Färberei

Siehe Textilindustrie.

Autor: KATALYSE Institut

Fällung

Durch die F. (s. Abb.) werden in Wasser gelöste Stoffe durch Zusätze geeigneter Suzbstanzen ganz oder teilweise in einen unlöslichen Zustand überführt.

Die entstehenden F.-Produkte können in Form von Kristallen, Flocken oder Tröpfchen durch geeignete physikalische Verfahren (Sedimentation, Filtration, Flockung) abgeschieden werden. Die F. ist im Bereich der Abwasserreinigung eine übliche Methode zur Verminderung der im Wasser gelösten Phosphate (Eutrophierung) mittels Eisen- und Aluminiumsalzen.

Dabei muß z.B. Eisen-III-Chlorid im Überschuß zugegeben werden, so daß im Ablauf eine hohe Eisensalzkonzentration vorhanden ist, die 0,2 mg Eisen/l Wasser aber nicht überschreiten darf.

Siehe auch: Wasser, Sedimentation, Filtration, Flockung

Autor: KATALYSE Institut

Expositionsszenario

Ein Expositionsszenario nach REACh Art. 3, Nr. 37 ist die „Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.“

Relevante Expositionsszenarien sind dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) beizufügen, wo Stoffsicherheitsbeurteilungen gemäß den Registrierungsanforderungen durchgeführt werden.

Ein Expositionsszenario enthält folgende Strukturelemente:

  • Name des Prozesses oder der Tätigkeit
  • Szenariobeschreibung
  • Maximal verwendete Menge pro Zeiteinheit (z. B. maximale Einsatzmengen, maximale Einsatzdauer und Einsatzhäufigkeit, Temperatur, pH usw., Charakteristika und Dimensionen der Umgebung)
  • Produktspezifikation (wenn die Substanz als Teil einer Zubereitung geliefert wird, müssen Informationen über den Gehalt, die Form usw. gegeben werden)
  • Empfohlene Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
  • Verweis (wer für die Erstellung des Expositionsszenarios verantwortlich ist)
  • Datum (der Erstellung oder Überarbeitung)

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA)

Die mit REACh befasste Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) soll eine einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten und wird die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACh umsetzen. Ihr Standort ist Helsinki.

Die ECHA besteht aus einem Direktor, der von einem Sekretariat unterstützt wird, einem Verwaltungsrat, verschiedenen Ausschüssen und einer Widerspruchskammer.

Sekretariat
Alle Aufgaben, die die ECHA nach den Titeln II (Registrierung von Stoffen), III (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACh-Verordnung zu erledigen hat, sind durch das Sekretariat abzuarbeiten. Daneben muss das Sekretariat die Stoff-Datenbank aufbauen und warten und sich um die Bereitstellung der technischen und wissenschaftlichen Leitlinien zur Durchführung der Verordnung kümmern.

Verwaltungsrat
Umfasst 38 Mitglieder, die sich jeweils aus einem Vertreter der Mitgliedsstaaten sowie sechs Vertretern der Kommission, drei Vertretern interessierter Kreise und zwei Vertretern, die durch das EU-Parlament ernannt wurden, zusammensetzen.
Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist auf vier Jahre mit der Option auf weitere vier Jahre begrenzt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrats haben mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen; er beruft den Direktor.
Der Verwaltungsrat berichtet jährlich über die Tätigkeit der Agentur und legt das Arbeitsprogramm für das nächste Jahr fest. Er entscheidet über den Haushalt sowie über die internen Regeln und Verfahren der Agentur. Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder und den Vorsitzenden der Widerspruchskammer.

Direktor
Wird vom Verwaltungsrat für fünf Jahre nach öffentlicher Ausschreibung berufen.
Er leitet die Europäische Chemikalienagentur, erstellt den jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Agentur zur Vorlage beim Verwaltungsrat und entwirft den Arbeitsplan für das kommende Jahr sowie eines langfristigen Arbeitsprogramms.

