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Reseda
Früher in Europa, Amerika und Westasien kultivierte Färbepflanze.
Heute ist die R., auch Gelber Wau genannt, auf Schotter-Unkrautfluren anzutreffen. Der durch Abhacken der oberen blühenden Sprosse freigesetzte Farbstoff Luteolin eignet sich zum Gelbfärben von Wolle, Baumwolle und Seide. Am längsten hielt sich seine Verwendung in der Seidenfärberei zur Erzeugung licht- und waschechter Gelb- und Grünfärbungen. Heute wird es wieder zunehmend zur Färbung von Naturtextilien und in Naturfarben eingesetzt.
Autor: KATALYSE Institut
Regeneration
Wiederherstellung;
1. Heilung beschädigter Organe, Körperteile oder Zellen,
2. Reaktivierung chemischer Stoffe, z.B. Katalysator oder Ionenaustauscher,
3. Wiederherstellung von Ökosystemen nach menschlichem Eingriff.
Autor: KATALYSE Institut
Recycling
Bei der Produktion und beim Verbrauch von Gütern entstehen Abfälle. Die Rückführung dieser Abfälle in den Stoffkreislauf (Produktion - Verbrauch) durch Verwertung nennt man R.
Im Sprachgebrauch werden unterschiedliche Methoden als R. bezeichnet:
- Die Wiederverwertung (z.B. Altglas-, Altpapier-, Weißblechsammlung) stellt die heutzutage meistbenutzte R.-Methode dar. Hierbei werden die Wertstoffe zu gleichwertigen Produkten verwertet. Der Erfolg ist davon abhängig, ob der Wertstoff sauber und ohne Beimischungen gewonnen werden kann. Die Sauberkeit der Wertstoffe hängt von der Art der Erfassung ab. Werden die Stoffe aus dem gemischt gesammelten
Abfall aussortiert (Hausmüllsortieranlagen, Sortierung von Müll), sind sie i.d.R. stark verunreinigt. Saubere Wertstoffe sind nur durch getrennte Sammlung (grüne Tonne,
Biotonne, Holsystem, Bringsystem) von Müll zu erzielen und haben auf dem Absatzmarkt gute Chancen.
- Die Weiterverwendung, z.B. der Gebrauch von alten Zeitungen als Geschenkpapier, ist strenggenommen kein R., da der Wertstoff nur zu einem minderwertigen Produkt weiterverwendet wird. Sie ist wüschenswert bei nicht wiederverwertbaren Wertstofen, stellt jedoch allenfalls eine Verschiebung des Müllproblems dar. Eine Weiterverwendung ist nur dann sinnvoll, wenn das Zweitprodukt wiederum verwertbar ist.
- Die Weiterverwertung, z.B. das Erstellen von Wärmedämmplatten aus Weinkorken oder die Herstellung von Parkbänken aus unsortierten Kunststoffabfällen (Plastifizierung). Als Weiterverwertung werden auch einige "thermische R.-Methoden" wie Müllverbrennung, Herstellung von Brennstoff aus Müll (BRAM), Pyrolyse, Hydrierung und Hydrolyse bezeichnet, mit denen versucht wird, Kunststoffe (PVC, Polyethylen, Polyethylenterephtalat, Polystyrol, s.a. Hausmüll) zu recyceln. Eine solche thermische Weiterverwertung ist kein R., da die Wertstoffe nicht im Kreislauf wieder zu gleichwertigen Produkten verarbeitet werden ("Recycling!").
- Die Wiederverwendung, z.B. die Benutzung von Pfandflaschen (Mehrwegverpackungen, Mehrwegflaschen), ist die umweltfreundlichste "R.-Methode". Im engeren Sinne ist die Wiederverwendung kein R., da sie ein Beitrag zur Abfallvermeidung und nicht zur Abfallverwertung ist.
