Umweltnormen der EG

U. haben wie alle Normen keinen rechtsverbindlichen Charakter, zeigen jedoch eine den technischen Vorschriften vergleichbare Wirkung.

Im Rahmen der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes stehen alle produktrelevanten Vorschriften und technischen Normen zur Überprüfung an, sofern nicht auf das (bequemere) Prinzip der gegenseitigen Anerkennung wegen erheblicher Normabweichungen zurückgegriffen werden kann. Die Gefahr der langfristigen Nivellierung von bereits gültigen hohen Umweltstandards für Produkte wurde von Experten wiederholt angemahnt ("kleinster gemeinsamer Nenner").
Die verantwortlichen europäischen Normungsbehörden sind: Europäisches Komitee für Normung (CEN), Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormuung (ETSI). Diese Institutionen müssen im Sinne von EWGV, Artikel 100a, (Einheitliche Europäische Akte) im Rahmen der EG-weiten Harmonisierung der Produktstandards auch die Umweltbelange berücksichtigen, wobei die Rahmenbedingungen durch Richtlinien der EG vorgegeben werden.
Der Harmonisierungsaufwand einer jahrzehntelang gewachsenen nationalen Normungspolitik mit ca. 120.000 Normen europaweit wird auf mindestens 10 Jahre geschätzt. Die EG-Kommission strebt deswegen eine "Kurzfristnorm" an und will erst nach Ablauf einer bestimmten Frist eine neue, schärfere "Mittelfristnorm" festlegen, die dem höchstmöglichen Niveau entsprechen soll. Steueranreize sind in der ersten Stufe möglich, danach jedoch nur zur Erreichung von Höchstzielgrenzen zulässig. "Die Einheit des Gemeinsamen Marktes bleibt gewahrt" (Sprachgebrauch der EG-Kommission), was aus der Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes problematisch bleibt, wenn umweltschädliche Produkte - auch nur vorübergehend - ungehindert vertrieben werden können.
Um die Arbeit zu effektivieren, ist von seiten der EG geplant, den zukünftigen Europäischen Normungsorganisationen einen Europäischen Normungsrat vorzuschalten. Gegen eine solche Kompetenzverlagerung bestehen aus umweltpolitischen Gesichtspunkten jedoch Bedenken, da Umweltbelange in einem solchen Gremium unzureichend repräsentiert sind. Von Umweltverbänden gefordert wird dagegen eine eigene Umwelt-Koordinierungsstelle bei den europäischen Normungsbehörden, wie etwa beim DIN-Institut in Deutschland, sowie eine Einbeziehung der geplanten europäischen Umweltagentur.

Autor: KATALYSE Institut

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