Berufsgenossenschaften

Innerhalb der Sozialversicherung nehmen die B. die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung wahr.

Dazu gehören Unfallverhütungsmaßnahmen, Erste Hilfe sowie Rehabilitation nach Unfällen und bei Berufskrankheiten sowie finanzielle Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Insgesamt gibt es 34 B., bei denen ca. 1,5 Mio Unternehmen versichert sind.
Ähnlich wie die Gewerbeaufsichtsämter haben die technischen Aufsichtsbeamten der B. eine Aufsichtspflicht über die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Analyse von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Messung und Überwachung von Schadstoffen.
Die B. befinden sich durch ihre Doppelfunktion als Unfallversicherungsträger und Arbeitsschutzorgan immer in einem Konflikt zwischen
- der Anerkennung von Berufskrankheiten (Schutzfunktion) und
- dem Zwang, für die anerkannten Berufskrankheiten auch bezahlen zu müssen (Versicherungsfunktion).
Durch Nichtanerkennen von Berufskrankheiten können sie Kosten vermeiden. Um das Interesse der Arbeitnehmer an einer stärkeren Schutzfunktion zu unterstützen, müßten Maßnahmen wie das z.Z. diskutierte Verbandsklagerecht für Betriebsräte gegenüber den überbetrieblichen Aufsichtsbediensteten eingeführt werden.

Lit.: KATALYSE u.a.: Chemie am Arbeitsplatz, Reinbek 1987

Autor: KATALYSE Institut

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