Lebensmittelzusatzstoffe

Sammelbezeichnung für weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gründen (Farbstoffe) zugesetzt werden.

Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) eingeführt. Für Lebenmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, d.h. nur die gesetzlich zugelassenen und damit in der Positivliste aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden; wer andere als die zugelassenen Zusatzstoffe einsetzt macht sich strafbar. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe werden einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung, den sogenannten E-Nummern, zugeordnet.

Nur ein Teil der Lebensmittelzusatzstoffe unterliegt der Kennzeichnungspflicht, bei lose verkauften Lebensmitteln dürfen viele Zusatzstoffe meist ohne Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland werden alle Grundregeln für den Einsatz von Zusatzstoffen im LMBG definiert. Einzelheiten, wie die Anwendungsbereiche, die Zulassung mittels Positivliste und die Kennzeichnung von "offenen" Lebensmitteln sind in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) geregelt.
Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung regelt darüberhinaus chemische Reinheitsanforderungen. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von anorganischen Verbindungen, wie z.B. Schwermetallen enthalten. Soweit für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe keine abweichenden Reinheitsanforderungen werden, dürfen maximal 3 mg Arsen, 10 mg Blei, 25 mg Zink und 50 mg Zink- und Kupfergehalt nicht überschritten werden.

Damit ein Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, muss er folgende Kriterien erfüllen:
a) Es muss der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht werden,
b) Es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelzusatzstoff technologisch notwendig ist.

Bei dieser Betrachtung ist der Nutzen eines Lebensmittelzusatzstoff gegenüber dem potenziellen Risiko abzuwägen. Wegen einigen Unsicherheiten in Bezug auf die Übertragung von Ergebnissen von Tierversuchen auf den Menschen und der ausbleibenden Beurteilung von Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen mit Lebensmittelzusatzstoffen können keine endgültigen Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusaztstoff getroffen werden.

Voraussetzung für die Zulassung einer Substanz als Lebensmittelzusatzstoff ist die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Nachweis für die technologische Notwendigkeit. Die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird über die experiementelle Ermittlung (Versuche an Mikroorganismen und Tieren) des ADI-Wertes vorgenommen. In Deutschland beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit entsprechende toxikologische Untersuchungen. Das Codex-Alimentarius-Komitee prüft die toxikologischen Ergebnisse und die Bewertung und ermittelt mit Hilfe von geschätzten Verzehrsmengen die zu erwartende Belastung für den Menschen. Eine absolute Unbedenklichkeit kann für den Menschen nicht garantiert werden, da das ADI-Wert-System Risiken insbesondere für empfindliche Personen (Alte, Kranke, Kinder), nicht ausschließen kann (vgl. Kapitel Toxikologie der Lebensmittel). Die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes schließt aber bestimmte gesundheitliche Wirkungen nicht aus.

Beispiel "Gesundheitliche Unbedenklichkeit": Seit vielen Jahren ist bekannt und erwiesen, dass bestimmte synthetische Farbstoffe und einige Konservierungsstoffe, aber auch einige andere Zusatzstoffe bei bestimmten Personen allergische Reaktionen verursachen können. Auch Schwefeldioxid und seine Verbindungen, die als Konservierungsstoffe z.B. für Trockenfrüchte und Wein eingesetzt werden, können Asthma, Kopfschmerzen und eine Reizung des Magen-Darm-Traktes verursachen. Diesen Erkenntnissen wurde nicht durch Streichung der entsprechenden L. aus der Positivliste Rechnung getragen, sondern es wurde lediglich der Anwendungsbereich für einige Farbstoffe eingeschränkt.

So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B. der Konservierungsstoff Propionsäure) die als gesundheitlich unbedenklich galten im Zuge eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wieder vom Markt genommen und verboten wurden. Bedenklich sind bei den Farbstoffen die synthetischen Azofarbstoffe wie Tartarzin (E 102). Geringe Mengen, die in einigen Lebensmitteln enthalten sind, reichen aus, um bei empfindlichen Personen Nesselsucht (Allergie) oder Asthma auszulösen.

Auch bei der Frage der technologischen Notwendigkeit von Zusatzstoffen existieren verschiedene Auffasungen darüber, was "technologisch notwendig" bedeutet. Größtes Manko ist, dass eine einmal festgestellte technologischen Notwendigkeit bei der Zulassung später nicht mehr überprüft wird. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist hier dringender handlungsbedarf gegeben. Schließlich könnten heute eine Reihe von Lebensmittelzusatzstoffen von der Zulassung ausgeschlossen werden und andere im erheblichen Maße eingeschränkt werden.

Beispiel "Technologische Notwendigkeit": Viele konservierte Nahrungsmittel werden auch in nicht konservierter Form (z.B. Feinkostsalate) hergestellt. So wird z.B. ein konservierter Fleischsalat mit einer Haltbarkeit von drei Wochen, das gleiche Produkt ohne Konservierungsstoffe mit einer Haltbarkeit von 10 - 14 Tagen angeboten. Hier ist die technologische Notwendigkeit von Konservierungsstoffen unseres Erachtens nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber gefordert, den Stand der Technik bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln neu zu bewerten und bestimmte Anwendungen von Zusatzstoffenerneut zu überprüfen.

Von vielen Lebensmittelherstellern wird dem entgegen gehalten, dass ein Teil der Verbraucher länger haltbare Produkte wünscht. In der Regel ist es aber der Lebensmittelhandel, der lange Haltbarkeitsfristen fordert und damit die Produktrückläufer gering hält.

Durch die EU-weite Harmonisierung der Zusatzstoff-Regelungen hat sich die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe stark erweitert, v.a. die von Verbraucherschützern und Umweltmedizinern als gesundheitlich problematisch angesehen werden.
Während bei verpackten Lebensmitteln mit wenigen Ausnahmen alle Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen sind, entfällt dies weitgehend beim Verkauf von losen, unverpackten Lebensmitteln.

