Blausucht

M. ist eine erhöhte Konzentration der oxidierten Form des roten Blutfarbstoffs in den roten Blutkörperchen.

M. entsteht durch Aufnahme bestimmter Medikamente bzw. Substanzen, die eine Oxidation von Hämoglobin bewirken oder Aminoverbindungen und andere Oxidationsmittel. Säuglinge sind Genuss von nitrathaltigem Trinkwasser gefährdet.

Siehe auch: Methämoglobinämie

Autor: KATALYSE Institut

Berufskrebs

B. entsteht durch chemische und physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz.

Die WHO schätzt die B.-Fälle, gemessen an der Krebsrate der allgemeinen Bevölkerung, auf 1%. Nicht selten machen sich im Bereich der B. aufgrund der langen Latenzzeit die Folgen früherer Versäumnisse in den arbeitshygienischen Verhältnissen erst heute bemerkbar.

Viele Asbestarbeiter z.B. starben oder werden an einem seltenen Tumor sterben, dem Mesotheliom, der vom Brust- oder Bauchfell ausgeht; auch Lungenkrebs und Tumore des Magen-Darm-Traktes kommen gehäuft vor. Die Zeit von der Einwirkung bis zum Ausbruch der Krankheit (Latenzzeit) kann bei Asbest 15-50 Jahre betragen. Heute stellt sich heraus, daß immer neue Berufsgruppen ein erhöhtes Krebsrisiko haben.

Siehe auch: Arbeitsplatz

Autor: KATALYSE Institut

Berufskrankheiten

Bezeichnung für Erkrankungen, die als Folge einer beruflichen Tätigkeit entstehen und häufiger als bei der Allgemeinbevölkerung auftreten.

Die Kriterien zur Anerkennung einer B. sind in einer staatlichen Verordnung (B.-Verordnung von 20.6.68) festgelegt worden. In der Neufassung dieser Verordnung vom 1.4.88 werden 59 verschiedene B. aufgeführt. Dabei handelt es sich um Krankheiten, die durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen verursacht sein können. Ein besonderes Problem bilden die Berufskrebse und Berufs-Allergien.

Siehe auch: Silikose

Autor: KATALYSE Institut

Berufsgenossenschaften

Innerhalb der Sozialversicherung nehmen die B. die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung wahr.

Dazu gehören Unfallverhütungsmaßnahmen, Erste Hilfe sowie Rehabilitation nach Unfällen und bei Berufskrankheiten sowie finanzielle Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Insgesamt gibt es 34 B., bei denen ca. 1,5 Mio Unternehmen versichert sind.
Ähnlich wie die Gewerbeaufsichtsämter haben die technischen Aufsichtsbeamten der B. eine Aufsichtspflicht über die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Analyse von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Messung und Überwachung von Schadstoffen.
Die B. befinden sich durch ihre Doppelfunktion als Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzorgan immer in einem Konflikt zwischen
- der Anerkennung von Berufskrankheiten (Schutzfunktion) und
- dem Zwang, für die anerkannten Berufskrankheiten auch bezahlen zu müssen (Versicherungsfunktion).
Durch Nichtanerkennen von Berufskrankheiten können sie Kosten vermeiden. Um das Interesse der Arbeitnehmer an einer stärkeren Schutzfunktion zu unterstützen, müßten Maßnahmen wie das z.Z. diskutierte Verbandsklagerecht für Betriebsräte gegenüber den überbetrieblichen Aufsichtsbediensteten eingeführt werden.

Lit.: KATALYSE u.a.: Chemie am Arbeitsplatz, Reinbek 1987

Autor: KATALYSE Institut

Bergflachslunge

Alte umgangssprachliche Bezeichnung für die Berufskrankheit Asbestose. (siehe auch Stichwort Asbestose).

Engl.: asbestosis; ist eine Staublungenkrankheit durch eingeatmeten Asbeststaub, die zur Lungeninsuffizienz führen kann. Es tritt eine Lungenfibrose mit Atemnot, Reizhusten, Auswurf und Hinfälligkeit auf. In sehr später Phase kann eine bösartige Entartung (»Asbestkrebs« der Lunge) erfolgen.

Asbestose ist inzwischen eine von den Berufsgenossenschaften anerkannte und entschädigungspflichtige Berufskrankheit.

