Ribonukleinsäure

Abk.: RNS und RNA (engl.)) Die genetische Information, die in der DNS gespeichert ist, wird zu ihrer Realisierung in eine spezifische Boten-Ribonukleinsäure (m-RNA) umgeschrieben, die bei höheren Organismen aus dem Zellkern ins Zellplasma transportiert wird.

Dort bindet sie an die proteinbildenden Zellorganellen, die Ribosomen, wo nach der Information der m-RNA Proteine synthetisiert werden. Dies geschieht mit Hilfe der Transfer-Ribonukleinsäuren (t-RNA), die die Aminosäuren des Zellplasmas zu den Ribosomen transportiert.
Einige Viren bilden Ribonukleinsäure als Speicher der Erbinformationen anstelle der DNS.

Autor: KATALYSE Institut

Reststoffverwertung

siehe Wiederverwertung (Recycling), Abfallgesetz, Sekundärrohstoffsystem, Verpackungsverordnung.

Autor: KATALYSE Institut

Restrisiko

Ursprünglich aus der Risikodiskussion bzgl. Kernenergie (Kernkraftwerk, GAU) stammender, mittlerweile im Umweltrecht weitverbreiteter Begriff, der eine mögliche künftige Grundrechtsgefährdung bezeichnet, die von einer Anlage ausgehen könnte, die jedoch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts derart klein und unwahrscheinlich sein muss, dass sie nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" ist.

Ungewissheiten "jenseits der Schwelle praktischer Vernunft" (Akzeptabilitätsmaßstab) haben ihre Ursache in den Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens. Sie sind unentrinnbar und insofern als "sozialadäquate" Lasten von allen Bürgern zu tragen (BVerfGE 49, 89/143). Nach dieser Lehre ist Risikovorsorge im Restrisiko-Bereich keine tatbestandliche Schadensvorsorge i.S. des 7 II Nr.3 AtG, sondern Restrisiko-Minimierung nach Ermessen. Hinter alledem steht nicht nur die Frage: "Wie sicher ist sicher genug?", sondern auch, welche Institutionen eigentlich berechnet haben, dass das Risiko einer Gefährdung jenseits der Schwelle praktischer Vernunft liege und damit ein Restrisikos sei. Oftmals berechnen Kritiker ein erheblich höheres Risiko, das dann kaum noch als Restrisiko zu bezeichnen ist (GAU).

Ist der Begriff Restrisiko schon im Atomrecht fragwürdig, so mutet die durchaus übliche Heranziehung des Restrisiko-Begriffs im Immissionsschutzrecht zur Bezeichnung der von allen Bürgern zu tragenden Waldschäden (Waldschadenserhebung) abenteuerlich an und dient der Verwirrung der Rechts- sowie der Verschleierung der politischen Diskussion.

Autor: KATALYSE Institut

Restmonomere

Bei der Polymerisation, Polyaddition oder Polykondensation von Kunststoffen bleiben stets kleine Anteile von M. im Polymerisat zurück, welche als Rest-M. bezeichnet werden.

In Kunststoffteilen und –produkten können Rest.-M. an die Oberfläche wandern und dadurch in den angrenzenden Stoff (Migration) oder in die Atemluft gelangen.

siehe auch Monomere

Autor: KATALYSE Institut

Ressourcen

Der Begriff Ressourcen bezeichnet die Gesamtheit aller natürlichen Rohstoffe oder Mittel um bestimmte Aufgaben zu lösen.

  • Als Ressourcen werden einerseits Mittel bezeichnet, die benötigt werden, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
  • Andererseits auch die Gesamtheit aller natürlichen Rohstoffe, Hilfs- und Produktionsmittel für die wirtschaftende Tätigkeit des Menschen. Darunter werden v.a. Rohstoffe und Energieträger verstanden, im weiteren Sinne umfasst dieser Begriff auch die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen, wie Luft, Wasser, Boden. Es wird zwischen erneuerbaren und nicht endlichen Ressourcen unterschieden.

Autor: KATALYSE Institut

Resorption

(Lat.: sorbere = verschlucken, verschlingen.) Aufnahme oder Ein- und Aufsaugung meist wasserlöslicher Stoffe in die Blut- oder Lymphbahnen über Schleimhäute (Darm) oder Haut.