Die wichtigsten Lebensmitzusatzsoffgruppen sind Antioxidantien (E 300 – E 312), Emulgatoren und Stabilisatoren, Farbstoffe (E 100 – E 175), Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe (E 200 – E 283) sowie Süßungsmittel.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelvergiftung

Vergiftungserscheinungen infolge Aufnahme verunreinigter, giftiger, zersetzter oder bakteriell infizierter Nahrungsmittel.

Am häufigsten kommt die L. aufgrund bakterieller Verunreinigung vor. Die Bakterien (Salmonellen (Salmonellosen), Staphylokokken) infizieren z.B. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Salate, Eier, Speiseeis, Meeresfrüchte.

Die Krankheitssymptome werden teils durch die Bakterien selber, teils durch deren freigesetzte Gifte hervorgerufen. Vorbeugend wirken ausreichende Lebensmittelhygiene und Trinkwasseraufbereitung.
Chemische Gifte können z.B. Metalle aus Kochgeräten oder Umweltgifte sein.

Natürliche Gifte sind z.B. enthalten in Pilzen und in mutterkornhaltigem Getreide. In Hülsenfrüchten muß das natürlich enthaltene Gift erst durch ausreichend langes Kochen zerstört werden. Kartoffeln enthalten ein natürliches Gift nur, falls sie grün aussehen. Dieses Gift lässt sich auch durch Kochen nicht zerstören. Die grünen Teile müssen entfernt werden.

Lit.: KATALYSE (Hrsg): Neue Chemie in Lebensmitteln, Frankfurt 1998.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkonservierung

Die L. dient der Haltbarmachung und der Vermeidung von vorzeitigem enzymatischem und mikrobiellem Verderb von Lebensmitteln.

Hierbei unterscheidet man folgende Verfahren:
Kälte (Kaltlagern, Tiefgefrieren), Hitze (Pasteurisation, Sterilisation; Weißblech), Trocknung (Sprühtrocknung, Gefriertrocknung) enzymatische oder mikrobiologische Verfahren (Säuerung, Fermentation), Zucker, Salz, chemische Konservierungsstoffe und Lebensmittelbestrahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkennzeichnung

Für die L. existiert keine einheitliche Rechts- oder Normensammlung.

Die Kennzeichnungsvorschriften sind auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verteilt. Eine Kennzeichnungspflicht gilt mit wenigen Ausnahmen (z.B. die Angabe von Konservierungsstoffen) nur für verpackte Lebensmittel, lose Ware unterliegt dagegen so gut wie keiner Pflichtkennzeichnung

Die L.-Verordnung schreibt seit 1983 folgende Elemente zwingend vor:

  • Zutatenliste (aller verwendeten Roh- und Zusatzstoffe in der Reihenfolge ihres gewichtsmäßigen Anteils),
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (kein Verfalldatum, sondern ein Garantiedatum, für die Beibehaltung der spezifischen Eigenschaften des Lebensmittel),
  • Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels sowie
  • Mengenangabe und Herstellerangabe.

Durch die EU-Harmonisierung wurde eine Flut neuer L.-Vorschriften (Herkunftsbezeichnungen, Gütesiegel für Wein, Bestrahlungssymbol (Lebensmittelbestrahlung), Symbol für gentechnische Erzeugnisse (Gentechnologie) u.v.m.) ausgelöst.

Eine europaweite Neuordnung und Konzipierung wird seit 2001 sowohl von den Verbraucherverbänden als auch der Lebensmittelwirtschaft gefordert.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelimitate

L. sind Nahrungsmittel, die durch eine untypische Zusammensetzung (z.B. Milch aus Pflanzenbestandteilen) geeignet sind, ein herkömmliches Produkt (z.B. Kuhmilch) zu imitieren.

L. sind nachgemachte Nahrungsmittel. Sie sind im wesentlichen dadurch charakterisiert, dass die originären tierischen Rohstoffe (z.B. Milchfett) ganz oder teilweise durch meist billigere pflanzliche Rohstoffe (z.B. Sojaöl, Kokosfett) ausgetauscht sind.

Wegen ihrer äußerlichen und geschmacklichen Ähnlichkeit zu den Originalen sind L. für den Verbraucher oft schwer zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aller Lebensmittelinhaltsstoffe ist deshalb von besonderer Bedeutung

Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Reinheitsgebote (Bier, Fleisch-, Wurstwaren und Milchprodukte) nach und nach zu Fall gebracht, da in diesen Bestimmungen eine Einschränkung des freien Warenverkehrs gesehen wurde.

Inzwischen darf Wurst mit Soja, Bier mit Zusatzstoffen und Tofu im Käse eingesetzt werden. Allerdings bleiben die Bezeichnungen Milch, Butter, Käse und Wurst nur "echten" Erzeugnissen vorbehalten. So muß z.B. der Zusatz von Soja generell und eindeutig deklariert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelfarbstoffe

43 F. von hellgelb bis tiefschwarz sind in der Europäischen Union zugelassen. Sie sorgen für appetitliches Aussehen und geben den Lebensmitteln das perfekte Make-up. Allerdings nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen.

Beispielsweise stehen die Azo-F. in Verdacht, Pseudoallergien auszulösen. Dazu zählen unter anderem der gelbe F. Tartrazin oder Amaranth, das Spirituosen und Fischrogen rot macht. Gut ein Drittel der F. gilt als bedenklich und kann bei empfindlichen Menschen Atemnot, Hautausschläge und Fieber auslösen.

F. werden zugesetzt, um verarbeitungsbedingte Farbverluste auszugleichen und das Lebensmittel optisch aufzuwerten. F. dürfen unverarbeiteten und frischen Lebensmitteln sowie Fruchtsäften, Fisch, Fleisch und Geflügel nicht zugesetzt werden.