Durch Wiederverwertung können Primärrohstoffe (z.B. Eisenerz) oder Primärenergie (z.B. Kohle) eingespart werden. Außerdem wird durch die Verringerung der Abfallmenge und durch den oftmals einfacheren Produktionsprozeß bei Verwendung von Abfällen die Umwelt geschont. Deshalb ist das R. von Wertstoffen wichtig, obwohl oftmals der finanzielle Aufwand zur Auslese groß ist und in der Praxis das Ziel der Abfallverringerung nicht erreicht wird. Ein R.-fähiges Produkt wird vom umweltbewußten Käufer bevorzugt gekauft. Dies führt dazu, daß die Gesamtmenge des Produktes steigt und trotz R.-Maßnahmen die Abfallmenge nicht verringert wird.
Zudem werden durch das Positiv-Image von R.-Produkten oft umweltfreundlichere Mehrwegsysteme durch Einwegsysteme ersetzt (Grüner Punkt, Verpackungsverordnung). Durch Ökosteuern auf Rohstoffe könnte R. auch ökonomisch attraktiver gemacht werden. Das Ziel, möglichst wenig Abfälle zu erzeugen, sollte immer an oberster Stelle stehen. Vermeiden ist besser als Verwerten.
Autor: KATALYSE Institut
Rechtsverordnung
R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen
werden; d.h., dass mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exekutive übertragen wird.
R. bedürfen immer einer Ermächtigung durch ein Gesetz, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung bestimmt (Art. 80 Abs.1 GG). R. haben also stets eine gesetzliche Grundlage und dienen deren Konkretisierung.
Kritikbedürftig erscheinen die oft zu weit gefaßten unbestimmten Rechtsbegriffe des ermächtigenden Gesetzes, da so die Verantwortung zur Gewichtung, Abwägung und Entscheidung im Detail - entgegen der normenkonkretisierenden Idee der R. - auf die Exekutive übertragen wird.
Autor: KATALYSE Institut
Rechtssetzungsverfahren der EG
Am R. sind beteiligt: EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof (EuGH).
Vereinfacht gesagt schlägt die Kommission vor, das Parlament und WSA beraten, der Ministerrat entscheidet, die Kommission kontrolliert wiederum und EuGH setzt EG-Rechtsakte in letzter Instanz durch oder legt diese im Streitfall weiter aus.
Beim Rechtssetzungsprozess stehen der Kommission zahlreiche Initiativrechte zur Verfügung. Mit einem "Legislativprogramm" unterrichtet die Kommission z.B. die anderen Organe jährlich im voraus über geplante Gesetzesvorhaben. Mit der Einführung des Mehrheitsprinzips bei den meisten Vorhaben zur Verwirklichung des Binnenmarktes hat die Konsensbereitschaft im Ministerrat zugenommen.
Die EG ist somit eine Rechtsgemeinschaft, schafft also gemäß den vertraglichen Bestimmungen einen einheitlichen und für Bürger, Wirtschaftssubjekte, Verwaltungen und Regierungen verbindlichen Rechtsraum. EG-Recht bricht im Zweifelsfall - etwa als Entscheidung des EuGH - sogar einzelstaatliches Recht, wenn die vertraglichen Beschlüsse erst einmal parlamentarisch ratifiziert wurden.
Die Rechtsakte der EG greifen tief in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ein. Verordnungen und Richtlinien können von den einzelstaatlichen Parlamenten und anderen demokratischen Institutionen der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Länder und kommunale Selbstverwaltung) nur bis zur Verabschiedung der Rechtsakte im Ministerrat beeinflußt werden. Entscheidungen des Ministerrats können nur noch umgesetzt werden.
Die EG ist ihrem Charakter entsprechend eine dynamische Gemeinschaft, d.h., sie baut ihre Handlungsspielräume beständig auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten aus. Dies betrifft auch das Umweltrecht der Gemeinschaft, das ca. 200 Einzelrechtsakte umfaßt, zu dem jährlich 10-20 neue hinzukommen.