Autor: KATALYSE Institut

Reseda

Früher in Europa, Amerika und Westasien kultivierte Färbepflanze.

Heute ist die R., auch Gelber Wau genannt, auf Schotter-Unkrautfluren anzutreffen. Der durch Abhacken der oberen blühenden Sprosse freigesetzte Farbstoff Luteolin eignet sich zum Gelbfärben von Wolle, Baumwolle und Seide. Am längsten hielt sich seine Verwendung in der Seidenfärberei zur Erzeugung licht- und waschechter Gelb- und Grünfärbungen. Heute wird es wieder zunehmend zur Färbung von Naturtextilien und in Naturfarben eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Reizstoffe

R. werden entweder als Gase oder als feine Sprühnebel (Aerosole) eingesetzt und wirken allgemein reizend auf Augen-, Nasen und Rachenschleimhaut.
Dort verursachen sie ein Anschwellen und vermehrte Flüssigkeitsausscheidung (z.B. Tränen). Bereits im Ersten Weltkrieg wurden R. eingesetzt, die augenreizend wirken. Zu dieser unter der Bezeichnung Weißkreuz bekannten Gruppe zählen z.B. Bromaceton,
Chloraceton, CN- und CS-Gas. Die auf Nasen- und Rachenschleimhaut wirkenden R. werden unter der Bezeichnung Blaukreuz zusammengefasst.
Neben den beabsichtigten Wirkungen haben R. noch Nebenwirkungen, wie am Beispiel der Tränen-R. CN- und
CS-Gas (Chemische Keule) deutlich wird. CN-Gas führt in hoher Konzentration zu Hornhauttrübung, in schweren Fällen sogar zum Verlust des Augenlichts, auch Hautentzündungen und allergische Reaktionen sind dokumentiert. In neuester Zeit verstärken sich Hinweise, dass CN- und CS-Gas sogar eine krebserzeugende Wirkung zuzuschreiben ist.
Angesichts solcher Nebenwirkungen bleibt die Frage, ob der Einsatz dieser chemischen Kampfstoffe zur Auflösung von Demonstrationen durch die Polizei weiterhin zu vertreten ist. Auch die Möglichkeit für Privatpersonen, Sprühdosen mit CN- und
CS-Gas zum Selbstschutz käuflich zu erwerben, muss äußerst kritisch bewertet werden.

Lit.: D.Schrempf: Chemical-Mace - Wie gefährlich ist Chloracetophenon?; in: Chemie in unserer Zeit, 1978, S.146

Autor: KATALYSE Institut

Regeneration

Wiederherstellung;
1. Heilung beschädigter Organe, Körperteile oder Zellen,
2. Reaktivierung chemischer Stoffe, z.B. Katalysator oder Ionenaustauscher,
3. Wiederherstellung von Ökosystemen nach menschlichem Eingriff.

Autor: KATALYSE Institut

Recycling

Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.

Im Sprachgebrauch werden unterschiedliche Methoden als R. bezeichnet:
- Die Wiederverwertung (z.B. Altglas-, Altpapier-, Weißblechsammlung) stellt die heutzutage meistbenutzte R.-Methode dar. Hierbei werden die Wertstoffe zu gleichwertigen Produkten verwertet. Der Erfolg ist davon abhängig, ob der Wertstoff sauber und ohne Beimischungen gewonnen werden kann. Die Sauberkeit der Wertstoffe hängt von der Art der Erfassung ab. Werden die Stoffe aus dem gemischt gesammelten
Abfall aussortiert (Hausmüllsortieranlagen, Sortierung von Müll), sind sie i.d.R. stark verunreinigt. Saubere Wertstoffe sind nur durch getrennte Sammlung (grüne Tonne,

Biotonne, Holsystem, Bringsystem) von Müll zu erzielen und haben auf dem Absatzmarkt gute Chancen.