Vorzugsweise werden sie daher bei Nährmitteln, Kunstspeiseeis, Obstprodukten und Süßwaren eingesetzt. Bei den F. wird zwischen natürlichen Farbstoffen z.B. Betanin aus der Roten Bete und naturidentischen F., bei denen ein chemischer Nachbau der in der Natur vorkommenden F. vorgenommen wird, unterschieden.

Zusätzlich existieren eine Reihe von künstlichen F., die nicht in der Natur vorkommen. Synthetische F. werden, wie die naturidentischen F., aus den Grundstoffen der Erdölchemie hergestellt. Die Synthese macht es möglich, die Eigenschaften der F. gegenüber natürlichen F. gezielt zu verbessern. So ist die Farbstabilität bei künstlichen F. häufig wesentlich größer als bei natürlichen F. Eine Gesundheitsgefährdung durch bestimmte F. (insbesondere synthetische Azo.-F.) kann vor allem bei Allergikern gegeben sein.

In Deutschland ist die Verwendung von synthetischen F. stark zurückgegangen bzw. wurde vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt (z.B. Tartrazin) insbesondere im Süßwarenbereich werden von den Herstellern häufig natürlich-färbende Pflanzensäfte (Spinat, Paprika, Kurkuma, Traubensaft, Heidelbeere, Rote-Bete-Saft) eingesetzt. Auf bestimmte Farben z.B. Blautöne, wird inzwischen weitestgehend verzichtet.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelbestrahlung

Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung ( Gamma-, Elektronen-, Röntgenstrahlen). Lebensmittelbestrahlung dient dem Abtöten von Mikroorganismen und der Keimhemmung, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Lebensmittelbestrahlung führt zu keiner radioaktiven Belastung(Radioaktivität) der Lebensmittel, wohl aber zu einer Vielzahl biochemischer Veränderungen.

Im Jahre 1957 wurden erstmals in der BRD kommerziell Gewürze bestrahlt. Das "neue" Lebensmittelgesetz von 1959 verbot diese erste Anwendung Die Ernährungsindustrie befürwortet grösstenteils die Lebensmittelbestrahlung, kann sie doch für sich grosse Vorteile aus einer Lebensmittelbestrahlung ziehen. Auch die EG-Komission hat sich dem positiven Standpunkt der Weltgesundheitsorganisation zur Lebensmittelbestrahlung angeschlossen. Seit Dezember 1988 liegt den EG-Mitgliedstaaten nun der Vorschlag für eine EG-Richtlinie zur Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen vor. Folgende Lebensmittel(-gruppen) sollen zur Lebensmittelbestrahlung zugelassen werden.

Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte, (Gemüse), Trockengemüse, Getreideflocken, getrocknete Kräuter und Gewürze, vorbehandelte Garnelen, entbeintes Geflügelfleisch und

Gummi arabicum.
Zur Beschlussfassung der EG-Richtlinie zur Lebensmittelbestrahlung ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, die aber bisher nicht zustande kam, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Forderungen zu der erstellten Lebensmittelliste haben.

Auch bei der Deklaration von bestrahlten Lebensmitteln und Lebensmitteln mit bestrahlten Zutaten herrscht grosse Uneinigkeit. Das von der EG-Komission vorgeschlagene Erkennungssymbol für bestrahlte Lebensmittel ist nicht für die Etikettierung von Endverbraucherware bestimmt, sondern beschränkt sich nur auf die Zwischenhändler (zum Beispiel Grosshandel).

Bis Anfang 1990 hatten rund 35 Staaten weltweit die {Lebensmittelbestrahlung} für bestimmte Lebensmittel zugelassen, in neun europäischen Staaten wurden bereits bestrahlte Lebensmittel gewerbsmässig auf dem Markt eingeführt. Abgesehen von einzelnen Markttestsgelangten bestrahlte Lebensmittel nicht direkt an den Verbraucher. In der Regel wurden diese von der Ernährungsindustrie als Zutat eingesetzt, weiterverarbeitet und anschliessend in den Verkehr gebracht.

Gefahren der Lebensmittelbestrahlung: Häufig fehlen den Lebensmitteln nach der Lebensmittelbestrahlung die typischen Verderbnismerkmale, und der Verbraucher wird wegen des atypischen Verderbs des Lebensmittels nicht gewarnt. So können nach der Lebensmittelbestrahlung zum Beispiel die typischen Verderbnisgerüche ausbleiben oder treten in geringerem Maße auf.

Ausserdem wird der Verdacht geäussert, dass manche Bakterien und Schimmelpilze durch Strahlenbehandlung zum Wachstum angeregt werden. Die Lebensmittelbestrahlung kann dazu führen, dass bestehende Hygienevorschriften umgangen werden, dass mikrobiologisch nicht einwandfreie Ware nach der Lebensmittelbestrahlung in den Handel gelangt.

In Grossbritannien sind schon einige grosse Nahrungsmittelbetriebe wegen illegaler Lebensmittelbestrahlung von bakteriell befallenen Lebensmitteln zur Verantwortung gezogen worden. Überhaupt wird die gesamte Mikroflora, die sich bei gesunden, handelsüblichem Fleisch im biologischen Gleichgewicht befindet, durch Lebensmittelbestrahlung stark verändert. Resistente Mikroorganismen können sich aufgrund mangelnder Gegenspieler leicht vermehren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich krankheitserregende Keime plötzlich unvorhergesehen stark vermehren.

