Aktivierung

Erzeugung von Radionukliden durch die Einwirkung von Teilchenstrahlung, insbesondere Neutronenstrahlung.

So werden z.B. Kühlmittel von Kernkraftwerken und Legierungszusätze des Reaktordruckbehälters (Kernreaktor) aktiviert. Aktivierte Materialien müssen als Atommüll entsorgt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Abschirmung

Abschirmung nennt man Schutzeinrichtungen, die insb. Menschen vor ionisierender Strahlung schützen sollen.

Dies kann auf seiten der Strahlungsquelle erfolgen (Radionuklide werden in Bleiziegeln verpackt, der Reaktordruckbehälter im Kernreaktor besitzt eine Betonummantelung) oder auf seiten der zu schützenden Person mit Bleischürzen. Blei eignet sich besonders gut zur Abschirmung von Gammastrahlung, Wasser und Beton zur Abschirmung von Neutronenstrahlung.

Die Abschirmung absorbiert Strahlungsenergie; ist sie dick genug, kann sie die gesamte Strahlung schlucken. Eine 10-15 cm dicke Betonschicht schluckt z.B. die Hälfte einer typischen Neutronenstrahlung. Die kurzreichweitige Alphastrahlung kann bereits durch ein Blatt Papier abgeschirmt werden.
Strahlenschutz, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

FSC

Siehe: Forest Stewartship Council

Autor: KATALYSE Institut

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das F. wurde nach einer ersten Pilotphase von 1987 bis 1988 als ein auf drei Jahre bemessener Modellversuch im Land Niedersachsen begonnen. Dieser ist fortgesetzt und inzwischen auf Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Ostdeutschland einschl. Berlin (Ost) ausgedehnt worden.

Teilnehmern im Alter zwischen 17 und 25 Jahren soll für ein Jahr die Gelegenheit geboten werden, sich praktisch im Arbeitsbereich "Umwelt" einzusetzen und zu orientieren. Die Erfahrungen in der Arbeit werden durch Begleitseminare vertieft. Durch Pädagogen erfolgt eine individuelle Betreuung und Beratung.
Ziele des F. sind das Angebot des persönlichen Einsatzes für die natürlichen Lebensgrundlagen, die Verbindung von Theorie und Praxis des Umwelt- und Naturschutzes, die Vermittlung von Grundlagen für das Verstehen ökologischer und politischer Zusammenhänge und Prozesse, die Einsicht in ökologische Berufe, das Vorbild der Freiwilligkeit, eine Multiplikatorenfunktion und die Hilfe zu eigenverantwortlichem und kooperativem Handeln. Das F. dient somit dem Selbstbildungs- und -findungsprozeß sowie der Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Problemen.
Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig und werden von Vereinen, Verbänden und Umweltzentren angeboten: Biotop-, Gewässerpflege, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerfassung, Dokumentation und Verwaltung im Umweltbereich.

Autor: KATALYSE Institut

Fortpflanzung

Fortpflanzung ist die Entstehung neuer aus den vorhandenen Lebewesen, also die Reproduktion von genetisch identischen oder weitgehend identischen Lebewesen

Fortpflanzung umfasst u.a. Zweiteilung, Klonung,
Knospung, Auswachsen von Bruchstücken zu neunen Lebewesen ebenso wie die Vereinigung zweier Zellen (sexuelle Fortpflanzung). Von der Fortpflanzung ausgenommen sind die biogenen Vorstufen (Biogenese in der Evolution).

Die Formen der Fortpflanzung varieren von Generation zu Generation. Die zweigeschlechtliche Fortpflanzung besitzt häufig eine höhere Varianz der genetischen Vielfalt.

Neben der eingeschlechtlichen (unisexuelle, monocytogene) und zweigeschlechtlichen Fortpflanzung(heterosexuelle, dicytogene) gibt es die ungeschlechtliche Fortpflanzung durch Zellteilung.

Autor: KATALYSE Institut

Forest Stewardship Council

Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde 1993 in Toronto gegründet, mit dem Ziel einer weltweiten Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Der FSC ist eine nicht-staatliche, gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine ökologisch vertretbare Nutzung der Wälder der Erde ein.

1995 erfolgten die ersten Zertifizierungen von Forstbetrieben mit dem ökologisch ausgerichteten Gütesiegel. Im Oktober 1997 wurde die deutsche FSC-Arbeitsgruppe in Bonn gegründet und im September 1998 der erste deutsche Waldbetrieb, der Stadtwald Hamburg mit 5.000 Hektar, zertifiziert. Im Januar 1999 wurde die deutsche Arbeitsgruppe durch den FSC offiziell anerkannt und eine zweite Fassung der Richtlinien erarbeitet, die am 13. April 1999 von der deutschen Vollversammlung verabschiedet wurde.

Im November 2000 waren insgesamt weltweit rund 18 Mio. Hektar Wald (davon etwa 3,5 Mio. Hektar in den Tropen) mit über 790 Holzwirtschaftsbetrieben und rund 200.000 Hektar Wald in Deutschland zertifiziert. Für diese Wälder gelten die zehn Prinzipien des FSC.

Das FSC-Logo ist weltweit als Warenzeichen eingetragen und geschützt, so dass sein Mißbrauch rechtlich verfolgt werden kann. Das Warenzeichen ist ein Siegel für Rohholz und Holzprodukte. Es garantiert, dass der forstliche Herkunftsbetrieb nach international vereinbarten Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsstandards von unabhängigen Stellen geprüft wird. Mit dem Kauf FSC-zertifizierter Produkte ist eine direkte Unterstützung einer nachhaltigen Waldwirtschaft verbunden. Produkte mit FSC-Siegel durchlaufen vom Waldrand bis zum Endverbraucher verschiedene Stufen des Handels und der Verarbeitung. Bei der Kontrolle und Zertifizierung wird die gesamte Produktkette bis hin zum fertigen Möbel überprüft, damit z.B. eine Vermischung mit nicht zertifiziertem

Holz und Produkte ausgeschlossen werden kann. Das FSC-Siegel bietet den Verbrauchern, sich konstruktiv an der weltweiten Erhaltung der Naturwaldressourcen zu beteiligen.