Dem Parlament stehen zuwenig Rechte zu (Anfragen zu stellen, Stellungnahmen abzugeben, Gremien zu verklagen, die Kommission abzusetzen) und kann sich gegen Kommission und Rat nicht durchsetzen. Lediglich der Haushaltsentwurf der Kommission kann zeitweilig abgeblockt werden.
Autor: KATALYSE Institut
Tranquilizer
Psychopharmaka, welche hauptsächlich eine ruhigstellende und oft auch muskelentspannende Wirkung haben.
Bei länger dauernder Einnahme besteht beim Menschen die Gefahr der psychischen Abhängigkeit.
Futtermittelzusätze und Tierarzneimittel, Massentierhaltung
Autor: KATALYSE Institut
Transferkoeffizienten
T. oder Transferfaktoren sind in Zusammenhang mit der Anreicherung radioaktiver Substanzen (Radioaktivität) von Bedeutung.
Sie geben den Übergang eines radioaktiven Stoffes von einem Glied der Nahrungskette ins nächste an. So ist z.B. der T. Bodenpflanze definiert als Aktivität je kg Pflanzenmasse/Aktivität je kg Boden. Ist der T. > 1, hat die Pflanze den radioaktiven Stoff angereichert.
Autor: KATALYSE Institut
Transformator
Mit Hilfe von T. werden elektrische Spannungen auf verschiedene Größen umgespannt (Hochspannungsleitung).
Zur Gefahr werden T. durch das in ihnen zur
Isolation und zum Brandschutz verwendete PCB. PCB stellen, wenn sie als
Abfall in die Umwelt gelangen, ein großes Gefahrenpotential dar. Gerät ein PCB-haltiger T. in Brand, können hochgiftige Dioxine und
Furane entstehen, was in der Vergangenheit schon zu Evakuierungen führte. Z.Z. gibt es in Deutschland noch ca. 30.000 PCB-haltige Mittelspannungs-T. mit einem durchschnittlichen PCB-Gehalt von 500-1.000 kg, die nach und nach über Sondermüllverbrennungsanlagen entsorgt werden müssen. Erst seit 1986 dürfen in der EG PCB in Neuanlagen keine Verwendung mehr finden, obwohl bereits seit langem Ersatzstoffe bekannt sind. Altanlagen dürfen nach der PCB-Verbotsverordnung weiterhin PCB enthalten.
Von T. gehen elektrische und magnetische Felder aus, die zu gesundheitlichen Schäden bei Anwohnern führen können (Elektrosmog).
Autor: KATALYSE Institut
Transport von umweltgefährdenden Stoffen
siehe Gefahrguttransporte.
Autor: KATALYSE Institut
Rechtsakte der EG
Außer den Richtlinien und Verordnungen der EG gibt es weitere Rechtsakte.
Aktionsprogramme oder Entschließungen sind programmatische, rechtlich nicht verbindliche Äußerungen im Innenverhältnis der EG, die auch in der Europäischen Umweltpolitik Anwendung finden.
Das 4. Aktionsprogramm hatte die Laufzeit von 1988 bis 1992. Das 5. Aktionsprogramm heißt: "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und wird von 1993 an gelten.
Entscheidungen (v.a. der EG-Kommission) regeln einen Einzelfall, z.B. die Aufnahme von Gerichtsverfahren, Sanktionen oder im Bereich des Vollzugs von EG-Recht. Sie sind rechtlich verbindlich und können sich an Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen richten.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindliche Verlautbarungen im Außenverhältnis der EG.
Autor: KATALYSE Institut
REA
siehe Rauchgasentschwefelungsanlage
Autor: KATALYSE Institut
UMPLIS
Zur umfassenden Dokumentation der Umweltdaten hat das Umweltbundesamt (UBA) das Umweltplanungs- Informationssystem U. entwickelt und aufgebaut.
U. vereinigt eine Vielzahl von Datenbanken, in denen Daten zu jeweils einem Themenschwerpunkt gesammelt und gespeichert werden. Die Umweltliteraturdatenbank ULIDAT sowie die Umweltforschungsdatenbank UFORDAT sind öffentlich zugänglich.