Autor: KATALYSE Institut

Behaglichkeit

Ob ein Mensch sich in seiner Umgebung behaglich fühlt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Einerseits gibt es individuelle Faktoren wie z.B. Gesundheit, Kleidung, Aktivitätsgrad, Konstitution, Nahrungsaufnahme, andererseits gibt es Umweltfaktoren wie Raumlufttemperatur, Temperatur der Umgebungsflächen, Luftfeuchte, Luftbewegung, Geräusche, Gerüche, Beleuchtung (Licht), Kontakt zur Umwelt etc., die Einfluß auf die B. haben. Früher wurden bei der Auslegung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen, Klimaanlagen) im wesentlichen nur die Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit berücksichtigt. Dies hat häufig zu Unzufriedenheit bis hin zu einer Beeinflussung der Gesundheit bei den von RLT-Anlagen betroffenen Personen geführt. Dies ist auch unter dem Begriff Sick building Syndrom bekanntgeworden. Aus diesem Grunde wird versucht, bei der Auslegung von RLT-Anlagen immer mehr Einflußfaktoren zu berücksichtigen. So wurde neben dem Aktivitätsgrad und der Kleidung auch die Luftreinheit bzw. die Geruchsbelastung als Auslegungsparameter eingeführt. Hierzu wurden eigens zwei neue Einheiten, das Olf und das Dezipol geschaffen.

Siehe auch: Raumklima, Bauökologie, Baubiologie

Autor: KATALYSE Institut

BAT-Wert

B. bedeutet Biologischer Arbeitsstoff-Toleranz-Wert. Er wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für verschiedene Stoffe festgelegt.

Der B. beschreibt die beim Menschen im Blut, Plasma, Harn oder Ausatemluft maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes, die nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens die Gesundheit der Beschäftigten auch dann nicht beeinträchtigt, wenn sie während 40 Wochenstunden regelmäßig erzielt wird. B. sind für gesunde Arbeitnehmer konzipiert und berücksichtigen nicht diejenigen, die körperlich geschwächt sind.

Die im Rahmen ärztlicher Vorsorgemaßnahmen ermittelten Analysen-Werte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Beurteilung der im biologischen Material eines Beschäftigten gemessenen Werte ist dem Arzt vorbehalten, der hierfür auch die Verantwortung trägt.

Mit den B. werden bis zu einem gewissen Grade Vergiftungen zugelassen, wobei die Methode geeignet ist, für bestimmte schmutzige Arbeitsplätze die Arbeitnehmer auszuwählen, die mit den Schadstoffen am schnellsten fertig werden. Dadurch ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, Arbeitsplatzsanierungen vorzunehmen.

Siehe auch: MAK-Wert

Autor: KATALYSE Institut

Barytstaublunge

(Barytose) Gutartige Staublunge mit knötchenförmigen Einlagerungen von Baryt (BaSO4) in das Lungenbindegewebe.

Führt zu keiner Beeinträchtigung der Lungenfunktion, da der Körper auf Baryt nicht allergisch reagiert und Baryt auch nicht giftig ist. Das Lungengewebe verändert sich nicht im Gegensatz zu der Silikose, Asbestose, Kaolinlunge und Aluminium-(Staub-)Lunge. B. tritt bei der Verarbeitung von Schwerspat auf.

Siehe auch: Eisenstaublunge

Autor: KATALYSE Institut

Bagassosis

Allergische Staublungenerkrankung mit evtl. tödlichem Ausgang durch berufliche Einatmung von Zuckerrohrrückständen (frz.: Bagasse), die mit Actinomyceten (Strahlenpilze) kontaminiert sind.

Siehe auch: Farmer-Lunge, Berufskrankheiten

Autor: KATALYSE Institut

Bäckerallergie

Allergischer Hautausschlag an Händen und Unterarmen, aber auch Asthma, hervorgerufen durch hochmolekulare Bestandteile im Mehlstaub, in der Backhefe oder auch durch Mehlverbesserungsmittel (Ammoniumpersulfat).

Für die Sensibilisierung können Monate oder Jahre erforderlich sein. Anzeigepflichtige Berufskrankheit.

Siehe auch: Allergie

Autor: KATALYSE Institut

Atopie

A. ist eine familiär auftretende, daher vererbbare Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten gegen Umweltstoffe.

