Bundes- und Landesnaturschutzgesetze enthalten durchweg Formulierungen, die die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung gegenüber dem Naturschutz privilegieren.
Hierbei wird keinerlei Unterscheidung zwischen konventionellem Landbau und ökologisch notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung von natürlichen Biotopen vorgenommen. Diese auch als Agrarprivileg bezeichneten L. sind politisch sehr umstritten, da die Landwirtschaft als Hauptverursacher des Artensterbens und als bedeutender Grundwassergefährder (Pestizide, Grundwasser) gilt.
Ihre Streichung würde allein jedoch noch keine effektive Änderung der rechtlichen Stellung des Naturschutzes gegenüber der Landwirtschaft erbringen. Hierzu bedürfte es weitergehender Änderungen in der Landwirtschaft und eines Abbaus des Vollzugsdefizites im Naturschutz.
Autor: KATALYSE Institut