G. wird zur Notwendigkeit durch die vielfältige Nutzung von Gewässern (Gewässerbelastung)
Rechtsgrundlage für den G. sind in Deutschland v.a. das Wasserhaushaltsgesetz, das Abwasserabgabengesetz und das Waschmittelgesetz. Weitere Gesetze, die nicht ausschließlich dem G. dienen, kommen ihm ebenfalls zugute: z.B. Abfallgesetz, Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz.
Damit bestehen in Deutschland heute rechtliche Regelungen u.a. für Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wasserentnahme, Schiffahrt, Gemeingebrauch von Gewässern, bauliche Maßnahmen im oder am Gewässer, Beschränkung der Flächennutzung durch Einrichtung von Schutzgebieten, Verhütung von Störfällen, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien.
Die nationale Gesetzgebung Deutschlands ist auf zwei Ebenen in internationale Bemühungen für den G. eingebunden: zum einen über das europäische G.-Recht (EG-Umweltpolitik, Subsidiarität), zum zweiten über internationale Abkommen wie Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen, Bodenseekommission, Mosel- und Saarkommissionen, Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission, Kommissionen zum Schutz der Nordsee und der Ostsee, Oslo-London-Vertragsgesetz (Abfallbeseitigung auf See) u.a.
Autor: KATALYSE Institut