Benzinbleigesetz

Das B. beschränkt den Bleigehalt von Benzin in der BRD seit 1.1.1976 auf 0,15 g/Liter, was heute nur noch den verbleiten Superkraftstoff betrifft.

Denn mit dem Gesetz zur Änderung des B. vom 18.12.1987 wurde das Inverkehrbringen bleihaltigen Normalbenzins auf der Grundlage einer entsprechenden Änderung der EG-Benzinbleirichtlinie (85/210/EWG), ab 1.2.1988 verboten.

Mit dem Blei ging auch der Anteil der ansonsten zur Vermeidung von Bleirückständen zugesetzten, krebserzeugenden Additive Dibromethan und Dichlorethan im Benzinzurück. Nach wie vor stellt Benzol allerdings immer ein großes Geunsdheits- und Umweltproblem dar.

Die Qualitätsdaten für bleifreies und verbleites Benzin sind in der Benzinqualitätsverordnung festgelegt.

Siehe auch: Bleifreies Benzin

Autor: KATALYSE Institut

Benzin

B. ist ein Kraftstoff für Ottomotoren, auch Vergaserkraftstoff oder Ottokraftstoff genannt.

B. besteht aus Kohlenwasserstoffen mit einem Siedebereich zwischen 30 und 200 Grad C und aus Kraftstoffzusätzen, durch die vor allem die Klopffestigkeit (Oktanzahl) erhöht werden soll. Da B. in großem Umfang transportiert und an vielen Stellen gelagert wird, gehen von ihm beträchtliche Gefahren für das Grundwasser und - wegen seiner hohen Flüchtigkeit - für die Luft aus.

Siehe auch: Betankungsverlust, Gasrückführ-Zapfpistole, Lagertank, Bleitetraethyl, Schadstoffe aus Kfz, Kraftstoff

 

Autor: KATALYSE Institut

Bahn

Siehe Schienenverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

Brüter

Der einzige geplante deutsche B. steht in Kalkar. Der ehemaliger Betreiber war die Schnell-Brüter-Kernkraftwerk GmbH (SBK).

Insgesamt verursachte der B. Kosten von etwa 3,5 Mrd. Euro. Kalkar ging aber aufgrund lang anhaltender und zäher Proteste der Bevölkerung und nach dem Tschernobly-Katastrophe nie ans Netz. 1996 wird das ehemalige Brüter-Gelände an die Kern-Wasser-Wunderland Freizeitpark GmbH übertragen.

siehe auch Stichwort Schneller Brüter

Autor: KATALYSE Institut

Betastrahlung

Betastrahlung (auch ß-Strahlung geschrieben) ist eine Art von ionisierender Strahlung. Sie entsteht beim radioaktiven Betazerfall von Atomkernen, und besteht aus Betateilchen (Elektronen).

Die Elementarteilchen der Betastrahlen sind Elektronen (ß--Strahlung) oder Positronen (ß+-Strahlung), die mit hoher Energie (Geschwindigkeit) aus dem Atomkern eines sich gerade durch radioaktiven Zerfall (Betazerfall) verändernden Atoms ausgestoßen werden.

Betastrahlen lassen sich mit einem einige Millimeter dicken Absorber gut abschirmen. Allerdings wird dabei ein Teil der Energie der Betateilchen in Röntgen- oder Gammastrahlung umgewandelt, die so genannte Bremsstrahlung. Um diesen Prozess zu verringern, sollte das Abschirmmaterial möglichst leichte Atomkerne aufweisen. Dahinter kann dann ein Schwermetall als zweiter Absorber dienen, der auch die Bremsstrahlung aufnimmt.

