Luftqualitätskriterien

L. oder auch Umwelt- und Gesundheitskriterien werden für eine Reihe von Luftschadstoffen von verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen veröffentlicht.

Ziel derartiger Dokumente ist eine Sammlung und Bewertung aller vorliegenden Informationen über Emission, Verbreitung und ökologische und gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen sowie eine Beurteilung der von diesen Faktoren ausgehenden Umweltgefahren und Gesundheitsrisiken. Die Veröffentlichungen sollen wissenschaftliche Grundlagen für politische Entscheidungen schaffen.

Es liegen z.B. vor die WHO-Environmental-Health-Criteria-Programme (Weltgesundheitsorganisation), die amerikanische Umweltbehörde (EPA) oder auch L.-Dokumente des Umweltbundesamtes für Blei, Cadmium, Quecksilber, Asbest, Benzol und Arsen sowie die von der VDI-Kommission "Reinhaltung der Luft" in Form von Richtlinien veröffentlichten MIK-Werte.

Siehe auch: Immissionsgrenzwerte, Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Luft

Die Luft besteht hauptsächlich aus den Gasen Stickstoff (ca. 78 Vol.-%), Sauerstoff (ca. 21 Vol.-%), ca. 0,03 Vol.-% Kohlendioxid, unterschiedlichen Edelgasen (weniger als 1 Vol.-%) sowie verschiedenen Schadstoffen.

Die wichtigsten Schadstoffe sind Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid und Staub. Die historisch ersten Gesetze im Umweltbereich galten der Luftverschmutzung, wie z.B. das Verbrennungsverbot für raucherzeugendes

Holz im mittelalterlichen London (Holzverbrennung). Auch heute sind sowohl der Stand der Technik der Luft-Reinhaltung als auch das bestehende Regelwerk von Gesetzen und Verordnungen auf diesem Gebiet weiter entwickelt als die entsprechenden Vorschriften für die Medien Wasser und Boden (Bodenbelastung).

Die gesetzlichen Grundlagen der Luft-Reinhaltung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes findet sich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie in den Richtlinien der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft (VDI-Richtlinien). Dort werden auch moderne Anlagen zur Abgasreinigung (Abgasreinigungsverfahren) beschrieben. In der TA Luft sind Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft (Immission) und Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Luft-verunreinigenden Anlagen (Emission) festgelegt.

Siehe auch: Atmosphäre, Sauerstoff, Kohlendioxid

 

Autor: KATALYSE Institut

Flugzeugabgase

Die vom zivilen und militärischen Flugverkehr verursachten Schadstoffemissionen betragen nur etwa 1% der Gesamtschadstoffbelastung in Deutschland.

Berücksichtigt werden dabei allerdings nur die Flüge im deutschen Luftraum, nicht F., die durch Flugverkehr deutscher Urlauber und Geschäftsreisender über dem Ausland oder den Meeren emittiert werden. F. müssen aufgrund ihrer Wirkungsweise getrennt nach den ökologischen Folgen im bodennahen Bereich, d.h. bei Start-, Steig- und Landebewegungen, und solchen in Reiseflughöhe bei 8.000 bis 12.000 m betrachtet werden.

70 bis 90% der F. werden in den unteren Luftschichten bis 3.000 m ausgestoßen. Sie sind mitverantwortlich für das Waldsterben, an der Bildung des Sommersmogs und der Erhöhung der hier schädlichen Ozonkonzentration (Ozon). Besonders belastet sind die dichtbesiedelten Ballungsräume, in denen die Flughäfen Deutschlands liegen.

Auf Reiseflughöhe, in der Stratosphäre (Atmosphäre), ist der Flugverkehr der einzige direkte Luftverschmutzer. Trotz ihrer vergleichsweise geringen Mengen haben die Schadstoffe hier eine besonders gravierende Wirkung. Sie können nicht mehr ausgewaschen werden, auch nicht an darunterliegende Schichten der Atmosphäre abgegeben werden.