- Die Weiterverwendung, z.B. der Gebrauch von alten Zeitungen als Geschenkpapier, ist strenggenommen kein R., da der Wertstoff nur zu einem minderwertigen Produkt weiterverwendet wird. Sie ist wüschenswert bei nicht wiederverwertbaren Wertstofen, stellt jedoch allenfalls eine Verschiebung des Müllproblems dar. Eine Weiterverwendung ist nur dann sinnvoll, wenn das Zweitprodukt wiederum verwertbar ist.

- Die Weiterverwertung, z.B. das Erstellen von Wärmedämmplatten aus Weinkorken oder die Herstellung von Parkbänken aus unsortierten Kunststoffabfällen (Plastifizierung). Als Weiterverwertung werden auch einige "thermische R.-Methoden" wie Müllverbrennung, Herstellung von Brennstoff aus Müll (BRAM), Pyrolyse, Hydrierung und Hydrolyse bezeichnet, mit denen versucht wird, Kunststoffe (PVC, Polyethylen, Polyethylenterephtalat, Polystyrol, s.a. Hausmüll) zu recyceln. Eine solche thermische Weiterverwertung ist kein R., da die Wertstoffe nicht im Kreislauf wieder zu gleichwertigen Produkten verarbeitet werden ("Recycling!").

- Die Wiederverwendung, z.B. die Benutzung von Pfandflaschen (Mehrwegverpackungen, Mehrwegflaschen), ist die umweltfreundlichste "R.-Methode". Im engeren Sinne ist die Wiederverwendung kein R., da sie ein Beitrag zur Abfallvermeidung und nicht zur Abfallverwertung ist.

Durch Wiederverwertung können Primärrohstoffe (z.B. Eisenerz) oder Primärenergie (z.B. Kohle) eingespart werden. Außerdem wird durch die Verringerung der Abfallmenge und durch den oftmals einfacheren Produktionsprozeß bei Verwendung von Abfällen die Umwelt geschont. Deshalb ist das R. von Wertstoffen wichtig, obwohl oftmals der finanzielle Aufwand zur Auslese groß ist und in der Praxis das Ziel der Abfallverringerung nicht erreicht wird. Ein R.-fähiges Produkt wird vom umweltbewußten Käufer bevorzugt gekauft. Dies führt dazu, daß die Gesamtmenge des Produktes steigt und trotz R.-Maßnahmen die Abfallmenge nicht verringert wird.

Zudem werden durch das Positiv-Image von R.-Produkten oft umweltfreundlichere Mehrwegsysteme durch Einwegsysteme ersetzt (Grüner Punkt, Verpackungsverordnung). Durch Ökosteuern auf Rohstoffe könnte R. auch ökonomisch attraktiver gemacht werden. Das Ziel, möglichst wenig Abfälle zu erzeugen, sollte immer an oberster Stelle stehen. Vermeiden ist besser als Verwerten.

Autor: KATALYSE Institut

Rechtsverordnung

R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen
werden; d.h., dass mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exekutive übertragen wird.
R. bedürfen immer einer Ermächtigung durch ein Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt (Art. 80 Abs.1 GG). R. haben also stets eine gesetzliche Grundlage und dienen deren Konkretisierung.
Kritikbedürftig erscheinen die oft zu weit gefaßten unbestimmten Rechtsbegriffe des ermächtigenden Gesetzes, da so die Verantwortung zur Gewichtung, Abwägung und Entscheidung im Detail - entgegen der normenkonkretisierenden Idee der R. - auf die Exekutive übertragen wird.

 

Autor: KATALYSE Institut

Rechtssetzungsverfahren der EG

Am R. sind beteiligt: EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof (EuGH).