Die Ausschüsse
Jeder Mitgliedstaat kann Bewerber für die Ausschüsse benennen.
Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder, wobei jeweils mindestens ein Mitglied aber max. zwei Mitglieder pro Mitgliedstaat ernannt werden dürfen.

Widerspruchskammer
Entscheidungen der Agentur nach Artikel 9 (Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung), Artikel 20 (Pflichten der Agentur in Hinblick auf die Registrierung), Artikel 27 (Kostenteilung), Artikel 30 (Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen) und Artikel 51 (Dossierbewertung) kann widersprochen werden.
Widersprüche haben innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Entscheidung zu erfolgen und sind gebührenpflichtig. Innerhalb von 30 Tagen ist über den Widerspruch zu entscheiden. Entscheidungen der Widerspruchskammer können beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden bzw. könnte hier auch Untätigkeitsklage erhoben werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

ELINCS

ELINCS ist eine Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe;European List of Notified Chemical Substances.

ELINCS enthält zurzeit ungefähr 2.700 Stoffe und wird ständig erweitert, wenn den zuständigen Behörden das Inverkehrbringen eines neuen Stoffes gemeldet wurde.

Hier geht es zur ELINCS-Liste.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
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AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

EINECS

EINECS ist die Abkürzung für European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances. Dies ist das Verzeichnis der sogenannten Altstoffe, das von der EU 1998 angelegt wurde um das Gefährdungspotential chemischer Stoffe zu ermitteln und ein um zunächst Neustoffe zu überprüfen. Sie enthält etwa 100.000 Substanzen, die der Verordnung 793/93 unterliegen.

Die EINECS-Nummer wird für Substanzen in ihrer wasserfreien Form als auch in ihrer Hydratform genutzt, eine Differenzierung erfolgt dagegen häufig mit verschiedenen CAS-Nummern.

Die EINECS-Nummer umfasst eine siebenstellige Zifferfolge XXX-XXX-X.
Polymere müssen nicht im EINECS, sondern in der Liste No-longer-polymers (NLP) gemeldet werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
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Autor: KATALYSE Institut

Dünnsäure

Als D. wird die etwa 20%ige Schwefelsäure bezeichnet, die auch Schwermetalle und halogenierte Kohlenwasserstoffe enthält und als Abfallprodukt u.a. bei der Herstellung von Farbstoffen und des weißen Pigments Titandioxid entsteht.

Bis 1989 wurde der größte Teil der anfallenden D. in der Nordsee verklappt (Abfallbeseitigung auf See), was seit 1990 verboten ist. Ob durch die D.-Verklappung ökologische Folgen eintraten, ist umstritten, da die Nordsee auch durch zahlreiche andere Belastungsquellen verunreinigt war. Beobachtungen im Verklappungsgebiet, darunter das vermehrte Auftreten von Zellwucherungen bei Plattfischen konnten jedoch nicht in einen direkten Zusammenhang mit D.-Verklappung gebracht werden.

Nach Protestaktionen von Umweltverbänden entwickelte die Bayer AG ein Recyclingverfahren für D., das es ermöglicht die enthaltene Schwefelsäure zurückzugewinnen. In einer Verwertungskaskade wird nunmehr D. durch Eindampfen konzentriert, mit Frischsäure bzw. Oleum („rauchender Schwefelsäure“) versetzt und wieder im Produktionsprozess eingesetzt. Das Filtersalz, das die Begleitelemente als Sulfate enthält, wird geröstet und das dabei entstehende Schwefeldioxid in den Schwefelkreislauf eingeschleust. Die beim Rösten entstehenden Metalloxide werden zur weiteren Verarbeitung gelagert.(FW)

Autor: KATALYSE Institut

DNEL

Derived No Effect Level (Aufnahmedosis pro Zeit bzw. Atemluftkonzentration), abgeleitetes Null-Effekt-Niveau; Expositionshöhe, unterhalb derer der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt (Schwellenwert Gesundheit).