Forstbetriebe, die in Deutschland nach den FSC-Kritieren zertifiziert sind:

  • Oberförsterei Freiherr von Rotenahn`sche: 2.209 ha
  • Hatzfeldt-Wildenburg`sche Verwaltung: 7.320 ha
  • Gemeinde & Städtebund Rheinland-Pfalz: 42.400 ha
  • Grün- und Umweltamt Mölln: 1.100 ha
  • Kreisstadt Emmendingen: 589 ha
  • Kreisforsten Herzogtum Lauenburg: 9.200 ha
  • Landesforstverwaltung Schleswig-Holstein: 49.466 ha
  • Stadt Hamburg: 4.938 ha
  • Stadt Lübeck: 4.500 ha
  • Stadt Düsseldorf: 2.016 ha
  • Stadt Saarbrücken: 1.948 ha

Seit 1996 wird auch ein Zertifikat des Ökolandbauverbandes Naturland vergeben. Wälder u.a. in Lübeck, Göttingen und Uelzen sind nach Naturland-Kriterien zertifiziert. Die Richtlinien für dieses Zertifikat wurden von Naturland mit den deutschen Umweltverbänden gemeinsam erarbeitet. Das Naturland-Siegel weist gegenüber dem FSC-Zertifikat einen Vorteil auf, es schreibt auch ökologische Standards für die Holzverarbeitung vor.

Autor: KATALYSE Institut

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Ziel der Richtlinie ist es die natürliche
Artenvielfalt zu bewahren und die Lebensräume von wildlebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten oder wiederherzustellen

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie trat im Juni 1992 nach mehrjährigen Verhandlungen in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, unter dem Namen „Natura 2000" ein europaweit durchgängiges Netz ausgewiesener Naturschutzgebiete einzurichten.

Autor: KATALYSE Institut

Flora

Bezeichnung für die Gesamtheit der Pflanzenarten eines Gebiets.

Die Verbreitung der Pflanzenarten und die Entstehung pflanzlicher Areale vollzieht sich in Abhängigkeit von den genetischen Eigenschaften (Gen) der Pflanzen, historischen Faktoren und den ökologischen Bedingungen der geographischen Bereiche.

Autor: KATALYSE Institut

Flechten

F., enge Gemeinschaft (Symbiose) aus niederen Pilzen und Algen, sind weniger als höher entwickelte Pflanzen durch ein Abschlußgewebe nach außen geschützt

Sie reagieren daher besonders empfindlich auf Schadgas und werden häufig als Bioindikatoren für Luftverunreinigungen verwendet. Das Zentrum vieler Städte wird als F.-Wüste bezeichnet, da dort wegen des hohen Schwefeldioxidgehaltes der Luft keine F. leben können. F.-Bewuchs auf Baumstämmen kann zur Beurteilung der Waldgefährdung (Waldsterben) herangezogen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzungsplan

Der F. stellt die 1. Stufe der Bauleitplanung dar. Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gesetzliche Grundlage des F. ist das Baugesetzbuch (BauGB), durch das Verfahren und Inhalt der Flächennutzungsplanung bundeseinheitlich geregelt werden.

Der F. soll die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen darstellen ( 5, Abs 1 ). Im F. können insb. Baugebiete und Bauflächen, Flächen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Grünflächen, Flächen mit Nutzungseinschränkungen, Wasserflächen, Flächen für Abgrabungen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft usw. (5, Abs.2 BauGB) festgelegt werden. Nach 5, Abs.3 BauGB sollen im F. die für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten).

Als vorbereitender Bauleitplan schafft der F. noch kein Baurecht. Werden z.B. Wohnbauflächen dargestellt, ergibt sich daraus nicht das Recht, dort Wohnbebauung zu erstellen. Erst der nachfolgende, aus dem F. zu entwickelnde Bebauungsplan schafft die hierzu notwendige Rechtsgrundlage. Der F. ist jedoch behördenverbindlich, d.h. er bindet andere öffentliche Planungsträger (Träger öffentlicher Belange).

Autor: KATALYSE Institut

Flächennutzung

Die F. ist in der BRD seit 1950 von einer stetigen Zunahme an Siedlungs- und Verkehrsflächen gekennzeichnet.

Dieser Zuwachs erfolgte in erster Linie auf Kosten naturnaher Flächen, also z.B. Moor und Heide. Auch die Landwirtschafts-Fläche wurde zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen immer weiter beschnitten. Besonders dramatisch verlaufen diese Prozesse in den Kernstädten der großen Ballungsgebiete (Urbanisierung). In den letzten Jahren hat sich der Trend sich ändernder F. eher verstärkt als abgeschwächt (derzeitige F.: s. Tab).

Die Aufteilung der Gebäude- und Freiflächen nach Wohnen und Gewerbe/Industrie ist nur für acht der elf alten Bundesländer angegeben. Hier lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen. Während in Westberlin auf 1 ha Gewerbefläche 5,4 ha Wohnfläche kommen und im Saarland dieser Faktor immerhin noch 1:5 beträgt, weist Baden-Württemberg nur 3,8 ha Wohnfläche je 1 ha Gewerbefläche und Nordrhein-Westfalen mit 1:3,6 erwartungsgemäß den ungünstigsten Wert auf (Durchschnitt 1:4,4).

Quantitative Flächenbilanzen können allerdings nur ungenau wiedergeben, welche qualitativen Veränderungen mit bestimmten F. bzw. mit der Umwidmung von Flächen einhergehen (Bodenbelastung). Auch sagen die Durchschnittswerte wenig über die regionale Verteilung der Nutzungsarten aus. So besteht in Westdeutschland ein Gürtel demographischer und wirtschaftlicher Konzentration, der von Braunschweig über Hannover, Bielefeld, über die Ballungszentren an Rhein und Ruhr sowie im Gebiet Rhein-Main-Neckar bis nach Stuttgart reicht.