Die A. ist assoziiert mit erhöhter IgE-Bildung (Allergie) und/oder veränderter pharmakologischer Reaktivität. Klinisch sind oft Heuschnupfen, Asthma, Ekzeme oder Nesselfieber zu finden.+

Siehe auch: Immunsystem

Autor: KATALYSE Institut

Atmungsgifte

Als A. bezeichnet man Stoffe, die in die Atemkette eingreifen und die normale Sauerstoffaufnahme verhindern.

Der giftigste Vertreter ist Blausäuregas (HCN, Zyklon B). Beim Einatmen dieses Giftes wird im Körper das Enzym Cytochromoxidase blockiert, wodurch die Übertragung von Sauerstoff vom O2-Transportvehikel Hämoglobin in das Gewebe unterbunden wird, das Opfer erstickt. Mit dem A. Blausäuregas wurden unter dem Namen
Zyklon B in deutschen Konzentrationslagern Millionen Menschen ermordet.

Daß heute in US-amerikanischen Gaskammern mit Blausäuregas Todesurteile vollstreckt werden, mutet in diesem Zusammenhang geradezu zynisch an. Ähnlich wie Blausäure wirkt Kohlenmonoxid (CO). Als chemische Kampfstoffe sind die A. relativ ungeeignet, da es schwierig ist, die notwendigen hohen Konzentrationen im Gelände zu erreichen.

Autor: KATALYSE Institut

Asthma bronchiale

Ungewöhnlich starke, atemwegsverengende Reaktion auf Reize, meistens auf inhalierte Stoffe.

Es kommt durch Kontraktion der Bonchialmuskulatur, durch Schwellung der Bronchialschleimhaut sowie durch Bildung eines zähen, schlecht abzuhustenden Sekrets zu einer anfallsweisen Behinderung der Atmung. Die Atmung kann leicht bis mäßig beeinträchtigt sein, es kann jedoch auch zum lebensbedrohlichen Atemversagen kommen.

Häufige A.-Anfälle führen durch Überdehnung der Lungenbläschen zu deren teilweiser Zerstörung (Lungenemphysem) und damit langfristig zur Verschlechterung der Lungenfunktion. Chronisches A. führt auch zu einer Überbeanspruchung und Schädigung der Herzfunktion. Ausgelöst wird die Krankheit in etwa der Hälfte aller Fälle durch allergische Reaktionen auf Allergene wie Pollen, Tierhaare, Hausstaub, Chemikalien u.a. (Allergie).

Sie entsteht oft schon in der Kindheit und geht häufig mit anderen allergisch bedingten Leiden wie Heuschnupfen oder endogenem Ekzem (Milchschorf) einher. Bei der Entstehung spielen auch eine angeborene Veranlagung sowie psychische Faktoren eine Rolle.

Allerdings kann auch eine starke Irritation der Luftwege durch Reizgase (Ozon, Stickoxide, Schwefeldioxid) oder eine langfristige Überbeanspruchung der Atemwege durch eine chronische Bronchitis einer A.-Erkrankung zugrunde liegen.

Durch die zunehmende Luftverschmutzung kommt es zu einer steigenden Zahl asthmatischer bzw. bronchialer Erkrankungen. Medikamente können den Krankheitsverlauf lindern, führen jedoch nicht zu einer Heilung. Erlernen von Atemtechniken, Atemtherapie, Psychotherapie, Naturheilverfahren sind ebenfalls Maßnahmen gegen A.

Autor: KATALYSE Institut

Asbestose

Auch Asbeststaublunge. Spezifische Erkrankung (Fibrose) durch Einatmen von Asbeststaub.

A. entsteht nach langjähriger Einatmung relativ hoher Asbestfaser-Konzentrationen, die i.d.R. an asbestverarbeitenden Arbeitsplätzen auftraten. Die Latenzzeit, also die Zeit zwischen Asbestexposition und dem Erkennen der Erkrankung, liegt im Mittel bei etwa 20 Jahren. Die fibrogene Wirkung (Narbenbildung) ist als körpereigene Abwehrreaktion zu verstehen, mit dem Versuch der Freßzellen, in die Lunge eingedrungene Asbestfasern zu verdauen.

Beim Versuch der Phagozyten und Makrophagen, die Eindringlinge durch Aufnahme in den Zelleib unschädlich zu machen, stirbt die Freßzelle ab. In der Folge versucht sich eine weitere Freßzelle an der Asbestfaser, stirbt ab usw. Durch diese Vorgänge bildet sich Narbengewebe.

