R. besitzen ein wesentlich geringeres Maß an Verbindlichkeit als Grenzwerte.
Rechtlich gesehen kommt ihnen der Wert einer Veröffentlichung oder gutachterlichen Stellungnahme zu. R. basieren auf einem mehr oder weniger großen Wissens- und Erfahrungsstand und regeln eine Fülle von Bedeutungsinhalten, z.B. MIK-Werte, R. für Schadstoffe in Nahrungsmitteln, tolerierte Gehalte für Schwermetalle im Boden, Toleranzgrenzen, angestrebte Werte etc.
Autor: KATALYSE Institut