In Gemeindegebieten innerhalb dieses Gürtels betrug der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bereits 1985 bis zu 70%, was einem Vielfachen des damaligen bundesweiten Durchschnittswertes von 11,7% (1991: 12,2%) entsprach.

Unter Naturschutz stehen 1,9% der Fläche Westdeutschlands (Naturschutzgebiet), ca. ein Viertel ist dagegen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die zehn deutschen Nationalparks umfassen 7.000 km2, von denen allerdings vier Fünftel auf Watt und Wasser von Nord- und Ostsee (Wattenmeer) entfallen.

Zu den Hauptgründen des weiteren Verbrauchs an freier Landschaft zählen:

  • weitere Zunahme der Straßenfläche (Straßenbau),
  • Neuansiedlung von Industriegebieten bei gleichzeitiger Aufgabe oftmals verseuchter und schwer rekultivierbarer alter Standorte,
  • Zersiedelung der Landschaft durch Einfamilienhaussiedlungen und
  • Erschließung von Flächen für Sport und Freizeit, die ihrerseits neuen Straßenbedarf schaffen.
    Folgende Lösungsansätze für das Problem des Flächenverbrauchs sind u.a. denkbar:
  • Beschränkung der Siedlungsfläche; ein Anteil der Siedlungsfläche von 40% an der gesamten Freifläche (ohne Wald, Wasser und Ödland) gilt als kritische Grenze,
  • Umkehr der Stadtflucht durch Wiederaufwertung der Innenstädte als Wohngebiete,
  • Schaffung neuer, dichterer Siedlungsformen im ländlichen Raum; Beschränkung von Einfamilienhaussiedlungen,
  • Verminderung des Verkehrsflächenbedarfs durch den Ausbau von Öffentlichem Personennahverkehr und Bahn (Schienenverkehr),
  • Verringerung des Landschaftsverbrauchs durch Industrie und Gewerbe durch Wiedernutzung aufgegebener Standorte (Flächenrecycling) und
  • Beschränkung des Flächenbedarfs für Freizeit und Sport.

Autor: KATALYSE Institut

Fischbestand

Die übermäßige Dezimierung des Fischbestandes durch Fischfang gehört inzwischen weltweit zur Tagesordnung. Fast überall werden mehr Fische gefangen, als durch natürliche Vermehrung nachwachsen.

Maßnahmen gegen die Überfischung sind internationale Überfischungsabkommen oder die Einrichtung von Fischerei-Schutzzonen, mit denen der freie und ungehinderte Fischfang zeitlich begrenzt oder dauerhaft eingeschränkt wird oder durch die Höchstmengen festgeschrieben werden.

Überfischung lässt auf sozialen Druck, aber auf das Gewinnstreben der Großfangflotten zurück führen. Ein so genanntes "Leerfischen" der Meere ist nicht möglich, denn wenn eine Fischart stark vom Aussterben bedroht ist, spezialisieren sich die Fischfangflotten auf andere Fischarten, da sie hier höhere Erträge erzielen, als bei den vom Aussterben bedrohten. Allerdings kann durch die Dezimierung bestimmter Fischarten die gesamte Nahrungskette betroffen sein, so dass indirekt andere Tierarten bedroht sind.

Pro Kopf verzehrt jeder Bundesbürger rund 13 Kilogramm Fisch im Jahr. Das ist viel mehr, als unsere eigenen Küsten- und Binnengewässer hergeben. Die eigenen Fischressourcen sind im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße zu klein – auch wegen starker Überfischung. 1972 wurden in der Nordsee laut Bundesforschungsanstalt für Fischerei 350.000 Tonnen Kabeljau gefischt, 2000 waren es nur noch 100.000 Tonnen.

Die EU bestimmt mittlerweile Fangquoten, Maschengrößen der Netze, Art der Fanggeräte und zahlt so genannte Stilllegungsprämien. Doch beim jährlichen Treffen der Fischereiminister folgt man noch immer nicht konsequent den wissenschaftlichen Empfehlungen zur Reduzierung der Fangquoten. Kurzfristige Fischereiinteressen stehen nach wie vor im Mittelpunkt. Von einer deutlichen Erholung der Bestände ist darum bislang nichts zu merken.

Von manchen Fischarten, wie dem Rotbarsch zum Beispiel, der in bis zu 1.000 Meter Tiefe gefangen wird, ist die Populationsdynamik sogar noch weitgehend unerforscht. Ein Minimalbestand der das Überleben dieser Art sichern würde, ist nicht bekannt. Trotzdem wird rücksichtslos in großem Stil Jagd auf diesen Fisch gemacht.

Immer mehr Fischbestände stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Die Welternährungsorganisation schätzt, dass rund 75 Prozent der heute verkauften Fischarten überfischt sind oder am Rande der Überfischung stehen. Besonders kritisch ist die Situation in den europäischen Gewässern. Im nord-östlichen Atlantik sind zwei Drittel der wichtigsten Speisefischartbestände akut bedroht.

Trotz immer effizienterer Fangtechniken, landen immer weniger Fische in den Netzen der Fischer. Hochgerüstete Fangflotten machen Jagd auf immer weniger Fisch: Seit 1970 hat sich die weltweite Kapazität der Fischereiflotte verdoppelt.

Obwohl von den 3,5 Millionen weltweit eingesetzten Fischereischiffen nur etwa ein Prozent industrielle Schiffe sind, schöpfen diese 50 bis 60 Prozent der Bestände ab. Nach offiziellen Berechnungen hat die europäische Fischereiflotte eine Überkapazität von mehr als 40 Prozent. Damit sich die übernutzten Fischbestände erholen können, müsste die Hälfte der 100.000 Fischereischiffe stillgelegt werden. Zwar investierten die EU-Länder von 1994 bis 1999 fast 900 Millionen Euro in den Abbau von Überkapazitäten. Gleichzeitig floss ebenso viel Geld in die Modernisierung von Schiffen und Hafenanlagen.

