Gewässerschutz

G. wird zur Notwendigkeit durch die vielfältige Nutzung von Gewässern (Gewässerbelastung)

Rechtsgrundlage für den G. sind in Deutschland v.a. das Wasserhaushaltsgesetz, das Abwasserabgabengesetz und das Waschmittelgesetz. Weitere Gesetze, die nicht ausschließlich dem G. dienen, kommen ihm ebenfalls zugute: z.B. Abfallgesetz, Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz.

Damit bestehen in Deutschland heute rechtliche Regelungen u.a. für Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wasserentnahme, Schiffahrt, Gemeingebrauch von Gewässern, bauliche Maßnahmen im oder am Gewässer, Beschränkung der Flächennutzung durch Einrichtung von Schutzgebieten, Verhütung von Störfällen, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien.

Die nationale Gesetzgebung Deutschlands ist auf zwei Ebenen in internationale Bemühungen für den G. eingebunden: zum einen über das europäische G.-Recht (EG-Umweltpolitik, Subsidiarität), zum zweiten über internationale Abkommen wie Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen, Bodenseekommission, Mosel- und Saarkommissionen, Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission, Kommissionen zum Schutz der Nordsee und der Ostsee, Oslo-London-Vertragsgesetz (Abfallbeseitigung auf See) u.a.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässersanierung

Nachdem durch jahrzehntelange unkontrollierte Einleitung von Abwässern in natürliche Gewässer deren Verunreinigungsgrad eine Trinkwasserversorgung der Anlieger (Uferfiltrat) und andere Nutzungen wie Erholung, Fischerei u.a. unmöglich zu machen drohte (Freizeit und Umwelt), wurden in der BRD G.-Programme beschlossen, die eine weitere Verschmutzung reduzieren und durch die Selbstreinigung der Gewässer allmählich zur Abnahme der Verunreinigungen führen sollen.

Am bekanntesten ist das Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm von 1972, dem das sog. Bodensee-Projekt (1960 bis 1969) vorausging, um den Bodensee vor Eutrophierung durch übermäßigen Phosphateintrag zu schützen.

Heute liegen für bestimmte Gewässer Qualitätsziele vor, die sich an der EG-Richtlinie über Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer orientieren. Die Genehmigungsbehörden leiten daraus Vorgaben für die Güte der Kläranlagen (Abwasserreinigung) der Direkteinleiter ab.

Eine Reduzierung der Ammoniumbelastung (Ammoniak), des AOX als Summenparameter und bestimmter in hohen Konzentrationen vorkommender Schadstoffe, wie z.B. Chlorphenole oder Schwermetalle, könnte so in einigen großen Gewässern erreicht werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Oberflächengewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässergüte

Beschaffung oder Eignung eines Oberflächengewässers als Lebensraum für Pflanzen oder Tiere (Ökologische Qualität).

Zur Beurteilung der G. können verschiedene Klassifizierungssysteme angewendet werden:

  • 1) Das Trophiesystem wird v.a. für die Beschreibung der G. von Seen verwendet. Es beschreibt in erster Linie die Nährstoffsituation des Gewässers (eutroph = nährstoffreich; oligotroph = nährstoffarm).
  • 2) Das Saprobiensystem (biologische Gewässergüte) mittels Indikatororganismen ist die klassische Bewertungsmethode für Fließgewässer. Es beschreibt v.a. die Belastung mit biologisch leicht abbaubaren organischen Substanzen (z.B. aus kommunalen Abwässern). Die biologische Gewässergütekarte für Deutschland wird seit 1975 alle fünf Jahre von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) publiziert.
  • 3) Die Belastung von Fließgewässern mit spezifischen Nähr- und Schadstoffen kann durch die chemisch-physikalische Gewässergüteklassifikation beschrieben werden. Hierdurch wird eine differenzierte Beschreibung der Belastungssituation einzelner Gewässerabschnitte möglich.
  • 4) Die ökologische Qualität eines Gewässers wird nicht nur durch die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen bestimmt, sondern ist auch von der Gewässerstruktur abhängig. Diese wird durch die Strukturgüteklassifizierung erfast. Die Struktur vieler Fließgewässer wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch rein technischen Gewässerausbau sehr stark verändert. Verschiedene Maßnahmenprogramme haben heute das Ziel der Verbesserung der Gewässerstruktur (z.B. Gewässerrenaturierung, Reaktivierung von Flussauen).
  • 5) Weitere Klassifizierungssysteme erfassen die Gewässerversauerung (mittels Indikatororganismen) und die Salzbelastung von Fließgewässern.

Lit.: UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt 2000, Berlin 2001

Autor: KATALYSE Institut

Gewässererwärmung

Die Temperaturentwicklung der Gewässer wird in Industrieländern längst nicht mehr ausschließlich durch natürliche Faktoren (Wärme, Wärmeübergänge, Zuflußtemperaturen usw.) bedingt.

Anthropogene Eingriffe, v.a. durch Kühlvorgänge (Abwärme) beeinflussen heute die Wassertemperatur. Meist findet die Belastung von Fließgewässern durch Einleiten von erwärmtem Kühlwasser aus Kraftwerken (85%) und Industrie statt (Kühlturm).

Bereits Erwärmungen von wenigen Grad lösen tiefgreifende Veränderungen der aquaischen Tier- und Pflanzengesellschaften aus. Deutlich wird die Wirkung steigender Temperaturen auf den im Wasser gelösten Sauerstoff. Die Löslichkeit nimmt bei höheren Temperaturen ab, gleichzeitig erfolgt die biogene Umsetzung rascher.

