Altlasten

Als A. werden ehem. Deponien, Industrie- und Gewerbestandorte, undichte Leitungssysteme und defekte Abwasserkanäle und unsachgemäß gelagerte wassergefährdende Stoffe und chemische Kampfstoffe bezeichnet, die nicht nach dem heutigen Stand der Technik abgedichtet sind und eine Gefahr für die Umgebung, insb. für den Boden und das Grundwasser, darstellen.

Derzeit sind in Westdeutschland 48.500 und in Ostdeutschland 27.900 Verdachtsflächen erfaßt. Da die Erfassung noch nicht abgeschlossen ist, kann man davon ausgehen, daß sich die Zahl noch weiter erhöhen wird. Insb. in Ostdeutschland gibt es noch eine Vielzahl nicht erfaßter A..

Vollzugsdefizite bei der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen in der DDR sowie der fahrlässige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen, haben dort zu einer Vielzahl von gravierenden Boden- und Grundwasserkontaminationen durch Abfallablagerungen geführt. An den Standorten zahlreicher Industrie- und Gewerbebetriebe hat ein z.T. fahrlässiger Umgang mit toxischen Stoffen zu erheblichen Gefährdungen von Mensch und Umwelt geführt.

Um die Umweltbeeinträchtigungen von A. zu vermindern, werden verschiedene Maßnahmen angewendet, wobei man zwischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unterscheidet. Sicherungsmaßnahmen sollen die Umweltgefährdung vermindern oder auch zeitlich befristet unterbinden, ohne damit das eigentliche Gefährdungspotential zu beseitigen.

Eine solche Gefahrenbeseitigung erfordert Sanierungsmaßnahmen. Einheitliche Kriterien für die Bestimmung der Dringlichkeit eines Sanierungsbedarfs sowie die Festlegung von Sanierungszielen fehlen jedoch bislang. Auch die Finanzierung notwendiger Maßnahmen ist noch nicht endgültig geklärt.

Lit.: UBA: Daten zur Umwelt 1990/91, Berlin 1992

Siehe auch: Bodenbelastung, Deponien, Abwasserkanäle, Grundwasser

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Chemie & Prozesse, Umweltrecht.