährdung bezeichnet, die von einer Anlage ausgehen könnte, die jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts derart klein und unwahrscheinlich sein muss, dass sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" ist.
Ungewissheiten "jenseits der Schwelle praktischer Vernunft" (Akzeptabilitätsmaßstab) haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Sie sind unentrinnbar und insofern als "sozialadäquate" Lasten von allen Bürgern zu tragen (BVerfGE 49, 89/143). Nach dieser Lehre ist Risikovorsorge im Restrisiko-Bereich keine tatbestandliche Schadensvorsorge i.S. des 7 II Nr.3 AtG, sondern Restrisiko-Minimierung nach Ermessen. Hinter alledem steht nicht nur die Frage: "Wie sicher ist sicher genug?", sondern auch, welche Institutionen eigentlich berechnet haben, dass das Risiko einer Gefährdung jenseits der Schwelle praktischer Vernunft liege und damit ein Restrisikos sei. Oftmals berechnen Kritiker ein erheblich höheres Risiko, das dann kaum noch als Restrisiko zu bezeichnen ist (GAU).
Ist der Begriff Restrisiko schon im Atomrecht fragwürdig, so mutet die durchaus übliche Heranziehung des Restrisiko-Begriffs im Immissionsschutzrecht zur Bezeichnung der von allen Bürgern zu tragenden Waldschäden (Waldschadenserhebung) abenteuerlich an und dient der Verwirrung der Rechts- sowie der Verschleierung der politischen Diskussion.
Autor: KATALYSE Institut
Restmonomere
Bei der Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation von Kunststoffen bleiben stets kleine Anteile von M. im Polymerisat zurück, welche als Rest-M. bezeichnet werden.
In Kunststoffteilen und –produkten können Rest.-M. an die Oberfläche wandern und dadurch in den angrenzenden Stoff (Migration) oder in die Atemluft gelangen.
siehe auch Monomere
Autor: KATALYSE Institut
Ressourcen
Der Begriff Ressourcen bezeichnet die Gesamtheit aller natürlichen Rohstoffe oder Mittel um bestimmte Aufgaben zu lösen.
- Als Ressourcen werden einerseits Mittel bezeichnet, die benötigt werden, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
- Andererseits auch die Gesamtheit aller natürlichen Rohstoffe, Hilfs- und Produktionsmittel für die wirtschaftende Tätigkeit des Menschen. Darunter werden v.a. Rohstoffe und Energieträger verstanden, im weiteren Sinne umfasst dieser Begriff auch die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, wie Luft, Wasser, Boden. Es wird zwischen erneuerbaren und nicht endlichen Ressourcen unterschieden.
Autor: KATALYSE Institut
Resorption
(Lat.: sorbere = verschlucken, verschlingen.) Aufnahme oder Ein- und Aufsaugung meist wasserlöslicher Stoffe in die Blut- oder Lymphbahnen über Schleimhäute (Darm) oder Haut.
Autor: KATALYSE Institut
Reseda
Früher in Europa, Amerika und Westasien kultivierte Färbepflanze.
Heute ist die R., auch Gelber Wau genannt, auf Schotter-Unkrautfluren anzutreffen. Der durch Abhacken der oberen blühenden Sprosse freigesetzte Farbstoff Luteolin eignet sich zum Gelbfärben von Wolle, Baumwolle und Seide. Am längsten hielt sich seine Verwendung in der Seidenfärberei zur Erzeugung licht- und waschechter Gelb- und Grünfärbungen. Heute wird es wieder zunehmend zur Färbung von Naturtextilien und in Naturfarben eingesetzt.
Autor: KATALYSE Institut
Reizstoffe
R. werden entweder als Gase oder als feine Sprühnebel (Aerosole) eingesetzt und wirken allgemein reizend auf Augen-, Nasen und Rachenschleimhaut.
Dort verursachen sie ein Anschwellen und vermehrte Flüssigkeitsausscheidung (z.B. Tränen). Bereits im Ersten Weltkrieg wurden R. eingesetzt, die augenreizend wirken. Zu dieser unter der Bezeichnung Weißkreuz bekannten Gruppe zählen z.B. Bromaceton,
Chloraceton, CN- und CS-Gas. Die auf Nasen- und Rachenschleimhaut wirkenden R. werden unter der Bezeichnung Blaukreuz zusammengefasst.
Neben den beabsichtigten Wirkungen haben R. noch Nebenwirkungen, wie am Beispiel der Tränen-R. CN- und
CS-Gas (Chemische Keule) deutlich wird. CN-Gas führt in hoher Konzentration zu Hornhauttrübung, in schweren Fällen sogar zum Verlust des Augenlichts, auch Hautentzündungen und allergische Reaktionen sind dokumentiert. In neuester Zeit verstärken sich Hinweise, dass CN- und CS-Gas sogar eine krebserzeugende Wirkung zuzuschreiben ist.
Angesichts solcher Nebenwirkungen bleibt die Frage, ob der Einsatz dieser chemischen Kampfstoffe zur Auflösung von Demonstrationen durch die Polizei weiterhin zu vertreten ist. Auch die Möglichkeit für Privatpersonen, Sprühdosen mit CN- und
CS-Gas zum Selbstschutz käuflich zu erwerben, muss äußerst kritisch bewertet werden.