Bei der Zersetzung von organischen Substanzen wird dadurch vermehrt Sauerstoff verbraucht, es besteht somit bei gleichzeitiger starker Verschmutzung die erhöhte Gefahr des Umkippens eines Gewässers durch Sauerstoffmangel (Sauerstoffzehrung, Eutrophierung).

Autor: KATALYSE Institut

Gewässerbelastung

Beeinträchtigung des natürlichen Gewässerzustandes durch Verschmutzung und Erwärmung. V.a. Einträge von biologisch abbaubaren Stoffen können den Sauerstoffhaushalt der Gewässer belasten. Nährstoffe können zu Algenblüten führen oder Schadstoffe, wie Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle, auf Organismen giftig wirken.

Hauptbelastungskategorien sind:

  • leicht abbaubare organische Stoffe z.B. aus dem häuslichen Abwasser, die von den Mikroorganismen im Wasser unter Sauerstoffverbrauch abgebaut werden (Abbau, Sauerstoffzehrung). Diese Substanzen können in biologischen Kläranlagen (Abwasserreinigung) weitgehend entfernt werden.
  • Schwer bzw. nicht abbaubare organische Verbindungen meist aus Industrieabwässern, die durch Selbstreinigung der Gewässer schwer entschärft werden können und zunehmende Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung verursachen. Hierzu zählt auch die Belastung mit Pestiziden (Pflanzenschutzmittel).
  • Salze (Chloride, Sulfate, Nitrate u.a.) aus Industrie, Bergbau und Landwirtschaft.
  • Schwermetallverbindungen (Quecksilber, Cadmium, Nickel, Blei, Chrom u.a.) aus Industrieabwässern, die sich in Gewässersedimenten und über die Nahrungskette auch im Zellgewebe von Fischen anreichern können (Bioakkumulation).
  • Temperaturveränderungen durch Abwärme aus Kraftwerken und Industriebetrieben über Kühlwasserleitungen (Kühlwasser, Gewässererwärmung).
  • Auch die übermäßige Entnahme von Wasser zur Trink- und Brauchwassergewinnung ist eine Störung des Wasserhaushaltes (z.B. Grundwasserabsenkungen) und damit
    Gewässerbelastung .(Gewässerschutz).

Einträge von biologisch abbaubaren Stoffen können den Sauerstoffhaushalt der Gewässer belasten. Nährstoffe können zu Algenblüten führen oder Schadstoffe, wie Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle, auf Organismen giftig wirken. Nutzungen der Gewässer, wie Baden, Trinkwassergewinnung u.ä. werden dadurch beeinträchtigt. Mit der  im Jahre 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden. Dies erfordert eine schrittweise Reduzierung bis hin zur Beendigung der Einleitungen von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer.
Die Hauptquellen der Nähr- und Schadstoffbelastung der Gewässer sind die Landwirtschaft, kommunale Kläranlagen, Kraftwerke, Verkehr und Industriebetriebe. Jedoch ist die Gewässerbelastung, verursacht durch die Einleitung von Abwasser aus den Kommunen und der Industrie, in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist u.a. durch Produktionsaufgaben der in den neuen Ländern angesiedelten chemischen Industrie zurückzuführen. In den alten und neuen Ländern führte dies durch verbesserte Abwasserreinigungstechniken, konsequente Anwendung des „Standes der Technik“ und Abwasservermeidung zu einer überdurchschnittlichen Abnahme der Schwermetallemissionen. Verbesserungen im industriellen Bereich sind vor allem seit Anfang der neunziger Jahre mit Inkrafttreten der Abwasserverwaltungsvorschriften spürbar.

Heute dominieren Belastungen aus der Landwirtschaft.  Ein Teil der Gewässerbelastungen gelangt durch Erosion und Abschwemmung von Bodenpartikeln (vor allem bei Phosphat und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer. Bei der Grundwasserbelastung ist in erster Linie die Auswaschung von Nitrat als Folge des Einsatzes stickstoffhaltiger Düngemittel und die Verlagerung von Pflanzenschutzmitteln von Bedeutung. Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung der Gewässerverschmutzung aus landwirtschaftlichen Quellen ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt ist. Hier kommt der Düngeverordnung und den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzen- und Bodenschutz eine besondere Bedeutung zu.

Autor: KATALYSE Institut

Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Die am 1.10.1988 in Kraft getretene neue Fassung der K. (genaue Bezeichnung: 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) enthält v.a. folgende Bestimmungen:

  • Begrenzung der maximalen Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungen
  • Begrenzung der Rußemissionen von Ölheizungen
  • Begrenzung der Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von Holz- und Kohleöfen

Die Einhaltung der Werte wird vom Schornsteinfeger durch eine jährliche Messung überprüft.
Die K. gilt für Heizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 1000 kW. Für größere Anlagen gilt die TA Luft.

Autor: KATALYSE Institut

Immissionsschutz

Unter I. werden diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz von Menschen, Pflanzen und Tieren sowie von materiellen Gütern vor schädlichen Einwirkungen gewährleisten sollen.

Bzgl. der Luftverunreinigungen wird die Frage des I. mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt. Gerichte und Behörden sehen den I. für den Menschen als gesichert an, wenn die in der TA Luft angegebenen Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.

Da bei der Grenzwertfestlegung das Zusammenwirken der Schadstoffe nicht beachtet wird, ist anzuzweifeln, daß der I. die Gesundheit des Menschen verbürgen kann. Ferner ist zu bedenken, daß die Grenzwerte meist unter dem starken Druck ökonomischer Interessen festgelegt werden, wobei oftmals die Erfordernisse des Gesundheitsschutzes in den Hintergrund treten.

