B. sind gemäß §14a des Bundesnaturschutzgesetzes großräumige Schutzgebiete, die für das bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind oder einzigartige Lebensgemeinschaften beherbergen.
B. dienen vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Landschaften, die durch die hergebrachte Nutzung durch den Menschen geprägt wurden. Neben natürlich entstandenen Gebieten werden in B. sowohl durch traditionelle Landnutzung entstandene harmonische Landschaften als auch durch Eingriffe des Menschen entstandene Ökosysteme geschützt und erhalten werden.
Das Schutzziel beinhaltet ausdrücklich auch den Schutz der in dem Gebiet historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter bzw. nutzbarer Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus sollen B. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirschaftsweisen dienen. B. werden von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ anerkannt.
B. genießen einen zeitlich unbegrenzten Schutz. Abgestuft nach der Intensität zugelassener menschlicher Eingriffe werden drei Zonen innerhalb des Reservates unterschieden:
- die streng geschützte Kernzone (core area),
- eine abschirmende Puffer- oder Pflegezone (buffer zone) und
- ein Übergangsgebiet oder Entwicklungszone (transition area) zur Wiederherstellung stabiler naturnaher ökologischer Verhältnisse.
In Biosphärenreservaten werden Konzepte für eine dauerhaft natur- und umweltgerechte Entwicklung erprobt und umgesetzt. Sie dienen der Erforschung der Beziehungen von Mensch und Umwelt sowie der Umweltbeobachtung und der Umweltbildung.
Siehe auch weitere Informationen unter:
Naturschutz
Nationalparke
Biosphärenreservate
Landschaftsschutzgebiete
Naturparke
Naturdenkmäler
Landschaftsbestandteile
Bundesnaturschutzgesetz
Autor: KATALYSE Institut