Auch wertvolle Inhaltsstoffe werden bei der Lebensmittelbestrahlung verändert, bzw. es können sich neue Stoffe und reaktionsfreudige Radikale bilden. Zu diesen gehört Wasserstoffperoxid, dem ein Teil der konservierenden Wirkung der Lebensmittelbestrahlung zugeschrieben wird. Wasserstoffperoxid entsteht bei der Lebensmittelbestrahlung von Wasser und ist als Zellgift und Mutagen (erbgutverändernde Substanz) bekannt und als Zusatzstoff in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Zusätzlich verändert die Lebensmittelbestrahlung den Geschmack von Lebensmitteln, was ausführliche Testreihen bewiesen haben. Die Lebensmittelbestrahlung selbst führt zu Vitaminverlusten von bis zu 70 Prozent.
Die Lebensmittelbestrahlung wird ebenfalls zur Hemmung des Schimmelpilzbefalls bei exotischen Früchten und Erdbeeren eingesetzt. Die Folge ist, dass der Verbraucher über die tatsächliche Frische und Reife eines Produktes hinweggetäuscht wird. So wird. So finden wie in allen Lebensmitteln natürliche Abbauprozesse (zum Beispiel bei Vitaminen) statt, sie sind aber für den Verbraucher nicht erkennbar, da zum Beispiel Schimmel nicht mehr vorhanden ist.

Anlass zur Kritik geben vor allem die unzureichenden Nachweismethoden für die Lebensmittelbestrahlung. Seit Anfang der 80er Jahre sind nur wenige Verfahren zum Nachweis der Lebensmittelbestrahlung in die amtliche Sammlung der Untersuchungsverfahren aufgenommen wurden. Eine routinemässige Kontrolle von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht durchführbar, da kein allgemeingültiges Nachweisverfahren zur Verfügung steht.

Autor: KATALYSE Institut

Latex

Latex ist der Milchsaft verschiedener Pflanzenarten, insbesondere des Kautschukbaumes (Hevea brasiliansis). Heute wird der Begriff Latex auch für alle Dispersionen von natürlichen und synthetischen Kautschuk verwendet.

Die Gewinnung von Naturkautschuk erfolgt zu fast 99 Prozent aus dem Latex, der beim Anritzen der Sekundärrinde der Stämme von Kautschukbäumen ausfließt. Der im Amazonasgebiet einheimischer Baum (Höhe: ca. 15 bis 20 Meter; Stammdurchmesser: 60 bis 74 cm), wird in fast allen Tropengebieten Afrikas, Asiens und Südamerikas in großem Umfang plantagenmäßig angebaut. Andere kautschukführende Pflanzen werden zur Gewinnung von Naturkautschuk nur in geringem Umfang genutzt. Ein mittelgroßer Kautschukbaum liefert täglich etwa 7 Gramm Latex. Latex ist eine Emulsion von 0,0005 bis 0,001 mm großen Naturkautschuk-Tröpfchen in Wasser. Je 100 Gramm Latex  enthalten etwa 30 bis 35 Gramm Naturkautschuk, Proteine, Sterine, Fette, Kohlenhydrate (zusammen 4,5 bis 5 Gramm) und 0,5 Gramm mineralische Bestandteile, der Rest ist Wasser.

Zur Stabilisierung wird Naturlatex mit Ammoniak versetzt, eingedampft, zentrifugiert oder aufgerahmt bis auf Trockengehalte von 60 bis 75 Prozent. Der größte Teil des gezapften Latex wird zu Festkautschuk verarbeitet wobei keine Aufkonzentration notwendig ist. Der Kautschuk wird hierbei durch Verdunstung des Wassers oder durch Gerinnung mit Hilfe von Säuren abgeschieden und anschließend getrocknet. Für die meisten Anwendungen wird der gewonnene Latex oder Festkautschuk nach Überführung in die gewünschte Form vulkanisiert.

Die 1840 von dem Amerikaner Goodyear erfundene Vulkanisation führt mit Hilfe von Schwefel, bei Temperaturen von 130 bis 140 °C, über eine Verknüpfung der Naturkautschuk-Moleküle zu den allgemein als „

Gummi“ bezeichneten Produkten. Je nach Verwendungszweck werden bei der Kautschukverarbeitung eine Vielzahl von Stoffen (z.B. Füllstoffe, Pigmente, Weichmacher, Alterungsschutz etc.) eingesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen auf dem Sektor der Synthese-Kautschuke ist jedoch Naturkautschuk immer mehr in die Rolle eines „Spezial-Kautschuks“ gedrängt worden.

Die wichtigsten Anwendungsfelder für Naturkautschuk sind heute:

  •  Reifen (LKW-Reifen, PKW-Radial-Reifen)
  •  Dünnwandige, weiche Produkte (z.B. Handschuhe, Luftballone, Kondome)
  •  Schaumgummi (z.B. Polster, Matratzen)

Das 1928 entwickelte Dunlop-Verfahren ist das meist genutzte Herstellungsverfahren für Schaumgummi-Produkte, hierbei werden die Latices mit Schwefel, Vulkanisationsbeschleunigern, Alterungsschutzmitteln, usw. sowie mit Seife und einem Koagulationsmittel (Gerinnungsmittel) versetzt und anschließend mechanisch in Rührwerken (Prinzip von Sahneschlagmaschinen) aufgeschäumt werden. Der Latexschaum wird in Formen gegossen, in heißem Wasserdampf vulkanisiert. Die fertigen Teile werden abschließend gewaschen und in Spezialöfen getrocknet.

Bei jeder Plantagenwirtschaft führt v.a. die Neuanlage zu erheblichen Eingriffen in die Landschaft und den Naturhaushalt. Die Bewirtschaftung in Monokulturen ist häufig intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbunden, die zu Belastungen in der Nahrungskette und nachhaltigen Veränderungen in der Flora und Fauna führen.

Heute wird Rohkautschuk immer noch klassischen Methoden (Sammlung in Wildbeständen oder bestehende Plantagen) gewonnen, so dass weitesgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.
Auf Schadstoffbelastungen im L. und den Fertigprodukten sollte geachtet werden. Schadstoffquellen ergeben sich durch Rückstände aus der Latexproduktion (z.B. VOC), Nebenprodukte der Vulkanisation (z.B. Nitrosamine, CS2) oder Mittel zum Schutz gegen Schimmelbildung beim Transport (z.B. PCP).