Tatsache bleibt, daß in Gebieten mit Schadstoffkonzentrationen der Luft, die im Bereich der zugelassenen Immissionsgrenzwerte liegen, bereits Schäden an der Vegetation auftreten. Die derzeitige Auffassung von Behörden und Gerichten, den I. rechtlich nur auf den Menschen zu beziehen, wird daher dem Gedanken des I. nicht gerecht, wie er im 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes formuliert wird.

Mit Hilfe des Bundesimmissionsschutzgesetzes kann bei der derzeitigen Rechtsprechung der I. nicht erreicht werden. Er kann nur durch eine strenge Begrenzung der Emissionen gewährleistet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Immissionsgrenzwerte

Nach TA Luft, Teil 2, zuletzt geändert am 27.2.1986, gelten in Deutschland z.Z. die in der Tab. angegebenen I...

Die aufgeführten I sind Richtwerte, die z.B. bei Genehmigungsverfahren für neue Industrieanlagen verwendet werden. Wichtig ist dabei v.a., daß die Vorbelastung der Luft mit diesen Schadstoffen mitberücksichtigt wird.

Autor: KATALYSE Institut

Heizkostenverordnung

Die H. wurde aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes vom 20.6.1980 erlassen. Die H. bestimmt, daß der Heizenergieverbrauch von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verbrauchsabhängig abgerechnet werden muß.

Untersuchungen haben ergeben, daß die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu einem sparsameren Umgang der Bewohner mit Heizenergie führt. So sank z.B. der Verbrauch in Gebäuden nach Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnunung um bis zu 30%.

Autor: KATALYSE Institut

Grossfeuerungsanlagenverordnung

Abk. GFAVO. Die am 1.7.83 in Kraft getretene G. legt für kohle-, öl- und gasbefeuerte Kraft- und Heizkraftwerke mit thermischen Leistungen über 50 MW (bei Gas: 100 MW) Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Staub, Kohlenmonoxid sowie Fluoride (Fluor) und Chloride fest.

Unterschieden wird zwischen Neuanlagen, das sind vorgesehene Kraftwerksprojekte, und Altanlagen, alle bestehenden, im Bau oder Genehmigungsverfahren befindlichen (Heiz-)Kraftwerke.

Grenzwerte für Neuanlagen:
SO2 in der Abluft
Anlagen über 300 MWth: 400 mg/m3 (Braunkohle: zunächst 650mg/m3), unter 300 MWth und Heizkraftwerke: 2.000 mg/m3
NOx in der Abluft
800 mg/m3 (bei Schmelzfeuerung 1.800 mg/m3)
Staub in der Abluft

Anlagen über 300 MWth: 50 mg/m3, unter 300 MWth: 125 mg/m3
Als die G. 1983 in Kraft trat, emittierten bundesdeutschen Steinkohlekraftwerke im Durchschnitt 2.500 mg SO2/m3 und Braunkohlekraftwerke 1.000 mg SO2/m3. Trotz vieler Ausnahmeregelungen, die z.T. über Jahre hinweg Emissionen über den Grenzwerten zuließen, konnte die G. die Schadstoffemissionen aus Kraftwerken bis 1989 drastisch senken

Schwefeldioxid: Um den SO2-Grenzwert von 400 mg/m3 einzuhalten, wurden bis Ende 1988 80% der installierten Braun- und Steinkohleleistung mit Rauchgasentschwefelungsanlagen nachgerüstet. Kraftwerke, bei denen eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll ist, müssen spätestens bis 1993 stillgelegt werden. Moderne Braunkohlekraftwerke kommen heute ohne Probleme auf SO2-Werte von 100-200 mg/m3. Erfolg: Im Jahr 1989 konnten die SO2-Emissionen gegenüber 1982 um fast 90% gesenkt werden.

Stickoxide: Die von der G. erlassenen Stickoxidgrenzwerte entsprachen schon bei ihrer Verabschiedung nicht dem Stand der Technik. Im November 1983 setzte der Sachverständigenrat für Umweltfragen den Grenzwert auf 400 mg/m3, und die Umweltministerkonferenz beschloß im April 1984 einen Grenzwert von 200 mg/m3. Während bei Öl-, Gas- und teilweise Braunkohlekraftwerken zum Unterschreiten dieses Grenzwertes sog.

Primärmaßnahmen genügten (Stickoxidminderung), mußten Steinkohlekraftwerke mit teuren und aufwendigen Rauchgasentstickungsanlagen mit Katalysatortechnik ausgerüstet werden. Bis Ende 1991 war die Umrüstung der Kraftwerke abgeschlossen und die Stickoxidemissionen konnten gegenüber 1982 um knapp 75% gesenkt werden.

Die Kraftwerke in den neuen Bundesländern sollen die im Westen gültigen Werte spätestens 1996 erreichen. Mehr und mehr in den Vordergrund gerückt sind die Kohlendioxidemissionen der Kraftwerke, die durch Abgasbehandlung nicht reduziert werden können (Kohlendioxid-Problem, Treibhauseffekt).

Autor: KATALYSE Institut

Grenzwerte

Rechtliche zulässige Höchstwerte für Emission und Immission von Schadstoffen, Lärm, Strahlung usw., die oft recht willkürlich festgelegt werden und dem Anspruch nach Bevölkerung und Umwelt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.

Dabei stellen Grenzwerte allerdings keine Trennungslinie zwischen Unbedenklichkeit und Gesundheitsrisiko dar, sondern i.d.R. einen politischen Kompromiß zwischen zugemutetem Gesundheitsrisiko und wirtschaftlichen Kosten. Die eigentliche Grenzwerte-Festsetzung bewegt sich im gerichts- und damit haftungsfreien Raum (Umwelthaftungsgesetz).

