Altanlagensanierungsprogramm

Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit.

Gefördert werden vor allem Demonstrationsprojekte, mit denen gezeigt werden kann, in welcher Weise Altanlagen nachträglich einem fortschrittlichen Stand der Technik angepaßt werden können. Mit diesem Demonstrationsprogramm sollen notwendige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Behörden in den Stand zu versetzen, durch nachträgliche Anordnungen bei alten Anlagen Verbesserungsmaßnahmen im nachhinein verlangen zu können.

Gleichzeitig wird für Betreiber ähnlicher Anlagen ein Maßstab gesetzt, aus eigener Verantwortung diesen fortschrittlichen Stand der Technik anzustreben. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Umweltbundesamt durchgeführt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der Investition. Dies bedeutet, daß die Industrie mindestens 50% selbst tragen muß.

Siehe auch: Umweltpolitik

Autor: KATALYSE Institut

Agenda 21

Agenda 21 (lat.: Gerundivum, Nominativ Neutrum Plural von agere (tun, machen) = Die zu erledigenden Dinge. Der Begriff "Agenda" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Was zu tun ist". Im englischen Sprachgebrauch steht er auch für "Tagesordnung". Die Agenda 21 beschreibt die Tagesordnung für weltweites Handeln im 21. Jahrhundert.

Zentraler Begriff in der Agenda 21 ist das Sustainable Development, im Deutschen mit nachhaltiger, dauerhafter, zukunftsfähiger oder dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung übersetzt. Konkret bedeutet dies, es stehen ethische Wertvorstellungen einer generationen-, umwelt-, sozial- und globalverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise hinter der Agenda 21.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) sind in der Agenda 21 nicht ausdrücklich aufgeführt. Die Nachhaltige Entwicklung soll sozial ausgeglichen, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch verträglich sein. Manchmal wird auch noch eine vierte Dimension genannt: die Verbesserung der internationalen Kooperation mit den Entwicklungsländer.

1992 verabschiedete die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro die Agenda 21. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u.a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zum Welthandel und Umwelt, zur
Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.
In den 40 Kapiteln der Agenda 21 werden u.a. die folgenden Themenkomplexe aufgegriffen:

  • Internationale Entwicklungszusammenarbeit
  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • Schutz der Erdatmosphäre
  • Bekämpfung der Entwaldung
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
  • Schutz der Ozeane und Süßwasserressourcen
  • Umweltverträglicher Umgang mit Abfällen

Priorität wird in der Agenda 21 auf die Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen gelegt. Damit wendet sich die Agenda 21 nicht nur an Regierungen, sondern v.a. auch an Nichtregierungs-Organisationen (NGOs). In Kapitel 27 wird die Stärkung der nichtstaatlichen Organisationen und in Kapitel 28 die Grundlage für die in den Kommunen in Diskussion befindliche Lokale Agenda beschrieben.

Unter dem Motto Global denken - lokal handeln sind alle aufgefordert, sich aktiv an der umwelt- und sozialverträglichen Gestaltung unserer Lebensumwelt zu beteiligen. Agenda 21 ist also kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen zu.

Ziel der Lokalen Agenda 21 ist die Entwicklung des Gemeinsinns, um in gemeinsamer Anstrengung von Bürgern, Rat und Verwaltung die zukünftigen Probleme der Kommunen zu bewältigen. Ein konsensorientierter Dialog lebt von der gegenseitigen Anregung, der sinnvollen Ergänzung und der konstruktiven Mitarbeit der Beteiligten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftlichen Organisationen, Vereine und Gruppen sind daher ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Die Lokale Agenda erfordert also den "Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft". Die Kommunen sind gehalten entsprechende Rahmenbedingungen, Strukturen und Unterstützung für diesen Prozess zu schaffen.

Hinter dem Ansatz des Kapitel 28 zur Lokalen Agenda 21 steht das Verursacherprinzip und die Erkenntnis, dass Umweltzerstörung trotz ihrer weltweiten Auswirkungen vorrangig dort stattfindet, wo Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsmittelpunkt haben. Der Ausgangspunkt für Umweltzerstörung ist der Raum, wo produziert und gebaut, geheizt und gekocht und am Verkehr teilgenommen wird. Hier also müssen Wege gefunden werden, das Leben umweltschonend zu gestalten.

Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) ist zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlussorgan im Rio-Folgeprozess, der nun Ende des Jahres 2002, zehn Jahre nach Rio, in Johannesburg (Südafrika) ein Resümee für die Zielerreichung seit der Beschlussfassung von Rio 1992 ziehen wird.

Autor: KATALYSE Institut

FSC Grundprinzipien

Die FSC Grundprinzipien, die bei der Bewirtschaftung von Wälder eingehalten werden müssen, um die Anforderungen an die FSC-Zertifizierung zu erfüllen.

  • 1. Einhaltung der Gesetze und der FSC Prinzipien
    Die Waldwirtschaft soll alle relevanten Gesetze sowie internationale Verträge und Abkommen respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  • 2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  • 3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen.
  • 4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig sichern.
  • 5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so das sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  • 6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die

    biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

  • 7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren und beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und Verwirklichung.
  • 8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte und der Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  • 9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Bei Entscheidungen zu diesen Wäldern soll imme eine vorbeugende Herangehensweise erwogen werden.
  • 10. Plantagen
    Plantagen bieten soziale und ökonomische Vorteile und können dazu beitragen, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen. Ihre Bewirtschaftung soll Naturwäldern ergänzen und den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

Die Grundsätze, Kriterien und die Politik des FSC werden von den Mitgliedern der drei Kammern bestimmt: Wirtschaftskammer mit Waldbesitzern, Forst- und Holzindustrie, Umweltkammer mit Umweltorganisationen und Sozialkammer mit den Gewerkschaften und Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Der Vorteil des „Drei-Kammer-Modell“ liegt in der Ausgewogenheit der Entscheidungen, da alle Kammern das gleiche Stimmrecht besitzen.

In den Kriterien ist entsprechend der Kammern des Forest Stewardship Council u.a. folgendes festgelegt, dass

Umwelt

  • Kahlschläge grundsätzlich zu unterlassen sind
  • Biozide nicht eingesetzt werden dürfen
  • Totholz im Wald verbleibt

    Soziales

  • Personal möglichst ganzjährig beschäftigt wird,
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden,
  • Die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Dienstleister gewährleistet wird Bewirtschaftung
  • eine Erzeugung hoher Holzqualitäten stattfindet
  • regelmäßig eine Forstinventur durchgeführt wird und
  • die Produktion marktgerechter, möglichst starker Dimensionen erreicht wird

Autor: KATALYSE Institut

Förderprogramme Umwelt

Verschiedene öffentliche Stellen wie EG, Bund, Länder, Städte und Gemeinden fördern Investitionen oder Modellprojekte im Umweltschutzbereich.

Adressaten dieser F. sind größtenteils Unternehmer (insb. Klein- und Mittelbetriebe) und Forschungseinrichtungen, aber auch Kommunen und Privatpersonen. Z.Z. gibt es ca. 100 F. im Umweltschutzbereich; gefördert wird i.d.R. durch Projektzuschüsse oder durch günstige Kredite. Die F. sind sehr unterschiedlich gestaltet, so daß eine allgemeingültige Vorgehensweise für eine Antragstellung nicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für die meisten F. gelten:
- EG- und Bundesprogramme können normalerweise in ganz Deutschland - in den neuen Bundesländern teilweise zu besonderen Bedingungen - in Anspruch genommen werden. Bei Programmen der Länder und der Städte und Gemeinden wird die Förderung meist nur dann gewährt, wenn die Maßnahme im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt wird.
- Die Richtlinien oder sonstigen Vorschriften müssen genau eingehalten werden. Andernfalls könnte die Förderung aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
- Für den Antrag bzw. auch für die Abwicklung bestehen Formvorschriften; das heißt, es müssen bestimmte Antragsformulare verwendet werden.
- Mit dem Beginn der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
- Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der bewilligenden Stelle und kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden.
- Bei den EG-Programmen, insb. bei den Forschungsprogrammen, ist i.d.R. eine Beteiligung ausländischer Partner erforderlich. Außerdem ist die Gewährung von EG-Mitteln mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten gegenüber der Kommission und mit Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden.
Auskünfte über laufende oder geplante F. geben die zuständigen Bundes- und Landesministerien (i.d.R. Umweltministerium und/oder Wirtschaftsministerium), die entsprechenden städtischen Stellen, IHK, Handwerkskammer, und die Banken. Information und Beratung über EG-Förderprogramme sind bei den Euro-Info-Centern (oftmals der IHK oder verschiedenen Verbänden angegliedert) oder den EG-Vertretungen in Bonn, Berlin und München erhältlich. Dort gibt es auch Adressenlisten der Euro-Info-Center.
Des weiteren gibt es einige Publikationen (und verschiedene, allerdings kostenpflichtige Datenbanken), die einen Überblick über existierende Fördermöglichkeiten im Umweltschutzbereich verschaffen.

