Grossfeuerungsanlagenverordnung

Abk. GFAVO. Die am 1.7.83 in Kraft getretene G. legt für kohle-, öl- und gasbefeuerte Kraft- und Heizkraftwerke mit thermischen Leistungen über 50 MW (bei Gas: 100 MW) Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx), Staub, Kohlenmonoxid sowie Fluoride (Fluor) und Chloride fest.

Unterschieden wird zwischen Neuanlagen, das sind vorgesehene Kraftwerksprojekte, und Altanlagen, alle bestehenden, im Bau oder Genehmigungsverfahren befindlichen (Heiz-)Kraftwerke.

Grenzwerte für Neuanlagen:
SO2 in der Abluft
Anlagen über 300 MWth: 400 mg/m3 (Braunkohle: zunächst 650mg/m3), unter 300 MWth und Heizkraftwerke: 2.000 mg/m3
NOx in der Abluft
800 mg/m3 (bei Schmelzfeuerung 1.800 mg/m3)
Staub in der Abluft

Anlagen über 300 MWth: 50 mg/m3, unter 300 MWth: 125 mg/m3
Als die G. 1983 in Kraft trat, emittierten bundesdeutschen Steinkohlekraftwerke im Durchschnitt 2.500 mg SO2/m3 und Braunkohlekraftwerke 1.000 mg SO2/m3. Trotz vieler Ausnahmeregelungen, die z.T. über Jahre hinweg Emissionen über den Grenzwerten zuließen, konnte die G. die Schadstoffemissionen aus Kraftwerken bis 1989 drastisch senken

Schwefeldioxid: Um den SO2-Grenzwert von 400 mg/m3 einzuhalten, wurden bis Ende 1988 80% der installierten Braun- und Steinkohleleistung mit Rauchgasentschwefelungsanlagen nachgerüstet. Kraftwerke, bei denen eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll ist, müssen spätestens bis 1993 stillgelegt werden. Moderne Braunkohlekraftwerke kommen heute ohne Probleme auf SO2-Werte von 100-200 mg/m3. Erfolg: Im Jahr 1989 konnten die SO2-Emissionen gegenüber 1982 um fast 90% gesenkt werden.

Stickoxide: Die von der G. erlassenen Stickoxidgrenzwerte entsprachen schon bei ihrer Verabschiedung nicht dem Stand der Technik. Im November 1983 setzte der Sachverständigenrat für Umweltfragen den Grenzwert auf 400 mg/m3, und die Umweltministerkonferenz beschloß im April 1984 einen Grenzwert von 200 mg/m3. Während bei Öl-, Gas- und teilweise Braunkohlekraftwerken zum Unterschreiten dieses Grenzwertes sog.

Primärmaßnahmen genügten (Stickoxidminderung), mußten Steinkohlekraftwerke mit teuren und aufwendigen Rauchgasentstickungsanlagen mit Katalysatortechnik ausgerüstet werden. Bis Ende 1991 war die Umrüstung der Kraftwerke abgeschlossen und die Stickoxidemissionen konnten gegenüber 1982 um knapp 75% gesenkt werden.

Die Kraftwerke in den neuen Bundesländern sollen die im Westen gültigen Werte spätestens 1996 erreichen. Mehr und mehr in den Vordergrund gerückt sind die Kohlendioxidemissionen der Kraftwerke, die durch Abgasbehandlung nicht reduziert werden können (Kohlendioxid-Problem, Treibhauseffekt).

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G, G - M, Substanzen & Werkstoffe, Umweltrecht.