Grenzwerte gelten als wichtige Instrumente der Umweltpolitik, da mit ihrer Hilfe komplexe Sachverhalte quantifizierbar werden, d.h. auf Zahlenwerte reduziert werden. Grenzwerte kommt beim Vollzug des Umweltrechts eine Schlüsselfunktion zu. Grenzwerte besitzen ein hohes Maß an Verbindlichkeit, d.h. es können sich Rechtsfolgen aus diesen Werten ergeben. So ist z.B. die Einhaltung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte der TA Luft Voraussetzung für die Genehmigung einer Anlage.

Andererseits ist das Recht der Arbeitnehmer, auf Einhaltung der MAK-Werte zu klagen, sehr beschränkt. Erheblicher geringer als bei Grenzwerte sind die rechtlichen Möglichkeiten bei Richtwerten und Empfehlungen. Die Prüfung, ob Grenzwerte eingehalten werden, verlangt aufwendige Meßsysteme und kontinuierliche Messungen, was in vielen Bereichen, wie z.B. Abwassereinleitungen nur z.T. gegeben ist.

Beispiele: Grenzwerte für radioaktive Belastungen durch Kernkraftwerke und Medizin (Strahlenschutzverordnung, Tschernobyl, Röntgenverordnung), Luftschadstoffe (TA-Luft, Bundesimmissionsschutzgesetz, Großfeuerungsanlagenverordnung, Immissionsgrenzwerte, MIK-Werte, Emissionsgrenzwerte für Kfz), Arbeitsplatz (MAK-Werte), Lärmgrenz- und -richtwerte, Lebensmittelzusatzstoffe, Pflanzenschutzmittel, Wasserhaushaltsgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Genehmigungsverfahren

Zumeist förmliches Verwaltungsverfahren, in dem die Zulässigkeit von Projekten geprüft sowie Bedingungen und Auflagen festgelegt werden.

Bestandteile und Fristen der G. sind gesetzlich geregelt (u.a. imBundesimmissionsschutzgesetz(BImSchG), Atomgesetz (AtG),Wasserhaushaltsgesetz (WHG),Abfallgesetz (AbfG)). Grundsätzlich besteht das G. aus folgenden Verfahrensabschnitten:

  • Einreichen eines schriftlichen, durch prüfungsfähige Unterlagen untermauerten Antrags,
  • öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens,
  • die mit einer Einwendungsfrist (4-8 Wochen) versehene Auslegung des Antrags und der Unterlagen (nicht jedoch eventueller Behördenstellungnahmen und Sachverständigengutachten) zum Zweck der Bürgerbeteiligung (Einwendungen gegen das Vorhaben),
  • ein nach Ablauf der Einwendungsfrist durchzuführender Erörterungstermin und
  • Abschluß des G. durch eine Entscheidung über den Antrag und Bescheidung der Einwender.

Bei bestimmten vereinfachten Verfahren und Plangenehmigungen ist die Bürgerbeteiligung nicht immer möglich (z.B. BImSchG, AbfG, WHG). Die G.-Entscheidung kann verwaltungsgerichtlich angefochten werden (Klagebefugnis). Bei Großprojekten erfolgen meist Teilgenehmigungen (möglich nach dem AtG und dem BImSchG, nicht möglich nach dem WHG und dem AbfG). Ein Projekt benötigt oft - anders als bei der Planfeststellung - mehrere G. (z.B. Immissionsschutz, Wasseretc.).

Außerhalb dieser "offiziellen" Entscheidungsprozesse dürfen aber die informellen Absprachen zwischen den beteiligten Behörden und dem Antragsteller nicht vernachlässigt werden, mit denen - als Ausfluß des Kooperationsprinzips - das Verwaltungshandeln ausgehandelt wird. Durch die mangelnde Transparenz dieser Praktiken und durch das Nichtoffenlegen von Behördenstellungnahmen und Sachverständigengutachten (s.o.) wird schließlich ein Defizit an Bürgerbeteiligung produziert.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrstoffverordnung

Verordnung über gefährliche Stoffe, die am 1.10.86 (zuletzt geändert am 23.4.1990) die alte Arbeitsstoff-VO ablöste, da die Chemikalien nicht nur amArbeitsplatz, sondern als Gefahrstoff in allen Lebens- und Umweltbereichen auftreten.

Die G. ist dem Chemikaliengesetzuntergeordnet und ersetzt mehrere Landesgiftgesetze, Verordnungen über Heimarbeit und setzt die entsprechende EG-Richtlinie in nationales Recht um. Fortschritte sind die Einbeziehung von Umweltaspekten bei der Chemikalienbeurteilung; die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei der Bundespost und bei der Bundesbahn, Einarbeitung von technischen Regeln, MAK-Werte und TRK-Werte sowie Angleichung an Unfallverhütungsvorschriften.

Die Rechtsauffassung beruht auf alten Prinzipen: Schäden müssen eintreten, ehe sie repariert werden, Reparatur statt Prävention. Zwischen auslösendem Stoff und Erkrankung muß ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden, und zwar vom Betroffenen selbst. Kausalitätsprinzip statt Umkehr der Beweislast.

  • Stoffverbote besonders gefährlicher Chemikalien sind aus der Verordnungableitbar, aber durch Übergangsvorschriften und Anlagen zur Verordnung wieder aufgehoben,
  • Ersatzstoffeinsatz ist nur Gebot nicht Verpflichtung und
  • Unterlaufen der gesetzlichen Bestimmungen durch Zusammenmischen verschiedener ähnlicher Komponenten wird nicht verhindert.