Vereinfacht gesagt schlägt die Kommission vor, das Parlament und WSA beraten, der Ministerrat entscheidet, die Kommission kontrolliert wiederum und EuGH setzt EG-Rechtsakte in letzter Instanz durch oder legt diese im Streitfall weiter aus.
Beim Rechtssetzungsprozess stehen der Kommission zahlreiche Initiativrechte zur Verfügung. Mit einem "Legislativprogramm" unterrichtet die Kommission z.B. die anderen Organe jährlich im voraus über geplante Gesetzesvorhaben. Mit der Einführung des Mehrheitsprinzips bei den meisten Vorhaben zur Verwirklichung des Binnenmarktes hat die Konsensbereitschaft im Ministerrat zugenommen.
Die EG ist somit eine Rechtsgemeinschaft, schafft also gemäß den vertraglichen Bestimmungen einen einheitlichen und für Bürger, Wirtschaftssubjekte, Verwaltungen und Regierungen verbindlichen Rechtsraum. EG-Recht bricht im Zweifelsfall - etwa als Entscheidung des EuGH - sogar einzelstaatliches Recht, wenn die vertraglichen Beschlüsse erst einmal parlamentarisch ratifiziert wurden.
Die Rechtsakte der EG greifen tief in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ein. Verordnungen und Richtlinien können von den einzelstaatlichen Parlamenten und anderen demokratischen Institutionen der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Länder und kommunale Selbstverwaltung) nur bis zur Verabschiedung der Rechtsakte im Ministerrat beeinflußt werden. Entscheidungen des Ministerrats können nur noch umgesetzt werden.
Die EG ist ihrem Charakter entsprechend eine dynamische Gemeinschaft, d.h., sie baut ihre Handlungsspielräume beständig auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten aus. Dies betrifft auch das Umweltrecht der Gemeinschaft, das ca. 200 Einzelrechtsakte umfaßt, zu dem jährlich 10-20 neue hinzukommen.
Dem Parlament stehen zuwenig Rechte zu (Anfragen zu stellen, Stellungnahmen abzugeben, Gremien zu verklagen, die Kommission abzusetzen) und kann sich gegen Kommission und Rat nicht durchsetzen. Lediglich der Haushaltsentwurf der Kommission kann zeitweilig abgeblockt werden. 

Autor: KATALYSE Institut

Rechtsakte der EG

Außer den Richtlinien und Verordnungen der EG gibt es weitere Rechtsakte.
Aktionsprogramme oder Entschließungen sind programmatische, rechtlich nicht verbindliche Äußerungen im Innenverhältnis der EG, die auch in der Europäischen Umweltpolitik Anwendung finden.

Das 4. Aktionsprogramm hatte die Laufzeit von 1988 bis 1992. Das 5. Aktionsprogramm heißt: "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und wird von 1993 an gelten.
Entscheidungen (v.a. der EG-Kommission) regeln einen Einzelfall, z.B. die Aufnahme von Gerichtsverfahren, Sanktionen oder im Bereich des Vollzugs von EG-Recht. Sie sind rechtlich verbindlich und können sich an Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen richten.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindliche Verlautbarungen im Außenverhältnis der EG.

Autor: KATALYSE Institut

REA

siehe Rauchgasentschwefelungsanlage

Autor: KATALYSE Institut

Radverkehrsplan

Das Bundesverkehrsministerium stellte am 24. April. 2002 den ersten Nationalen Radverkehrsplan vor. Ziele des Planes für den Zeitraum 2002 bis 2012 sind:

  • neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Förderung des Radverkehrs,
  • Umweltfreundlichkeit,
  • stadtverträgliche und kostengünstige Fortbewegung,
  • Förderung der Gesundheit und
  • Spaß am Fahrradfahren.

Autor: KATALYSE Institut

Radium

(Lateinisch: radius = Strahl), chemisches Element der II. Hauptgruppe, radioaktives Metall (Radioaktivität, Radionuklid)), chemisches Symbol Ra, Ordnungszahl 88, Schmelzpunkt etwa 700 Grad C, Siedepunkt 1.140 Grad C, Dichte 5,5 g/cm3.

Von R. sind 25 Isotope bekannt, in der Natur kommen Ra 223, Ra 224, Ra 226 und Ra 228 vor. Wichtigstes Isotop ist Ra 226 mit einer Halbwertszeit von 1.602 Jahren. R. wird aufgrund seiner ionisierenden Strahlung und seines chemischen Verhaltens als sehr radiotoxisch eingestuft. In den Körper aufgenommen wird R. mit Calcium verwechselt und vor allem in den Knochen angereichert (Anreicherung), wo es Knochenkrebs und Leukämie auslösen kann. Neben seiner direkten Wirkung ist R. durch seine starke Emanation (lat.: emanatio = Heraustreten eines radioaktiven Gases aus einem festen radioaktiven Stoff) von Radon gefährlich. Die Freigrenze (Mengenangabe, unterhalb derer man ohne Genehmigung und Anmeldung mit der Substanz hantieren darf, Strahlenschutz, Strahlenschutzverordnung) von R. liegt bei 5.000 Bq (rd. 0,136 mycrog). R. wurde früher als Strahlungsquelle z.B. in der Medizin (Strahlentherapie) eingesetzt und in Leuchtfarben für Uhren, Kompasse, Flugzeuginstrumente usw. verwendet. R. kommt in lokal sehr verschiedener Konzentration im Trinkwasser und Mineralwasser vor.

