Außer den Richtlinien und Verordnungen der EG gibt es weitere Rechtsakte.
Aktionsprogramme oder Entschließungen sind programmatische, rechtlich nicht verbindliche Äußerungen im Innenverhältnis der EG, die auch in der Europäischen Umweltpolitik Anwendung finden.
Das 4. Aktionsprogramm hatte die Laufzeit von 1988 bis 1992. Das 5. Aktionsprogramm heißt: "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und wird von 1993 an gelten.
Entscheidungen (v.a. der EG-Kommission) regeln einen Einzelfall, z.B. die Aufnahme von Gerichtsverfahren, Sanktionen oder im Bereich des Vollzugs von EG-Recht. Sie sind rechtlich verbindlich und können sich an Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen richten.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindliche Verlautbarungen im Außenverhältnis der EG.
Autor: KATALYSE Institut