Wenn Betateilchen in ein Material eindringen, findet der höchste Energieübertrag auf das Material und die höchste Ionisierung in einer dünnen Schicht statt, die der Eindringtiefe der Teilchen entspricht. Ist der menschliche Körper Betastrahlen ausgesetzt, werden nur Hautschichten geschädigt. Dort kann es aber zu intensiven Verbrennungen und daraus resultierenden Spätfolgen wie Hautkrebs kommen. Sind die Augen exponiert, kann es zur Linsentrübung kommen. Therapeutisch wird dieser Effekt eingesetzt, um dicht unter der Hautoberfläche liegende Krebsgeschwüre zu bestrahlen.

Werden Betastrahler inkorporiert (Inkorporation), sind hohe Strahlenbelastungen in der Umgebung des Strahlers die Folge. Gut dokumentiert ist Schilddrüsenkrebs als Folge von radioaktivem Jod-131, das sich in der Schilddrüse sammelt. In der Literatur findet man auch Befürchtungen, dass Strontium-90 zu Knochenkrebs und Leukämie führen kann, da sich Strontium wie Calzium in den Knochen anreichert.

Autor: KATALYSE Institut

Bestrahlung

In der Umgangssprache wird unter B. eine, oft z.B. beim Hals-Nasen-Ohrenarzt vorgenommene, Wärmebestrahlung verstanden.

Die verwendete elektromagnetische Strahlung ist Infrarotstrahlung oder Mikrowelle und dient der Verflüssigung von Schleim bzw. allgemein der Beschleunigung von Heilungsprozessen durch Wärmeeinwirkung.
B. mit ionisierender Strahlung: Nuklearmedizin, Strahlentherapie

Autor: KATALYSE Institut

Berstschutz

Baukonzept für einen Kernreaktor, bei dem der Reaktordruckbehälter mit einem Stahlbetonmantel umgeben wird, um ein Auseinanderbrechen (Bersten) des Druckbehälters zu verhindern.

Nachteil des B.: Wiederholungsprüfungen des Druckbehälters z.B. durch Ultraschall sind schwer möglich. Kernkraftwerke werden ohne B. gebaut, da von Betreiberseite ein Bruch des Druckbehälters ausgeschlossen wird. Kritiker halten das Bersten bei Störfällen für möglich und verweisen auf Materialversprödung durch ionisierende Strahlung und Hitze. Bekannt wurden Risse in Reaktordruckbehältern französischer Kernkraftwerke und Versprödungen bei älteren deutschen Anlagen (z.B. Stade). Der Bruch des Druckbehälters führt unweigerlich zum Super-GAU (Kernschmelzen).
Umweltbelastungen: GAU, Kernkraftwerk

Autor: KATALYSE Institut

Becquerel

Maßeinheit für den radioaktiven Zerfall von Atomkernen (Aktivität).

Eine radioaktive Substanz besitzt die Aktivität von 1 Becqerel (Bq), wenn pro Sekunde genau ein Atomkern zerfällt.
Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

 

Autor: KATALYSE Institut

Bundesnaturschutzgesetz

Der Bund als Rahmengesetzgeber hat das B. am 20.12.1976 erlassen (letzte Änderung vom 21. September 1998; BGBl. I 1998 S. 2994).

Der Naturschutz in Deutschland stützt sich auf drei Säulen: den amtlichen, den ehrenamtlichen und den privaten Naturschutz. Der amtliche Naturschutz wird durch den Gesetzgeber in Bundes- und Landesnaturschutzgesetzen geregelt. Für die Durchführung konkreter Maßnahmen im Natur-, Landschafts- und Artenschutz sind die Bundesländer verantwortlich.

Innerhalb der Bundesländern werden die konkreten Maßnahmen des Naturschutzes von den jeweiligen Naturschutzbehörden überwacht. Darüber hinaus existieren spezielle Fachinstitutionen, deren Aufgabe in der wissenschaftlichen Beratung von Politik und Verwaltung besteht. Auf der Bundesebene übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die fachliche und wissenschaftliche Beratung des Bundesumweltministeriums. Auf Länderebene übernehmen u.a. die Landesanstalten und Landesämter für Naturschutz diese Aufgaben.

