L. gehört zu der Gruppe der Organochlorpestizide, ist umweltstabil, d.h. ist schwer abbaubar, weltweit in allen Medien analytisch nachweisbar und reichert sich in der Nahrungskette an.
L. wirkt als Nervengift und gehört der Wassergefährdungsklasse 3 (stark wassergefährdend) an. Hauptaufnahmepfade des Menschen sind Lebensmittel und die Innenraumluft. Die L.-Aufnahme des Menschen lag 1990 durchschnittlich bei 1 ng/kg Körpergewicht/Tag.
Für Lebensmittel sind folgende Grenzwerte in der Pflanzenschutzmittelhöchstmengenverordnung vorgeschrieben:
- 2 mg/kg für Blatt- und Sprossgemüse, Schaffleisch, Schalentiere und Fische
- 1 mg/kg für Frucht- und Wurzelgemüse, alle Fleischsorten (außer Schaf) und tierische Speisefette
- 0,5 mg/kg für Tee und Weintrauben
- 0,1 mg/kg für Eier, Getreide, Kartoffeln, Möhren, Hülsenfrüchte
- 0,01 mg/kg für Säuglingsnahrung
Der ADI-Wert beträgt 10 µg/kg/Tag
Trinkwassergrenzwert: 100 ng/Liter
Richtwert für Innenräume (nach BgVV): 1 µg/m3
MAK-Wert als Gesamtstaub: 0,1 µg/m3 Luft
BAT im Vollblut: 20 µg/Liter
In Tierversuchen traten gehäuft Lebertumore bei Mäusen auf.
Autor: KATALYSE Institut