    Die Verschärfung der Kennzeichnungspflicht führt aber immerhin dazu, daß die Verpackung keine die Gefahren verharmlosende Angaben, wie "nicht gesundheitsschädlich", enthalten darf.

    Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen beschäftigt, die Gefahren zu beurteilen und die Gesamtwirkung verschiedener gefährlicher Stoffe abzuschätzen. MAK-Wert-Überschreitungen sind den betroffenen Arbeitnehmern und dem Betriebsrat mitzuteilen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung der innerbetrieblichen Möglichkeiten die Arbeit niederlegen.

    Im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 wurden Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen verschiedener Technischer Regeln für Gefahrstoffe bekannt gegeben. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat u. a. Änderungen und Ergänzungen der


    TRGS 420 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe amArbeitsplatz: Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die betriebliche Arbeitsbereichsüberwachung"


    • TRGS 530 "Friseurhandwerk"

    • TRGS 553 "Holzstaub"

    beschlossen. Ebenfalls im Bundesarbeitsblatt Heft 1-2003 E 1991 (Seite 110) wurden die Berichtigungen bekannt gegeben:


    • TRGS 200 "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen"

    • TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt"

    • TRGS 519 "Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"

    • TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz »Luftgrenzwerte«"

    • TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft amArbeitsplatz"

    • TRGS 903 "Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte - BAT-Werte"

    Quelle: Umweltbundesamt Berlin

Autor: KATALYSE Institut

Gefährdungshaftung

Bis dato im Umweltrecht nur in Ansätzen (etwa im Gentechnikgesetz oder Wasserhaushaltsgesetz) vorhanden, wird die G. durch das neue Umwelthaftungsgesetz für eine Vielzahl von Anlagen eingeführt.

Die G. ist dadurch gekennzeichnet, daß sie den Verursacher eines Schadens zum Ersatz verpflichtet, ohne daß der Geschädigte ihm ein Verschulden an der Entstehung des Schadens nachweisen muß. Die Position des Geschädigten wird hierdurch verbessert.

Ob die G. allerdings zu einem verbesserten Umweltschutz beitragen kann, ist u.a. wegen der Versicherbarkeit des Risikos zweifelhaft (Kalkulierbarkeit der Kosten der Umweltverschmutzung).

Autor: KATALYSE Institut

Lobby-Arbeit von Umweltverbänden

Zur Durchsetzung von Umweltschutzinteressen können Umweltverbände Entscheidungsträger in Parlament und Verwaltung z.B. durch das Einbringen eigener Zielsetzungen bzw. durch das Bereitstellen von Informationen beeinflussen.

Umweltverbände werden i.d.R. zu Experten-Anhörungen während der Erstellung eines Gesetzes geladen. Die Praxis zeigt jedoch, daß aufgrund geringer finanzieller und personeller Ressourcen der Umweltorganisationen die tatsächlichen Einflußmöglichkeiten im Vergleich zur Interessenvertretung von Wirtschaft, Landwirtschaft u.a. relativ gering sind. Das Problem ist v.a., daß die formalen Anhörungen, zu denen die Umweltverbände geladen werden, sehr spät sind - die Entscheidungen sind meist schon gefallen. Echte L. müßte viel früher ansetzen, womit sich Umweltverbände gegenüber der stets präsenten Industrie schwertun.
Aufgrund der teilweisen Verlagerung von Rechtssetzungs-Befugnissen von der nationalen auf die europäische Ebene, erhöht sich der Aufwand der L. erheblich. Lobby-Arbeit muß sowohl gegenüber der EG-Kommission als auch dem EG-Ministerrat (und damit den nationalen Ministern) und dem Europäischen Parlament geleistet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Kidlex.de

KidLex.de ist das Online Schulprojekte zur Nachhaltigkeit als Unterrichtsthema an Schulen. Das Online-Projekt KidLex.de erschließt neue Wege des Lernens, denn gerade das Internet als multimediale Informationsquelle ermöglicht Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und diese mit dem aktuellen Unterricht zu verknüpfen.

Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Ausarbeitung von nachhaltigen Themenprojekten und Erstellung eines interaktiven Lexikons wird eine Auseinandersetzung mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung und Lokaler Agenda erreicht.

Das KidLex-Projekt stellt ein sinnvolles Konzept für Unterricht, Wahlfächer und Projekte v.a. im Ganztagsschulbetrieb dar. Es verbindet multimediale Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten. Die selbst gewählten Themen sollen sich bewusst am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Weitere Informationen, erste Ergebnisse und Teilnahmemöglichkeiten finden Sie auf der KidLex-Homepage.

KidLex lässt sich in Unterricht, Wahlfächern und Projekten gut einpassen. Mit der Bearbeitung eines Themas zur Nachhaltigkeit werden Unterrichtsinhalte mit journalistischen Arbeiten unter Einsatz verschiedener Medien neu erschlossen und mit Aktualität bereichert. Innovative Projekte und Wege zur attraktiveren und erfolgreicheren Gestaltung von Bildung in Schulen sind spätestens seit der PISA-Studie das Gebot der Stunde.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die aktuelle UN-Dekade „Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung“ unterstreicht die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 und setzt auf neue Aktivitäten und Ziele im Bildungsbereich. Mit der Ausweitung von Ganztagsschulen stellt sich die Frage sinnvoller Konzepte für Unterricht, Wahlfächer, Projekte und Freizeit. Einen Ansatz bietet die synergistische Verbindung von multimedialen Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten, wie etwa der Umweltbildung: Als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip erhält Umweltbildung ein festes Anwendungsfeld, die Forderung nach Medienkompetenz wird inhaltlich fundiert und das Thema Nachhaltigkeit findet Eingang in die Schulen.

