Benzinqualitätsverordnung

Die B. wurde am 27.6.1988 erlassen, um Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin festzulegen und die Auszeichnung von Ottokraftstoffen zu regeln. U.a. ist für das giftig wirkende Benzol ein höchstzulässiger Gehalt von 5 Vol.-% vorgeschrieben.

Die Bundesregierung hatte bei der EG einen Verordnungsentwurf notifiziert, der eine Reduzierung des Benzolgehalts auf 1 Vol.-% vorsah. Die Kommission ist diesem Vorschlag jedoch nicht gefolgt.

Siehe auch: Benzinbleigesetz

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Mobilität & Verkehr, Umweltrecht.