Weltweit wird nach der Maxime gefischt: Wer zuerst kommt, fischt zuerst - und wer nicht zugreift, überlässt die Chance dem Nächsten. In vielen Staaten existieren keine Fischereimanagement-Pläne, und dort, wo es sie gibt, mangelt es häufig an Kontrolle und Durchsetzung. Obwohl der Nordost-Atlantik und die Nordsee weltweit die längste Tradition in Fischereimanagement und -forschung haben, wird vorhandenes Wissen von den zuständigen EU-Politikern nicht aufgegriffen.

Regelmäßig legt etwa der Internationale Meeresrat Berichte zur Lage der Fischbestände vor. Doch EU-Beschlüsse zur Reduzierung der Fangmengen liegen meist weit unter den Empfehlungen des Rates.

Verschärft wird die Krise durch den enormen Beifang in der Fischerei. Rund 30 Millionen Tonnen Meerestiere werden weltweit jedes Jahr über Bord geworfen. Dies ist nicht nur eine ökologische Katastrophe - auch die wirtschaftlichen Schäden sind enorm.

Zusätzlich wird die Überfischung durch hohe Subventionen gefördert: Die jährliche Weltfischfangmenge hat einen Wert von etwa 70 Milliarden US-Dollar. Aber es werden ca. 15 Milliarden US-Dollar für die Unterstützung der Fischerei ausgegeben.

Was wird gefangen?
80 Prozent des angelandeten Fisches stammen von nur 200 Beständen. Von Bestand spricht man, wenn es um die regionale Verbreitung von einer bestimmten Fischart geht. Vom Hering existieren beispielsweise allein im Nordatlantik mindestens 14 verschiedene Bestände.
Fischarten gibt es weltweit rund 25.000. Nach Menge ist die weltweit bedeutendste Fischart die Anchoveta, die Peruanische Sardelle, die fast ausschließlich zu Fischmehl verarbeitet wird. Zweitwichtigste Fischart ist der Alaska-Seelachs, der bei uns vor allem als Fischstäbchen, Schlemmerfilet oder Quadratfisch auf den Markt kommt. An dritter Stelle stehen die Heringe, die vor allem aus dem Nordatlantik stammen.

Seit 2002 gilt eine neue EU-Verordnung zur besseren Kennzeichnung von Fischerei-Erzeugnissen, einschließlich Krebs- und Weichtieren. Sie besagt, dass frische, gefrorene und getrocknete Fischereiprodukte nur verkauft werden dürfen, wenn sie mit

  • Handelsbezeichnung (Art)
  • Produktionsmethode (Meere-, Binnenfischerei oder Aquakultur/Zucht)
  • Fanggebiet (z.B. Nordostatlantik, Ostsee) oder Aufzuchtsgebiet (z.B. Norwegen)

gekennzeichnet sind.
Verarbeitungsprodukte wie Fischstäbchen und Fisch-Konserven sind von der Regelung nicht betroffen. Zudem ist die Kennzeichnung aus ökologischer Sicht unzureichend, da sie nichts über die Situation der jeweiligen Bestände und über die Fangmethoden aussagt.

Die Ozeane sind leergefischt.
Obwohl zahlreiche Fischbestände bereits vor dem Zusammenbruch stehen, durchkämmen hochtechnisierte Industriefangflotten weiterhin die Weltmeere. Mit immer effektiveren Fangmethoden werden die letzten Speisefische eingesammelt. Doch die angewandten Techniken fordern einen hohen Tribut: Mehr als 30 Millionen Tonnen unerwünschter Beifang, darunter Jungfische, Vögel, Wale und Haie, sterben jährlich in den Netzen. So ist der Kabeljaubestand in der Nordsee zusammengebrochen und auch Scholle und Seezunge sind weitestgehend ausgebeutet. Zu den ungewünschten Meerestieren zählen Fische, Seesterne, Muscheln und Krebse, aber auch Wale, Seevögel und Haie. Diese werden tot oder sterbend über Bord (Beifang) gekippt.

Nur die gewünschte Fischart alleine aus dem Wasser zu holen, ist praktisch unmöglich. Fische schwimmen nun einmal mit anderen Artgenossen zusammen im Meer, und auch im Schwarm selbst haben nicht alle eine Standardgröße. Nur bei Schwarmfischen wie dem Hering, der Sardine, der Makrele und der Sardelle ist mit dem Netz relativ selektives Fischen möglich, die Beifangraten liegen bei diesen Fischarten „nur“ zwischen 3 und 10 Prozent. Bei Garnelen und Plattfischen beispielsweise liegen sie jedoch zwischen 40 und 80 Prozent.

Jedes Jahr werden auf den Meeren bis zu 39 Millionen Tonnen sinnlos getöteter Beifang auf Fischereischiffen wieder über Bord geworfen. Unter Beifang versteht man unerwünschte oder zu kleine Fische, sowie Schildkröten, Haie, Seevögel, Robben, Wale und Delphine, die in den Netzen qualvoll verenden und ungenutzt wieder über Bord geworfen werden. Nur sehr wenige Tiere überleben den Rückwurf ins Wasser. Der größte Teil des Beifanges kommt aus der industriellen Fischerei, da traditionelle Fischerboote im Gegensatz zu diesen Monsterschiffen mit ungewollter Beute viel besser umgehen d.h. diese auch nutzen können. Oft ist das Verhältnis zwischen erwünschtem Fisch und Beifang geradezu absurd:
Für 1 Tonne Seezunge werden etwa 11 Tonnen Beifang getötet oder für 1 Tonne Shrimp sogar bis zu 15 Tonnen.

Ein Grund für die problematischen Beifänge von Fischarten ist die Quotenvergabe. Fangquoten sind eigentlich sinnvolle Maßnahmen zur Begrenzung der Fischerei. In der Praxis führen sie dazu, dass die Fischer nur solche Arten an Bord behalten, für die sie eine Quote besitzen und die aufgrund Größe und Gewicht einen guten Gewinn versprechen. Kleine Fische und andere Arten sterben als ungewünschter Beifang.