Der DNEL ist die Expositionskonzentration eines Stoffes, bei der keine gesundheitsschädliche Wirkung für den Menschen besteht.
Der Wert berechnet sich aus dem niedrigsten validen Wirkwert in Kombination mit bestimmten Sicherheitsfaktoren. Da die Expositionen für verschiedene Personengruppen (z.B. gewerblicher Anwender wie Handwerker und Verbraucher; schwangere Frauen; Jugendliche) unterschiedlich sind, wird es mehrere DNEL-Werte für einen Stoff in Abhängigkeit der Verwendungs- und Expositionskategorien geben.
Aus der gemessenen oder geschätzten Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, in der Umwelt oder beim Verbraucher bezüglich des DNEL-Werts wird das Risikoverhältnis RCR (Risk Characterisation Ratio) bestimmt. Ist das Risikoverhältnis kleiner gleich 1, dann kann angenommen werden, dass das Risiko bei dem Umgang mit dem Stoff angemessen kontrolliert wird. Ist das Risikoverhältnis größer 1, dann liegt ein hohes Risiko vor und der Schutz beim Umgang mit dem Stoff muss verbessert werden. Das kann z.B. andere Schutzmaßnahmen, Verbot von bestimmten Verwendungen bedeuten.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
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Stand: 14. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

Desinfektion

Unter D. versteht man die Abtötung oder weitgehende Reduzierung der Zahl von Erregern übertragbarer Krankheiten.

Eine Infektion soll dadurch verhindert werden. Die Praxis steht diesem Ziel entgegen, denn viele Krankheitserreger sind resistent gegenüber D.-Maßnahmen. In privaten Haushalten ist eine D. vollkommen überflüssig und nutzlos. Sie muß dort nur auf amtsärztliche Anweisung hin erfolgen, wenn Bewohner unter einer meldepflichtigen Infektionskrankheit leiden.

Siehe auch: Ozonierung, UV-Strahlung, Chlorung

 

Autor: KATALYSE Institut

Dekontamination

Beseitigung einer radioaktiven, biologischen oder chemischen Verunreinigung von Personen, Organismen, Böden und Sachen.

Dekontamination erfolgt häufig mit Hilfe von Detergentien, Adsorption und Komplexbildnern.

Siehe auch: Tschernobyl, Kontamination

Autor: KATALYSE Institut

De-inking-Verfahren

Unter De-inken versteht man das chemisch-physikalische Entfernen der im Altpapier enthaltenen Druckfarben.

Dieser Prozeßabschnitt dient dazu, den Weißgrad des Altpapierstoffs zu erhöhen - ca. 70% des gesamten Farbstoffs werden entfernt. Hierfür setzt man eine Reihe von Chemikalien (Natronlauge (Natriumhydroxid), Wasserstoffperoxid, Wasserglas, Tenside, Komplexbildner) ein. Unterschieden werden beim De-inking-Prozeß folgende Verfahrensschritte: Auflösen des Papiers, Entfernen von Fremdstoffen und Abtrennen der Druckfarben.
Zwei unterschiedliche D. sind zum Abtrennen der Druckfarben gebräuchlich.

- Beim Flotationsverfahren wird das Altpapier in einer wäßrigen, alkalischen Lösung aufgeschlagen. Unter gleichzeitigem Rühren wird Luft eingeblasen. Die Farbstoffanteile werden so an die Oberfläche getragen, abgetrennt und auf eine deponiefähige Konzentration eingedickt. Die anfallende Flüssigkeit wird in den geschlossenen Kreislauf zurückgeführt. Dieses Verfahren hat sich aufgrund geringer Stoffverluste (7-10%) und geschlossenem Wasserkreislauf in der BRD durchgesetzt.

- Beim Auswaschverfahren werden die Druckfarben nach dem Aufschlagen des Altpapiers mitsamt der Flotte abgetrennt. Dies führt zu hohen Stoffverlusten (10-20%) und einem hohen Wasserverbrauch.
Um den Gehalt der unerfreulichen Reststoffe im De-inking-Schlamm zu verringern, ist und sollte der Einsatz möglichst leicht entfernbarer Druckfarben die Forderung der Altpapieraufbereiter sein.