Das aktuelle B. wurde am 01.02.2002 verabschiedet - Die Zielbestimmung des Gesetzes orientiert sich an dem in Artikel 20 a des Grundgesetzes niedergelegten Umweltpflegeprinzip. Zu den wesentlichen, bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen Änderungen gehören u.a.

  • Das Verhältnis von Naturschutz und Landwirtschaft wird neu definiert.
  • Die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die sogenannte "gute fachliche Praxis",
  • die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche sowie
  • die Stärkung der Mitwirkungsrechte durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage.

Darüber hinaus sieht das Gesetz erstmals vor, auch in der Zone bis zu 200 Meilen vor den Küsten Natur- und Vogelschutzgebiete auszuweisen. Auch das Verhältnis von Naturschutz sowie Sport und Erholung wird neu definiert, in dem der Erholungswert von Natur und Landschaft in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert wurde.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Naturschutzbund (NABU) begüßten die Verabschiedung des Gesetzes.

Das neue Gesetz stärkt wirksam den Schutz von einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie
ihrer Lebensräume. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines bundesweiten Biotopverbundes auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche.
Das B. definiert Naturschutz und Landschaftspflege als übergreifende, das ganze Land erfassende Aufgabe. Damit wird der ganzheitliche Schutz des Naturhaushalts und der natürlichen Lebensgrundlagen bundesrechtlich verankert.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesartenschutzverordnung

Die B. (BArtSchV) ist eine Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 19.12.86, die zum 1.8.89 geändert wurde.

Sie wurde dadurch dem aktuellen Stand des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens angepaßt. Die B. ist eine Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie regelt im ersten Abschnitt die zusätzliche Unterschutzstellung derjenigen schützenswerten Arten, die nicht schon durch EG-Recht in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz besonders unter Schutz gestellt sind (EG-Verordnung).

Im zweiten Abschnitt der Verordnung gibt es zusätzliche Vorschriften für der Verordnung unterliegende Tier- und Pflanzenarten. Neben der Unterschutzstellung besonders gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten enthält die B. besondere Bestimmungen für ihre Ein- und Ausfuhr. Die Haltung, Zucht und Vermarktung geschützter Wirbeltierarten unterliegt besonderen Anforderungen. Alle diese Tierarten sind den nach Landesrecht zuständigen Behörden meldepflichtig.

Der sechste Abschnitt der B. erläutert die verbotenen Handlungen: Es ist verboten ... wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Ausnahmen von den Verboten können von den zuständigen Behörden zugelassen werden, soweit dies "1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder 3. für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke erforderlich ist ...".

Die B. enthält einen Ländervorbehalt, d.h. die Länder können, soweit die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Zulassung von Ausnahmen berechtigt sind, solche Ausnahmen unter den jeweils dort genannten Voraussetzungen auch allgemein zulassen. Unter Schutz gestellt sind alle heimischen Säugetierarten, mit Ausnahme einiger Mausarten, der Nutria, Marderhund, Bisam, Waschbären und der Wanderratte. Vom Aussterben bedrohte Säugetierarten sind: Biber, alle heimischen Arten der Fledermäuse, europäischer Wildnerz, Bayerische Kleinwühlmaus, Sumpfmaus, Birkenmaus und Alpenspitzmaus.

Bei den Vögeln sind alle europäischen Arten geschützt, 131 Arten sind vom Aussterben bedroht. Auch alle Kriechtiere und Lurche stehen unter Schutz; von den Kriechtieren sind 24 und von den Lurchen 18 Arten vom Aussterben bedroht. Fische sind ebenso geschützt wie ein Großteil der Insekten, Schmetterlinge und Weichtiere. Unter den Pflanzen werden 239 Farn- und Blütenarten, fast alle heimischen Moose und Flechten und 18 Pilzarten besonders geschützt. Ein Viertel der Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht.