Lit.: Deutscher Wirtschaftsdienst (Hrsg.): Förderfibel Energie, Köln 1990; Fries u.a.: Förderhilfen Umweltschutz. EG - Bund - Länder, Bonn 1992; Langer: Investitionshilfen im Umweltschutz, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

Abstandserlass

In einigen Bundesländern geltende Vorschriften zur Berücksichtigung von Abständen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits im Rahmen der Bauleitplanung.

In Abstandslisten werden je nach Betriebsart unterschiedliche Abstände zwischen emittierenden Betrieben und schutzbedürftiger Wohnnutzung angegeben. So werden in Nordrhein-Westfalen derzeit 182 Betriebsarten 8 Abstandsklassen zugeordnet. Die Abstandklassen gehen von 100 bis 1.500 m. Die in den Listen enthaltenen Abstandswerte enthalten jedoch keine Bindewirkung.

Sie sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Belange neben anderen zu berücksichtigen sind (Planungserlaß). Darüber hinaus sind die Abstandslisten zur planerischen Behandlung von Gemengelagen weniger geeignet, da aufgrund gewachsener städtebaulicher Strukturen die dem A. zu entnehmenden Schutzzonen i.d.R. weit unterschritten werden.

Mindestabstände sind z.B. auch für den Betrieb von Windfarmen (Windenergie) festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

FIZ

Das FIZ Karlsruhe ist eine gemeinnützige Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mit dem Auftrag, Fachinformation und darauf basierende Dienstleistungen für Forschung, Entwicklung, Lehre und deren Anwendungsbereiche in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung bereitzustellen.

Das FIZ Karlsruhe ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL). In der WGL haben sich über 80 außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen zusammengeschlossen, die gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden.

Die FIZ ist u.a. eine gute Fachinformationsquelle für alle Fragen zum Thema Umwelt und Energie.

FIZ Karlsruhe betreibt das europäische Servicezentrum STN International "The Scientific & Technical Information Network", dem Online-Service für wissenschaftlich-technische Datenbanken mit mehr als 200 Datenbanken aus allen Fachgebieten von Wissenschaft und Technik. STN International wird gemeinsam vom Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem Chemical Abstracts Service (CAS) in Columbus, OH, USA und der Japan Science and Technology Corporation (JST), in Tokio betrieben.

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Energie Agentur

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde im Herbst 2000 in Berlin gegründet.

Energiesparen ist wegen der gestiegenen Ölpreise noch wichtiger geworden. Wirtschaftlich rentable Energieeinsparmaßnahmen unterbleiben, weil wichtige Informationen oder Impulse fehlen. Hier setzt die Arbeit der Deutschen Energie-Agentur an. Wichtige Ziele sind:

  • Nachhaltige Verbesserungen bei Energieeinsparung und Energieeffizienz (in privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen)
  • Stärkere Nutzung regenerativer Energiequellen.

Die Deutsche Energie-Agentur arbeitet mit bestehenden Energieagenturen auf Länder- und Regionalebene, mit Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie mit der Wirtschaft zusammen.

Aufgabenschwerpunkte der Energie-Agentur sind:

  • Einrichtung einer bundesweit agierenden Informationsstelle (Call Center, Internet)
  • Entwicklung und Durchführung einer Informationskampagne zur Energieeinsparung in Gebäuden
  • Information und Beratung im Bereich effizienter Elektrogeräte in Privathaushalt und Büro
  • Beratung bei Förderprogrammen des Bundes und der KfW.