Aufgrund extrem niedriger Temperaturen und geringer Luftdichte haben sie hier eine Verweildauer von bis zu sieben Jahren. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen große Mengen Wasserdampf. In den kalten Luftschichten bildet dieses Wasser Eiswolken (Cirren), die das Sonnenlicht durchlassen, die Wärmeabstrahlung der Erde aber reflektieren, wodurch der Treibhauseffekt verstärkt wird. In den hohen Luftschichten emittierte Stickoxide führen zum Ozonabbau.

Als weitere Schadstoffbelastung kommen für die Menschen im Umland von Flughäfen Rückstände aus Treibstoffschnellablässen hinzu. Um das Landegewicht und die Explosionsgefahr zu reduzieren, lassen Piloten bei befürchteten Notlandungen Treibstoff ab, 1989 allein am Flughafen Frankfurt/Main über 300.000 l giftiges Kerosin auf Äcker, Dächer, Haut und Lunge.
Emissionen im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln: Verkehr

Siehe auch: Flugverkehr

Autor: KATALYSE Institut

Topinambur

Topinambur ist eine mehrjährige Kurztagspflanze, die spät oder gar nicht zur Blüte kommt. Die Staude bildet an den Spitzen unterirdische Ausläufer (Sprossknollen mit 7 bis 8 Prozent Inulin), aus denen wiederum 2 bis 3,5 Meter hohe Sprosse wachsen.

  • Systematik: Familie: Compositae, Art: Helianthus tuberosus
  • Herkunft: Nordamerika, Mexiko
  • Klimaansprüche: gering, frostunempfindlich
  • Aussaat/Pflanzung: Nur vegetative Vermehrung; Pflanzung im Spätherbst oder zeitigem Frühjahr; Anbau im Dammbau oder als Beetanlage mit Hilfe von Legemaschinen; Bedarf 1,5 bis 1,8 Tonnen/Hektar
  • Düngung: geringe Stickstoff-Düngung: 60 bis 100 kg Hektar notwendig; mäßige Kalium- und Phosphatdüngung mit 50 bis 100 kg Phosphat und 100 bis 150 kg Kalium je Hektar notwendig. Eine organische Düngung wird gut vertragen.
  • Pflanzenschutz: wegen insgesamt geringer Anfälligkeit kaum notwendig
  • Ertrag: 20 bis 50 Tonnen/Hektar Knollenfrischmasse, 50-80 Tonnen/Hektar Grünmasse; Inulinausbeute 12 bis 14 Tonnen/Hektar; bei Alkoholgewinnung aus Inulin 3.000 bis 5.000 Liter Ethanol/Hektar.
  • Ernte: ab November bis zum Frühjahr (Frostresistenz) mit Kartoffelrodern

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschutzzone

Siehe Lärmschutzbereiche, Fluglärm.

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschutzverordnung

In Ergänzung zum Bundesimmissionsschutzgesetz gibt es in vielen Bundesländern L..

Sie regeln z.B. den Schutz der Nachtruhe sowie der Abend- und Sonntagsruhe, den Betrieb von Verbrennungsmotoren, den Gebrauch von Rasenmähern, die Benutzung von elektroakustischen Geräten, der Tierhaltung, das Abschießen von Feuerwerkskörpern und Böllern etc.

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Lärmschutzmaßnahmen

Lärmschutzmassnahmen umfassen administrative, technische, planerische und aufklärende Massnahmen. Zu den administrativen Massnahmen gehören die gesetzliche Regelung des Lärmschutzes durch Bundesgesetzte wie das Bundesimmissionsschutzgesetz und deren Verordnungen (Verkehrslärmschutzverordnung etc.)oder das Fluglärmgesetz sowie die Verordnungen und Richtlinien der einzelnen Bundesländer.

Die Lärmbekämpfung an sich ist seit 1972 unter dem Stichwort der konkurrierenden Gesetzgebung verankert. Das bedeutet, dass die Bundesländer Lärmschutzmassnahmen ergreifen können, sofern der Bund keine gesetzliche Regelung trifft.