 

Autor: KATALYSE Institut

Radikale

Als freie Radikale bezeichnet man in der Chemie allgemein ein Molekül oder Atom, das ein ungepaartes Elektron besitzt. Derartige Spaltungen können durch hohe Temperaturen oder energiereiche Strahlung bei allen Molekülen erzwungen werden. Bei chemischen Reaktionen werden normalerweise Elektronenpaare übertragen. Weil die Elektronen der Atome bzw. Moleküle gern gepaart durch die Welt ziehen, sind Radikale bestrebt, sich bei ihrer Entstehung unmittelbar ein Elektron aus der Umgebung zu greifen. Dadurch sind sie äußerst reaktionsfreudig und verändern das nächste Atom oder Molekül, dessen sie habhaft werden können. Da sie dem betreffenden Partikel ein Elektron entziehen, machen sie dieses ebenfalls zum Radikal, womit eine Kettenreaktion in Gang kommt. Beenden kann eine solche Kettenreaktion ein anderes Molekül, das als Radikalfänger bezeichnet wird. Zu diesen gehören die Vitamine A, C und E sowie bestimmte Schutzenzyme. Diese Moleküle stellen sich sozusagen als Elektronengeber zur Verfügung, und die Kette bricht ab. Eine andere Möglichkeit ist die Reaktion zweier Radikale miteinander, wobei sich die beiden Moleküle zusammenlagern und fest verbinden.

Die Folge dieser Radikal-Aktion ist, dass die gekaperten Moleküle oder Atome in ihren Eigenschaften verändert werden. Da diese Abläufe in bestimmten Membranen der Zelle vor sich gehen, werden folglich die Zellmembranen geschädigt. Denn die Radikale reagieren vor allem mit den Fettstoffen, die einen wesentlichen Anteil der Membran selbst bilden (Membran-Lipide). Die Membran einer Zelle ist im Prinzip die „Haut“ der Zelle, die genau kontrolliert, welche Stoffe in die Zelle hinein und aus ihr heraus dürfen. Bei geschädigten Membran-Lipiden kann diese Funktion nicht mehr ausgeübt werden. So können unerwünschte Stoffe in die Zelle eindringen oder benötigte Substanzen am Eindringen gehindert werden. Bei starker Schädigung geht die Zelle zugrunde.

Radikalbildung ist einerseits ein natürlicher Vorgang beim normalen Stoffwechsel, der z. B. beim Fettabbau vorkommt. Bei einigen Stoffwechsel-Reaktionen werden Radikale sogar gebraucht. Zum Abfangen der Radikale müssen deshalb Schutzstoffe zur Verfügung stehen, weshalb wir z. B. die oben erwähnten Vitamine mit der Nahrung aufnehmen müssen. Künstlich erzeugte Radikale entstehen durch energiereiche, ionisierende Strahlung und auch, wie man seit einiger Zeit weiß, durch nicht-ionisierende Strahlung oder aus molekularem Sauerstoff (O2).

Beim Abbau von Fetten in den Zellen entstehen freie Sauerstoff-Radikale, diese holen sich ein Elektron von einem anderen Molekül, und zwar von Fettstoffen in der Zellmembran. Das Fettsäure-Radikal reagiert mit molekularem Sauerstoff zu einem Peroxy-Fettsäure-Radikal (Lipid-Peroxidation), das sich ein Elektron von einer anderen Fettsäure holt und es kommt zur oben beschriebenen Kettenreaktion, die durch Schutzstoffe abgebrochen wird.