Deutsche Energie-Agentur (dena)
Chausseestraße 128a
D-10015 Berlin
Telefon: 030-72 61 65 6 - 0
Fax: 030-72 61 65 6 - 99
E-Mail: info@deutsche-energie-agentur.de

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt(DBU) wurde per Gesetz am 18. Juli 1990 vom Deutschen Bundestag als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet.

Die DBU hat ihren Sitz in Osnabrück und finanziert sich aus dem Stiftungskapital, das aus dem Privatisierungserlös der ehemals staatlichen Salzgitter AG stammt. Als Erträge aus diesem Vermögen stehen für die Förderaufgaben der Stiftung jährlich etwa 150 Mio. DM zur Verfügung.

Seit Ihrer Gründung hat die DBU rund 3.500 Projekte mit einem Fördervolumen von über 1,5 Milliarden DM unterstützt.

Leitbild der Fördertätigkeit der DBU ist die Nachhaltige Entwicklung. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Entwicklung von individuell angepassten Umweltschutzlösungen unterstützt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung sind die drei Projektkriterien: Innovation, Modellcharakter und Umweltentlastung.

Die 12 Förderbereiche der DBU

  • Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
  • Energietechnik
  • Architektur und Bauwesen
  • Kreislaufführung und Emissionsminderung
  • Angewandte Umweltforschung
  • Umweltgerechte Landnutzung
  • Stipendienprogramm
  • Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen
  • Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft
  • Umweltinformationsvermittlung
  • Umweltbildung
  • Umwelt und Kulturgüter

Die Förderbereiche werden durch zeitlich begrenzte Förderschwerpunkte und Ausschreibungen wie z.B. Solarenergie für Kirchendächer, Biotechnologie und Berg- und Schutzhütten ergänzt.

Lit.: Jahresbericht 1999 kostenlos zu beziehen:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Postfach 1705, 49007 Osnabrück
Telefon (0541)9633-0
Telefax (0541)9633-190

Autor: KATALYSE Institut

Bundesumweltministerium

Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.

Seine Zuständigkeit umfasst den Umwelt- und Naturschutz sowie die Reaktorsicherheit, nicht jedoch die Umweltprobleme verursachenden Politikbereiche wie Verkehrspolitik, Wirtschaftpolitik oder Baupolitik.
Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Am 6. Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Es ist seitdem innerhalb der Bundesregierung federführend verantwortlich für die Umweltpolitik des Bundes.

Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Das B. wurde 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl in Bonn gegründet.

Seine Zuständigkeit umfaßt Umwelt- und Naturschutz sowie Reaktorssicherheit, nicht jedoch die Umweltprobleme verursachenden Politikbereiche wie Verkehrspolitik, Wirtschaftpolitik oder Baupolitik.
Bis 1986 kümmerten sich innerhalb der Bundesregierung drei verschiedene Ministerien um Belange des Umweltschutzes: das Innenministerium, das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium. Am 6. Juni 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gebildet. Es ist seitdem innerhalb der Bundesregierung federführend verantwortlich für die Umweltpolitik des Bundes.

Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 870 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. 1989 gegründet, unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium fachlich und durch wissenschaftliche Forschung.

In die Verantwortung des BfS gehört die Forschung

  • für den gesundheitlichen und physikalisch-technischen Strahlenschutz
  • für die Entsorgung radioaktiver Abfälle,
  • für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen,
  • für den Transport radioaktiver Stoffe sowie
  • für die kerntechnische Sicherheit.

Das BfS untergliedert sich in vier Fachbereiche mit spezifischen Aufgaben:

  • Nukleare Entsorgung und Transport - Errichtung und Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle,
  • Genehmigung zur Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen,
  • Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung
  • staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen.
  • Kerntechnische Sicherheit
  • Entwicklung des Standes von Wissenschaft und
  • Technik bei der Sicherheit von Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren und Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs im In- und Ausland.
  • Strahlenhygiene - Strahlenwirkungen,
  • Epidemiologie - medizinische Strahlenhygiene, nichtionisierende Strahlung - radioaktive Stoffe und
  • Umwelt - Überwachung der Umweltradioaktivität
  • Strahlenschutz - Bestimmung der Strahlenexposition durch natürliche und künstliche Quellen und den dazu benötigten Methoden
  • Beurteilung festgestellter Situationen sowie der Notwendigkeit und Wirkung technischer und organisatorischer Maßnahmen des Strahlenschutzes.