Dadurch verringert sich die Elastizität und die Gasaustauschfläche der Lunge, was zu einer starken Funktionseinschränkung führt. Das Herz versucht den zunehmenden Funktionsverlust der Lunge so weit wie möglich zu kompensieren. Tödliche Verläufe bei A. beruhen i.a. auf Herzversagen.

Siehe auch: Asbeststaub

Autor: KATALYSE Institut

Arbeitsstoffverordnung

Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe.

Seit dem 1.10.86 durch die Gefahrstoffverordnung abgelöst. Die A. regelte die Handhabung von gefährlichen Arbeitsstoffen.

Autor: KATALYSE Institut

Arbeitsschutz

Unter A. versteht man alle Maßnahmen zum Schutz vor und Vermeidung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, die bei der Arbeit (Arbeitsplatz) und durch Arbeit entstehen, einschließlich Planung, Konstruktion, Herstellung, Import, Ausstellung, Inverkehrbringen, Betrieb und Verwendung von Produkten, die bestimmten A.-Anforderungen genügen müssen.

Im deutschen sog. Dualen A.-System sind diese in staatlichen (Gesetze und Verordnungen) und branchenspezifischen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Berufsgenossenschaften) festgelegt. Die Zuständigkeit für den staatlichen A. liegt beim Bundesminister für Arbeit, der hierfür durch die Bundesanstalt für A. fachlich unterstützt wird. Sachgebiete des A. sind: 1. Arbeitsstätten und Betriebshygiene, 2. Maschinen, Geräte und technische Anlagen, 3. Gefahrstoffe, 4. Arbeitszeitregelungen, 5. Schutz bestimmter Personengruppen (z.B. Jugendliche, Schwangere), 6. A.-Organisation im Betrieb (A.-Aufgaben von Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragtem, Arbeitnehmer und des A.-Ausschusses).
Insb. im Gefahrstoffbereich (Gefahrstoffverordnung) ergeben sich häufig ähnliche Anforderungen des A. und des Umweltschutzes, weshalb in einigen Betrieben gemeinsame Abteilungen oder Stabsstellen gebildet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Arbeitsplatz

Quelle vieler Umweltbelastungen sind die Produktionsverfahren.

Neben der Belastung durch Chemikalien aus Produktionsverfahren sind die Berufstätigen heute - z.B. im Büro - auch Schadstoffen ausgesetzt, die aus den verwendeten Baustoffen (z.B. Formaldehyd aus Spanplatten) oder der zunehmenden Computerisierung (Computer, Bildschirm) erwachsen. Die Schädlichkeit eines Stoffes wird oft zuerst am Arbeitsplatz erkannt, weil dort die Menschen viel höheren Konzentrationen ausgesetzt sind (z.B. Vinylchlorid, Asbest, Blei, Mineralwolle).

Arbeiter sind die erste Risikogruppe gegenüber Stoffen, die später auch zu Umweltproblemen führen können. Zunehmend findet eine Chemisierung, d.h. die Verwendung von immer mehr Chemikalien im Produktionsprozeß, an fast allen gewerblichen Arbeitsplätzen statt. Jährlich kommen rd. 400 neue reine Arbeitsstoffe in den Handel. 10.000-50.000 chemische Verbindungen sind als krebserregend (Krebs) einzustufen. Regelmäßig Kontakt hat der Mensch mit ca. 500-1.000 dieser Stoffe, mit der Hälfte von diesen im Berufsleben.

Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind in Deutschland durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Ein zweigleisiges System soll gegen Gesundheitsschäden und vor Unfällen schützen. Grundlage ist einerseits die Gewerbeordnung, die durch zahlreiche Verordnungen und Gesetze ergänzt wurde, und andererseits die Reichsversicherungsordnung, auf deren Grundlage die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften basieren.

1980 wurde dieses System durch den Erlaß der Störfallverordnung erweitert und durch die 2. Novellierung der Arbeitsstoffverordnung verbessert. Für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung wichtige Regelwerke und Verordnungen in diesem gesetzlichen System sind: die Arbeitsstättenverordnung, die Arbeitsstoffverordnung, die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte), die Technischen Richtkonzentrationen (TRK-Werte), die Biologischen Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), die Unfallverhütungsvorschriften, das Arbeitssicherheitsgesetz (1976), die Störfallverordnung und die Berufskrankheiten-Verordnung (1976).
Berufskrankheiten, Berufskrebs

Lit.: KATALYSE u.a.: Chemie am Arbeitsplatz, Reinbek 1987

Autor: KATALYSE Institut

Apoptose

Das Wort kommt aus dem griechischen und setzt sich zusammen aus apo = ab, weg und ptosis, das so viel wie Niedergang, Abfallen, Senkung bedeutet.