Viele wichtige Herstellungsprozesse in der Chemie benutzen Radikale. Mit Radikalen können Verbindungen wie die chlorierten Kohlenwasserstoffe hergestellt werden, die sonst in der Natur nicht vorkommen und daher in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden ( Abbau, Persistenz). 

Autor: KATALYSE Institut

Quecksilberoxid-Batterien

Q. werden meist als Knopfzellen oder Knopfzellenbatterien (mehrere zusammengeschaltete Knopfzellen, Batterien) angeboten.

Sie zeichnen sich durch eine relativ hohe Energiedichte (0,4-0,52 Wh/cm3 gegenüber Alkali-Mangan-Batterien mit 0,2-0,3 Wh/cm3) und eine praktisch konstante Spannung während der Betriebszeit aus. Sie enthalten 30-40% Quecksilber und rd. 12% Zink. Aus diesem Grund sind Q. mit dem ISO-Symbol 7000/1135 gekennzeichnet und müssen nach Gebrauch dem Händler oder einer Sammelstelle zugeführt werden (Batterie-Entsorgung).
Anwendungen finden sie in kleinen Geräten, die eine lange Lebensdauer haben sollen, z.B. Hörgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate u. Uhren. Sie sollten aber nicht länger als 2 bis 3 Jahre gebraucht oder gelagert werden, da sonst die Gefahr eines Elektrolytaustritts besteht. Benötigt man höhere Leistungen oder längere Lebenserwartungen, ist man mit Lithiumbatterien gut beraten. Sie haben Energiedichten von 0,4-1 Wh/cm3 und Lebenserwartungen von über 10 Jahren.

Autor: KATALYSE Institut

Quecksilber

Chemisches Element, Symbol Hg, Ordnungszahl 80, Schmelzpunkt -38,84 Grad C, Siedepunkt 356,58 Grad C, Dichte 13,6 g/Kubikzentimeter.

Quecksilber gehört zu den selten vorkommenden Metallen, trotzdem entweichen jährlich zwischen 55.000 und 180.000 Tonnen gasförmig aus natürlichen Quellen (vgl. Welz & Sperling 1997, S.573). Hinzu kommen 8.000 bis 38.000 t Quecksilber, die vom Menschen in die Umwelt freigesetzt werden (z.B. Quecksilber-produzierende Industrie, Verkehr, Verbrennung von Kohle und Erdöl, Müllverbrennung sowie Erz- und Mineralaufbereitung) und weltweit verbreitet werden. 1995 betrugen die Quecksilber-Emissionen Deutschlands 31 Tonnen.

Zur Beurteilung von Toxizität und Umweltgefährdung müssen metallisches Quecksilber, anorganische Quecksilber-Verbindungen und organische Quecksilber-Verbindungen unterschieden werden:

  • Metallisches Q. oder auch als elementares Quecksilber bezeichnet: Chemisches Symbol Hg, flüssiges, silbrig glänzendes Schwermetall, das andere Metalle unter Bildung von Amalgamen löst (Amalgam-Zahnfüllungen). Metallisches Quecksilber verdampft aufgrund seines hohen Dampfdrucks leicht. In die Atmosphäre freigesetztes Quecksilber gelangt mit dem Regen in Gewässer (ca. 4.000 t/a), wo eine bakterielle Umwandlung in organische Quecksilber-Verbindungen erfolgt, weltweit entstehen dabei in Flüssen und Meeren ca. 490 t/a Methyl-Quecksilber. Metallisches Quecksilber wird u.a. als Thermometer-, Barometer- und Elektrodenmaterial (z.B. in Batterien) sowie als Extraktionsmittel für Edelmetalle verwendet.