Ein weiterer Grund ist die optimale Nutzung der Laderäume. Diese werden mit der wirtschaftlich ertragreichsten Ware gefüllt. Selbst wenn dem Garnelenfischer edle Schollen in die Netze gehen, wirft er sie weg, da Krabben mehr Gewinn versprechen. Allein den europäischen Garnelenfischern gehen jedes Jahr junge Schollen im Wert von 18 Millionen Euro in die Netze. Die Fische werden nicht verwertet, sondern tot über Bord gekippt.

In der Nordsee werfen Fischer ein Viertel der Fänge wieder über Bord - darunter häufig wertvolle Speisefische. So wird etwa jeder zweite Wittling und Schellfisch aufgrund seiner Größe oder einer bereits erfüllten Quote wieder tot ins Meer zurückgeworfen.

Haie, Wale und Delfine
Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation sterben jährlich 100 Millionen Haie durch die Fischindustrie. 700.000 Haie werden allein durch Langleinenfischer im Pazifik getötet, 80.000 Blauhaie durch die französische Treibnetzflotte im Nordostatlantik. Da sich Haie langsam vermehren, aber hemmungslos gejagt werden, sind von 100 befischten Haiarten bereits 11 vom Aussterben bedroht, mindestens 70 weitere gelten als gefährdet.
Auf den Weltmeeren sterben jährlich mehr als 350.000 Wale und Delfine als Beifang in der Fischerei. Die Dunkelziffer liegt bei einer Million. Im tropischen Ostpazifik verenden jährlich Tausende Delfine durch die Ringwadenfischerei auf Thunfisch. An der französischen und englischen Küste werden jedes Frühjahr Hunderte toter Delfine angeschwemmt. Sie sind Opfer der Schleppnetze auf europäischen Fischtrawlern. In Nord- und Ostsee müssen jährlich Tausende der nur 1,50 Meter großen Schweinswale als Beifang in Treib- und Stellnetze qualvoll ertrinken. Allein in der Nordsee sterben so jedes Jahr 7000 Schweinswale. 

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtgebiete

F. sind Flächen, die zum Teil ständig von seichtem Wasser bedeckt sind. Darunter fallen Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete sowie im erweiterten Sinne auch Gewässer.

2% der Fläche Westdeutschlands werden als F. bezeichnet. F. sind Gebiete hoher biologischer Produktion und großen Artenreichtums. Von den 649 höheren Tierarten der alten BRD ist fast jede zweite auf F. angewiesen, und zwar 13% der Säuger, 46% der Vögel, 23% der Reptilien und fast alle Lurch- und 150 Fischarten. F. regulieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Da sie für den Menschen nicht direkt nutzbar sind, werden sie z.B. häufig zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgetrocknet. Eine Vielzahl der vom Aussterben bedrohten Arten ist von diesen Maßnahmen betroffen. Von den gefährdeten Vogelarten der Roten Liste sind über 80% Bewohner der F..

1971 wurde in Ramsar/Iran eine Internationale Konvention über den Schutz von F. abgeschlossen, der gegenwärtig 48 Staaten beigetreten sind. Am 25.6.1976 trat in der BRD das Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, insb. als Lebensraum für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung, in Kraft. Zunächst werden 17 F., die wichtige Rast- und Überwinterungsgebiete von Watt- und Wasservögeln sind, unter Schutz gestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Flachmoor

F. (= Niedermoor) entstehen im nährstoffreichen Grundwasserbereich durch Verlandung von nacheiszeitlichen Schmelz- und Stauwasserseen.

F. werden künstlich entwässert und gedüngt als Grün- oder Ackerland genutzt (Dauergrünland). Im Gegensatz zu den Hochmooren sind F. wirtschaftlich besser nutzbar, so daß notwendige Schutzmaßnahmen oft unterbleiben und ihre Gefährdung größer ist.

Autor: KATALYSE Institut

Feuchtbiotop

Allgemeiner Begriff für Land- und Uferlebensräume, in denen Wasser der charakterisierende ökologische Faktor ist.

Zu den F. gehören Feuchtwiesen, Moore, Fließgewässer und ihre Ufer, Flußauen, Seen, Teiche (Gartenteich) und Lebensräume mit staunassen Böden in jeder Form.
Pflanzen feuchter Lebensräume sind oft in besonderer Art und Weise an die oft sauerstoffarmen Lebensbedingungen angepaßt durch Durchlüftungsgewebe, Schwimmplatte, Atemwurzeln, veränderte Oberflächen (Epidermisstruktur) und veränderte physiologische Eigenschaften.

Typische Pflanzen feuchter Standorte sind u.a. Schwarzerle, Moorbirke, Sumpfdotterblume und v.a. Ried- und Sauergräser. Aber auch Tiere wie der Große Brachvogel, Salamander, Kröten, Molche und viele Insekten sind an die feuchten Bedingungen angepaßt. Der Anteil der F. in der Landschaft ist durch die Überführung von Feuchtgrünland in trockenes, intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland oder Ackerland, durch den Torfabbau (Torf), die Verrohrung von Bächen und die Begradigung von Flüssen stark zurückgegangen.

Der Verlust an Lebensraum für die daran angepaßten Organismen findet deutlich Niederschlag in der Roten Liste der ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere: Von den 350 Pflanzenarten, die an Feuchtland gebunden sind, sind 182 vom Aussterben bedroht oder bereits verschollen (Artensterben).
Weitere Gefährdungen von F.: Braunkohle

Autor: KATALYSE Institut

Feldafinger Thesen

Die "Feldafinger Thesen" bieten die Grundlage für eine zukunftsträchtige Entwicklung der deutschen Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

1. Gebirgsregionen sind besonders empfindliche Räume. Sie haben nur dann eine nachhaltige Zukunft, wenn sie Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum bleiben, und nicht zum "Museum" werden.

2. Die Strukturen und Situation in den verschiedenen Hoch- und Mittelgebirgen sind sehr unterschiedlich; daraus resultiert die Notwendigkeit regionsspezifischer Ansätze und Entwicklungskonzepte.