Zu den technischen Massnahmen gehören konstruktive Verbesserungen, aktiver Schallschutz , zum Beispiel durch Kapselung, Einsatz von Schalldämpfern etc., passiver Schallschutz, zum Beispiel durch den Einbau von Schallschutzfenstern, Lärmschutzbauten, Gehörschutz etc. Leider werden technische Lärmschutzmassnahmen meist nur zur Lärmsanierung und nicht, was eigentlich sinnvoller und kostengünstiger wäre, zur Lärmvorsorge eingesetzt.

Zu den planerischen Massnahmen gehören eine Vielzahl von Massnahmen, die die Entstehung von Lärm oder dessen Minderung zum Ziel haben. Hierunter fällt zum Beispiel der Schallschutz im Städtebau, Schallschutz in Gebäuden, Planung von Verkehrswegen, Verkehrsberuhigung etc.
Einen besonderen Stellenwert haben aufklärende Massnahmen.

Allein durch ein entsprechend lärmbewusstes Verhalten lassen sich in vielen Bereichen die Lärmbelästigungen stärker reduzieren, als dies mit auausschließlich technischen Mitteln nötig wäre. Besonders relevant ist dies zum Beispiel beim Strassenverkehrslärm. Nur durch ein entsprechendes Lärmbewusstsein der Konsumenten werden Hersteller von Produkten auch Wert auf Lärmarme Konstruktionen legen.

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschutzbereiche

L. oder auch Lärmschutzzonen sind Bereiche, die nach dem Fluglärmgesetz vom 30.3.1971 in der Umgebung von Flughäfen festgelegt werden.

Genaugenommen handelt es sich hierbei um Lärmbereiche, die nach einem aufwendigen Verfahren rechnerisch ermittelt werden. Hierzu wird ein modifizierter Mittelungspegel Leq (mit Flugzeugbonus) angewandt.

Nach dem Fluglärmgesetz wird zwischen drei Lärmschutzbereichen unterschieden:

  • Lärmschutzzone 1: Leq größer 75 dB(A). In der Schutzzone 1 dürfen grundsätzlich keine neuen Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen errichtet werden. Für bereits bestehende Wohnungen können Kosten für Lärmschutzmaßnahmen bis zu 130 DM je m2 Wohnfläche erstattet werden.
  • Lärmschutzzone 2: Leq 67 bis 75 dB(A) . In Schutzzone 2 dürfen keine schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser etc. errichtet werden, Wohnungen nur, wenn sie bestimmte Schallschutzanforderungen erfüllen.
  • Lärmschutzzone 3: Leq 62 bis 67 dB(A).Die Schutzzone 3 ist praktisch belanglos und hat keinerlei Konsequenzen.

Während die Grenzen der Zonen 1 und 2 immer veröffentlicht werden müssen, liegt dies im Fall der Zone 3 im Ermessen der Bundesländer. Alle fünf Jahre sollen die L. auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden.

Da die gesetzlich vorgeschriebene Festlegung verhindert, dass Anwohner Forderungen stellen können, die auf tatsächlichen Messungen beruhen, dienen die L. in erster Linie zum Schutz der Betreiber von Flughäfen.

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschutzbauten

Als L. werden Bauten bezeichnet, die zwischen der Lärmquelle und dem Betroffenen mit dem Zweck errichtet werden, Schall an seiner ungehinderten Ausbreitung zu behindern.

