BAT-Wert

B. bedeutet Biologischer Arbeitsstoff-Toleranz-Wert. Er wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für verschiedene Stoffe festgelegt.

Der B. beschreibt die beim Menschen im Blut, Plasma, Harn oder Ausatemluft maximal zulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes, die nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens die Gesundheit der Beschäftigten auch dann nicht beeinträchtigt, wenn sie während 40 Wochenstunden regelmäßig erzielt wird. B. sind für gesunde Arbeitnehmer konzipiert und berücksichtigen nicht diejenigen, die körperlich geschwächt sind.

Die im Rahmen ärztlicher Vorsorgemaßnahmen ermittelten Analysen-Werte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Beurteilung der im biologischen Material eines Beschäftigten gemessenen Werte ist dem Arzt vorbehalten, der hierfür auch die Verantwortung trägt.

Mit den B. werden bis zu einem gewissen Grade Vergiftungen zugelassen, wobei die Methode geeignet ist, für bestimmte schmutzige Arbeitsplätze die Arbeitnehmer auszuwählen, die mit den Schadstoffen am schnellsten fertig werden. Dadurch ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, Arbeitsplatzsanierungen vorzunehmen.

Siehe auch: MAK-Wert

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Gesundheit.