Benzinbleigesetz

Das B. beschränkt den Bleigehalt von Benzin in der BRD seit 1.1.1976 auf 0,15 g/Liter, was heute nur noch den verbleiten Superkraftstoff betrifft.

Denn mit dem Gesetz zur Änderung des B. vom 18.12.1987 wurde das Inverkehrbringen bleihaltigen Normalbenzins auf der Grundlage einer entsprechenden Änderung der EG-Benzinbleirichtlinie (85/210/EWG), ab 1.2.1988 verboten.

Mit dem Blei ging auch der Anteil der ansonsten zur Vermeidung von Bleirückständen zugesetzten, krebserzeugenden Additive Dibromethan und Dichlorethan im Benzinzurück. Nach wie vor stellt Benzol allerdings immer ein großes Geunsdheits- und Umweltproblem dar.

Die Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin sind in der Benzinqualitätsverordnung festgelegt.

Siehe auch: Bleifreies Benzin

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, B, Mobilität & Verkehr, Umweltrecht.