Seit 1997 hat das BfS seinen Hauptsitz in Salzgitter und unterhält Außenstellen in Berlin, Bonn, Freiburg, Gartow, Hanau, München, Rendsburg, und Schlema. Das BfS beschäftigt über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Über seine Arbeiten informiert das BfS die breite Öffentlichkeit nicht nur mittels seiner Broschüren, Infoblätter und Poster, sondern auch bei der Beantwortung schriftlicher Anfragen und durch den Betrieb eines Bürgertelefons.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesamt für Naturschutz

Das B. ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Es berät das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten.

Außerdem begleitet es Naturschutzgroßprojekte in den Bundesländern sowie naturschutzrelevante Pilotprojekte (Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben).

Die Anforderungen des B. an eine moderne Naturschutzpolitik sind in den "Zukunftsperspektiven des Naturschutzes" formuliert.

Autor: KATALYSE Institut

BfN

Abkürzung für Bundesamt für Naturschutz, siehe Stichwort

Autor: KATALYSE Institut

Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe

Pioniere und renommierte Wissenschaftler aus den verschiedenen Fachbereichen der Baubiologie und Ökologie haben sich zusammengeschlossen, um auf der Basis von nachhaltigen Rohstoffen eine zukunftsfähige Baukultur einzuleiten. Hierzu gehört auch das Institut für angewandte Umweltforschung in Köln.

Grundlage dafür ist, im Zusammenwirken mit den Umweltschutzorganisationen, bereits bei der Rohstoffauswahl ein hohes Maß an Transparenz und Sorgfalt walten zu lassen, um gesundheitsverträgliche und zukunftsfähige Produkte und Verfahren zu gewährleisten.

Die Problematik bei der Schadstoffanalytik zeigt, dass es kaum noch möglich ist, bei den fertigen Produkten die Vielfalt der kritischen Substanzen und Stoffverbindungen ausfindig zu machen und zu deklarieren. (siehe auch www.umweltrat.de )

Aufgrund dieser Erfahrungen hat sich die Arbeitsgemeinschaft kontrolliert deklarierte Rohstoffe (ARGE kdR) dafür entschieden, den Weg über die Rohstoffauswahl festzulegen. Mit hochwertigen, kontrollierten und deklarierten Rohstoffen können nachhaltige zukunftsfähige Produkte entstehen, die den Anforderungen der Agenda 21 entsprechen und wegen der Generationenverpflichtung auch zwingend erforderlich sind.

Die ARGE kdR sorgt dafür, dass Sie erfahren welche nachhaltigen und zukunftsfähigen Rohstoffe bei den kdR-Produkten verwendet werden - natürlich mit "Brief und Siegel - kdR".

Der Blick in die Zukunft erfordert neue Maßstäbe im Bauwesen, die nachhaltig, energiesparend, umweltgerecht und gesundheitsverträglich sind.

Nur eine energiesparende, gesunde Bausubstanz kann wertbeständig sein. Gemeinsam im Detail werden deshalb die Rohstoffe, Verfahren und Produkte geprüft, damit im Besonderen auch Allergiker, immungeschwächte und schadstoffbetroffene Menschen eine hochwertige Produktauswahl zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden sich in den Produkten, Produktbewertungen, Positivlisten, Datenbanken, Standardleistungsbüchern, Ausschreibungstexten, Gebäudebewertungen, Fortbildungsmaßnahmen und Lehrgangskonzepten wiederfinden.

Nachhaltiges Bauen muss praktisch und pragmatisch im Alltag stattfinden, die theoretischen Ansätze allein werden uns nicht weiterhelfen.

Weitere Informationen zur ARGE kdR und der R-Symbolik und zertifizierter Bauprodukte finden Sie unter: www.positivlisten.info 

Autor: KATALYSE Institut

Aktionskonferenz Nordsee

Als Antwort auf das Versagen der Politiker haben deutsche und internationale Umweltorganisationen 1984 Leitlinien einer ökologischen und bewahrenden Nordseepolitik formuliert, das Nordsee-Memorandum.

Auf der Grundlage dieses Forderungskataloges wurde 1985 der Verein AKTIONSKONFERENZ NORDSEE (AKN) mit dem Ziel gegründet, zur Entwicklung und Förderung umwelt- und sozialverträglicher Strukturen für das Ökosystem Nordsee und für die in die Nordsee mündenden Flüsse beizutragen.