Siehe auch: Altpapier

Autor: KATALYSE Institut

Cracken

Siehe: Raffinerie, Naphtha, Kunststoffherstellung, Testbenzin

Autor: KATALYSE Institut

CMR-Stoffe

CMR-Stoffe sind Stoffe mit cancerogener (krebserzeugender), mutagener (erbgutverändernder) oder reproduktionstoxischer (fruchtschädigender) Wirkung.

Sie werden in drei Kategorien eingestuft:

  • Kategorie 1: Wirkung beim Menschen nachgewiesen
  • Kategorie 2: Eindeutige Befunde im Tierversuch
  • Kategorie 3: Verdachtsmomente liegen vor

Die generelle Anforderung an Bauprodukte ist, dass sie praktisch keine cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe emittieren sollen.

Stoffe mit mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften sowie Stoffe mit möglicher cancerogener Wirkung (EU-Klasse 3) werden im Rahmen des Konzeptes für NIK-Werte geprüft. Die Summe aller nach drei Tagen gemessenen Cancerogene (der EU-Klasse 1 und 2 ) darf danach 10 µg/m³ (0,01 mg/m³) nicht übersteigen. 

Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) in Dortmund veröffentlicht die CMR-Liste. Diese enthält:

  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach
    TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, und die in Anhang I der RL 67/548/EWG noch nicht aufgeführt sind,
  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, für die aber in Anhang I der RL 67/548/EWG abweichende Einstufungen aufgeführt sind,
  • Stoffe gemäß Anhang I der RL 67/548/EWG, soweit sie nicht abweichend in der TRGS 905 aufgeführt sind.

Die Liste ist eine nationale Ergänzung zu Anhang I der RL 67/548/EWG; beide Listen sind zu beachten. Die nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.

Siehe auch: NIK-Werte

Autor: KATALYSE Institut

Chlorchemie

Die C. und ihre chlororganischen Verbindungen (Chlorierte Kohlenwasserstoffe, CKW) stehen seit Jahren im Rampenlicht der Umwelt- und Gesundheitsdiskussion, seitdem der Präsident des Umweltbundesamtes, v. Lersner, vor 10 Jahren die Vermutung des Sippenverdachts bzgl. der Gefährlichkeit von chlororganischen Verbindungen äußerte.

Die gesamte C. ist an sich lediglich ein Abfallprodukt der Natronlaugenherstellung (Natriumhydroxid), bei der große Mengen Chlor anfallen, die in irgendeiner Weise entsorgt werden müssen.

Der Chlor-Verbrauch beträgt in Westdeutschland gegenwärtig ca. 3,5 Mio t. 2/3 der Chlor-produzierenden Alkali-Chlorid-Elektrolyseanlagen arbeiten weltweit nach dem Quecksilber-freisetzenden Amalgamverfahren. Ein Großteil der Chlormenge geht als "Abfallprodukte" in Form von Salzen verloren oder muß als chlororganische Verbindungen im Bereich organische Lösemittel weitervermarktet werden.

Quantitativ ist PVC als "Chlorentsorgungspfad" vorherrschend, was weniger problematisch wäre, wenn PVC stärker im Kreislauf geführt werden könnte, was für viele Produkte nicht möglich ist und für andere Schadstoffe-enthaltenden Produkte auch nicht anzustreben ist. Nach PVC wichtigste Einsatzbereiche sind Propylenoxid und chlorierte Lösemittel (z.B. Tetrachlorethen, auch PER genannt).

Durch die in vielen Kommunen und Bundesländern geführten Diskussion über den begrenzten Ausstieg aus der PVC-Verwendung könnte mittelfristig über den Ausstieg aus der C. nachgedacht werden.

Autor: KATALYSE Institut

Chlorbleiche

Zellstoffbleiche, Chlor, Hypochlorit, AOX, Sanitärreiniger, chlorfreies Papier

Autor: KATALYSE Institut

Chemische Reinigung

Dieses auch Trockenreinigung genannte Verfahren der Textilreinigung ist entgegen der Bezeichnung C. eigentlich ein physikalischer Prozeß, nämlich das Herauslösen von Verschmutzungen mittels Lösemitteln, die seit jeher das zentrale Problem dieser Technik darstellen.