3. Daraus ergibt sich eine zentrale und dezentrale Verantwortung für den Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum der Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

4. Frühzeitig, umfassend und sektorübergreifend sind die direkt Betroffenen und die lokalen Akteure bei Planung und Durchführung der Entwicklungsprozesse /-maßnahmen zu beteiligen, um die Balance zwischen Nutzen und Schützen zu gewährleisten.

5. Gefordert sind integrative, bergspezifische Lösungsansätze, die den jeweiligen besonderen ökologischen Bedingungen /Empfindlichkeiten, den speziell en Risiken und den besonderen Siedlungs-, Lebens- und Wirtschaftsformen, insbesondere der Land- und

Forstwirtschaft

Rechnung tragen. Hierfür müssen vorhandene Informationen effektiver genutzt, vernetzt und ergänzt werden.

6. Es bedarf abgestufter regionsspezifischer Nutzungskonzepte unter Einschluss von Sonderstandorten in Hoch- und Mittelgebirgsregionen (Moore, Karst, Fließgewässer, spezielle Bergwaldgesellschaften, Initialstandorte, Gletscher,...). Diese bedürfen eines besonderen Schutzes bzw. sind wieder herzustellen.

7. Maßnahmen, die zu einer langfristigen Belastung in anderen Bergregionen führen, (z.B. extreme Tourismusansiedlung, Verkehrserschließung), sind nicht als nachhaltig anzusehen und daher abzulehnen.

8. Notwendig ist eine umfassende Bewusstseinsbildung über die besonderen Werte der Bergregionen, ihre Multifunktionalität und Sensibilität nach "Drinnen" (Akteuren) und nach "Daußen" (Verbraucher und Nutzer) und Beteiligung der Betroffenen. Sie erfordert einen neuen

Dialog

-Prozess, der möglichst viele Akteure in ihrer Eigenverantwortlichkeit motiviert.

9. Für das Hochgebirge ist die

Alpenkonvention

ein zukunftsweisendes Politik-Modell. Die schnelle Ratifizierung und Umsetzung der Protokolle sollte um gehend erfolgen. Für die effektive Umsetzung sind die entsprechenden Strukturen einzurichten und zu finanzieren.

10. Für die Mittelgebirge sind zur Förderung integrativer Entwicklungsansätze Verwaltungsgrenzen überschreitende

Agenda 21

-Prozesse anzustoßen, zu finanzieren und umzusetzen.

Entwickelt von 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zusammengesetzt aus Verbänden der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Wirtschaft, Verkehr, von Landes- und Bundesministerien und Vertretern der Wissenschaft.

Siehe auch die Stichwörter: Alpenkonvention, Kunstschnee und Alpentransitverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

CO2-Speicherung

Bei der Kohlenstoffdioxid Speicherung handelt es sich um einen Prozess, bei dem versucht wird Kohlenstoffdioxid, das durch technische Abspaltung in Kraftwerken zurückgehalten wurde, der Atmosphäre zu entziehen. So versucht man die CO2-Emissionen und den Treibhauseffekt zu reduzieren. Der technische Fachbegriff lautet CO2 Sequestrierung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Sequestrierung: Zum einen die Speicherung in geologische Formationen, zum anderen die Speicherung in Ozeanen.

Speicherung in geologischen Formationen

Bei der Sequestrierung in geologischen Formationen kommen generell mehrere Speicherorte in Frage, die alle ihre individuellen Vor- und Nachteile haben, grundsätzlich aber auf demselben Prinzip basieren. Das Kohlenstoffdioxid wird unter sehr hohem Druck im sog. „überkritischen Zustand“ in tiefen Gesteinsschichten in eine Kammer gepresst und dort versiegelt. Mögliche Speicherorte sind stillgelegte Salzstöcke, Kohleflöze, ausgeförderte Ölfelder, ehemalige Gaslagerstätten oder tiefe salzwasserführende Gesteinsschichten (saline Aquifere).

Stillgelegte Salzstöcke gelten als ein sehr sicherer Speicherort, da die umliegenden Steinsalze nahezu gasundurchlässig sind. Allerdings gibt es eine starke Nutzungskonkurrenz, da in stillgelegten Salzstöcken oftmals auch feste Stoffe mit hohem Gefährdungspotenzial –zum Beispiel Atommüll- gelagert werden.

Da in Kohleflözen unterhalb von 1.500m die Förderung der Kohle einen zu hohen Aufwand darstellt, kann man diese als CO2 Speicher nutzen. Zwar ist hier Methan an der Kohle adsorbiert, dieses kann jedoch vom Kohlenstoffdioxid verdrängt werden. Die Kohle kann sogar doppelt so viele CO2 Moleküle wie Methan Moleküle adsorbieren. Da das Kohlenstoffdioxid durch die Adsorption im Kohleflöz gebunden ist, kann man ein entweichen aus der Kammer effektiver verhindern als bei gasförmigem CO2. Allerdings wird bei diesem Prozess Methan freigesetzt, welches ein viel größeres Treibhauspotential als CO2 hat.

Bereits während der Förderung von Öl wird CO2 in die Ölfelder gepumpt, um das Öl durch Überdruck aus den Ölfeldern heraus zu treiben. Dieses Verfahren wird Enhanced Oil Recovery (EOR) genannt. Das dabei eingeführte Kohlenstoffdioxid kann anschließend in den ausgepumpten Ölfeldern eingeschlossen werden. Die globale Kapazität dieser Methode ist jedoch sehr gering. Das gleiche System lässt sich auch auf Erdgasvorkommen übertragen.

Das größte Speicherpotential weisen tiefgelegene Salzwasserleiter auf. Sie sind nahezu überall zu finden, was eventuelle Transportkosten von zurückgehaltenem CO2 gering hält. Das eingepresste CO2 löst sich im Wasser, was eine heiße und chemisch aggressive Säure entstehen lässt. Wenn sich diese Lösung durch das Gestein oder die Dichtungsmaterialien frisst, kann sie andere Grundwasserleiter verseuchen.