Folgende Maßnahmen werden imStraßenverkehr als L. eingesetzt:
- Lärmschutzwände,
- Lärmschutzwälle,
- Einschnitte oder Troglagen,
- Lärmschutztunnel.
Die Kosten für die Untertunnelung oder Abdeckung liegen bei ca. 10.000-60.000 DM je Meter vierspuriger Straße. Die erreichbare Pegelminderung liegt bei etwa 20-40 dB(A).
Die Kosten für eine Abschirmung durch Lärmschutzwände, -wälle oder Einschnitte liegen bei etwa 800-1.200 DM je laufenden Meter ohne Grundstückskosten. Die erreichbaren Pegelminderungen liegen bei etwa 10 dB(A). Praktisch werden diese Pegelminderungen jedoch kaum erreicht. Im Mittel nimmt der Lärmpegel durch derartige Maßnahmen nur um etwa 6 dB(A) ab. Häufiges Problem sind Schallreflexionen, die die Wirksamkeit einer Abschirmung stark mindern. Abschirmungen sind in jedem Falle unwirksam, wenn die Lärmquelle an derAbschirmung vorbei sichtbar ist. Insgesamt ist die Meinung über Lärmschutzwände oder -wälle eher zwiespältig, da zwar eine Schutzwirkung der Abschirmung vor Lärm, Abgasen und Unfällen gegeben ist, jedoch auch erhebliche Nachteile durch Sichtbehinderung, Verringerung des Lichteinfalls sowie durch die Trennwirkung in Kauf genommen werden müssen. So wurde bei einer Untersuchung, wo nach der Errichtung einer Lärmschutzwand eine Pegelminderung von 6 dB(A) erreicht werden konnte, tatsächlich nur eine Verringerung der Beeinträchtigung des subjektiven Wohlbefindens festgestellt, die einer Schallpegelsenkung um 2 dB(A) entsprach. Lärmschutzwälle lassen sich harmonischer in die Landschaft einfügen als Lärmschutzwände, verbrauchen aber mehr Fläche und sind teurer. Die verbrauchte Fläche läßt sich durch Aufstellen von Solarzellen effektiver nutzen, wie dies z.B. in Österreich und der Schweiz der Fall ist.
Lärmschutzwände werden häufig aus unsortierten Kunststoffabfällen hergestellt, da diese ansonsten für ein Recycling ungeeignet wären (Plastifizierung). Wertvolle Rohstoffe auf diese Art zu entsorgen, ist nicht vertretbar und letztlich nur ein Alibi für eine uneingeschränkte Produktion von Kunststoffen.
Im Bereich von Flugplätzen werden Lärmschutzwände oder Lärmschutzhallen eingesetzt, um den Bodenlärm z.B. infolge von Triebwerksprobeläufen zu reduzieren.
Von 1978 bis 1986 hat der Bund für Lärmvorsorge über 1,5 Mrd DM aufgewandt.

Siehe auch: Schallschirm, Schallschutzfenster, Straßenverkehrslärm, Fluglärm

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschutz

L. bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm und wird häufig mit Schallschutz gleichgesetzt.

L. geht jedoch wesentlich über Schallschutz hinaus. Da Lärm eine subjektive Größe ist, kann durch ein entsprechendes Umfeld beispielsweise durch Verkehrsberuhigung ein größerer L. erreicht werden als durch Schallschutz. Das Problem besteht nur darin, daß Schall im Gegensatz zu Lärm meßbar ist. So ist das Erreichen von ausreichenden Ruhezeiten wesentlich wichtiger im Sinne des L. als die Verringerung des Beurteilungspegels bei ansonsten pausenloser Belastung.
Zum L. gehört jedoch auch die Verhinderung von Lärm durch vorsorgende Planung z.B. durch eine Konzentrierung des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist und möglichst wenige stört. So gehören Freizeiteinrichtungen in verlärmte Ballungsgebiete und nicht in ruhige Außenbezirke. Im Sinne des L. sollte eine sinnvolle Zuordnung von Wohn- und Industriegebieten mit den Mitteln der Bauleitplanung vorgenommen werden.

 

Autor: KATALYSE Institut

Lärmschäden

Schäden, die durch Lärm entstehen, treten in vielfältigen Formen zutage. Lärmschäden werden durch physische, psychische und soziale Lärmwirkungen verursacht.

Die externen Kosten, die durch Lärm verursacht werden, werden allein für 1989 auf über 100 Mrd DM geschätzt. Zu den Lärmschäden zählen zum Beispiel Lärmschwerhörigkeit, Tinnitus, Wertverlust und eine Vielzahl von physischen und psychischen Gesundheitsschäden. Schon geringe Lärmpegel von 35 db (A) können zu einer Unterbrechung des Schlafs führen. Bereits niedrige und mittlere Lärmpegel führen zu einer Veränderung der Schlaftiefe, ohne dass der Betroffene aufwacht. Derartige Schlafstörungen beeinträchtigen die Erholung und können zu Zuständen chronischer Ermüdung führen. Die Folge sind eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und eine höhere Krankheitsanfälligkeit. Dauernder Lärm führt zu einer Beeinträchtigung der menschlichen Leistungsfähigkeit, so steigt die Zahl der Fehler, und die Qualität nimmt ab.