 

 

Autor: KATALYSE Institut

BUND

1975 gründeten Horst Stern, Bernhard Grzimek und 19 weitere Umweltschützer den Bund für Natur- und Umweltschutz Deutschland woraus 1977 der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hervorging. 1984 kam die BUNDjugend hinzu und 1989 schloss sich der BUND dem internationalen
Netzwerk Friends of the Earth an. Im Jahr 2000 hatte der BUND über 365.000 Mitglieder und ist somit der größte Umweltverband Deutschlands.

Der BUND hat u.a. das erste deutsche Solarmobil präsentiert und die Transrapidstrecke zwischen Berlin und Hamburg verhindert.
Mit unzähligen Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene konnte der BUND Moore retten, gegen die Atomkraft mobil machen und sich für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte einsetzen.
Der BUND engagiert sich für den Ausbau regenerativer Energien, für den Schutz des Waldes, für Müllvermeidung, für gesunde Lebensmittel. Der Schutz der Gewässer steht im Mittelpunkt der Arbeit des BUND, wobei die Frage wie wir morgen leben wollen von zentraler Bedeutung ist. Unter dem Aspekt der globalisierten Welt entwickelte der BUND alternative Vorschläge, wie eine nachhaltige internationale Zusammenarbeit aussehen kann und legte die Studie „Zukunftsfähiges Deutschland“ vor, die die Diskussion über eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland initiierte.

Die wichtigsten Arbeitsbereiche:
- Bio- und Gentechnologie (Gentechnik als Mittel gegen den Welthunger)
- Bodenschutz und Altlasten (v.a. Waffenlager und ehemalige Truppenübungsplätze)
- Energie und Mittlere Technologie (erneuerbare Energien)
- Gesundheit („Vorsorgen ist billiger als Reparieren“)
- Immissionsschutz und Umweltgestaltung (z.B. Elektrosmog)
- Internationales
- Meer und Küste (v.a. Nord- und Ostsee, Schutz des Wattenmeeres)
- Naturschutz
- Recht
- Umweltethik/ Frieden
- Umweltchemikalien/ Toxikologie

Die Mitgliederzeitschrift BUNDmagazin, die vierteljährlich erscheint, informiert über zentrale Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, berichtet über die Arbeit des BUND und gibt Öko-Tipps für den Alltag. Für Mitglieder ist die Zeitschrift kostenlos, ansonsten ist ein Abonnement für 15 € im Jahr zu erhalten.

Adresse/Kontakt:
BUND - Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1
D-10179 Berlin
Fon 030 / 27 58 64 - 0
Fax 030 / 27 58 64 - 40
e-Mail: bund@bund.net
www.bund.net

Autor: KATALYSE Institut

Biotop

(griech.: topos=Ort) Das (oder der) B. ist der natürliche Lebensraum einer darauf abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren (Biozönose).

Der Schutz von B. spielt eine Schlüsselrolle beim Artenschutz, denn die meisten Tiere und Pflanzen brauchen ein charakteristisches Beziehungsgefüge der biotischen und abiotischen Umweltfaktoren - ihr B.. Besonders gefährdete B. sind Wattenmeer, Moore, Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Sümpfe u.a. Feuchtgebiete, Halb- und Trockenrasen, nährstoffarme, saubere Seen, sauerstoffreiche Fließgewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Biosphärenreservate: Tabelle Biosphärenreservate in Deutschland

B. in Deutschland (Stand: 01.04.2000 - Bundesamt für Naturschutz)

Bundesland

B.-Reservat

Gründungsjahr

Gesamtfläche (ha)
Thüringen Vessertal-Thüringer Wald 1979 17.000
Brandenburg Flußlandschaft Elbe 1979/1997 374.432
Mecklenburg-Vorpommern      
Niedersachsen      
Schleswig-Holstein      
Sachsen-Anhalt      
Bayern Bayerischer Wald
Berchtesgaden
1983
1990
13.300
46.742
Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1990 273.000
Mecklenburg-Vorpommern Südost-Rügen
Schaalsee
1991
1998
23.500
30.257
Brandenburg Schorfheide-Chorin
Spreewald
1991
1991
129.161
47.452
Bayern, Hessen, Thüringen Rhön 1991 184.939
Niedersachsen Niedersächsisches Wattenmeer 1992 240.000
Hamburg Hamburgisches Wattenmeer 1992 11.700
Rheinland-Pfalz Pfälzerwald 1992 179.800
Sachsen Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 1996 30.102
Deutschland gesamt   2000 1.601.385

