Berufskrankheiten

Bezeichnung für Erkrankungen, die als Folge einer beruflichen Tätigkeit entstehen und häufiger als bei der Allgemeinbevölkerung auftreten.

Die Kriterien zur Anerkennung einer B. sind in einer staatlichen Verordnung (B.-Verordnung von 20.6.68) festgelegt worden. In der Neufassung dieser Verordnung vom 1.4.88 werden 59 verschiedene B. aufgeführt. Dabei handelt es sich um Krankheiten, die durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen verursacht sein können. Ein besonderes Problem bilden die Berufskrebse und Berufs-Allergien.

Siehe auch: Silikose

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Gesundheit.