    Quecksilber ist ein Zell- und Protoplasmagift, das u.a. in Leber, Nieren und Gehirn gespeichert und nur langsam über die Nieren (normale Ausscheidungsrate 10-20 mg/d) wieder ausgeschieden wird. Verschlucken von metallischem Quecksilber ist relativ ungefährlich, da Quecksilber aus dem Magen-Darm-Trakt schlecht resorbiert wird. Wesentlich gefährlicher ist der entstehende Quecksilber-Dampf (gute Fettlöslichkeit, hohe Diffusionsfähigkeit), der beim Einatmen zu ca. 80% resorbiert wird. Quecksilber-Dampf schädigt akut die Lungen und chronisch das Zentralnervensystem (ZNS). Chronische Vergiftungen sind ab 0,1-1 mg/m3 zu erwarten (akute Vergiftungssymptome: Metallgeschmack im Mund, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, blutige Durchfälle, chronische Vergiftungssymptome: Zahnlockerung, schwarzer Quecksilber-Saum an den Zähnen.). Am bedeutsamsten ist die Gefährdung durch inhalative Aufnahme von Quecksilber-Dämpfen am Arbeitsplatz (z.B. Zahnarztpraxen mit durchschnittlich 50 mg/kg und Spitzenbelastungswerten von 10 g Quecksilber/kg Hausstaub, Thermometerfabriken, Chloralkali-Industrie, Chlor). In Wohn und Arbeitsräumen verschüttetes Quecksilber muss sorgfältig eingesammelt werden. Aus Teppichen u.a. lässt sich Quecksilber mit Schwefel entfernen. Quecksilber ist Sondermüll, nicht in den Hausmüll geben!

  • Anorganische Quecksilber-Verbindungen (Quecksilber-Salze): Da Quecksilber-Salze kaum flüchtig sind besteht nur bei Aufnahme über Nahrung oder Trinkwasser sowie über die Haut Vergiftungsgefahr. Quecksilber-Salze wirken auf Haut und Schleimhäute ätzend. Einnahme führt zu Rachenentzündungen, Schluckbeschwerden, Benommenheit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Kreislaufkollaps und Schock. Die tödliche Dosis liegt bei Quecksilber-Salzen zwischen 0,2 und 1 Gramm.
  • Organische Quecksilber-Verbindungen (Methyl-Quecksilber): gute Fettlöslichkeit und eine lange biologische Halbwertszeit (70 Tage). Sie werden hauptsächlich als Fungizide (Saatbeizmittel, Obstanbau) und zur Holzkonservierung (Holzschutzmittel) eingesetzt, entstehen aber auch in Gewässern durch bakterielle Umwandlung aus Quecksilber. Quecksilber-haltige Beizmittel werden in Deutschland immer noch produziert (Pestizidexport), die Anwendung ist jedoch seit 1982 verboten.
    Methyl-Quecksilber ist die bei weitem giftigste Quecksilber-Verbindung und die einzige Verbindung, die in der MAK-Liste als fruchtschädigend eingestuft wird. Methyl-Quecksilber wird über Lunge und Verdauungstrakt zu 80% resorbiert. Organische Quecksilber-Verbindungen reichern sich besonders im ZNS an - nennenswerte Konzentrationen finden sich auch in Haaren, Leber und Niere. Sie können die Placentaschranke überwinden und wirken nachgewiesenermaßen fruchtschädigend (teratogen), der Fetus reagiert 3-4mal empfindlicher auf Methyl-Quecksilber als die Schwangere. Ausgeschieden werden organische Quecksilber-Verbindungen hauptsächlich über die Galle, geringe Mengen auch über Urin und Muttermilch.
    Vergiftungssymptome treten ab 200 mg aufgenommener Menge auf, machen sich aber anders als bei metallischem Quecksilber erst nach Wochen bemerkbar. Beim Erwachsenen können Mengen von 350 mg Methyl-Quecksilber tödlich wirken. Zu Vergiftungskatastrophen durch organische Quecksilber-Verbindungen kam es u.a. in den 50er Jahren in Japan und 1971/72 im Irak (Minamata Krankheit).

Monitoring-Studien über Konsumfischarten aus Nordsee und Nordatlantik weisen darauf hin, dass die Quecksilber-Belastung in Seefischen hauptsächlich auf die altersbedingte Quecksilber-Akkumulation natürlich vorkommenden Quecksilber zurückzuführen ist. Thunfische galten lange Zeit als besonders Quecksilber-belastet. Untersuchungen von Thunfischkonserven zeigen jedoch, dass die Quecksilber-Belastung von Thunfischerzeugnissen in den letzten 15 Jahren nicht zugenommen hat und im Durchschnitt bei 0,21 mg/kg liegt. Wegen des geringeren Verdünnungspotentials für eingebrachte Schadstoffe findet man bei Fischen aus Binnengewässern deutlich höhere Belastungen als bei Seefischen.