Autor: KATALYSE Institut

Biosphärenreservate

B. sind gemäß §14a des Bundesnaturschutzgesetzes großräumige Schutzgebiete, die für das bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind oder einzigartige Lebensgemeinschaften beherbergen.

B. dienen vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Landschaften, die durch die hergebrachte Nutzung durch den Menschen geprägt wurden. Neben natürlich entstandenen Gebieten werden in B. sowohl durch traditionelle Landnutzung entstandene harmonische Landschaften als auch durch Eingriffe des Menschen entstandene Ökosysteme geschützt und erhalten werden.

Das Schutzziel beinhaltet ausdrücklich auch den Schutz der in dem Gebiet historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter bzw. nutzbarer Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus sollen B. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirschaftsweisen dienen. B. werden von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ anerkannt.

B. genießen einen zeitlich unbegrenzten Schutz. Abgestuft nach der Intensität zugelassener menschlicher Eingriffe werden drei Zonen innerhalb des Reservates unterschieden:

  • die streng geschützte Kernzone (core area),
  • eine abschirmende Puffer- oder Pflegezone (buffer zone) und
  • ein Übergangsgebiet oder Entwicklungszone (transition area) zur Wiederherstellung stabiler naturnaher ökologischer Verhältnisse.

In Biosphärenreservaten werden Konzepte für eine dauerhaft natur- und umweltgerechte Entwicklung erprobt und umgesetzt. Sie dienen der Erforschung der Beziehungen von Mensch und Umwelt sowie der Umweltbeobachtung und der Umweltbildung.

Siehe auch weitere Informationen unter:
Naturschutz
Nationalparke
Biosphärenreservate
Landschaftsschutzgebiete
Naturparke
Naturdenkmäler
Landschaftsbestandteile
Bundesnaturschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Biolumineszenz

B. ist die Lichterzeugung durch Lebewesen. Unter den Landtieren sind die Glühwürmchen das bekannteste Beispiel für B.

Bei Meeresorganismen ist die Fähigkeit zur Lichterzeugung weiter verbreitet und kommt in fast allen übergeordneten Gruppen vor - von Bakterien und Einzellern bis zu den Fischen. Das massenhafte Auftreten des einzelligen Dinoflagellaten Noctiluca miliaris ist sogar noch vom Strand aus als Meeresleuchten sichtbar.
Viele Tiere erzeugen das Licht nicht selbst, sondern nutzen dafür symbiotische Bakterien, die in speziellen Organen gehegt und gepflegt werden.
Das biogene Licht entsteht letztendlich immer bei einer chemischen Reaktion. Am besten untersucht ist das Luciferin-Luciferase-System, bei dem Luciferin-Moleküle durch das Enzym Luciferase gespalten werden und dabei Licht aussenden. Dabei wird die zuvor chemisch gebundene Energie zu 80 bis 95 Prozent in Licht umgewandelt.

Autor: KATALYSE Institut

Biologie

Die Biologie ist die Wissenschaft vom Leben.

Sie beschreibt und untersucht die Lebensweise und Organisationsform von Lebewesen. Dies beginnt bei den Biomolekülen und reicht bis hin zu ganzen Ökosystemen.

Autor: KATALYSE Institut

Biodiversität

Biodiversität ist die biologische Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.

Für weitere Infos siehe auch Stichwort "Artenvielfalt".

