1973 legte die EG-Kommission das 1. Aktionsprogramm für den Umweltschutz vor, das die umweltpolitischen Leitlinien für eine Dauer von 5 Jahren festlegte.
Das momentan gültige 4. Aktionsprogramm, mit einer Laufzeit von 1987-1992 gilt als die weitreichendste Konzeption transnationaler Umweltpolitik. Da der umweltpolitische Problemdruck jedoch weiterhin wächst, darf eine solche Konzeption bei der Umsetzung in die Praxis jedoch durchaus kritisch betrachtet werden. Mit dem 4. Aktionsprogramm soll nach Aussagen der EG-Kommission der Übergang zu einer vorbeugenden Umweltpolitik vollzogen werden.
Ein wichtiges Instrument für eine solche vorsorgende Umweltpolitik soll die Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Daneben soll laut Beschluß des Ministerrates vom Mai 1990 eine umfassende Information über den Stand des Umweltschutzes durch die Errichtung einer europäischen Umweltagentur sowie eines Europäischen Umweltbeobachtungsnetzes möglich sein. Bis Ende 1991 bestand jedoch Unklarheit darüber, in welcher Stadt die Umweltagentur ihren Sitz haben soll.
Darüber hinaus stellt die EG-Kommission Finanzmittel für Investitionen zur Verbesserung bereit (Strukturfonds für die Landwirtschaft, oder Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Negativbeispiele aus Spanien zeigen jedoch, daß bei Projekten, die aus dem europoäischen Fonds zur Strukturentwicklung finanziert wurden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht stattgefunden hat.
Das 4. Aktionsprogramm wird Ende 1992 auslaufen. Die EG-Kommission erarbeitet derzeit das 5.Aktionsprogramm. Es soll sich von den vorgehenden Aktionsprogrammmen deutlich unterscheiden. Es ist vorgesehen, mit dem Programm einen wesentlichen Schritt in Richtung einer "nachhaltigen Entwicklung" zu tun, indem der Wert der Umwelt für das zukünftige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben angemessen gewürdigt wird.
Zur Erreichung dieser Ziele sind folgende Instrumente vorgesehen: umweltorientierte Planung, Gesetzgebung, Information und Bildung sowie marktorientierte Instrumente (Steuern, Umweltzeichen).
Wesentliche Anstrengungen zur Verbesserung des Umweltschutzes sollen auf folgenden Feldern unternommen werden: Industriesektor, Energiesektor, Transportsektor, Landwirtschaft und Tourismus.
Bisher kann festgehalten werden, daß Ansätze und Instrumente der U. ungenügend sind, um auf die Zunahme der Umweltprobleme - auch durch die Vollendung des gemeinsamen EG-Binnenmarktes 1993 - angemessen zu reagieren.
Autor: KATALYSE Institut