Siehe auch: Latexallergie

Autor: KATALYSE Institut

Lackierereien

L. geben vor allem lösemittelhaltige Dämpfe und Geruchsstoffe an die Umwelt ab.

Die Emissionen an Lösemitteln aus dem Bereich Lacke betrugen 1990 330.000 t bei einem Verbrauch von zur Zeit etwa 540.000 t. Hieran ist der Handwerker- und Heimwerkerbereich mit 100.000 t beteiligt, so daß auf den industriellen Bereich Emissionen von ca. 230.000 t entfallen.

Nach der TA Luft von 1986 wird gefordert: Die Möglichkeiten des Einsatzes lösemittelarmer Lacke und Abluftreinigungsanlagen sollen ausgeschöpft werden. Für L. in der Automobilindustrie gelten andere Vorschriften.

Siehe auch: Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Lüften

Der Mensch verbraucht beim Atmen Sauerstoff und erzeugt Kohlendioxid. Zusätzlich wird die Raumluft mit anderen, dem Menschen nicht zuträglichen Stoffen beladen (Krankheitskeime, radioaktives Radon und giftige Ausgasungen aus Baustoffen, Möbeln und Dekorationen).

Deshalb muss beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen immer wieder Frischluft zugeführt werden, denn bereits bei einem Kohlendioxidgehalt der Luft von 0,07% und einem Sauerstoffgehalt unter 15% reagiert der Mensch mit Ermüdung, Leistungsminderung und Kopfschmerzen - bei einem Kohlendioxidgehalt von 5,4% in der Luft erstickt er. Der Frischluftbedarf des Menschen beträgt pro Person und Stunde im Mittel etwa 32 m³. Frischluft besteht aus ca. 21% Sauerstoff, ca. 79% Stickstoff und ca. 0,03% Kohlendioxid. Die erforderliche Luftwechselzahl für einen Raum wird aus der Größe des Raumes, der Personenzahl im Raum, der Art ihrer Tätigkeit und der Raumnutzung errechnet. Der notwendige Luftwechsel für Wohnräume um 20 m² liegt bei dem 0,4-0,8-fachen Rauminhalt pro Stunde und Person.

Bei Fensterlüftung wird mit folgendem stündlichen Luftwechsel gerechnet:
- Fenster und Türen geschlossen: 0-0,5/h (unkontrollierte Fugenlüftung);
- Fenster gekippt, ohne Rolladen: 0,8-4/h;
- Fenster halb geöffnet: 5-10/h;
- Fenster ganz geöffnet: 9-15/h;
- Durchzug zwischen Fenster und Tür ca. 40/h.
Energetisch ist das Stoßlüften am günstigsten. Neben der Fensterlüftung werden zum Luftaustausch auch Zwangsbe- und Entlüftungen eingesetzt.
Klimaanlagen, Raumklima, Fenster

Lit.: H.König: Wege zum gesunden Bauen, Staufen 1990

Autor: KATALYSE Institut

Linoleum

L. ist ein Material aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen, aus dem Fußbodenbeläge hergestellt werden.

L. besteht aus den beiden Komponenten: Grundgewebe und Deckmasse. Das Grundgewebe besteht meistens aus ca. 35 % Kork- und Holzmehl, ca. 30 % mineralischen Füllstoffen und ca. 35 % L.-Zement.
Der L.-Zement ist eine Mischung aus 80 % Leinöl, das durch Aufnahme von Luftsauerstoff in einen festen, kautschukartigen, elastischen Körper, dem Linoxyn übergeht, und ca. 20 % Naturharzen, meistens Kollophoium.
Die Oberfläche von L.-Bodenbelägen wird auch mit Kunststoffen beschichtet, wie etwa Polyacrylat. Die Rückseite erhält einen Feuchtigkeitsschutz mit Hilfe einer Kunststoffdispersion. Die Gerüche des L. entstehen durch den mehrere Wochen dauernden Oxidationsprozess des Linoxyns.

Autor: KATALYSE Institut

Licht

Licht gehört zur elektromagnetischen Strahlung, es umfasst den für Menschen sichtbaren Spektralbereich zwischen UV-Strahlung und Infrarotstrahlung.

Natürliches Tageslicht ist für das menschliche Wohlempfinden von grosser Bedeutung. Kein noch so ausgeklügeltes Beleuchtungssystem auf Kunstlichtbasis kann das natürliche Tageslicht (bis heute) ersetzen. In Räumen sollte daher für eine ausreichende Tageslichtnutzung gesorgt werden.
Licht nimmt in vielfältiger Weise Einfluss auf Hormonhaushalt und Stoffwechsel. Minderwertiges Kunstlicht, wie es zum Beispiel handelsübliche Leuchtstoffröhren abgeben, kann den Hormonhaushalt durcheinanderbringen. So steigt der Spiegel des Antriebs- und Stresshormons Cortisol, während der Körper gleichzeitig das beruhigende Hormon Melatonin produziert, das normalerweise die Sonne erst mit ihrem Abendlicht stimuliert. Ein solches hormonelles Wechselbad kann gesundheitliche Folgen haben.
Neben dem oft einseitig verschobenem Lichtspektrum können schlechte Ausleuchtung (Beleuchtung), Lichtblendung und Lichtflimmern eine Rolle spielen.
Auch wenn die medizinische Forschung über die Folgen unnatürlicher Beleuchtung noch in den Anfängen steckt, werden eine Reihe von Krankheiten mit Kunstlicht in Zusammenhang gebracht: verminderte Arbeits- und Konzentrationsfähigkeit, Kopfschmerzen und Augenbrennen, Anstieg von Stress und Reizbarkeit, Störungen im Biorhythmus, Gewichtszunahme und ganzjährige "Winterdepression".
Gegen Störungen des Biorhythmus bis hin zur Heilung von Depressionen wird besonders starkes Licht ausgewogener Spektralzusammensetzung in der Lichttherapie eingesetzt.
Zu welchem Leuchtmittel und welcher Lampenart bei der Wahl von Kunstlicht gegriffen werden soll, hängt in erster Linie von der konkreten Beleuchtungsfunktion ab. Eine generelle Empfehlung kann nicht ausgesprochen werden, da kein Lampensystem in Lichtqualität, Innenraumbelastung und Energieverbrauch überzeugen kann; vor allem Halogenlampen und Leuchtstoffröhren kommt es auf die richtige Systemwahl an, um mögliche gesundheitliche Schäden gering zu halten.
Licht ist einer der wichtigsten abiotischen faktoren. Das Lichtspektrum von 300 nm bis in den Infrarotbereich von 1.100 nm Wellenlänge kann von Pflanzen und Tieren verarbeitet werden. L. dient v.a. als Energiespender bei Pflanzen (Photosynthese) durch chemische Umwandlung.
Auch die Aktivität vieler Tiere wird durch den Hell-Dunkel-Wechsel gesteuert bzw. durch jahreszeitliche Veränderungen der Tageslänge.