Das ursprünglich benutzte Terpentinöl wurde durch krebserregendes Benzol ersetzt. Ab Mitte des vorigen Jahrhunderts ging man zum feuergefährlichen Benzin über. Mit dem Aufkommen der nichtbrennbaren Lösemittel wurde hierzulande die Benzinreinigung durch chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) verdrängt.

In Deutschland wurden zuletzt praktisch nur noch CKWs wie Trichlorethylen, 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform) und insbesondere Tetrachlorethen (Per) sowie FCKWs wie das FCKW 113 eingesetzt. 1986 bestanden dabei über 85% des Verbrauchs aus Per und ca. 10% aus FCKW 113. Gesetzliche Maßnahmen haben die Verwendung dieser Arbeitsstoffe jedoch stark eingeschränkt.

Der Einsatz von Trichlorethylen und Methylchloroform sowie FCKW 113 ist verboten.
Drastische Einschränkungen für die Anwendung wurden verfügt. Anlaß waren u.a. Untersuchungen, die erhebliche Belastungen der Umgebung von C.-Anlagen belegten.

So wiesen nur sehr wenige Räume Per-Konzentrationen unterhalb des Vorsorge-Grenzwertes von 0,1 mg/m3, aber rund 10 Prozent aller Fälle Überschreitungen des vom Bundesgesundheitsamt zur Gefahrenabwehr für erforderlich gehaltenen Wertes von 5 mg/m3 auf. Entsprechend fanden sich bei den Bewohnern Per-Gehalte im Blut, die bis zum 50fachen über dem Normalwert lagen.

Darüber hinaus wurden in einer Vielzahl von Fällen Lebensmittel kontaminiert. Insbesondere fettreiche Produkte wiesen Konzentrationen weit über dem Grenzwert von 0,1 mg/kg nach der Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung (LHmV) auf.

Autor: KATALYSE Institut

Chemische Industrie

Im Unterschied zu anderen Industriezweigen sind die Emissionen der Chemischen Industrie nicht nur mengenmäßig erheblich, sondern darüber hinaus auch durch eine Vielzahl emittierter Stoffe gekennzeichnet.

Luft: Typische Luftschadstoffe bei der großtechnischen Produktion wichtiger Chemikalien wie Schwefelsäure, Chlor, Ammoniak, Salpetersäure, Titandioxid, PVC und Chlorbenzol sind: Schwefeldioxid, Chlor, Ammoniak, Stickoxide, Staub, Vinylchlorid und Chlorbenzol. Zur Erfassung und Reinigung der Abgase werden von der Chemischen Industrie Abgas-Sammelsysteme gebaut, die die vielen kleinen Emissionen zusammenführen. Die Beseitigung erfolgt hauptsächlich durch Abluftverbrennungsanlagen mit Rauchgaswäsche (Abgasreinigungsverfahren).

Wasser: Die Abwassermengen in der Chemischen Industrie sind erheblich. Seit Ende der 70er Jahre besitzen alle große Betriebe der Chemischen Industrie Großkläranlagen mit mechanischen, biologischen und zum Teil auch chemischen Reinigungsstufen (Abwasserreinigung). Ein Problem bilden nach wie vor die im Abwasser enthaltenen schwer abbaubaren Stoffe (Abbau), die in den Kläranlagen nur unvollständig abgebaut werden und daher zu einem mehr oder weniger großen Teil in die Gewässer gelangen.

Hierzu gehören zum Teil schwer abbaubare organische Farbstoffe, weshalb der Kläranlagenablauf von manchem Betrieb der Chemischen Industrie manchmal farbig ist, sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe, die sich in der Umwelt anreichern und daher eine Gefahr für das Ökosystem darstellen. Diese Stoffe müssen im Abwasserabgabengesetz stärker berücksichtigt werden.