Eine Gefahrenquelle, die aber bei allen Sequestrierungen in geologischen Formationen gegeben ist, sind Lecks im Gestein oder an den Dichtungsanlagen. Durch diese können große Mengen an Kohlenstoffdioxid innerhalb kürzester Zeit an die Oberfläche gelangen. Da CO2 schwerer als Luft ist, besteht die Gefahr, dass sich ein „CO2- See“ bildet, in dem alle auf Sauerstoff angewiesenen Organismen ersticken. Bei einem vergleichbaren Unglück im Jahre 1986 am Nyos-See in Kamerun sind 1.700 Menschen ums Leben gekommen.

Speicherung in Ozeanen

Eine weitere Methode der Sequestrierung ist die Lagerung von CO2 in sehr tiefen Meeresschichten. Die derzeit einzige realisierbare Methode ist die Injektion über eine Pipeline am Meeresgrund. Dies hat jedoch extreme Auswirkungen auf die Umwelt. In der Nähe der Injektionsstelle sinkt der pH-Wert von 8 auf bis zu 4 herab. Diese Versauerung hat starke negative Auswirkungen auf nahegelegene Biozönosen.

Global wird bereits an 16 Standorten CO2 Sequestrierung betrieben, bis 2020 soll sich die Zahl auf 20 erhöhen. In Europa gibt es jedoch nur zwei Standorte in Norwegen. Die Europäische Kommission bemängelt dies und fordert stärkere Bemühungen der EU-Mitgliedsstaaten, Projekte und Forschungen in diesem Themengebiet zu unterstützen. Vor allem drängt sie auf die Erforschung und den Aufbau einer Europäischen CO2-Infrastruktur, um die Speicherkapazitäten zu schaffen.

Das Umweltbundesamt (UBA) sieht die Abscheidung und Speicherung von CO2 nur als eine Übergangslösung, langzeitig könne man nur auf erneuerbare Energien setzen. Zudem ist nach Ansicht des UBA jeder CO2-Speicher von heute als CO2-Emissionsquelle von morgen anzusehen. Die Speicherung in Ozeanen wird wegen der extremen Belastung für die Umwelt abgelehnt.

Quellen

Europäische Kommission (2013): On the Future of Carbon Capture and Storage in Europe [Abruf am: 07.08.2013]

Global CCS Institute (2012): The Global Status of CCS 2012 [Abruf am: 07.08.2013]

Kingsley Nfor, Monde (2013): Kamerun: 27 Jahre in Auffanglagern [Abruf am: 06.08.2013]

Plötz, Christiane (2003): Sequestrierung von CO2: Technologien,Potentiale , Kosten und Umweltauswirkungen [Abruf am: 06.08.2013]

Podbregar, Nadja (2004): Wohin mit dem CO2? Auf der Suche nach „Endlagern“ in Untergrund und Ozeanen [Abruf am: 06.08.2013]

UBA (2006): Technische Abscheidung und Speicherung von CO2 – nur eine Übergangslösung { http://www.umweltbundesamt.de/energie/archiv/CC-4-2006-Kurzfassung.pdf } [Abruf am: 07.08.2013]

Autor: KATALYSE Institut

Bundesnaturschutzgesetz

Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).

Der Naturschutz in Deutschland stützt sich auf drei Säulen: den amtlichen, den ehrenamtlichen und den privaten Naturschutz. Der amtliche Naturschutz wird durch den Gesetzgeber in Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen geregelt. Für die Durchführung konkreter Maßnahmen im Natur-, Landschafts- und Artenschutz sind die Bundesländer verantwortlich.

Innerhalb der Bundesländern werden die konkreten Maßnahmen des Naturschutzes von den jeweiligen Naturschutzbehörden überwacht. Darüber hinaus existieren spezielle Fachinstitutionen, deren Aufgabe in der wissenschaftlichen Beratung von Politik und Verwaltung besteht. Auf der Bundesebene übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die fachliche und wissenschaftliche Beratung des Bundesumweltministeriums. Auf Länderebene übernehmen u.a. die Landesanstalten und Landesämter für Naturschutz diese Aufgaben.

Das aktuelle B. wurde am 01.02.2002 verabschiedet - Die Zielbestimmung des Gesetzes orientiert sich an dem in Artikel 20 a des Grundgesetzes niedergelegten Umweltpflegeprinzip. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen gehören u.a.

  • Das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft wird neu definiert.
  • Die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis",
  • die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche sowie
  • die Stärkung der Mitwirkungsrechte durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage.

Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals vor, auch in der Zone bis zu 200 Meilen vor den Küsten Natur- und Vogelschutzgebiete auszuweisen. Auch das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund (NABU) begüßten die Verabschiedung des Gesetzes.

Das neue Gesetz stärkt wirksam den Schutz von einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie
ihrer Lebensräume. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche.
Das B. definiert Naturschutz und Landschaftspflege als übergreifende, das ganze Land erfassende Aufgabe. Damit wird der ganzheitliche Schutz des Naturhaushalts und der natürlichen Lebensgrundlagen bundesrechtlich verankert.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesartenschutzverordnung

Die B. (BArtSchV) ist eine Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 19.12.86, die zum 1.8.89 geändert wurde.

Sie wurde dadurch dem aktuellen Stand des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens angepaßt. Die B. ist eine Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie regelt im ersten Abschnitt die zusätzliche Unterschutzstellung derjenigen schützenswerten Arten, die nicht schon durch EG-Recht in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz besonders unter Schutz gestellt sind (EG-Verordnung).

Im zweiten Abschnitt der Verordnung gibt es zusätzliche Vorschriften für der Verordnung unterliegende Tier- und Pflanzenarten. Neben der Unterschutzstellung besonders gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten enthält die B. besondere Bestimmungen für ihre Ein- und Ausfuhr. Die Haltung, Zucht und Vermarktung geschützter Wirbeltierarten unterliegt besonderen Anforderungen. Alle diese Tierarten sind den nach Landesrecht zuständigen Behörden meldepflichtig.