Autor: KATALYSE Institut

Belastungsgebiete

Den Landesregierungen ist nach Bundesimmissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, bestimmte Gebiete zu B. zu erklären, in denen durch Luftverunreinigungen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.

In B. sind insbesondere aufzustellen:

Immissionskataster mit fortlaufender Feststellung von Art und Umfang bestimmter Luftverunreinigungen sowie Emissionskataster mit Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen und deren Ausbreitung. Ergibt die Auswertung des Emissions- und Immissionskatasters in B., daß schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, sollen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.

B. bieten also zunächst nur Grundlagen für weitergehende Maßnahmen (Meßprinzip). Auch außerhalb der B. sind schädliche Umwelteinwirkungen durchaus gegeben. Die Abgrenzung der B. wird i.d.R. am Grad der erreichten Grenzwerte der TA Luft vorgenommen und bietet daher kein Maß für die tatsächliche räumliche Verteilung der Schädigungen.

Autor: KATALYSE Institut

Baumschutzsatzung

Als kommunale Satzung (beschlossen vom Gemeinderat) oder als Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde (auf der Basis eines Landesnaturschutzgesetzes) kann für eine Kommune der besondere Schutz von Bäumen (ab einer definierten Größe) festgeschrieben werden.

Jegliche Entfernung oder wesentliche Veränderung bedarf dann einer behördlichen Genehmigung und ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Autor: KATALYSE Institut

Klimaxstadium einer Biozönose

Ökosysteme zeigen Veränderungen, die auf einen Endzustand hin gerichtet verlaufen (Biozönose, Sukzession).

Dieses unter gleichbleibenden klimatischen Bedingungen dann stabile Gleichgewichtsstadium nennt man Klimax. Entscheidende Veränderungen des Artenbestands finden dann nicht mehr statt, der Artenreichtum ist hoch. Das System befindet sich im ökologischen Gleichgewicht.

Die zuletzt auftretende Pflanzengemeinschaft, die am Ende eines natürlichen Vegetationswechsels innerhalb eines Ökosystems steht, bezeichnet man als Klimaxvegetation. Beispiele für Klimaxgesellschaften (alte Ökosysteme) sind die arktische Tundra, tropische Regenwälder, Prärien, Korallenriffe.

In Mitteleuropa wäre ein differenzierter Mischwald die natürliche Landschaft. Durch die Eingriffe des Menschen gibt es hier jedoch kaum echte Klimaxgesellschaften. Die Ökosysteme sind weniger stabil, die Selbstregulation ist durch Umweltbelastungen beschränkt.

Siehe auch: Ökosysteme, Biozönose, Sukzession

 

Autor: KATALYSE Institut

Bundesimmissionsschutzgesetz

Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).

In der Zielsetzung vereint das B. den klassischen, gefahrenabwendenden mit dem modernen, vorsorgendenUmweltschutz. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes soll erhalten, umweltbelastende Emissionen sollen minimiert werden. Der Mensch soll vor Gefährdungen (v.a. der Gesundheit), aber auch vor Benachteiligungen und Belästigungen geschützt werden.

Auch "Tiere, Pflanzen und andere Sachen" sind in den Schutzumfang des B. aufgenommen, und zwar über den reinen Zweck des Schutzes dieser Güter zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Nahrungskette) hinaus. Tiere, Pflanzen und Sachen sind allerdings allein gegenüber Gefährdungen, nicht gegenüber Benachteiligungen oder Belästigungen geschützt.

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoffkreislauf

Zum Brennstoffkreislauf zählen alle Anlagen und Verfahren zur Versorgung und Entsorgung von Kernkraftwerken mit Brennstoff (Uran, Plutonium, Thorium Hochtemperaturreaktor).

Kritiker sprechen lieber von der Brennstoffspirale, da an allen Stellen des Brennstoffkreislaufes nicht weiter verwendbare radioaktive Stoffe anfallen: Spaltprodukte (Kernspaltung) als Atommüll, aber z.B. auch Plutonium, das beim 3. Durchlauf des Brennstoffkreislaufes bereits durch hohe Anteile unbrauchbarer Isotope verunreinigt ist. Der Brennstoffkreislauf beginnt mit der Uranerzgewinnung (Uran) im Bergwerk und der anschließenden Erzaufbereitung.

