Feinstaub

Staub weist eine Teilchengröße zwischen 1 und 10 Mikrometer. Als Feinstaub bezeichnet man winzige, mit bloßem Auge nicht sichtbare Partikel mit einer Teilchengrößen unter 1 Mikrometer.

Seit dem 1. Januar 2005 gelten EU-weit Grenzwerte für Feinstäube, um dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Der Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf pro Jahr an maximal 35 Tagen überschritten werden.

Die deutschen Kommunen müssen dafür Sorge tragen, dass dieser Grenzwert eingehalten wird; ansonsten kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsländer einleiten.

Bereits in den letzten Jahren wären die Kommunen und Bundesländer gehalten gewesen in Gebieten, die in den Vorjahren die Grenzwerte nicht einhalten konnten, Luftreinhaltepläne aufzustellen, um eine wirksame Absenkung zu erreichen.

In der Stadt Stuttgart überschritt am 13. März 2005 die Feinstaubkonzentration zum 35. Mal den zulässigen Grenzwert. Inzwischen wird die Einführung von Partikelfiltern in Dieselfahrzeugen und deren steuerliche Förderung diskutiert.

Aber die Partikelfilter können gerade, die kleinsten Partikel, die besonders gesundheitsgefährlich sind und wesentlich tiefer in die Lunge vordringen, nicht zurück halten.

Autor: KATALYSE Institut

Entstaubung

Siehe Rauchgasentstaubungsanlage.

Autor: KATALYSE Institut

Entschwefelung

Siehe: Rauchgasentschwefelungsanlage, Brennstoffentschwefelung.

Autor: KATALYSE Institut

Emissionshandel

Der Emissionshandel ist ein politisches Instrument, um die CO2-Emissionen der Länder mit möglichst geringen gesamtwirtschaftlichen Kosten zu senken. Durch Maßnahmen der Unternehmen sollen die Ziele der Klimapolitik erreicht werden, ohne dass die Politik allzu sehr in den Markt eingreift. Das Ziel des Handels mit Emissionsberechtigungen ist somit, dass die Reduktionsleistung dort erbracht wird, wo die Vermeidung am kostengünstigsten ist. Das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) ist das erste und größte Emissionshandelssysteme sowie das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU.

Funktionsweise:
Der Emissionshandel funktioniert nach dem sogenannten Cap & Trade Prinzip. Die Politik setzt dazu eine Obergrenze (Cap) für den Ausstoß von bestimmten Emissionen (z.B. CO2-Emissionen) für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum fest. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Nun werden an Länder bzw. Unternehmen Emissionsberechtigungen (Zertifikate), die zum Ausstoß einer bestimmten Menge CO2 berechtigen, versteigert oder umsonst vergeben. Die Gesamtmenge aller Zertifikate entspricht der festgesetzten Obergrenze. Wenn ein Land bzw. ein Unternehmen/am Ende des Jahres mehr Emissionen ausgestoßen hat, als ihm die Zertifikate zusprechen, erfolgt eine Strafzahlung. In Deutschland überprüft dies die Deutsche Emissionshandelstelle, bei der die Unternehmen in Deutschland jährlich ihre Emissions- und die Zertifikatsmenge melden müssen. Die festgelegte Obergrenze für die Emissionen soll im Laufe der Jahre gesenkt werden (beim EU ETS um 1,74%), um weiterhin Anreize zu geben, weniger CO2 auszustoßen und um die Klimaziele zu erreichen.

Die Zertifikate sind frei handelbar (Trade), so dass der Preis durch Angebot und Nachfrage festgelegt wird. Die Zertifikate werden über Börsen, Makler oder over the counter (OTC), also direkt zwischen den Beteiligten, gehandelt. Der Preis wird an den Strombörsen in Leipzig und London festgelegt. Unternehmen, die weniger CO2 ausstoßen, als ihnen durch die Zertifikate eigentlich erlaubt wäre, können ihre „Verschmutzungsrechte“ an andere Emittenten verkaufen. Diese müssen, wenn sie mehr emittieren als ihnen Emissionsrechte zur Verfügung stehen, die Zertifikate (an den Klimabörsen in z.B. London oder in einer Auktion) ankaufen. Allerdings können die Emittenten auch die Zertifikate für die nächste Verpflichtungsperiode aufbewahren, um sie dann zu verkaufen oder selbst für den Ausgleich ihres CO2-Ausstoßes zu gebrauchen.

Die Emissionsmenge wird über die gebrauchten Energieträger errechnet.  Die Verbrennung einer Tonne Kohlenwasserstoffe entspricht knapp drei Tonnen Kohlendioxid. 1 Zertifikat berechtigt für den Ausstoß von 1 Tonne CO2.