Abfall: Problematisch sind die Schlämme aus den Kläranlagen, die entweder eingedickt und als Sonderabfälle deponiert oder aber verbrannt werden, wobei wieder aufwendige Abgasreinigungsanlagen erforderlich sind, um schädliche Emissionen zu vermeiden. Die Verbrennung und Verklappung von Sonderabfällen auf dem Meer ist nach jahrelanger Praxis heute in Deutschland weitgehend unterbunden (Abfallbeseitigung auf See).Nicht verbrennbarer oder über Tage deponierbarer Giftmüll muss unter Tage gelagert werden.

In der Vergangenheit wurden Chemieabfälle unkontrolliert auf dafür nicht geeigneten Deponien abgelagert, wobei Dioxine und Furane aus Deponien wie Georgswerder bei Hamburg oder Gerolsheim in der Pfalz austraten. Wegen der hohen Abfallbeseitigungskosten ist die Versuchung groß, Sonderabfälle billiger auf illegale Weise loszuwerden (Giftmüllexport, Abfalltourismus). Möglichkeiten zur Verminderung der anfallenden Abfallmengen im Bereich der Chemischen Industrie bestehen im Recycling, in der Nutzung von Abfallbörsen sowie in Produktionsumstellungen.

Gesetzliche Vorschriften zur Begrenzung von Emissionen im Bereich der Chemischen Industrie: Im Bereich der Emissionen von Luft-Schadstoffen schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz und die TA Luft von 1986 spezielle Begrenzungen für folgende Anlagen vor: Herstellung von Chlorwasserstoff (Salzsäure), Salpetersäure, Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure, Chlor, Fluoriden (Fluor), Fluorwasserstoff, Schwefel, Dichlorethan(1,2-), Vinylchlorid (PVC), Acrylnitril, Aluminium und festen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln. Für die genannten Anlagen gibt es fast durchweg auch VDI-Richtlinien.

Störfälle: Weitere Gefahren für die Umwelt und den Menschen gehen von der Chemischen Industrie bei der unkontrollierten Freisetzung von Stoffen bei Störfällen aus (Störfallverordnung). Zwar sind die absoluten Stoffmengen, die dabei freigesetzt werden, oft gering gegenüber der Dauerbelastung der Umweltmedien, doch besteht z.B. bei der Freisetzung einer Chlorgaswolke von nur wenigen Tonnen Chlor bereits eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung in der Nachbarschaft einer Anlage der Chemischen Industrie.

Nur ca. die Hälfte des gesamten Stoffumsatzes der Chemischen Industrie verlässt die Produktionsanlagen als Produkt. Die andere Hälfte sind Zwischen- und Koppelprodukte oder Abfälle, die emittiert oder deponiert werden. Das Augenmerk staatlicher Kontrolle sollte sich in Zukunft verstärkt den Produkten als legale Emissionsquellen zuwenden (Produktlinienanalyse).

Welche Kombination von Instrumenten zur Regelung und Kontrolle allerdings die effektivste ist, bleibt ungeklärt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Indikator Muttermilch trotz gesetzlicher Regelungen zur Chemikalienkontrolle die gesetzten Höchstmengen für zugelassene Lebensmittel überschreitet und eigentlich verboten werden müsste.

Autor: KATALYSE Institut

Chemikalien

Von den heute bekannten 50 Millionen Chemikalien sind etwas 100.000 von industrieller Bedeutung. Nur wenige Chemikalien sind auf ihre Gesundheits- und Umweltrlevanz untersucht, wurden einem Zulassungsverfahren oder einer ökotoxikologischen bewertung unterzogen.

Die soll sich durch die EU-Stoffpolitik, unter der Kurzformel REACH ändern.

Während auf der einen Seite ein Leben ohne Chemikalien. (Arzneimittel, Farben, Kunststoffe, Legierungen u.a.) undenkbar ist, stellen andererseits zahlreiche Substanzen ein großes Risiko dar. Dieses Risiko betrifft entweder direkt die Gesundheit des Menschen oder indirekt durch negative Einflüsse die ihn umgebenden Lebenszusammenhänge.