In einer Konversionsanlage wird Uran in Uranhexafluorid umgewandelt, damit es in der Anreicherungsanlage auf einen Uran-235-Gehalt von 3% angereichert werden kann (für Leichtwasserreaktoren, Kernkraftwerk). Aus dem angereicherten Uranwerden Brennelemente hergestellt, die dann im Kernkraftwerk Einsatz finden.

Nach etwa drei Jahren sind die Brennelemente abgebrannt und werden nach einer Verweilzeit von etwa einem Jahr im Abklingbecken des Kernkraftwerks, wo ihre Aktivität (Halbwertszeit) und Nachzerfallswärme abklingen, in ein Zwischenlagergebracht, von wo aus sie direkt der Endlagerung (Atommüll) oder derWiederaufarbeitung zugeführt werden.

Aufgrund fehlender Zwischenlager verweilen die abgebrannten Brennelemente oft in Kompaktlagern, im oder neben dem Kernkraftwerk. Das in der Wiederaufarbeitungsanlage gewonnene Uran und Plutonium gelangt wieder zur Anreicherungsanlage, der Restmüll zur Endlagerung (Atommüll).
Umweltbelastung: In allen Stufen des Brennstoffkreislaufes kommt es auch im störungsfreien Betrieb zur Abgabe radioaktiver Stoffe, die sich in der Umweltanreichern können (Anreicherung).

Die größten radioaktiven Belastungen beim störungsfreien Betrieb gehen aus von: Uranerzgewinnung und -aufarbeitung (Uran) und Wiederaufarbeitung. Vergleichsweise geringer sind die Belastungen bei: Kernkraftwerk, Zwischenlager(s.u.) und Atomtransporten (s.u.). Konversion, Anreicherung, Brennelementherstellung und Atommüll spielen beim störungsfreien Betrieb die geringste Rolle.

Die Strahlenbelastung für Arbeiter liegt bei allen Stufen des Brennstoffkreislaufes, außer der Endlagerung, deutlich über der Belastung, der die normale Bevölkerung ausgesetzt ist. Das eigentliche Risiko des Brennstoffkreislaufes stellen Störfälle dar, besonders bei Kernkraftwerken (GAU, Schneller Brüter, Harrisburg, Tschernobyl),Wiederaufarbeitung, Atommüll, Transport und Anreicherung, Zwischenlager (Brände).

Zwischenlager und Transport: Bei der trockenen Zwischenlagerung werden die Brennelemente in Transportbehältern freihängend in großen, offenen Hallen bei Luftkühlung aufbewahrt.

Durch feine Risse in den Brennstäben, die sich durch Störfälle mit Überhitzung (z.B. Brand) vergrößern können, gelangen vor allem radioaktive Gase und leicht flüchtige Substanzen in die Umwelt. Im Jahr 2000 rechnet man mit jährlich 17.000 Transporten radioaktiver Substanzen im Brennstoffkreislauf vor allem mit Bahn undLkw. Besondere Gefahren gehen vom Transport abgebrannter Brennelemente, Uranhexafluorid und Plutonium aus.

Die zulässige
Strahlenbelastung durch Gammastrahlung ist in der Gefahrgutverordnung festgelegt: 2 mSv (Sievert) pro Stunde an der Oberfläche intakter Transportbehälter und 0,1 mSv/Stunde in 2 m Abstand. Die Grenzwertekönnen zu erheblichen Strahlenbelastungen des Bahnpersonals führen. Untersuchungen ergaben Strahlendosen von bis zu 1,4 mSv/Jahr (
Strahlenbelastung). Die Gruppe Ökologie Hannover rechnet etwa alle 300 Jahre mit einem schweren Transportunfall mit Freisetzung großer Mengen Radioaktivität und einigen tausend Toten.