Verbreiterung des Umweltbewusstseins
Die Nordsee ist die größte Abfallsenke Nordeuropas. Ein großer Teil dessen, was Millionen Anlieger produzieren oder verbrauchen landet über Flüsse und Luft in "unserem" Meer. Dies bewusst zu machen und dafür zu arbeiten, dass wir die Nordsee als überlebenswichtiges Ökosystem erhalten, ist die Aufgabe, die sich AKN gestellt hat. Das Büro der AKN in Bremen ist in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufadresse für Anfragen und Bitten aus dem In- und Ausland geworden.

Entfaltung von politischem Druck
Die AKN will das Bewusstsein über Umweltgefährdung fördern und politischen Druck machen, um die Ursachen zu beheben. Die AKN koordiniert die vielfältigen Nordsee-Aktivitäten von Initiativen und Organisationen und vertritt die bundesdeutschen Umweltgruppen in der internationalen "Federation Seas at Risk" , einem Zusammenschluss von Umweltorganisatio-nen rund um die Nordsee.

Aktionskonferenz Nordsee e.V.
Die AKN ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Daher sind Spenden steuerlich absetzbar. Geschäftsführung und Vorstandsarbeit der AKN wird ausschließlich auf ehrenamtlicher Basis geleistet.

Bildungs- und ÖffentlichkeitsarbeitBesonders wichtig für die AKN sind schulische und allgemeine Bildungsarbeit. In den letzten Jahren wurden Unterrichtsmaterialien zur "Chlorchemie" und zu "Nordsee und Wattenmeer", u.a. eine Kinder- und Jugendmappe, die CD-ROM "Die Nordsee", mit Unterrichtsbegleitmaterialien entwickelt. Die AKN erstellte Gutachten und verschiedenste Informationsblätter. Die Materialien können sie ebenso wie die seit 1986 bestehende Zeitschrift "WATERKANT" bestellen:

Aktionskonferenz Nordsee e.V. (AKN)
Kreuzstr. 61
28203 Bremen
Tel. (0421) 7 76 75
Fax. (0421) 7 89 31
e-mail: AKNev@gmx.net

Autor: KATALYSE Institut

Agendaschulen

Agenda-Schulen beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Agenda 21.

 

Der Begriff „Agendaschulen“ oder "Agenda 21 Schule" wird unterschiedlich verwendet und stellt kein Gütesiegel oder eine Zertifizierung dar.

Auch ist mit der Nennung einer Schule keine Wertung verbunden, inwieweit sie wirklich "Nachhaltigkeit" praktiziert oder den Kriterien für eine Agenda 21 Schule entspricht und insofern als beispielhaft für andere Schulen gelten kann.

Die Lokale Agenda 21 wurde 1992 im Rahmen der Weltklimakonferenz in Rio formuliert und beschlossen.

Autor: KATALYSE Institut

Euratom

auch Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Ziel der E. ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernernergie (Kernkraftwerk) und -forschung mit zahlreichen Arbeitsgebieten (Biologie, Medizin, Umweltschutz, Technologie, Reaktorsicherheit, Kernfusion).

Begründet wurde die E. gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957, in Kraft seit dem 1.1.1958. Zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) und EWG bildete die E. die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Die Tatsache, daß der E.-Vertrag zu den Gründungsverträgen der EG gehört, ist von wesentlicher Bedeutung, weil damit die Nutzung der Kernernergie in der EG-Politik rechtlich verankert ist. Der Atomwirtschaft werden mit dem E.-Vertrag EG-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Ein Ausstieg der EG aus der Atompolitik ist aus diesen Gründen kaum denkbar.
Nach dem E.-Vertrag ist "die Kernernergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt". Neben der Kernspaltung wird auch die Risikotechnologie Kernfusion von der E. gefördert. Geplant ist die Schaffung einer mächtigen, europaweit arbeitenden Nuklearindustrie, die sich erheblich leichter jeglicher Kontrolle entziehen könnte als nationale atomwirtschaftliche Organisationen. Auch wenn einzelne EG-Mitgliedstaaten aus der Atomenergie aussteigen, läßt sich Atomstrom im Europäischen Binnenmarkt nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs EG-weit vermarkten. Ebenso lassen sich bei einem grenzenlosen EG-Verbundnetz die hohen Sicherheitsanforderungen einzelner Mitgliedstaaten durch die Wahl eines Standortes in Ländern mit geringeren Auflagen umgehen.
An ihren Zielen halten die Unterzeichner des E.-Vertrags auch nach Tschernobyl fest. Die für die Atompolitik verantwortlichen EG-Politiker ziehen sich auf den Standpunkt zurück, daß der Sicherheitsstandard westlicher Kernkraftwerke solche Risiken ausschließt. Durch die Diskussion über Klima und Treibhauseffekt erhalten die Ausbaupläne im Gegenteil neuen Aufwind.