Umwelt-Chemikalien kommen als Bestandteile der Luft in Form von Gasen (z.B. Schwefeldioxid, Stickoxide), als Flüssigkeiten (z.B. Benzol, Benzin) oder in Form fester Stoffe (z.B. Schwermetalle, Asbest)vor. Durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen wurde versucht, die Bevölkerung und die Arbeitnehmer vor Gesundheitsschäden zu bewahren (z.B. Abwasserabgabengesetz, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, TA Luft, Gefahrensymbole, MAK-Werte). Diese Schutzbestimmungen stellen oft einen unbefriedigenden Kompromiss zwischen gesundheitlicher bzw. ökologischer Notwendigkeit und ökonomischen Anforderungen dar.

Nicht selten kommt es erst dann zu Maßnahmen, wenn Gesundheits- und Umweltschäden durch Chemikalien bereits aufgetreten oder zumindest wahrscheinlich sind (z.B. Waldsterben, Asbest, Formaldehyd, Dioxine und

Furane, Dünnsäure). Eine besonders strenge Handhabung (Verbot) sollten Chemikalien erfahren, die sich in der Nahrungskette (Bioakkumulation) anreichern (z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe, Cadmium) und solche, die krebserzeugend, erbgutschädigend oder fetusschädigend sind (Krebs).

Da auch den VerbraucherInnen eine Vielzahl giftiger und umweltbelastender Chemikalien in Form von Alltagsprodukten im Handel sind (z.B. Lösemittel, Pestizide, Quecksilber bzw. Nickel-Cadmium-Akkumulatoren), ist beim Umgang mit Haushalts-Chemikalien grundsätzlich Vorsicht geboten. Inzwischen können bei vielen Produkten weniger giftige und umweltverträglichere Substanzen verwendet werden (Umweltzeichen).

Lit.: Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Was Sie schon immer über Umwelt-Chemikalien wissen wollten, Stuttgart 1984; Bibliographisches Institut: Wie funktioniert das?, Mannheim 1981; KATALYSE u.a. (Hrsg.): Chemie im Haushalt, Reinbek 1984; Korte, F.: Ökologische Chemie, Stuttgart 1980; KATALYSE u.a.: Das ökologische Heimwerkerbuch, Reinbek 1985

Autor: KATALYSE Institut

Chemiepolitik

Kontrovers geführte Diskussion unterschiedlicher Vorstellungen, mit welchen Mitteln die Risiken der chemischen Industrie in den Griff zu bekommen sind.

Während die Repräsentanten der Chemischen Industrie die Ansicht vertreten, die vorhandenen 2.000 Gesetze und Verordnungen, die die chemische Industrie betreffen, reichen neben den freiwilligen Vereinbarungen zwischen Staat und Industrie zur Reglementierung und Begrenzung des Risikos aus und eine neue C. sei damit überflüssig, vertreten insbesondere unabhängige Wissenschaftler sowie einige Behörden die Auffassung, daß ein Umdenken im Umgang mit der chemischen Industrie nötig ist.

Bei allen kritischen Kräften besteht Einigkeit darüber, daß jede verschärfte Gesetzesnovellierung, jede weitergehende Überwachung, jede Beseitigung von Vollzugsdefiziten vorhandener Gesetze und Verordnungen im Sinne einer Risikominderung für Mensch und Umwelt zu begrüßen ist.

Die Ansichten gehen allerdings bei der Konsequenz der Weiterentwicklung und Fortschreibung der Umgestaltungsansätze auseinander (sanfte Chemie, risikoarme Chemie).

Einigkeit herrscht wiederum bei dem angestrebten Ziel, alle überflüssigen und sinnlosen Produkte abzuschaffen, um unter Verwendung des Kriteriums des sozialen Nettonutzens nur noch Produkte anzuwenden, die bei Rohstoffbeschaffung, Produktion, Verarbeitung, Gebrauch und Beseitigung bzw. Wiederverwertung (Abfall, Recycling) möglichst geringe Gesundheits- und Umweltbelastungen verursachen.