Autor: KATALYSE Institut

Leuchtstoffröhren

In L. wird Quecksilberdampf durch Elektronenstöße (Elektron) angeregt.

Die Quecksilberatome geben UV-Strahlung ab, die vom Leuchtstoff, der auf das Röhrenglas aufgeschlämmt ist, in sichtbares Licht umgewandelt wird (Lumineszenzprinzip). Je nach Leuchtstoff lassen sich Helligkeit und Lichtfarbe variieren.
Bei gleichem Stromverbrauch ist die Lichtausbeute bis zu zehnmal höher als bei Glühbirnen und die Lebensdauer sechs- bis achtfach länger.
Nachteile der L.: Aufgrund des Betriebs von L. mit 50 Hertz Wechselspannung kommt es zum störenden Flimmern. Abhilfe: Hochfrequenzwandler, die die L. mit 30.000 Hz betreiben, eliminieren das Flimmern und reduzieren zusätzlich den Stromverbrauch.
L. geben im Gegensatz zum Tageslicht (Licht) kein kontinuierliches Lichtspektrum ab. L. mit ungünstigem (meist bläulichem) Lichtspektrum können Wohlempfinden und Gesundheit beeinträchtigen (Licht). Seit einigen Jahren gibt es aber auch L., die dem natürlichen Lichtspektrum nahekommen. Typenbezeichnungen: z.B. "tageslicht", "tageslicht de luxe" und "truelite".
Die sog. Vollspektrallampen sind L., die neben Licht auch UV-Strahlung emittieren. Da von UV-Strahlung nicht nur Nutzen ausgeht (UV-Strahlung, Grauer Star, Hautkrebs), sollten diese Lampen nur in der UV-Therapie eingesetzt werden, nicht aber zur Normalbeleuchtung.
L. enthalten etwa 15-30 mg Quecksilber. Sie dürfen nicht zerstört werden, da dann giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt werden. Die sachgerechte Entsorgung erfolgt über Schadstoffsammelstellen, die L. einem Quecksilber-Recycling zuführen.
Bis 1983 fanden PCB-haltige Kondensatoren Verwendung bei L.. Infolge von Undichtigkeiten und Überhitzung können PCBs austreten und in die Raumluft gelangen. PCB-haltige Kondensatoren wurden v.a. in der Industrie und öffentlichen Gebäuden eingesetzt und sollten von Fachleuten ausgetauscht und entsorgt werden.
Eine Weiterentwicklung der L. stellt die Energiesparlampe dar.

Autor: KATALYSE Institut

Leuchtfarben

L. für z.B. Zifferblätter in Uhren, Kompassen oder Flugzeuginstrumenten enthielten früher das radioaktive Radium-226 (Radioaktivität) als aktiven Stoff.

Arbeiterinnen, die die Farbe auftrugen (und ab und zu den Pinsel mit den Lippen anspitzten!), erlitten schwere Strahlenschäden bis hin zu tödlich verlaufenden Knochenkrebserkrankungen. Zifferblätter alter Uhren sollten nicht in den Mund genommen werden (Vorsicht bei Kindern!). Die Verwendung von Radium als L.-Zusatz wurde 1960 eingestellt. Aber auch heute werden radioaktive Stoffe zur Anregung von L. in Uhren und Anzeigeinstrumenten eingesetzt.
Verwendung finden in erster Linie Tritium und Promethium-147. Die Belastungen liegen zwar niedriger als beim Radium, jedoch kann Tritium aus den Uhren herausdiffundieren und über Inkorporation vom Menschen aufgenommen werden. Die Belastung der Beschäftigten in der L.-Industrie ist auch heute noch sehr hoch (Strahlenbelastung). I.d.R. werden heute jedoch nicht-radioaktive Stoffe als L. eingesetzt, Stoffe die eine Phosphoreszenz zeigen (Nachleuchten nach einer Bestrahlung mit Licht).

Autor: KATALYSE Institut

Leningrader Summenformel

Die L. bietet die Möglichkeit, die Belastung durch von Baustoffen ausgehender ionisierender Strahlung (Radioaktivität) abzuschätzen.

Zur Vereinfachung werden in der L. die Aktivitäten der drei wichtigsten natürlichen Radionuklide (Kalium-40, Radium-226, und Thorium-232) eingesetzt. Liegt das Ergebnis unter 1, so wird eine Strahlendosis von 1,5 mSV (Sievert) pro Jahr bei täglich 18stündigen Aufenthalt in einem aus ausschließlich diesem Baustoff gebauten, tür- und fensterlosen Raum nicht überschritten.
Da die zulässige Belastung im Vergleich relativ hoch ist, sollte man bei Neubauten darauf achten, dass Baustoffe verwendet werden, bei denen das Ergebnis der L. unter 0,5 bleibt.

Autor: KATALYSE Institut

Leimfarben

siehe: Kalkfarben

Autor: KATALYSE Institut

Leim

siehe: Klebstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Leichtbetonsteine

L. werden mit Zement als Bindemittel und verschiedenen Zuschlägen hergestellt.

Nach DIN 18152 unterscheidet man L. nach ihren Zuschlägen Blähton und Bims (Natur- oder Hüttenbims). Als weiterer Zuschlag für L. kann Ziegelsplitt eingesetzt werden. Der Primärenergiebedarf zur Herstellung aller L., bis auf Blähton- (339 kWh/m3) und Hüttenbims-L., ist i. Vgl. zu anderen Mauerwerkssteinen mittel bis gering (Naturbims 203 kWh/m3). Mittlerweile sind auch L. auf dem Markt, die mit unvermörtelter Stoßfuge vermauert werden können. L. können mit Einschränkung als ökologisch empfehlenswert eingestuft werden.

siehe auch: k-Wert

Autor: KATALYSE Institut

Lehm

L. und Holz waren die einzigen Grundbaustoffe für den Hausbau der frühen Germanen.

Der Baustoff L. ist ein Gemisch aus den Verwitterungsgesteinen Ton und Sand (Schluff bis Kies). L. kann von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aufgebaut sein. Enthält es viele bindige Bestandteile, d.h. feine, tonige Teilchen, so bezeichnet man ihn als "fett". L. mit hohem Sandanteil nennt man "mager". Die Farbe variiert von Braun- über Rot- bis zu Gelbtönen, je nachdem, welche im Ton enthaltenen Metallverbindungen überwiegen. L. erhärtet ausschließlich durch Lufttrocknung. Da er nicht chemisch abbindet wie Kalk oder Zement, besitzt er die Eigenschaft, bei erneuter Wasserzugabe wieder plastisch und formbar zu sein, also völlig wiederverwendbar (Recycling). Das bedeutet aber auch, daß er nicht beständig ist gegen Feuchtigkeit. Durch konstruktive Maßnahmen (d.h. große Dachüberstände, Putze, Bekleidungen, Mauersockel) können Probleme durch Regen und Spritzwasser konstruktiv umgangen werden.
L. ist ein Wand- und Deckenbaustoff, der in weiten Teilen der Erde eine lange Tradition hat. Er eignet sich für die Herstellung von Steinen, Putz, Mörtel, ganzen Wänden und zu Ausfachungen von Fachwerken und Geschoßdecken. In Deutschland gewinnt er wieder an Beliebtheit, v.a. aufgrund der guten bauphysikalischen und umweltfreundlichen Eigenschaften. L. ist sorptionsfähig (Sorptionsvermögen), hygroskopisch, bindet Gerüche, regeneriert die Raumluft, gibt keine giftigen Gase und Dämpfe ab, brennt nicht, konserviert

Holz, hat ein gutes thermisches Verhalten, ist wärmespeicherfähig (k-Wert), hat gute Schallschutzeigenschaften, ist langfristig verfügbar, ist wiederverwendbar, ist regional verfügbar, ist vom Material her sehr billig und kann in Eigenleistung verbaut werden. Die gewerbsmäßige Verarbeitung scheitert meist an den hohen Lohnkosten.
L. wird in verschiedenen Ausführungen für den Hausbau verwendet. Wände aus Stroh-L. oder Blähton-L. werden wegen der verbesserten Wärmedämmeigenschaften bevorzugt als Außenwände aufgebaut. Innenwände werden wegen erhöhter Wärmespeicherfähigkeit (k-Wert) aus Stampf-L. erstellt. Man unterscheidet drei verschiedene Bautechniken: an Ort und Einbaustelle in Schalung gestampfter L. oder L.-Gemisch, L. wird von Hand in einzelnen Steine, Platten und Blöcke geformt, getrocknet und dann vermauert und Fachwerkausfachungen deren Geflecht z.B. aus Weidenruten mit L. beworfen werden.
Baubiologisch und ökologisch gesehen ist L. zusammen mit
Holz das ideale Baumaterial.

Autor: KATALYSE Institut

Latexfarben

L. enthalten als Bindemittel entweder synthetisch hergestellten Styrol-Butadien-Latex oder, wie in Naturfarben, natürlichen Latex, also Kautschukmilch.

Natur-L. zeichnen sich im Gegensatz zu den Synthese-Latex-Produkten durch gute dampfdiffusions- und technische Eigenschaften aus.

siehe auch: Lacke und Anstrichfarben, Styrol-Butadien-Latex, Kautschukmilch

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Lasur

Dünnschichtige, offenporige Beschichtung, die besonders für die Beschichtung von Holzoberflächen geeignet ist.

Produkte unter 10% Lösemittel zumeist auf Acrylatbasis können mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden. Diese können aber aufgrund der Alkalibeständigkeit des Bindemittels nur lösemittelhaltig abgebeizt werden.
Ansonsten sind L. ohne Vorbehandlung durch Überstreichen renovierbar. L. müssen im Außenbereich wegen geringer Schichtdicke relativ häufig erneuert werden. L. von Naturfarbenherstellern sind wegen eingesetzter Baumharze als Bindemittel sehr gut für die Behandlung von Holzoberflächen geeignet.

 

siehe: Naturfarben

Autor: KATALYSE Institut

Lacke und Anstrichfarben

Lacke sind aus Filmbildnern, Farbstoffen bzw. Pigmente, Lösemitteln sowie Hilfsstoffen zusammengesetzt