Siehe auch: Gehörschädigung, Tinnitus, Berufskrankheiten, Arbeitsplatzlärm

Autor: KATALYSE Institut

LPG

Abkürzung für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und DDR-Form der sowjetischen Kolchose.

Die L. waren von 1960 bis 1990 die herrschende Unternehmensform in der Landwirtschaft der DDR. Sie vereinten mehr als drei Viertel der primären Agrarproduktion auf sich. Mit dem gesellschaftlichen Umbruch in der DDR und deren Beitritt zur BRD standen die 3.844 LPG, davon 1.162 LPG Pflanzen- und 2.682 LPG Tierproduktion, vor einer schwierigen Wandlung. Die Umwandlung der LPG in eingetragene Genossenschaften, Personen- oder Kapitalgesellschaften durch Rechtsformwechsel.
Siehe auch Stichwörter: Agrarfabrik und konventioneller Landbau

Autor: KATALYSE Institut

Lindan

L. gehört zu der Gruppe der Organochlorpestizide, ist umweltstabil, d.h. ist schwer abbaubar, weltweit in allen Medien analytisch nachweisbar und reichert sich in der Nahrungskette an.

L. wirkt als Nervengift und gehört der Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend) an. Hauptaufnahmepfade des Menschen sind Lebensmittel und die Innenraumluft. Die L.-Aufnahme des Menschen lag 1990 durchschnittlich bei 1 ng/kg Körpergewicht/Tag.

Für Lebensmittel sind folgende Grenzwerte in der Pflanzenschutzmittelhöchstmengenverordnung vorgeschrieben:

  • 2 mg/kg für Blatt- und Sprossgemüse, Schaffleisch, Schalentiere und Fische
  • 1 mg/kg für Frucht- und Wurzelgemüse, alle Fleischsorten (außer Schaf) und tierische Speisefette
  • 0,5 mg/kg für Tee und Weintrauben
  • 0,1 mg/kg für Eier, Getreide, Kartoffeln, Möhren, Hülsenfrüchte
  • 0,01 mg/kg für Säuglingsnahrung

Der ADI-Wert beträgt 10 µg/kg/Tag
Trinkwassergrenzwert: 100 ng/Liter
Richtwert für Innenräume (nach BgVV): 1 µg/m3
MAK-Wert als Gesamtstaub: 0,1 µg/m3 Luft
BAT im Vollblut: 20 µg/Liter
In Tierversuchen traten gehäuft Lebertumore bei Mäusen auf.

Autor: KATALYSE Institut

Leitpflanzen

siehe: Zeigerpflanzen

(Z. sind Wildpflanzen, deren Anwesenheit auf spezifische Eigenschaften eines Standortes hindeuten, da sie verstärkt oder ausschließlich dort auftreten (Bioindikatoren).)

 

Autor: KATALYSE Institut

Leinöl

Leinöl wird als kaltgepresstes Extrakt u.a. im Lebensmittelbereich verwendet und ist als heißgepresster Rohstoff und mit Leinölverkochungen ein wichtiger Grundstoff in der Farben- und Lackproduktion.

fossil = 0 %
mineralisch = 0 %
metallisch
nachwachsend = 100%


 VI. Literatur und Quellen

  • Das KATALYSE Umweltlexikon, 2. Auflage Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1993, seit dem Jahr 1997 gepflegt und ständig erweitert als Online-Umweltlexikon, KATALYSE Institut Köln 2006
  • Bahadir, M./Parlar,H./Spiteller, M.: Springer Umweltlexikon; Springer Verlag, Hamburg 2000
  • Baier, E.: Umweltlexikon; Ponte Press Verlags GmbH, Bochum 2002
  • Karcher, R. Jakubke, H.: Lexikon der Chemie; Studienausgabe, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 1998
  • Römpp, H./Falbe, J./Regitz, M .: Römpp Lexikon Chemie, 10. Auflage, Thieme Verlag Stuttgart 1996-1999
  • Ullmann 1987: Ullmann`s Encyclopedia of Industrial Chemistry, Fifth Completely Revised Edition, Vol. A 10, Weinheim

Autor: KATALYSE Institut

Leindotter

Leindotter ist eine einjährige (bis winterannuelle), krautige Pflanze mit einer Wuchshöhe von 30 bis 120 cm. Sie trägt dünne Wurzeln und Stängel und hat traubige Blütenstände. Die Blüte dauert 20 bis 30 Tage, die Frucht ist ein Schötchen mit 8 bis 16 Samen.