Grenz- und Richtwerte

  • Laut WHO sollte die Quecksilber-Gesamtaufnahme einen Wert von 5 µg/kg Körpergewicht/Woche nicht überschreiten. Zum Vergleich beträgt die durchschnittliche Quecksilber-Aufnahme aus der Nahrung (USA) 0,7 µg/kg Körpergewicht/Woche.
  • Richtwerte für Lebensmittel: Diverse 0,03 – 0,05 mg/kg als ZEBS-Richtwerte; 0,5 mg/kg bei Fisch lt. Verordnung und für einige spezielle Fischarten (Aal, Hecht, Lachs, Zander, Blauleng, Eishai, Heringshai, Katfisch, Rotbarsch) mit 1 mg/kg.
  • Grenzwert für Trink- und Mineralwasser: 1 µg/Liter
  • MAK-Wert: 0,1 mg/m3 (Luft)
  • Klärschlamm: 8 mg/kg
  • Boden: 10 – 80 mg/kg Bundesbodenschutzgesetz-Prüfwerte

Lit.: Welz, Bernhard/ Sperling, Michael: Atomabsorptionsspektrometrie, 4. neubearb. Aufl., Weinheim 1997.

Autor: KATALYSE Institut

Qualifikation

Eine Qualifikation wird durch (Fort-)Bildung erreicht und bezeichnet den Aufstieg in eine begrenzte Gruppe, durch die Erbringung einer definierten Leistung.

Eine Qualifikation beschreibt die Fähigkeit einer Person, eine bestimmte Tätigkeit regelmäßig auf einem gewissen Niveau ausführen zu können. Im Sport bezeichnet man Vorausscheidungen für ein Turnier oder Wettbewerb. Auch innerhalb eines Turniers spricht man gelegentlich von der Qualifikation für die nächste Runde.

Heute wird im Bereich der Bildung auch häufig von der Vermittlung von Schlüsselqualifikation gesprochen. Damit sollen Menschen auf dem Arbeitsmarkt befähigt werden, berufliche, gesellschaftliche und individuelle Probleme selbständig zu lösen.

Dazu gehören beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft, analytisches und strukturierendes Denken sowie konzeptionelle und organisatorische Fähigkeiten.

Autor: KATALYSE Institut

Pyrethrum

P. ist ein natürliches Insektizid (chemisch: Ester sekundärer Alkohole), das aus Chrysanthemenblüten gewonnen wird und schon den Römern als "persisches Insektenpulver" gegen Läuse und Flöhe half.

Zum Anbau von Chrysanthemum-Blüten werden Anbaubedingungen benötigt, die denen von Tee oder Kaffee gleichen. Die Temperatur beeinflußt den P.-Gehalt in der Blüte. Der sehr arbeitsintensive Anbau von Chrysanthemum führt dazu, dass er nur in sehr kleinem Maßstab erfolgt. Dadurch bedingt ist P. eines der teuersten Insektizide, das es gibt. Es findet aus diesem Grund und wegen seiner geringen Stabilität (es zerfällt in seiner chemischen Struktur innerhalb von ca. 2 Wochen) in der Landwirtschaft kaum Anwendung. P. wird in erster Linie im Haushaltsbereich als Wirkstoff in Insektensprays eingesetzt. P. wird in der Literatur als für Säuger leicht bis mäßig giftig angegeben. Menschen mit regelmäßigem P.-Kontakt können allergische Hautreaktionen zeigen (Allergie).
Der MAK-Wert für P. beträgt 5 mg/m3 (gemessen als Gesamtstaub).
Biologische Schädlingsbekämpfung

Autor: KATALYSE Institut

PXDF

Abk. für die Stoffgruppe der 3.300 chlorierten und/oder bromierten Dibenzofurane (X ist die in der organischen Chemie übliche Abk. für Halogen).
Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut

PXDD

Abk. für die Stoffgruppe der 1.720 chlorierten und/oder bromierten Dibenzo-p-dioxine (das X ist die in der organischen Chemie übliche Abk. für Halogen).
Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut