Sanierung

Nachträgliche Verbesserung einer umweltbelastenden Anlage oder eines umweltbelastenden Raumes.

Die Sanierungsbedürftigkeit bemisst sich an der Überschreitung von Grenzwerten. Dabei ist die Anlagensanierung oft recht schwierig, weil Anlagen mit der Genehmigung zum Teil Bestandschutz haben. Bei der Sanierung von Räumen, die hohe Kosten verursacht, wird das Verursacherprinzip oft durch das Gemeinlastprinzip (Sanierung aus öffentlichen Mitteln) ersetzt, da Verursacher von Altlasten nicht mehr ermittelbar sind oder der Bestandsschutz von Anlagen nur durch Bezuschussung der Sanierung umgangen werden kann (Altanlagensanierungsprogramm). Beispiele: Asbest, Radon, Bodensanierung
nachträgliche Anordnung, Bundesimmissionsschutzgesetz.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, N - S, S, Weiteres / Sonstiges.

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