Lit.: Spiegel-Spezial: Alarm für die Umwelt - Europa ohne Grenzen, 1992

Autor: KATALYSE Institut

Berufsverkehr

Rund 20% aller zurückgelegten Wege sind Wege zur Arbeit und zurück.

Etwa 2/3 aller Erwerbstätigen benutzen dazu das Auto (Straßenverkehr) als Verkehrsmittel (Pendler). Die damit verbundenen Umweltbelastungen zeigen sich besonders stark in den Ballungsgebieten durch alltägliche Verkehrsstaus und die Überlastung der städtischen Verkehrswege.

Möglichkeiten der Verringerung der Umweltbelastung gibt es durch das Bilden von Fahrgemeinschaften, das Benutzen von Park-and-Ride-Systemen oder das Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr oder langfristig die Schaffung von Raumstrukturen, die kürzere Arbeitswege begünstigen.

Autor: KATALYSE Institut

Benzinqualitätsverordnung

Die B. wurde am 27.6.1988 erlassen, um Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin festzulegen und die Auszeichnung von Ottokraftstoffen zu regeln. U.a. ist für das giftig wirkende Benzol ein höchstzulässiger Gehalt von 5 Vol.-% vorgeschrieben.

Die Bundesregierung hatte bei der EG einen Verordnungsentwurf notifiziert, der eine Reduzierung des Benzolgehalts auf 1 Vol.-% vorsah. Die Kommission ist diesem Vorschlag jedoch nicht gefolgt.

Siehe auch: Benzinbleigesetz

Autor: KATALYSE Institut

Endlager

Siehe: Atommüll

Autor: KATALYSE Institut

Benzinbleigesetz

Das B. beschränkt den Bleigehalt von Benzin in der BRD seit 1.1.1976 auf 0,15 g/Liter, was heute nur noch den verbleiten Superkraftstoff betrifft.

Denn mit dem Gesetz zur Änderung des B. vom 18.12.1987 wurde das Inverkehrbringen bleihaltigen Normalbenzins auf der Grundlage einer entsprechenden Änderung der EG-Benzinbleirichtlinie (85/210/EWG), ab 1.2.1988 verboten.

Mit dem Blei ging auch der Anteil der ansonsten zur Vermeidung von Bleirückständen zugesetzten, krebserzeugenden Additive Dibromethan und Dichlorethan im Benzinzurück. Nach wie vor stellt Benzol allerdings immer ein großes Geunsdheits- und Umweltproblem dar.

Die Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin sind in der Benzinqualitätsverordnung festgelegt.

Siehe auch: Bleifreies Benzin

Autor: KATALYSE Institut

Curie

nach der französischen Kernphysikerin benannte Einheit für die Aktivität radioaktiver Stoffe.

Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Benzin

B. ist ein Kraftstoff für Ottomotoren, auch Vergaserkraftstoff oder Ottokraftstoff genannt.

B. besteht aus Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich zwischen 30 und 200 Grad C und aus Kraftstoffzusätzen, durch die vor allem die Klopffestigkeit (Oktanzahl) erhöht werden soll. Da B. in großem Umfang transportiert und an vielen Stellen gelagert wird, gehen von ihm beträchtliche Gefahren für das Grundwasser und - wegen seiner hohen Flüchtigkeit - für die Luft aus.

Siehe auch: Betankungsverlust, Gasrückführ-Zapfpistole, Lagertank, Bleitetraethyl, Schadstoffe aus Kfz, Kraftstoff

 

Autor: KATALYSE Institut