Derzeit ist weltweit kein Rückversicherungsschutz für radioaktive Verseuchungen durch Transportunfälle zu erhalten.
Die Todesfälle durch radioaktive Abgaben im gesamten Brennstoffkreislauf können grob abgeschätzt werden: Der 20jährige Betrieb eines 1.200-MW-Kernkraftwerks (einschl. Versorgung und Entsorgung) verursacht je nach Studie zwischen 70 und 920 Todesfälle innerhalb von 500 Jahren.

Durch radioaktive Stoffe mit großen Halbwertszeiten werden in den darauffolgenden Jahrtausenden weitere 8.000 bis 23.000 Todesfälle erwartet. Radioaktivität verursacht zudem Krankheiten, die nicht zwangsläufig zum Tode führen, genetische Schäden und Schädigung der Pflanzenwelt.
Strahlenschäden, Waldsterben.

Anlagen in Deutschland: Urananreicherungsanlage in Gronau, Brennelementefabrik in Lingen, Siemens Brennelementwerk Hanau (auch: Mischoxid(MOX)-Brennelemente), Zwischenlager Ahaus und Gorleben (je 1.500 t abgebrannter Kernbrennstoff), Mitterteich und Greifswald, und die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben (voraussichtliche Inbetriebnahme 1995) zur direkten Endlagerung.

Obwohl in den alten Bundesländern seit über 30 Jahren Kernkraftwerke betrieben werden, ist der Brennstoffkreislauf nicht geschlossen: Wiederaufarbeitung, Atommüll. Der Weg des deutschen Atommülls ist noch völlig offen; neben der Option auf Wiederaufarbeitung in La Hague steht die direkte Endlagerung. Die Verträge mit La Hague können auch als reine Lagerverträge aufgefaßt werden, da explizit eine Rückholklausel seitens der deutschen Atomindustrie eingeräumt ist. Ähnliches gilt für die Brennelemente aus deutschen Forschungsreaktoren, die im schottischen Dounreay zwischengelagert und 1996 in deutsche Zwischenlager umgelagert werden sollen.

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoffentschwefelung

Bei der B. wird der in fossilen Brennstoffen (Kohle, Erdöl, Erdgas) enthaltene Schwefel chemisch oder physikalisch abgetrennt.

In Kohlen ist der Schwefel teilweise als anorganische Verbindung (meistens Pyrit FeS2) und teilweise als organische Verbindung enthalten. Der Pyrit kann mit trocken oder naß arbeitenden Verfahren wegen seiner magnetischen Eigenschaften und seiner höheren Dichte gegenüber den anderen Bestandteilen der Kohle physikalisch gewonnen werden. Etwa 70% des in der Kohle enthaltenen Pyrits lassen sich mit diesem Verfahren abscheiden. Der organisch gebundene Schwefel kann nur durch chemische Behandlung (z.B. mit Wasserstoff) aus der Kohle entfernt werden.

Die chemische Kohleentschwefelung ist bei geringeren Entschwefelungsgraden teurer als die Rauchgasentschwefelung (Rauchgasentschwefelungsanlage). Die physikalische Kohleentschwefelung ist billiger als die Rauchgasentschwefelung, aber erzielt nur Entschwefelungsgrade von rund 50%.
Die Entschwefelung der Öle wird in der Erdölraffinerie durchgeführt. Das leichte Heizöl enthält z.Z. maximal 0,15% Schwefel. Eine Entschwefelung auf weniger als 0,1 Gew.-% Schwefel ist möglich. Die B. von leichtem Heizöl ist eine effektive und billige Maßnahme zur sofortigen Verringerung der Emissionen von Schwefeloxiden aus Ölheizungen (Heizung) und Gewerbefeuerungen.

Siehe auch: Kohle, Erdgas, Schwefel

Autor: KATALYSE Institut