Was notwendige und überflüssige Produkte und was am Vorsorgeprinzip orientierte Produktion ist, darüber gehen die Meinungen jedoch weit auseinander. Solche Fragen werden in der Enquete-Kommission "Stoffpolitik" des Deutschen Bundestages erörtert.

Autor: KATALYSE Institut

Cäsium

Cäsium ist ein goldglänzendes, sehr weiches, reaktionsfreudiges Alkalimetall, das sich an Luft sofort entzündet. Die radioaktiven Isotope des Cäsium, Cäsium-134 und Cäsium-137, gehören zu den wichtigsten künstlichen Radionukliden.

(C. = lat.: caesius = himmelblau, wegen blauer Spektrallinie so genannt)
Chemisches Element der I. Hauptgruppe (Alkalimetalle), Symbol Cs, Ordnungszahl 55, Schmelzpunkt 28,5 Grad C, Siedepunkt 705 Grad C, Dichte 1,90 g/cm3.

C. findet Verwendung z.B. in Fotozellen.
Der C.-Bedarf der westlichen Welt lag 1990 bei knapp 10 Tonnen/Jahr.

C. gehört mit seinen radioaktiven (Radioaktivität) Isotopen Cs 137 bzw. Cs 134 zu den wichtigsten künstlichen Radionukliden. C. gelangt bei Atomwaffenversuchen mit dem Fallout über das Abwasser in die Umwelt. Es führt über die Nahrungskette zu hohen Organbelastungen:
Physikalische Halbwertszeit 30,2 bzw. 2,1 Jahre, biologische Halbwertszeit 70 Tage (Ganzkörper) und 140 Tage für Muskeln, Knochen und Lunge.

C. wird über die Luft, über Pflanzen und ganz besonders über Milch und Fleisch vom Menschen aufgenommen. Da der Körper C. nicht von Kalium unterscheiden kann, wird C. bevorzugt ins Muskelgewebe und Innereien, bei Kindern auch in die Knochen eingebaut (Anreicherung Strahlenschäden). Es gibt Vermutungen, daß radioaktives C. die Sterblichkeit von Säuglingen erhöht.

Cs 137 findet als Gammastrahler in industriellen Strahlungsquellen wie etwa in der Bestarhlung von Lebensmitteln oder Arzneimittelbedarf Verwendung und wird dazu in geringen Mengen aus Atommüll von Kernkraftwerken gewonnen (Wiederaufarbeitung).

Autor: KATALYSE Institut

Blaukreuz

Bezeichnung aus dem Ersten Weltkrieg;

bezieht sich auf die Markierung der Munition mit farbigen Kreuzen für die unterschiedlichen Klassen chemischer Kampfstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

Biozide

B. (Pestizide) ist der Oberbegriff für Chemikalien, die zur Bekämpfung lebender Organismen eingesetzt werden.

Man unterscheidet: Akarizide (gegen Milben), Algizide (gegen Algen), Bakterizide (gegen Bakterien), Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkräuter), Insektizide (gegen Insekten), Molluskizide (gegen Schnecken), Nematizide (gegen Würmer), Rhodentizide (gegen Nagetiere), Virizide (gegen Viren).

Siehe auch: Pestizide, Chemikalien, Bakterien, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfung

Autor: KATALYSE Institut

Biorhythmus

Zeitabhängige Schwankungen im Stoffwechsel oder Hormonhaushalt,die auf den täglichen Licht-Dunkel-Wechsel, Temperatur, elektrische Felder der Atmosphäre sowie auf Verhaltensfaktoren zurückgehen.

Als circadiane Rhythmen werden regelmäßige Schwankungen bezeichnet, die über den Tag verteilt auftreten. Durch zivilisatorische Einflüsse wie z.B. Kunstlicht (Licht) kann der B. des Menschen empfindlich gestört werden.

Autor: KATALYSE Institut