Lit.: D.Schrempf: Chemical-Mace - Wie gefährlich ist Chloracetophenon?; in: Chemie in unserer Zeit, 1978, S.146
Autor: KATALYSE Institut
Regeneration
Wiederherstellung;
1. Heilung beschädigter Organe, Körperteile oder Zellen,
2. Reaktivierung chemischer Stoffe, z.B. Katalysator oder Ionenaustauscher,
3. Wiederherstellung von Ökosystemen nach menschlichem Eingriff.
Autor: KATALYSE Institut
Recyclingpapier
siehe Umweltschutzpapier
Autor: KATALYSE Institut
Recycling
Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.
Im Sprachgebrauch werden unterschiedliche Methoden als R. bezeichnet:
- Die Wiederverwertung (z.B. Altglas-, Altpapier-, Weißblechsammlung) stellt die heutzutage meistbenutzte R.-Methode dar. Hierbei werden die Wertstoffe zu gleichwertigen Produkten verwertet. Der Erfolg ist davon abhängig, ob der Wertstoff sauber und ohne Beimischungen gewonnen werden kann. Die Sauberkeit der Wertstoffe hängt von der Art der Erfassung ab. Werden die Stoffe aus dem gemischt gesammelten
Abfall aussortiert (Hausmüllsortieranlagen, Sortierung von Müll), sind sie i.d.R. stark verunreinigt. Saubere Wertstoffe sind nur durch getrennte Sammlung (grüne Tonne,
Biotonne, Holsystem, Bringsystem) von Müll zu erzielen und haben auf dem Absatzmarkt gute Chancen.
- Die Weiterverwendung, z.B. der Gebrauch von alten Zeitungen als Geschenkpapier, ist strenggenommen kein R., da der Wertstoff nur zu einem minderwertigen Produkt weiterverwendet wird. Sie ist wüschenswert bei nicht wiederverwertbaren Wertstofen, stellt jedoch allenfalls eine Verschiebung des Müllproblems dar. Eine Weiterverwendung ist nur dann sinnvoll, wenn das Zweitprodukt wiederum verwertbar ist.
- Die Weiterverwertung, z.B. das Erstellen von Wärmedämmplatten aus Weinkorken oder die Herstellung von Parkbänken aus unsortierten Kunststoffabfällen (Plastifizierung). Als Weiterverwertung werden auch einige "thermische R.-Methoden" wie Müllverbrennung, Herstellung von Brennstoff aus Müll (BRAM), Pyrolyse, Hydrierung und Hydrolyse bezeichnet, mit denen versucht wird, Kunststoffe (PVC, Polyethylen, Polyethylenterephtalat, Polystyrol, s.a. Hausmüll) zu recyceln. Eine solche thermische Weiterverwertung ist kein R., da die Wertstoffe nicht im Kreislauf wieder zu gleichwertigen Produkten verarbeitet werden ("Recycling!").
- Die Wiederverwendung, z.B. die Benutzung von Pfandflaschen (Mehrwegverpackungen, Mehrwegflaschen), ist die umweltfreundlichste "R.-Methode". Im engeren Sinne ist die Wiederverwendung kein R., da sie ein Beitrag zur Abfallvermeidung und nicht zur Abfallverwertung ist.
Durch Wiederverwertung können Primärrohstoffe (z.B. Eisenerz) oder Primärenergie (z.B. Kohle) eingespart werden. Außerdem wird durch die Verringerung der Abfallmenge und durch den oftmals einfacheren Produktionsprozeß bei Verwendung von Abfällen die Umwelt geschont. Deshalb ist das R. von Wertstoffen wichtig, obwohl oftmals der finanzielle Aufwand zur Auslese groß ist und in der Praxis das Ziel der Abfallverringerung nicht erreicht wird. Ein R.-fähiges Produkt wird vom umweltbewußten Käufer bevorzugt gekauft. Dies führt dazu, daß die Gesamtmenge des Produktes steigt und trotz R.-Maßnahmen die Abfallmenge nicht verringert wird.
Zudem werden durch das Positiv-Image von R.-Produkten oft umweltfreundlichere Mehrwegsysteme durch Einwegsysteme ersetzt (Grüner Punkt, Verpackungsverordnung). Durch Ökosteuern auf Rohstoffe könnte R. auch ökonomisch attraktiver gemacht werden. Das Ziel, möglichst wenig Abfälle zu erzeugen, sollte immer an oberster Stelle stehen. Vermeiden ist besser als Verwerten.
Autor: KATALYSE Institut
Rechtsverordnung
R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen
werden; d.h., dass mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exekutive übertragen wird.
R. bedürfen immer einer Ermächtigung durch ein Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt (Art. 80 Abs.1 GG). R. haben also stets eine gesetzliche Grundlage und dienen deren Konkretisierung.
Kritikbedürftig erscheinen die oft zu weit gefaßten unbestimmten Rechtsbegriffe des ermächtigenden Gesetzes, da so die Verantwortung zur Gewichtung, Abwägung und Entscheidung im Detail - entgegen der normenkonkretisierenden Idee der R. - auf die Exekutive übertragen wird.
Autor: KATALYSE Institut