Die Ziele
„Nachhaltigkeit von Schülern für Schüler“ ist eine klare Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Bildungssektors und erschließt neue Wege des Lernens. Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Erstellung eines interaktiven Lexikons und die Ausarbeitung von Schulprojekten zur Nachhaltigkeit wird nicht nur der Lerneffekt deutlich gesteigert, sondern auch die Sensibilisierung und Identifikation mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung. Die Aufgaben- und Schwerpunktstellung zur Bearbeitung von Themen oder Stichwortgruppen wird sich am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Im Mittelpunkt steht das alltagsspezifische und praktische Verständnis (Lernen durch Erfahrung). Der theoretische Hintergrund, die klare, einfache Definition ist die notwendige Basis.
Die Info-Plattform von KidLex.de wird innovative Schulprojekte und Best-Practice-Beispiele darstellen, Lösungsansätze aufzeigen und zum kreativen Umgang mit Zukunftsfähigkeit in Schule und Alltag von Jugendlichen anregen.

Der Mehrwert
Zahlreiche interessante Sachverhalte der Umweltbildung und der Nachhaltigkeit sind Bestandteil des Tagesgeschehens. Laufende Aktualität können aber weder Schulbücher noch engagierte LehrerInnen bieten. Gerade das Internet als multimediales Informations- und Arbeitsmittel ermöglicht, Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und direkt im Unterricht auszuwerten. Neue Formen effektiven und kooperativen Lernens und der Erwerb einer modernen Kulturtechnik werden möglich.

Die neuen Kompetenzen lauten:

  • Suchstrategien entwickeln,
  • Wissen zielgenau abrufen,
  • Ergebnisse gemeinsam bearbeiten und
  • verständlich weitergeben können.

Werden Aufgabenstellung und Recherchen in größere Zusammenhänge eingebettet, lernen SchülerInnen, dass Computer und Internet kein Selbstzweck sind, sondern nützliche Hilfsmittel für die praktische Arbeit darstellen.

 

Vier Projektvorschläge mit hohem Alltags- und Praxisbezug

1. Der "Rohstoff-Sack" – ein nachhaltiges Lernmodell für Wissen rund um nachwachsende Rohstoffe
Voll gepackt mit Rohstoffproben und Produkten, wie z.B. Hanfpapier, Tüten aus Kartoffelstärke, Kokosfasern, Biobaumwolle, Palmöl etc., mit Themen bezogenen Spielen, CD-Roms, Videos, Dia-Serien, Experimentier- und Bastelanleitungen bietet das neue Lernmodell besonders für Jugendliche sinnliche und praktische Zugänge zum Themenkomplex "Nachwachsende Rohstoffe der Erde". Die Inhalte sind didaktisch aufbereitet und für SchülerInnen ab der 7. Klasse konzipiert. Der Sack eignet sich besonders für den Einsatz in der Schule.

2. Schulworkshop „HAUSDETEKTIV“- Hausdetektive untersuchen Innenräume
Hausdetektive sind wachsam. Sie erleben spannende Umweltabenteuer und sind der Natur und naturwissenschaftlichen Phänomenen auf der Spur. So lassen sich die vielfältigen Aktivitäten dieser umweltpädagogischen Aktion beschreiben. Angesprochen werden aufgeweckte Kids zwischen 10 und 14 Jahren, also 5. bis 8. Schuljahr, die mehr über ihre Umwelt erfahren möchten.

3. NIX GEHT OHNE HANDY - Befragung und Auswertung zur Handynutzung von SchülerInnen
Handys haben unseren Alltag erobert. Sie sind oft nützliche Helfer, sie können Leben retten; aber sie können auch die Gesundheit gefährden. Handys können zur Sucht und damit zur Kostenfalle werden. Handys kann man leicht bedienen; aber der verantwortungsvolle Umgang will gelernt sein. Wir geben Anregungen, wie das Thema "Handy" in den Unterricht eingepasst werden kann. Das Thema entspringt der Lebens- und Erfahrungswelt Jugendlicher und wendet sich v.a. an 9. und 10. Klassen weiterführender Schulen. Am Beispiel des Handys lassen sich Aspekte wie Kaufverhalten, Marktentwicklungen und schließlich auch Konsumbewusstsein thematisieren.

4. Öko-Landbau ein spannendes Thema für die Schule - Auf jeden Fall!
Ökologischer Landbau ist über die ressourcenschonende Anbauweise hinaus in ein umfassendes Konzept von Ökologie, Ökonomie und Sozialen Ansprüchen eingebettet. Ökologischer Landbau und ökologische Lebensmittelverarbeitung basieren auf naturwissenschaftlichen Grundlagen, die zum Teil schon lange bekannt sind. In den Unterrichtsmaterialien geht es um die Grundlagen; gleichzeitig werden ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen in den Blick genommen. In den Unterrichtseinheiten von 5. bis 10. Klassen - ebenso wie in den Vorschlägen für Projekte und außerschulische Lernorte - bekommen die Schülerinnen und Schüler jede Menge Gelegenheit, selbst aktiv zu werden. Die Projektvorschläge stammen vom aid - Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und wurden im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau erstellt.

