Heizkostenverordnung

Die H. wurde aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes vom 20.6.1980 erlassen. Die H. bestimmt, daß der Heizenergieverbrauch von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern verbrauchsabhängig abgerechnet werden muß.

Untersuchungen haben ergeben, daß die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu einem sparsameren Umgang der Bewohner mit Heizenergie führt. So sank z.B. der Verbrauch in Gebäuden nach Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnunung um bis zu 30%.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G - M, H, Umweltrecht.