 

  • Systematik: Familie: Cruciferae, Brassicaceae (Kreuzblütler), Art: Camelina sativa L. Crantz
  • Herkunft: Südeuropa und südwestasiatischer Raum
  • Klima: kontinental
  • Aussaat: nach der Keimphase von etwa 20 Tagen Ende März; Aussaatmenge etwa 400 Körner pro m2; Blattfläche und Bodenbedeckung im Vergleich mit anderen Brassica-Arten (
    Raps, Rübsen) gering.
  • Düngung: Stickstoffdüngergaben je nach Bodenbeschaffenheit 60 bis 120 kg/Hektar
  • Pflanzenschutz: langsame Jugendentwicklung und geringes Unkrautunterdrückungsvermögen erfordert intensive Unkrautbekämpfung
  • Ernte: im Frühsommer, Vegetationszeit 100 bis 110 Tage; maschinelle Ernte
  • Ertrag: 0,6 bis 2,9 Tonnen/Hektar in Mitteleuropa; enge Standortabhängigkeit
  • Besonderheiten: Ölgehalt zwischen 33 und 42 Prozent; Fettsäuremuster abweichend von dem der übrigen Cruziferen: höherer Alpha-Linolensäuregehalt (35 bis 45 Prozent), geringerer Erucasäureanteil (1 bis 2 Prozent), relativ hoher Gehalt an Eicosensäure (15 bis 20 Prozent); 25 bis 30 Prozent Rohproteingehalt vergleichbar mit
    Raps.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Lein

Lein oder Flachs (Linum) ist eine krautige Pflanze, die wertvolle Rohstoffe liefert.

Sein Anbau ist besonders in Wasserschutzgebieten geeignet, da er einen geringen Nährstoffbedarf hat, nitratunverträglich (Gülleausbringung ist unmöglich) und selbstunverträglich (kann nicht jährlich angebaut werden und verhindert somit Monokulturen) ist. Lein lässt sich industriell fast vollständig verwerten.

Die Langfasern können für hochwertige Textilien (Kleidung), die Kurzfasern für den textilen und für den technischen Bereich (Asbestersatz, Geotextilien) genutzt werden. Leinöl kann als Lebensmittel Anwendung finden (Speiseöl, Öl).
Auch für Pharmazeutika, Naturfarben, Lacke, Firnisse, Seifen, Linoleum und indirekt und für Weichmacher in Kunststoffolien kann Faserlein als nachwachsender Rohstoff dienen. Der beim Ölpressen anfallende Ölkuchen ist ein wertvolles eiweißhaltiges Viehfutter. Innerhalb der EU wird der Anbau von Faserlein gefördert, da sich verstärkte Absatzchancen bemerkbar machen.

siehe: Sanfte Chemie

Autor: KATALYSE Institut

Landwirtschaftsklausel

Bundes- und Landesnaturschutzgesetze enthalten durchweg Formulierungen, die die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung gegenüber dem Naturschutz privilegieren.

Hierbei wird keinerlei Unterscheidung zwischen konventionellem Landbau und ökologisch notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung von natürlichen Biotopen vorgenommen. Diese auch als Agrarprivileg bezeichneten L. sind politisch sehr umstritten, da die Landwirtschaft als Hauptverursacher des Artensterbens und als bedeutender Grundwassergefährder (Pestizide, Grundwasser) gilt.
Ihre Streichung würde allein jedoch noch keine effektive Änderung der rechtlichen Stellung des Naturschutzes gegenüber der Landwirtschaft erbringen. Hierzu bedürfte es weitergehender Änderungen in der Landwirtschaft und eines Abbaus des Vollzugsdefizites im Naturschutz.