Je weniger CO2 ein Unternehmen ausstößt, desto wirtschaftlicher ist es für dieses Unternehmen, da es keine Zertifikate zukaufen muss und im günstigsten Fall sogar seine Zertifikate verkaufen kann. Daherwerden Unternehmen, die Emissionen einsparen, belohnt, da sie an dem Verkauf der Verschmutzungsrechte auch verdienen können. So besteht das Ziel des Emissionshandels darin, Emission-Einsparungen zu fördern und über den Geldbeutel Anreize für emissionsreduzierende Technik und Prozesse zu liefern. Der Verkauf der Zertifikate soll weiterhin für Investitionen in energie- und emissionsreduzierende Techniken genutzt werden. Insgesamt möchte man so mit den gesamtwirtschaftlich geringsten Kosten die Klimaziele (EU: CO2-Reduktion um 20% bis zum Jahr 2020) erreichen.

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel gehen an die teilnehmenden Länder. Mit dem Klima- und Energiefond, der in Deutschland durch die Strafzahlungen finanziert wird, werden Klimaschutzprojekte (z.B. die energetische Gebäudesanierung) gefördert.

 

Der Emissionshandel findet einerseits zwischen Staaten, wie im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbart, und andererseits zwischen Unternehmen bzw. emissionsintensiven Industrieanlagen, wie innerhalb der Europäischen Union, statt.

Der internationale Emissionshandel im Rahmen des Kyoto-Protokolls:
1997 wurde der internationale Emissionshandel verabschiedet, aber erst 10 Jahre später (2008) begann der Emissionshandel zwischen den Staaten. Im Artikel 17 des Kyoto-Protokolls ist der zwischenstaatliche Emissionshandel geregelt. Bis 2012 (in der ersten Verpflichtungsperiode) sollte der Ausstoß von bestimmten Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Fluorkohlenwasserstoffe, Perfluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid) um insgesamt 5,2 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. 2008 wurde den beteiligten Staaten Emissionszertifikate (assigned amount units - AAUs) in Höhe ihrer festgelegten Emissionsobergrenzen (Emissionsreduktionen gegenüber dem Basisjahr 1990), ausgehändigt. Zum Ende der Kyoto-Periode (Ende 2012) mussten diese Staaten soviele Emissionszertifikate entsprechend ihrer tatsächlichen Emissionen abgeben, ansonsten waren Strafenzahlungen fällig.

Ein weiteres Instrument des Emissionshandels ist der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung/Clean Development Mechanism (CDM). Industrieländer bzw. Unternehmen können ihre Minderungsverpflichtungen, die im Kyoto-Protokoll festgeschrieben sind, erfüllen, indem sie in Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern investieren .Länder bzw. deren Unternehmen erhalten Zertifikate (CER) für die Förderungen von CO2-reduzierende Projekte in Entwicklungsländern. Diese CER-Zertifikate können für den Ausgleich der eigenen Emissionen verwendet werden. Das dies Zieles Mechanismus ist es, saubere Technologien und eine nachhaltige Entwicklung in Entwicklungsländern zu fördern.  Der CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board) überwacht die Durchführung der Projekte und vergibt für eine erfolgreiche Ausführung von CDM-Projekten die entsprechenden Gutschriften, also die Certified Emission Reductions (CER). (vgl. DEHSt 2012)

Weiterhin gibt es den sogenannten Joint Implementation (JI), der ähnlich funktioniert wie der CDM. Allerdings können emissionsreduzierende Projekte nicht in Entwicklungsländern, sondern in Industrieländern  durchgeführt werden. Diese Einsparungen kann ein Unternehmen bzw. ein Land dann wie beim CDM im eigenen Land anrechnen. Durch den JI-Mechnaismus sollen vor allem osteuropäische Staaten modernisiert und untertsützt werden, während gleichzeitig die Treibhausgasemissioen gesenkt werden.  

Kritik:
Ein Überschuss an AAUs durch den Zerfall der Sowjetunion (hohe Produktivität der Sowjetunion im Jahr 1990, danach brach die Wirtschaft zusammen) führte dazu, dass Industrienationen billig an die Zertifikate herankamen und so ihre Emissionen abdecken konnten. De facto wurde die CO2-Reduktion aber nur durch die geringere Wirtschaftsleistung der Transformationsländer erreicht.

Auch die Möglichkeit, durch Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern den eigenen CO2-Ausstoß auszugleichen, wird kritisiert. Unternehmen/Länder können ihren Emissionen mit den Zertifikaten ausgleichen. Wenn ein solches CDM-Projekt günstiger ist als die Investitionen in die eigenen europäischen Anlagen, wird dieses Projekt finanziert und das entsprechende Unternehmen kann in der europäische Anlage ungestraft mehr emittieren, da ja als Ausgleich ein Klimaschutzprojekt in einem Entwicklungsland zur CO2 Minderung führt. Dies ist aber umstritten, da viele solche Projekte schon vorher geplant worden sind oder gar keine Klimaschutzwirkung haben, sondern im Gegenteil dem Klima schaden. So z.B. dadurch, dass eine hohe Verschmutzung, die plötzlich geringfügig reduziert wird, genauso mit Zertifikaten belohnt wird, wie eine insgesamt geringere Verschmutzung. Unternehmen mit einem trotz leichter Reduzierung hohen Emissionsausstoß profitieren somit von den Zertifikaten, während Anlagen mit geringem Ausstoß, aber keiner Reduzierung, übergangen werden.