Der sechste Abschnitt der B. erläutert die verbotenen Handlungen: Es ist verboten ... wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Ausnahmen von den Verboten können von den zuständigen Behörden zugelassen werden, soweit dies "1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder 3. für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke erforderlich ist ...".

Die B. enthält einen Ländervorbehalt, d.h. die Länder können, soweit die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Zulassung von Ausnahmen berechtigt sind, solche Ausnahmen unter den jeweils dort genannten Voraussetzungen auch allgemein zulassen. Unter Schutz gestellt sind alle heimischen Säugetierarten, mit Ausnahme einiger Mausarten, der Nutria, Marderhund, Bisam, Waschbären und der Wanderratte. Vom Aussterben bedrohte Säugetierarten sind: Biber, alle heimischen Arten der Fledermäuse, europäischer Wildnerz, Bayerische Kleinwühlmaus, Sumpfmaus, Birkenmaus und Alpenspitzmaus.

Bei den Vögeln sind alle europäischen Arten geschützt, 131 Arten sind vom Aussterben bedroht. Auch alle Kriechtiere und Lurche stehen unter Schutz; von den Kriechtieren sind 24 und von den Lurchen 18 Arten vom Aussterben bedroht. Fische sind ebenso geschützt wie ein Großteil der Insekten, Schmetterlinge und Weichtiere. Unter den Pflanzen werden 239 Farn- und Blütenarten, fast alle heimischen Moose und Flechten und 18 Pilzarten besonders geschützt. Ein Viertel der Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht.

 

 

Autor: KATALYSE Institut

BUND

1975 gründeten Horst Stern, Bernhard Grzimek und 19 weitere Umweltschützer den Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschland woraus 1977 der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hervorging. 1984 kam die BUNDjugend hinzu und 1989 schloss sich der BUND dem internationalen
Netzwerk Friends of the Earth an. Im Jahr 2000 hatte der BUND über 365.000 Mitglieder und ist somit der größte Umweltverband Deutschlands.

Der BUND hat u.a. das erste deutsche Solarmobil präsentiert und die Transrapidstrecke zwischen Berlin und Hamburg verhindert.
Mit unzähligen Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene konnte der BUND Moore retten, gegen die Atomkraft mobil machen und sich für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte einsetzen.
Der BUND engagiert sich für den Ausbau regenerativer Energien, für den Schutz des Waldes, für Müllvermeidung, für gesunde Lebensmittel. Der Schutz der Gewässer steht im Mittelpunkt der Arbeit des BUND, wobei die Frage wie wir morgen leben wollen von zentraler Bedeutung ist. Unter dem Aspekt der globalisierten Welt entwickelte der BUND alternative Vorschläge, wie eine nachhaltige internationale Zusammenarbeit aussehen kann und legte die Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ vor, die die Diskussion über eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland initiierte.

Die wichtigsten Arbeitsbereiche:
- Bio- und Gentechnologie (Gentechnik als Mittel gegen den Welthunger)
- Bodenschutz und Altlasten (v.a. Waffenlager und ehemalige Truppenübungsplätze)
- Energie und Mittlere Technologie (erneuerbare Energien)
- Gesundheit („Vorsorgen ist billiger als Reparieren“)
- Immissionsschutz und Umweltgestaltung (z.B. Elektrosmog)
- Internationales
- Meer und Küste (v.a. Nord- und Ostsee, Schutz des Wattenmeeres)
- Naturschutz
- Recht
- Umweltethik/ Frieden
- Umweltchemikalien/ Toxikologie

Die Mitgliederzeitschrift BUNDmagazin, die vierteljährlich erscheint, informiert über zentrale Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, berichtet über die Arbeit des BUND und gibt Öko-Tipps für den Alltag. Für Mitglieder ist die Zeitschrift kostenlos, ansonsten ist ein Abonnement für 15 € im Jahr zu erhalten.

Adresse/Kontakt:
BUND - Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1
D-10179 Berlin
Fon 030 / 27 58 64 - 0
Fax 030 / 27 58 64 - 40
e-Mail: bund@bund.net
www.bund.net

Autor: KATALYSE Institut

Biotop

(griech.: topos=Ort) Das (oder der) B. ist der natürliche Lebensraum einer darauf abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren (Biozönose).

Der Schutz von B. spielt eine Schlüsselrolle beim Artenschutz, denn die meisten Tiere und Pflanzen brauchen ein charakteristisches Beziehungsgefüge der biotischen und abiotischen Umweltfaktoren - ihr B.. Besonders gefährdete B. sind Wattenmeer, Moore, Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Sümpfe u.a. Feuchtgebiete, Halb- und Trockenrasen, nährstoffarme, saubere Seen, sauerstoffreiche Fließgewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Biosphärenreservate: Tabelle Biosphärenreservate in Deutschland

B. in Deutschland (Stand: 01.04.2000 - Bundesamt für Naturschutz)

Bundesland

B.-Reservat

Gründungsjahr

Gesamtfläche (ha)
Thüringen Vessertal-Thüringer Wald 1979 17.000
Brandenburg Flußlandschaft Elbe 1979/1997 374.432
Mecklenburg-Vorpommern      
Niedersachsen      
Schleswig-Holstein      
Sachsen-Anhalt      
Bayern Bayerischer Wald
Berchtesgaden
1983
1990
13.300
46.742
Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1990 273.000
Mecklenburg-Vorpommern Südost-Rügen
Schaalsee
1991
1998
23.500
30.257
Brandenburg Schorfheide-Chorin
Spreewald
1991
1991
129.161
47.452
Bayern, Hessen, Thüringen Rhön 1991 184.939
Niedersachsen Niedersächsisches Wattenmeer 1992 240.000
Hamburg Hamburgisches Wattenmeer 1992 11.700
Rheinland-Pfalz Pfälzerwald 1992 179.800
Sachsen Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 1996 30.102
Deutschland gesamt   2000 1.601.385

Autor: KATALYSE Institut