Filmbildner bestehen aus Bindemitteln, die auf dem Untergrund haften und die Farbmittel tragen, und aus Weichmachern, die eine Versprödung des Films verhindern sollen. Bindemittel aus Naturharzen wie Kolophonium und Mastix oder Dammar enthalten natürliche Stoffe, die Weichmacherfunktion übernehmen.
Kunstharzbindemittel müssen von den sie bildenden Bausteinen, den Monomeren, gereinigt werden, weil diese oft gesundheitsschädlich sind, so daß extra Weichmacher hinzugesetzt werden müssen, um den Film elastisch zu erhalten. Diese Weichmacher machen bis zu 50 Gewichtsprozent des Filmbildners aus.
Als Kunstharze werden Acrylatharze, Epoxidharze, Polyurethanharze, Polyesterharze u.a. verwendet.
Als halbsynthetische Bindemittel werden Alkydharze und Nitrocelluloseharze bezeichnet, die durch chemische Umwandlung von Leinöl bzw. Zellulose hergestellt werden. Aus den Namen der Bindemittel werden die Benennungen der Lacke abgeleitet, z.B. Alkydharzlacke oder Nitrocelluloselacke.
Im Filmbildner sind die Farbstoffe oder die Pigmente sowie Füllstoffe enthalten, die die Deckkraft erhöhen sollen. Farbstoffe kommen in der Natur in großer Vielfalt vor und werden von alters her zum Färben von Oberflächen oder Textilien verwendet. Bekannt sind Henna, Indigo, Krapp, Purpur und Reseda.
Alle Abfälle bei der Gewinnung natürlicher Farbstoffe sind kompostierbar. Im Gegensatz dazu ist die Produktion künstlicher Farbstoffe sehr abfallintensiv. Während der Herstellung sind die Arbeiter häufig krebserzeugenden Arbeitsstoffen ausgesetzt, wie z.B. den aromatischen Aminen. Pigmente sind feste, unlösliche Teilchen, die in größerer Menge zugegeben werden müssen, da nur die sichtbare Oberfläche der Teilchen auch farbig wirkt.
Natürliche Pigmente sind Kreide und Erdfarben, die ihre Namen häufig nach dem Gewinnungsort tragen. Synthetische Pigmente sind entweder Salze von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Chrom und Titan, die teilweise sehr gesundheitsschädlich sind und daher mehr und mehr ersetzt werden durch synthetische organische Pigmente, die aus Erdölprodukten hergestellt werden.
Diese Mischung aus Bindemitteln mit Weichmachern und Farbstoffen oder Pigmenten wird nun in Lösemitteln aufgenommen, um sie filmbildend und verfließbar zu halten. Damit sie verarbeitet werden kann, wird noch mehr Lösemittel hinzugegeben, so dass der Lack bis zu 70 Prozent aus Lösemitteln besteht, die nach der Verarbeitung verdunsten und den Film entstehen lassen. Man kann aber auch diese Mischung mit Hilfe von Emulgatoren im Wasser fein verteilen und erhält somit eine Dispersion. Bei Wandfarben wurden schon immer Dispersionen verwendet, da sich Casein und Leim sehr gut in Wasser dispergieren lassen.
Erst seitdem Lösemittel in die Gesundheits- und Umweltdiskussion geraten sind, werden auch bei Lacken Dispersionen hergestellt, und zwar hauptsächlich mit Acrylaten. Lacke, die weniger als zehn Prozent chemische Lösemittel enthalten, können mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden. Neben der Lösemittelbeschränkung sind auch andere Stoffe begrenzt, so z.B. Schwermetalle. Jedoch ist es nach wie vor erlaubt, bis 0,5 Prozent bleiorganische Verbindungen als Trockenstoffe zu verwenden, obwohl es andere, weniger schädliche schwermetallorganische Verbindungen gibt, die den Film durch katalytische Reaktion erhärten lassen.
Als Hilfsstoffe finden noch sogenannte Topfkonservierer Verwendung, die die noch nicht verarbeiteten Lacke vor mikrobiellem Befall schützen. Früher wurde zu diesem Zweck Formaldehyd verwendet, das ein starkes Allergen ist und im Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Heute werden zur Topfkonservierung Stoffe verwendet, die nach und nach Formaldehyd in geringen Mengen freisetzen, die jedoch ausreichen, bei sensiblen Menschen Allergien auszulösen.
Auch andere Fungizide wie z.B. zinnorganische Verbindungen sind gesundheitsschädlich und in der Innenraumluft gestrichener Räume nachweisbar. Naturfarbenhersteller verzichten auf Topfkonservierer, da die verwendeten Balsamterpene pilzhemmende Eigenschaften haben. Innerhalb eines halben bis eines ganzen Jahres sollten Lacke jedoch verarbeitet werden.

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Leguminosen

Leguminosen oder auch Hülsenfrüchtler genannt, sind eine der artenreichsten Pflanzenfamilien.

Die Hülsenfrüchtler haben ihren Namen von der Hülse. Aufgrund ihres hohen Eiweißgehaltes und der großen Erträge auf kleinen Flächen sind Früchte und Samen der Hülsenfrüchtler fast weltweit ein wichtiger Bestandteil der menschlichen Ernährung.

nsbesondere bei fleischarmer oder vegetarischer Kost sind sie fast unverzichtbar. Beispiele sind etwa Erbsen, Bohne und Linse, die zur Unterfamilie der Schmetterlingsblütler gehören. Umgangssprachlich werden diese Pflanzen meist Hülsenfrüchte genannt.

Einige Hülsenfrüchte können auch roh gegessen werden, wie etwa Zuckererbsen, viele sind im rohen Zustand aber gesundheitsschädlich und müssen vor dem Verzehr unbedingt vollständig durchgegart werden. Leguminosen werden auch in der Oberbegriff für gewerblichen Pflanzenanbau und Tierhaltung. Landwirtschaft verbreitet als Futtermittel für Wiederkäuer und Schweine eingesetzt. Die meisten Leguminosen gehen in ihren Wurzelknöllchen eine Mit S. ist eine Beziehung zwischen zwei Arten gemeint, von der beide Beteiligten profitieren. Symbiose mit Stickstoff-Große Gruppe einzelliger, haploider (einfacher Chromosomensatz, Chromosomen) Organismen, oftmals mit Plasmiden, aber ohne echten Zellkern.Bakterien ein und tragen dadurch zur Fruchtbarkeit des Bodens bei, der so genannten Gründüngung, die im ökologischen Landbau eine große Bedeutung besitzt.

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