ULIDAT enthält Hinweise auf überwiegend deutschsprachige Umweltfachliteratur zu allen Sachgebieten. Die Datenbank UFORDAT enthält alle vom Bund finanzierten Forschungsprojekte.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltagentur, europäische
Nach 4jährigen Verhandlungen einigten sich die Umweltminister der EG-Mitgliedsstaaten 1990 auf die Gründung einer U., deren Aufgabe die Sammlung und Verbreitung von Umweltinformationen, die grenzüberschreitende Datenauswertung und die wissenschaftliche Beratung der EG-Kommission sein wird.
Weitere Aufgaben liegen in der Analyse und finanziellen Bewertung von Umweltschäden sowie in der Weiterführung des CORINE-Programms (EG-Programm zur Dokumentation von Umweltdaten). Weitergehende Befugnisse, für die das Europäische Parlament sich eingesetzt hatte, wie etwa die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei EG-Projekten und die Überprüfung der Mitgliedsstaaten bei der Einhaltung von Umweltgesetzen, konnten gegenüber dem Ministerrat nicht durchgesetzt werden. Die U. wird der EG-Kommission direkt unterstellt sein und eng mit dem Parlament und dem Statistischen Amt der EG (EUROSTAT) zusammenarbeiten. Mit der Gründungsverordnug zur U. im Mai 1990 wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz innerhalb der EG und zur Ausgestaltung der EG-Umweltpolitik vollzogen. Die Aufnahme der Arbeit scheitert allerdings bisher an Standortfragen. Frankreich hat die Klärung des Standortes der U. mit der Bedingung verknüpft, daß das Europäische Parlament in Straßburg verbleiben müsse, während andere Mitgliedsstaaten eine Verlegung des Parlaments nach Brüssel wünschen.
Neben der Verordnung über die U. schafft eine EG-Richtlinie zusätzliche Transparenz, die Bürgern und Umweltverbänden unabhängig vom Nachweis eines berechtigten Interesses den freien Zugang zu den behördlich verwalteten Umweltdaten in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft garantiert. Die 1990 vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie, nach der Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände ein "Umweltakteneinsichtsrecht" haben werden, ist bis 1992 in nationales Recht umzusetzen.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltaktionsprogramme der EG
1973 legte die EG-Kommission das 1. Aktionsprogramm für den Umweltschutz vor, das die umweltpolitischen Leitlinien für eine Dauer von 5 Jahren festlegte.
Das momentan gültige 4. Aktionsprogramm, mit einer Laufzeit von 1987-1992 gilt als die weitreichendste Konzeption transnationaler Umweltpolitik. Da der umweltpolitische Problemdruck jedoch weiterhin wächst, darf eine solche Konzeption bei der Umsetzung in die Praxis jedoch durchaus kritisch betrachtet werden. Mit dem 4. Aktionsprogramm soll nach Aussagen der EG-Kommission der Übergang zu einer vorbeugenden Umweltpolitik vollzogen werden.
Ein wichtiges Instrument für eine solche vorsorgende Umweltpolitik soll die Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Daneben soll laut Beschluß des Ministerrates vom Mai 1990 eine umfassende Information über den Stand des Umweltschutzes durch die Errichtung einer europäischen Umweltagentur sowie eines Europäischen Umweltbeobachtungsnetzes möglich sein. Bis Ende 1991 bestand jedoch Unklarheit darüber, in welcher Stadt die Umweltagentur ihren Sitz haben soll.
Darüber hinaus stellt die EG-Kommission Finanzmittel für Investitionen zur Verbesserung bereit (Strukturfonds für die Landwirtschaft, oder Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Negativbeispiele aus Spanien zeigen jedoch, daß bei Projekten, die aus dem europoäischen Fonds zur Strukturentwicklung finanziert wurden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht stattgefunden hat.
Das 4. Aktionsprogramm wird Ende 1992 auslaufen. Die EG-Kommission erarbeitet derzeit das 5.Aktionsprogramm. Es soll sich von den vorgehenden Aktionsprogrammmen deutlich unterscheiden. Es ist vorgesehen, mit dem Programm einen wesentlichen Schritt in Richtung einer "nachhaltigen Entwicklung" zu tun, indem der Wert der Umwelt für das zukünftige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben angemessen gewürdigt wird.
Zur Erreichung dieser Ziele sind folgende Instrumente vorgesehen: umweltorientierte Planung, Gesetzgebung, Information und Bildung sowie marktorientierte Instrumente (Steuern, Umweltzeichen).
Wesentliche Anstrengungen zur Verbesserung des Umweltschutzes sollen auf folgenden Feldern unternommen werden: Industriesektor, Energiesektor, Transportsektor, Landwirtschaft und Tourismus.
Bisher kann festgehalten werden, daß Ansätze und Instrumente der U. ungenügend sind, um auf die Zunahme der Umweltprobleme - auch durch die Vollendung des gemeinsamen EG-Binnenmarktes 1993 - angemessen zu reagieren.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltberatung
U. ist ein umweltpolitisches Instrument zur Beeinflussung des Lebens- und Konsumverhaltens privater Haushalte oder der Wirtschaftsweise von Institutionen und Betrieben hin zu einem ökologischen, umweltverträglicheren Handeln.
Daneben hat sie die Funktion einer Präventivmaßnahme zur Begrenzung von Umwelt- und Gesundheitsschäden. Durch die zunehmende Chemisierung des Alltags und dem gesteigerten Umweltbewußtsein der Verbraucher ist eine qualifizierte Verbraucheraufklärung und Beratung unerläßlich. Die U. "übersetzt" komplexe wissenschaftliche Erkenntnisse in eine allgemeinverständliche Sprache und hinterfragt sie kritisch. In Beratungssituationen werden hinsichtlich des Fachwissens und der Kompetenz die unterschiedlichsten Anforderungen an den Berater gestellt. Die Qualität der Beratung ist in starkem Maß von der persönlichen Eignung des Beraters zur Gesprächsführung abhängig. Fachwissen und methodisch-didaktische Fähigkeiten sind unerläßlich, um die U. nicht zu einer bloßen Informationsvermittlung zu reduzieren.
Angeboten wird U. derzeit hauptsächlich von Kommunen und Verbraucherzentralen (insb. in Nordrhein-Westfalen). Andere Träger sind Umweltverbände, Landeskirchen, die Industrie- und Handelskammer, Frauenverbände, diakonische Einrichtungen usw.
Methoden der U. sind insb.: Durchführung spezieller Aktionen (z.B. Wassersparen), telefonische Einzelberatungen, zielgruppenspezifische Beratungsangebote (z.B. Schulen, Kindergärten), Vorträge und Kurse mit Gruppen und Multiplikatoren und allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine zentrale Informationsstelle für Umweltberater in Deutschland fehlt bislang. Nur in Nordrhein-Westfalen wurde mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums eine Stabsstelle bei der Verbraucherzentrale eingerichtet. In den meisten Bundesländern existieren Landesverbände von Umweltberatern, ein Bundesverband für U. wurde 1989 gegründet. In Ostdeutschland laufen besondere, staatlich geförderte U.-Programme.
Abfallberatung
Autor: KATALYSE Institut
Überbevölkerung
siehe Bevölkerungszunahme.
Autor: KATALYSE Institut
Ultraschall
Schall mit einer Frequenz oberhalb von 20.000Hz liegt außerhalb des Hörbereichs des Menschen.
Intensiver U. wird im technischen Bereich zur zerstörungsfreien Prüfung von Werkstoffen und Oberflächenreinigung benutzt. Im medizinischen Bereich wird U. zur Diagnostik sowie zur Zertrümmerung von Nierensteinen etc. verwandt. Die Diagnostik mit U. gilt als eine der schonendsten Diagnostik-Verfahren überhaupt.
Autor: KATALYSE Institut
Umkehrosmose
(Hyperfiltration) Die U. ist ein physikalisches Wasseraufbereitungsverfahren (Trinkwasseraufbereitung) zur Entsalzung.
Zur U. werden einseitig durchlässige Membranen verwendet, die wie ein Filter im Molekularbereich arbeiten. Wird eine wäßrige Lösung unter hohem Druck (größer als der osmotische Druck) durch eine solche Membran gepreßt, so bleibt der Hauptanteil der Salze, Bakterien u.a. Stoffe (Detergentien, Pflanzenschutzmittel) zurück. Reines Wasser tritt durch die Membran. Die U. wird bei der Entsalzung von Meer- und Brackwasser eingesetzt und bei der Aufbereitung von Wasser mit hohem Salzgehalt, z.B. Abwässer aus der Textilindustrie und der Galvanik (Metallindustrie). Die Verwendung des Verfahrens zur Aufbereitung von Trinkwasser in Haushaltsfiltern ist bedenklich, da die damit verbundene starke Entsalzung des Wassers einen Entzug an gesundheitsförderlichen Mineralien bedeutet, andererseits die Gefahr der Verkeimung immer gegeben ist.
Osmose
Autor: KATALYSE Institut
TUNEL-Methode
TUNEL ist eine Abkürzung und heißt ausgeschrieben „Terminale Desoxyribosyl-Transferase mediated dUTP Nick End Labeling“.
Mit dieser Methode kann man im Labor darstellen, ob, und wenn ja, wie viele Zellen zu Grunde gehen. Die TUNEL-Methode ist ein extrem empfindliches Verfahren, um apoptotische Zellen (Apoptose = programmierter Zelltod, s. ElektrosmogReport 9/2006) in einem Gewebe zu finden. Sogar einzelne Zellen im Anfangsstadium der Apoptose sind nachweisbar. Wesentliche Vorteile dieser TUNEL-Methode ist, dass sie im Lichtmikroskop untersucht und dass sie mit vielen anderen Nachweisverfahren gekoppelt werden kann, z. B. mit Immunreaktionen oder Methoden zu elektronenmikroskopischen Untersuchungen. Es gibt eine direkte und eine indirekte Methode.
Wenn Zellen eines programmierten Zelltods (Apoptose) sterben, entstehen im Zellkern charakteristische Bruchstücke der DNA, weil diese durch Enzyme (Endonukleasen) zersetzt wird. An den Enden der Bruchstücke kann mit TUNEL z. B. ein Fluoreszenz-Farbstoff angehängt werden, so dass direkt im Mikroskop durch das Aufleuchten des Farbstoffs ermittelt werden kann, wie viele Bruchstücke entstanden sind. Es werden Einzelstrangbrüche nachgewiesen, die durch spezifische so genannte Endonukleasen entstehen. Endonukleasen spalten Nukleinsäuren (DNA, RNA) im Inneren des Moleküls, im Gegensatz zu Exonukleasen, die an den Enden Schritt für Schritt einzelne Molekül-Bausteine abspalten. Das Anhängen des Fluoreszenz-Farbstoffs wird von dem Enzym Terminale Desoxynucleotidyl-Transferase (TdT) an das Ende des Bruchstücks ausgeführt. Genauso kann ein anderer Farbstoff mit einem anderen Verfahren angehängt werden, wobei der Nachweis dann indirekt erfolgt. Die direkte Methode hat den Vorteil, dass sie schneller geht, der indirekte Nachweis ist sensitiver. Apoptose ist nicht immer ein Hinweis auf krankhafte Prozesse, der programmierte Zelltod wird auch auf natürliche und nützliche Weise eingeleitet, wenn bestimmte Zellen in Organismus nicht mehr gebraucht werden. Mit der TUNEL-Methode kann man die Apoptose von der Nekrose abgrenzen. Bei der Nekrose gehen die Zellen nicht „nach Plan“ zugrunde, sondern sie werden durch Verletzungen oder Infektionen zerstört und vom Abwehrsystem beseitigt. Allerdings gibt es geringe Ungenauigkeiten, die u. U. eine genaue Abgrenzung erschweren.
