Als kommunale Satzung (beschlossen vom Gemeinderat) oder als Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde (auf der Basis eines Landesnaturschutzgesetzes) kann für eine Kommune der besondere Schutz von Bäumen (ab einer definierten Größe) festgeschrieben werden.
Jegliche Entfernung oder wesentliche Veränderung bedarf dann einer behördlichen Genehmigung und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Autor: KATALYSE Institut