Autor: KATALYSE Institut

Landwirtschaftliche Technik

Synonym Landtechnik. L. beinhaltet die Planung, Produktion und den Einsatz von Landmaschinen und landwirtschaftlichen Gebäuden.

Sie ist hauptsächlich auf den konventionellen Landbau ausgelegt. Spezielle Geräte für den alternativen Landbau werden z.T. in Selbsthilfe von Landwirten entwickelt. Der in letzter Zeit steigende Einsatz von immer schwereren Maschinen führt zu Bodenverdichtungen und einer Störung der Bodenorganismen.

siehe: Spritzgeräte

Autor: KATALYSE Institut

Landwirtschaft

Oberbegriff für gewerblichen Pflanzenanbau und Tierhaltung.

Große Umweltprobleme gehen vom Konventionellen Landbau aus (Agrarfabrik, Agrarpolitik, Integrierter Pflanzenbau, Massentierhaltung).
Nachhaltige L.: alternativer Landbau, ökologischer Landbau; Artgerechte Tierhaltung, Nachwachsende Rohstoffe

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Propionsäure

Seit 1988 in Deutschland verbotener Konservierungsstoff, der bis dahin für Schnittbrot zur Schimmelverhütung zugesetzt wurde.

Fällt als Nebenprodukt der Essigsäuregärung an. P. (E280; E-Nummern) verursacht bei Tieren Magenkrebs.
Lebensmittelzusatzstoffe

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Lipide

Sammelbegriff für Fette und fettähnliche Substanzen.

L. werden von Tieren und Pflanzen gebildet, aber auch chemisch synthetisiert. Sie sind unlöslich in Wasser, jedoch löslich in vielen organischen Lösungsmitteln, z.B. Benzol, Ether und Chloroform (Trichlormethan). In der Natur haben die L. ganz unterschiedliche Funktionen: z.B. als Energiereserven, als Zellmembranbestandteile (Membran-L., Struktur-L.), als Vitamine (z.B. Carotin als Vitamin-A-Vorstufe) und als Hormone (z.B. Steroidhormone). Im deutschen Sprachgebrauch werden als L. nur die eigentlichen Fette (Triglyceride aus Glycerin und Fettsäuren) bezeichnet, während die komplexen L. Lipoide genannt werden (z.B. Phosphatide, Glykolipide, Cholesterin).

Autor: KATALYSE Institut

Light-Produkte

Light-Produkte sind Lebensmittel oder Getränke, bei denen bestimmte Stoffe verringert, ersetzt oder entzogen wurden, meist mit dem Ziel den Energiegehalt durch Fett- oder Kohlenhydrat-Reduzierung zu verringern. Der Begriff „Light“ ist weder im Lebensmittelrecht noch in anderen Gesetzgebungen klar definiert.

"Light" kommt aus dem Englischen und bedeutet leicht. Mit "leicht" müssen keine bestimmten Eigenschaften verbunden sein; so kann ein Produkt z.B. leicht bekömmlich, leicht verdaulich, kalorienarm, alkoholfrei, entkoffeiniert oder nikotinarm sein. Deutet der Begriff "light" auf einen verminderten Energie- oder Nährstoffgehalt gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel hin, so schreibt das Lebensmittelrecht vor, dass diese um mindestens 30 Prozent vermindert sein müssen. Der Energiegehalt einer Light-Margarine darf demnach maximal 70 Prozent des Energiegehaltes einer normalen Margarine enthalten. Begriffe wie "leicht bekömmlich" oder "leicht verdaulich" hingegen, erlauben keine Aussagen über den Kalorien- oder Nährstoffgehalt eines Lebensmittels.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.
LÖBBERT, R; et al.: Lebensmittel. Haan-Gruiten 2004.

Weiterführende Literatur:
POLLMER, U; WARMUTH, S.: Lexikon der populärsten Ernährungsirrtümer. Frankfurt am Main 2004.
TAPPESER, B; et al.: Die_blaue_Paprika. Basel 1999.

Autor: KATALYSE Institut