Richtwerte

R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.

Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu. R. basieren auf einem mehr oder weniger großen Wissens- und Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten, z.B. MIK-Werte, R. für Schadstoffe in Nahrungsmitteln, tolerierte Gehalte für Schwermetalle im Boden, Toleranzgrenzen, angestrebte Werte etc.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, N - S, R, Weiteres / Sonstiges.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert