Umweltagentur, europäische

Nach 4jährigen Verhandlungen einigten sich die Umweltminister der EG-Mitgliedsstaaten 1990 auf die Gründung einer U., deren Aufgabe die Sammlung und Verbreitung von Umweltinformationen, die grenzüberschreitende Datenauswertung und die wissenschaftliche Beratung der EG-Kommission sein wird.

Weitere Aufgaben liegen in der Analyse und finanziellen Bewertung von Umweltschäden sowie in der Weiterführung des CORINE-Programms (EG-Programm zur Dokumentation von Umweltdaten). Weitergehende Befugnisse, für die das Europäische Parlament sich eingesetzt hatte, wie etwa die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen bei EG-Projekten und die Überprüfung der Mitgliedsstaaten bei der Einhaltung von Umweltgesetzen, konnten gegenüber dem Ministerrat nicht durchgesetzt werden. Die U. wird der EG-Kommission direkt unterstellt sein und eng mit dem Parlament und dem Statistischen Amt der EG (EUROSTAT) zusammenarbeiten. Mit der Gründungsverordnug zur U. im Mai 1990 wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz innerhalb der EG und zur Ausgestaltung der EG-Umweltpolitik vollzogen. Die Aufnahme der Arbeit scheitert allerdings bisher an Standortfragen. Frankreich hat die Klärung des Standortes der U. mit der Bedingung verknüpft, daß das Europäische Parlament in Straßburg verbleiben müsse, während andere Mitgliedsstaaten eine Verlegung des Parlaments nach Brüssel wünschen.
Neben der Verordnung über die U. schafft eine EG-Richtlinie zusätzliche Transparenz, die Bürgern und Umweltverbänden unabhängig vom Nachweis eines berechtigten Interesses den freien Zugang zu den behördlich verwalteten Umweltdaten in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft garantiert. Die 1990 vom Europäischen Rat beschlossene Richtlinie, nach der Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbände ein "Umweltakteneinsichtsrecht" haben werden, ist bis 1992 in nationales Recht umzusetzen.

Autor: KATALYSE Institut

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