Autor: KATALYSE Institut

Institut für sozial- ökologische Forschung

Das Frankfurter Institut für sozial- ökologische Forschung (ISOE), welches 1989 gegründet wurde, verfolgt einen theoriegeleiteten und zugleich umsetzungsorientierten Forschungsansatz mit dem Ziel die Grenzen zwischen Wissenschaft, Natur und Gesellschaft, zwischen den Disziplinen zu überschreiten.
22 Mitarbeiter arbeiten derzeit in den folgenden fünf wissenschaftlichen Bereichen:

  • Wasser und nachhaltige Umweltplanung
  • Wissenschaft und Forschungspolitik
  • Alltagsökologie, Konsum und Stoffströme
  • Mobilität und Lebensstilanalysen
  • Ökologie, Demokratie und Entwicklung

Ausgangspunkt der Forschungsarbeit ist die Beobachtung, daß sich in der ökologischen Krise gesellschaftliche Handlungsmuster und natürliche Wirkungszusammenhänge wechselseitig durchdringen und eine krisenhafte Dynamik auslösen. Die miteinander verknüpften Problembereiche können daher nur mit einem Forschungsansatz angemessen bearbeitet werden, der natur- und sozialwissenschaftliche Disziplinen von Anfang an gleichberechtigt einbezieht. Deshalb arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen natur- und sozialwissenschaftlichen Bereichen in einer problem- und umsetzungsorientierten interdisziplinären Umweltforschung zusammen.
Der sozial-ökologische Forschungsansatz wird im Institut sowohl in Einzeluntersuchungen als auch in konzeptioneller, methodischer und theoretischer Grundlagenarbeit konkretisiert und weiterentwickelt
Das Institut finanziert sich weitgehend durch eingeworbene Forschungsaufträge. Auftraggeber sind u.a. das Umweltbundesamt, die Europäische Kommission und Bundes- und Länderministerien, Kommunen sowie Verbände. Im Rahmen von Verbundprojekten arbeitet das Institut in den letzten Jahren verstärkt mit der Wirtschaft zusammen. Darüber hinaus erhält das ISOE eine institutionelle Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt.
Das ISOE ist in ein vielfältiges Kooperationsnetzwerk eingebunden. Es reicht von regionalen Akteuren über nationale Institutionen bis hin zu internationalen Kooperationen mit Hochschulinstituten und Beratungseinrichtungen. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Zusammenarbeit im Rahmen der Forschungskooperation ökoforum.

Kontakt:

Institut für sozial-ökologische
Forschung (ISOE) GmbH
Hamburger Allee 45
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 - 69 - 7076919-0
Fax +49 - 69 - 7076919-11
info@isoe.de
www.isoe.de

Autor: KATALYSE Institut

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

In dem 1985 gegründeten Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) arbeiten Natur- und Sozialwissenschaftler an der anwendungsorientierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung. Die nachhaltige Entwicklung, besonders die Integration der Wirtschaftswissenschaften in die ökologische Fragestellung ist zentrales Anliegen des Berliner Institutes.
Das IÖW entwickelt Methoden und Instrumente, um politische Rahmenbedingungen und wirtschaftliches Handeln umweltverträglicher zu gestalten. Dies wird durch Gutachten, Stellungnahmen, Betreuung von Modellvorhaben, Tagungen, Workshops und auch grundlegender praxisorientierter Forschung erreicht.

Das IÖW umfasst folgende Forschungsfelder:

Ökologische Unternehmenspolitik (Unternehmen und Nachhaltigkeit, Umweltmanagementkonzepte, Umweltcontrolling / Umweltleistungsbewertung, Umweltkostenmanagement, Umweltkennzahlen, Ökobilanzen, Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation, Begleitforschung zu Evaluation und Monitoring )
Umweltpolitik und Umweltökonomie (Strukturwandel und Innovation, Umweltpolitik, Nachhaltigkeit und neue Steuerungsformen, ökologisch-ökonomische Bewertung, Arbeit und Umwelt, Zukunft der Arbeit, Globalisierung, EU-Integration und Umwelt sowie Theoriebildung)
Stadtentwicklung, Planung, Verkehr (Gesellschaftliche Modernisierung und wirtschaftlicher Wandel, Logistikstrategien, Wirtschaftsverkehr, Stadt- und Raumentwicklung, Planung und Politik, Personenverkehr)
Regionale Wirtschaftspolitik/Nachhaltige Regionalentwicklung (Nachhaltige Raum- und Regionalentwicklung, Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt und regionales Lernen, Governance (lokal und regional)/Regionalmanagement, Lokale und Regionale Agenda 21, Regionales Wirtschaften/Regionale Entwicklungskonzepte)
Ökologischer Konsum (Determinanten nachhaltigen Konsumverhaltens, nachhaltige Verbraucher- und Konsumpolitik, Umweltlernen von Verbrauchern, Ökologisierungsstrategien für den Einzelhandel)
Ökologische Produktpolitik (Integrierte Produktpolitik – IPP, Produkt-Ökobilanzen, Öko-effiziente Dienstleistungen, Öko- und Soziallabelling, Innovationprozesse von Technologien und Produkten)

Das IÖW gibt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) zweimonatlich das Magazin “Ökologisch Wirtschaften“, welches für Privatpersonen für € 40 und für Institutionen für € 80 pro Jahr zu abonnieren ist, heraus.

Kontakt:
IÖW-Geschäftsstelle Berlin
Potsdamer Straße 105
10785 Berlin
Tel.: +49-(0)30 - 884 59 4-16
Fax: +49-(0)30 - 882 54 39
e-mail: kommunikation@ioew.de
www.ioew.de

 

Autor: KATALYSE Institut

Generaldirektion Umwelt

Teil der EG-Kommission, die in 23 Generaldirektionen (vergleichbar mit nationalen Ministerien) unterteilt ist.