In der deutschen Übersetzung heißt es allgemein „programmierter Zelltod“. Zunächst wurde der Begriff Apoptose für den Blattfall bei Pflanzen im Herbst verwendet. Im Unterschied zur Nekrose, die jederzeit von außen durch Infektionen oder Verletzungen auftreten kann, wird die Apoptose von der Zelle gezielt und aktiv eingeleitet, wenn die betreffende Zelle vernichtet werden soll. Es ist ein genetisch kontrollierter Prozess, der auch bei Einzellern wie Bakterien und Hefen zu finden ist.

Schon in den 1970-er Jahren wurde der apoptotische Vernichtungsvorgang beschrieben, aber kaum beachtet. Erst vor ca. 10 Jahren ging man der Sache nach und so kann man heute einige Merkmale der Apoptose beschreiben und ihren Sinn teilweise erklären. Ausgelöst durch interne oder externe Impulse, wird zuerst eine Schrumpfung der Zelle eingeleitet, dann werden die Zellbestandteile durch Enzyme abgebaut und die Reste von Fresszellen (Phagozyten) aufgenommen und verdaut.

Zweck des Vorgangs: Nicht mehr benötigte oder krankhaft veränderte Zellen werden entfernt, um einen reibungslosen Ablauf von Entwicklung und Stoffwechsel zu gewährleisten. Beispielsweise findet schon in der Embryonalphase des Menschen die Apoptose statt, wenn in einem bestimmten Stadium die Schwimmhäute zwischen den Zehen oder nicht verknüpfte Nervenzellen abgebaut werden. Beim Erwachsenen ist der programmierte Zelltod ein wichtiger Faktor für die Gesunderhaltung des Organismus, denn mit diesem Werkzeug können Zellen mit Fehlfunktionen ausgemerzt werden. Besonders deutlich wird der Sinn des programmierten Zelltods im Zusammenhang mit dem Immunsystem und bei der Entstehung von Krebszellen. Durch Vernichtung von falsch programmierten Immunzellen wird verhindert, dass diese auf den eigenen Organismus losgehen, oder dass sich eine Krebszelle ungehemmt vermehren kann. Ebenso werden virusinfizierte Zellen erkannt und apoptotisch vernichtet. Bei Keimzellen werden genetisch stark veränderte Zellen auch auf diesem Weg beseitigt.

Wird die Apoptose falsch reguliert, kann es zu schweren Veränderungen kommen. So könnte durch erhöhte Apoptoseaktivität Alzheimer und Parkinson entstehen, bei zu geringer Aktivität könnten Tumorentwicklung, Virusinfektionen und Autoimmunerkrankungen begünstigt werden. In Säugetierzellen wird die Apoptose durch Sauerstoffradikale ausgelöst. Hier besteht auch ein Zusammenhang mit nicht-ionisierender Strahlung.

Autor: KATALYSE Institut

AOX

Analyseverfahren und Meßgröße für die Menge an adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (X steht in der organischen Chemie für die Halogene Fluor, Chlor, Brom und Iod) im Wasser.

Der A. wird u.a. zur Qualifizierung von Abwasser verwendet (Abwasserabgabengesetz). Dabei ist zu beachten, dass die verschiedenen Halogenverbindungen unterschiedliche Toxizitäten besitzen.

Siehe auch: Klärschlammverordnung, Halogene Fluor, Chlor, Brom, Iod, Wasser

 

Autor: KATALYSE Institut

Antikörper

Siehe Immunsystem.

Autor: KATALYSE Institut

Antigen

Begriff aus der Immunologie für Substanzen, die die Bildung spezifischer Antikörper auslösen.

I.d.R. handelt es sich dabei um hochmolekulare, körperfremde Eiweiße (Proteine). Substanzen geringer Molekülgröße können nur dann die Bildung spezifischer Antikörper in einem Organismus auslösen, wenn sie zuvor mit größeren Proteinen Komplexe gebildet haben, z.B. durch Bindung an körpereigene Eiweiße immunogen werden (Formaldehyd, Di-Isocyanate).

Siehe auch: Immunsystem, Antikörper

Autor: KATALYSE Institut