EINECS

EINECS ist die Abkürzung für European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances. Dies ist das Verzeichnis der sogenannten Altstoffe, das von der EU 1998 angelegt wurde um das Gefährdungspotential chemischer Stoffe zu ermitteln und ein um zunächst Neustoffe zu überprüfen. Sie enthält etwa 100.000 Substanzen, die der Verordnung 793/93 unterliegen.

Die EINECS-Nummer wird für Substanzen in ihrer wasserfreien Form als auch in ihrer Hydratform genutzt, eine Differenzierung erfolgt dagegen häufig mit verschiedenen CAS-Nummern.

Die EINECS-Nummer umfasst eine siebenstellige Zifferfolge XXX-XXX-X.
Polymere müssen nicht im EINECS, sondern in der Liste No-longer-polymers (NLP) gemeldet werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A - F, Chemie & Prozesse, E, Substanzen & Werkstoffe, Umweltrecht.