Autor: KATALYSE Institut
Troposphäre
siehe Atmosphäre.
Autor: KATALYSE Institut
Radikale
Als freie Radikale bezeichnet man in der Chemie allgemein ein Molekül oder Atom, das ein ungepaartes Elektron besitzt. Derartige Spaltungen können durch hohe Temperaturen oder energiereiche Strahlung bei allen Molekülen erzwungen werden. Bei chemischen Reaktionen werden normalerweise Elektronenpaare übertragen. Weil die Elektronen der Atome bzw. Moleküle gern gepaart durch die Welt ziehen, sind Radikale bestrebt, sich bei ihrer Entstehung unmittelbar ein Elektron aus der Umgebung zu greifen. Dadurch sind sie äußerst reaktionsfreudig und verändern das nächste Atom oder Molekül, dessen sie habhaft werden können. Da sie dem betreffenden Partikel ein Elektron entziehen, machen sie dieses ebenfalls zum Radikal, womit eine Kettenreaktion in Gang kommt. Beenden kann eine solche Kettenreaktion ein anderes Molekül, das als Radikalfänger bezeichnet wird. Zu diesen gehören die Vitamine A, C und E sowie bestimmte Schutzenzyme. Diese Moleküle stellen sich sozusagen als Elektronengeber zur Verfügung, und die Kette bricht ab. Eine andere Möglichkeit ist die Reaktion zweier Radikale miteinander, wobei sich die beiden Moleküle zusammenlagern und fest verbinden.
Die Folge dieser Radikal-Aktion ist, dass die gekaperten Moleküle oder Atome in ihren Eigenschaften verändert werden. Da diese Abläufe in bestimmten Membranen der Zelle vor sich gehen, werden folglich die Zellmembranen geschädigt. Denn die Radikale reagieren vor allem mit den Fettstoffen, die einen wesentlichen Anteil der Membran selbst bilden (Membran-Lipide). Die Membran einer Zelle ist im Prinzip die „Haut“ der Zelle, die genau kontrolliert, welche Stoffe in die Zelle hinein und aus ihr heraus dürfen. Bei geschädigten Membran-Lipiden kann diese Funktion nicht mehr ausgeübt werden. So können unerwünschte Stoffe in die Zelle eindringen oder benötigte Substanzen am Eindringen gehindert werden. Bei starker Schädigung geht die Zelle zugrunde.
Radikalbildung ist einerseits ein natürlicher Vorgang beim normalen Stoffwechsel, der z. B. beim Fettabbau vorkommt. Bei einigen Stoffwechsel-Reaktionen werden Radikale sogar gebraucht. Zum Abfangen der Radikale müssen deshalb Schutzstoffe zur Verfügung stehen, weshalb wir z. B. die oben erwähnten Vitamine mit der Nahrung aufnehmen müssen. Künstlich erzeugte Radikale entstehen durch energiereiche, ionisierende Strahlung und auch, wie man seit einiger Zeit weiß, durch nicht-ionisierende Strahlung oder aus molekularem Sauerstoff (O2).
Beim Abbau von Fetten in den Zellen entstehen freie Sauerstoff-Radikale, diese holen sich ein Elektron von einem anderen Molekül, und zwar von Fettstoffen in der Zellmembran. Das Fettsäure-Radikal reagiert mit molekularem Sauerstoff zu einem Peroxy-Fettsäure-Radikal (Lipid-Peroxidation), das sich ein Elektron von einer anderen Fettsäure holt und es kommt zur oben beschriebenen Kettenreaktion, die durch Schutzstoffe abgebrochen wird.
Viele wichtige Herstellungsprozesse in der Chemie benutzen Radikale. Mit Radikalen können Verbindungen wie die chlorierten Kohlenwasserstoffe hergestellt werden, die sonst in der Natur nicht vorkommen und daher in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden ( Abbau, Persistenz).
Autor: KATALYSE Institut
Rad
R. (radiation absorbed dose) ist die alte Einheit für die Energiedosis.
Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten
Autor: KATALYSE Institut
Umweltministerkonferenz
In der U. (UMK) sind alle für den Umweltschutz zuständigen Landesfachminister und der Bundesumweltminister vertreten.
Sie tagt zweimal jährlich. Zu ihren Aufgaben gehören Absprachen über einheitliches Vorgehen der Länder bei den in ihrem Hoheitsbereich liegenden Umweltangelegenheiten (z.B. Smog-Verordnung) sowie Koordinierung von Bund und Länder gemeinsam betreffenden Umweltfragen (Zuständigkeiten). Nur vereinzelt bezieht die U. Position zu aktuellen Umweltkonflikten oder entwickelt eigene Forderungen (Großfeuerungsanlagenverordnung). Der U.-Vorsitz und damit die Geschäftsführung wechselt jährlich zwischen den Bundesländern. Vorbereitet und inhaltlich geprägt wird die U.-Arbeit durch den ständigen Abteilungsleiterausschuß. Fachliche Arbeit wird vorwiegend in den Landesarbeitsgemeinschaften (u.a. Länderarbeitsgemeinschaft
Abfall) geleistet.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Autor: KATALYSE Institut
Umweltnormen der EG
U. haben wie alle Normen keinen rechtsverbindlichen Charakter, zeigen jedoch eine den technischen Vorschriften vergleichbare Wirkung.
Im Rahmen der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes stehen alle produktrelevanten Vorschriften und technischen Normen zur Überprüfung an, sofern nicht auf das (bequemere) Prinzip der gegenseitigen Anerkennung wegen erheblicher Normabweichungen zurückgegriffen werden kann. Die Gefahr der langfristigen Nivellierung von bereits gültigen hohen Umweltstandards für Produkte wurde von Experten wiederholt angemahnt ("kleinster gemeinsamer Nenner").
Die verantwortlichen europäischen Normungsbehörden sind: Europäisches Komitee für Normung (CEN), Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormuung (ETSI). Diese Institutionen müssen im Sinne von EWGV, Artikel 100a, (Einheitliche Europäische Akte) im Rahmen der EG-weiten Harmonisierung der Produktstandards auch die Umweltbelange berücksichtigen, wobei die Rahmenbedingungen durch Richtlinien der EG vorgegeben werden.
Der Harmonisierungsaufwand einer jahrzehntelang gewachsenen nationalen Normungspolitik mit ca. 120.000 Normen europaweit wird auf mindestens 10 Jahre geschätzt. Die EG-Kommission strebt deswegen eine "Kurzfristnorm" an und will erst nach Ablauf einer bestimmten Frist eine neue, schärfere "Mittelfristnorm" festlegen, die dem höchstmöglichen Niveau entsprechen soll. Steueranreize sind in der ersten Stufe möglich, danach jedoch nur zur Erreichung von Höchstzielgrenzen zulässig. "Die Einheit des Gemeinsamen Marktes bleibt gewahrt" (Sprachgebrauch der EG-Kommission), was aus der Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes problematisch bleibt, wenn umweltschädliche Produkte - auch nur vorübergehend - ungehindert vertrieben werden können.
Um die Arbeit zu effektivieren, ist von seiten der EG geplant, den zukünftigen Europäischen Normungsorganisationen einen Europäischen Normungsrat vorzuschalten. Gegen eine solche Kompetenzverlagerung bestehen aus umweltpolitischen Gesichtspunkten jedoch Bedenken, da Umweltbelange in einem solchen Gremium unzureichend repräsentiert sind. Von Umweltverbänden gefordert wird dagegen eine eigene Umwelt-Koordinierungsstelle bei den europäischen Normungsbehörden, wie etwa beim DIN-Institut in Deutschland, sowie eine Einbeziehung der geplanten europäischen Umweltagentur.
Autor: KATALYSE Institut