Die EG-Kommission hat nach EWG-Vertrag das alleinige Initiativrecht für Rechtsakte der EG. Darüber hinaus ist sie für die Anwendung der Vertragbestimmungen und der Rechtsakte der EG zuständig.
Die G. (Generaldirektion XI) ist für Angelegenheiten der Umwelt, der nuklearen Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Die Aktivitäten (z.B. die Erstellung von Richtlinien, Verordnungen usw.) der einzelnen Generaldirektionen müssen mit den anderen Generaldirektionen abgestimmt werden. Eine besonders starke Stellung hat dabei die Generaldirektion III (Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft).
In der G. werden die umweltrelevanten Rechtsakte erstellt (z.B. Verordnung zum europäischen Umweltzeichen, eco-label) als auch die Kontrolle über die Anwendung des umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts kontrolliert.
Für Interessensverbände des Umweltschutzes stellt die G. eine wichtige Anlaufstelle dar.

Autor: KATALYSE Institut

Mischoxid(MOX)-Brennelemente

M. sind Brennelemente, die neben Uran bis zu 5% Plutonium aus Wiederaufarbeitungsanlagen enthalten.

In immer mehr deutschen Kernkraftwerken werden M. eingesetzt. Siemens hat die Betreiber der Kernkraftwerke verpflichtet M. abzunehmen, obwohl diese erheblich teurer und störanfälliger sind und zudem in einem komplizierteren Verfahren entsorgt werden müssen. Grund dafür sind die großen Mengen Plutonium, die

bei der Wiederaufarbeitung anfallen und für die es ansonsten keine Verwendung gibt. Ohne Schnellen Brüter und ohne die Verwendung von M. in normalen Kernkraftwerken gibt es keinen Grund, eine Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente vorzunehmen (abgesehen von Waffenplutonium: Atomwaffen).
Argumente gegen die Verwendung von M.: Beim Einsatz von M. entstehen ca. zehnmal mehr langlebige radioaktive Transurane als bei Uran-Brennelementen. Durch M. wird der Plutonium-Umsatz im Kernkraftwerk und bei Transporten erheblich vergrößert. Bei schweren Unfällen (GAU) kann in größerem Maße Plutonium freigesetzt werden.
M. werden in Deutschland im umstrittenen Siemens-Brennelementewerk in Hanau hergestellt. Die Anlage wurde 1991 vom hessischen Umweltminister vorübergehend stillgelegt. Gefahren durch Plutonium.

Autor: KATALYSE Institut

Kosmische Strahlung

(auch: Höhenstrahlung) K. besteht aus energiereichen Teilchen, die aus dem Weltall stammen.

Bei den Teilchen der Primärstrahlung handelt es sich um Protonen (93%) und Heliumkerne (Alphastrahlung). Durch Wechselwirkung mit der Atmosphäre wandelt sich die K. in Sekundärstrahlung um, die aus Protonen, Neutronen, Elektronen, Mesonen, Neutrinos und elektromagnetischer Strahlung (Gammastrahlung) besteht. Die Neutronen der Sekundärstrahlung erzeugen in zwei verschiedenen Reaktionen mit atmosphärischem Stickstoff radioaktiven Kohlenstoff (C-14) bzw. Tritium.
Die K. bzw. die von ihr erzeugte Sekundärstrahlung trägt in Deutschland mit durchschnittlich 0,3 mSv zur natürlichen Strahlenbelastung bei. In Häusern ist der Anteil der K. an der
Strahlenbelastung geringer (Abschirmung), was aber durch zusätzliche
Strahlenbelastung von Radon und radioaktive Baustoffe mehr als kompensiert wird.
Wegen der abschirmenden Wirkung der Lufthülle nimmt die Intensität der K. mit zunehmender Höhe zu. Drastisch macht sich dies im Flugverkehr bemerkbar. Eine Studie der GFS in Neuherberg kam zu dem Ergebnis, daß das Flugpersonal bei 500 Stunden Flug und einer Durchschnittsflughöhe von 10.000 m einer durchschnittlichen zusätzlichen
Strahlenbelastung von 2,5 mSv ausgesetzt ist. Ein von der Pilotenvereinigung Cockpit bei der Universität Bremen angefordertes Gutachten kommt dagegen zu einem Ergebnis von 5 mSv bis 10 mSv im Jahr (dazu im Vergleich: die maximal zulässige Belastung der Bevölkerung durch kerntechnische Anlagen beträgt 2 mal 0,7 mSv/Jahr). In Zeiten verstärkter Sonnenfleckenhäufigkeit und üblichen Flughöhen von ca. 13.000 m können die Dosen sogar bis auf 15 mSv pro Stunde (!) ansteigen. In den Concorde-Überschallflugzeugen mit Flughöhen von 19.000 m wurden Detektoren installiert, die den Piloten ab einer Dosisleistung von 0,5 mSv/Stunde veranlassen sollen, eine niedrigere Flughöhe zu wählen. Eine typische
Strahlenbelastung für einen Flug London-Los Angeles liegt bei rund 0,01 mSv. Schwangere und Säuglinge sollten auf jeden Fall auf längere Flüge verzichten.

Autor: KATALYSE Institut

Kernschmelzen

Durch Ausfall der Kühlung eines Kernreaktors können die Temperaturen im Innern des Reaktors derart ansteigen, daß es zum Schmelzen der Brennelemente im Reaktorkern kommt.

Kernschmelzen ist mit der Abgabe großer Mengen radioaktiver Substanzen an die Umwelt verbunden (Radioaktivität). Störfallabläufe, die zum K. führen, nennt man Super-GAU. Umweltauswirkungen und Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von K.: GAU. Beim Reaktorunfall in Harrisburg schmolzen 25% der Brennelemente im Reaktorkern durch, in Tschernobyl kam es zum vollständigen Kernschmelzen.

Berstschutz

Autor: KATALYSE Institut