Der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung/Clean Development Mechanism (CDM) führte u.a. zu einem Überschuss an Zertifikaten. Die ansteigende Zahl von Zertifikaten aus Schwellenländern verringert den Wert dieser Zertifikate immer mehr. Einige CER-Prüfer zertifizieren Anlagen eine größere Reduktion von CO2 als in Wirklichkeit eingespart wurde, d.h. sie betrügen und fälschen. Da keine strengen Strafen auf solche Vergehen folgen, ist es gängige Praxis die Angaben zur CO2-Reduktion zu fälschen.

Ab 2013 werden nur noch Zertifikate aus wenig entwickelten Ländern (LDCs) zugelassen, während bestimmte Projektaktivitäten nicht mehr als Ausgleich geltend gemacht werden kann.

Forderungen:
Strengere Kontrollen der Projekte sind für einen wirksamen Emissionshandel unerlässlich. Die Zusätzlichkeit bei jedem Projekt und der tatsächliche positiven Einfluss auf die CO2-Emissionen müssen gewährleistet sein. Dafür muss man klarere Regeln für die Projekte definieren und die Zertifizierung (Kontrolleure) strenger überwachen.

Die drei Kriterien der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) müssen bei der Projektplanung und –Umsetzung beachtet werden. Dazu gehört auch eine Partizipation der Bevölkerung vor Ort.

 

Der Emissionshandel in der Europäischen Union:

Das EU ETS wurde 2003 von der EU beschlossen und zum ersten Januar 2005 eingeführt. Das Emissionshandelssystem befindet sich nun nach der Pilotphase (2005-2007) und der zweiten Phase (2008-2012) in der dritten Phase (2013-2020). Europaweit werden 12.000 Anlagen in 31 Ländern (27 EU-Staaten), die für fast die Hälfte der CO2-Emissionen (dies entspricht etwa 8 % des weltweiten CO2-Ausstoßes) (vgl. UBA 2012) und für etwa 40% der Treibhausgasemissionen der EU (vgl. bpb 2013) verantwortlich sind.

Für die dritte Phase (2013-2020) wurde der Europäische Emissionshandel reformiert. Ab 2013  gibt es keine nationalen Obergrenzen und Zuteilungsregeln mehr, sondern dies EU-übergreifend geregelt wird. Der Emissionshandel wird zudem auf weitere Branchen ausgeweitet, u.a. chemische Anlagen und industrielle Anlagen mit Prozessfeuerung. Zudem werden Distickstoffoxid (N2O) und PFCs beim Emissionshandel mit einbezogen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Verschenkung der Zertifikate sukzessiv gestoppt wird. Der Anteil der kostenfreien Handlungsrechte wird stetig bis zum Jahr 2027 verringert. Stattdessen werden die Zertifikate versteigert. In 2013 beträgt der Anteil der versteigerten Zertifikate 40 Prozent (vgl. Europäische Kommission 2013). Ausnahmen bleiben übergangsweise Industriebranchen, die durch einen starken internationalen Wettbewerb gekennzeichnet sind und durch die CO2-Reduzierung einen gravierenden Wettbewerbsnachteil befürchten müssen. Diese bekommen weiterhin kostenlos Zertifikate, allerdings wird dies über sogenannte Benchmarks (Durchschnittlicher Emissionswert der EU-weit 10 Prozent besten Technologien eines Sektors) geregelt. Unternehmen, die die Benchmarks  erreichen, bekommen die benötigten Zertifikate, während Unternehmen, die die Benchmarks nicht erreichen, weniger Zertifikate erhalten, so dass sie ihre Emissionen reduzieren müssen, um nicht Zertifikate dazukaufen zu müssen.

Nach dem Vorbild des europäischen Handelssystems werden auch in anderen Staaten etabliert. Die einzelnen Emissionshandelssysteme sollen verknüpft werden.

Kritik:
Bei der Einführung des EU-Emissionshandels im Jahr 2005 wurden auf dieses Klimaschutz-Instrument große Hoffnungen gelegt. Nicht der Staat muss die Wirtschaft und Unternehmen regulieren und kontrollieren, sondern der Markt erledigt dies durch die handelbaren Zertifikate. Gleichzeitig profitiert auch die Umwelt, da die Menge der Gesamtemissionen gesteuert und verringert wird. Außerdem bekommt der Emissions-Ausstoß einen Preis. Je mehr ein Unternehmen zum
Klimawandel beiträgt, desto mehr muss es auch zahlen. Über die Kosten gibt der Emissionshandel den Unternehmen einen Anreiz CO2 einzusparen, in dem sie z.B. auf effizientere Techniken setzten.

Doch durch einige falsche Entscheidungen wurde der Emissionshandel unwirksam gemacht. Bisher hat der Emissionshandel kaum zur Treibhausgasreduktion beigetragen, sondern nutzt den Unternehmen, während der Klimaschutz und das Klima auf der Strecke bleiben. Die Reduktion der Emissionen in der EU lässt sich nur auf die geringere Wirtschaftsleistung der letzten Jahre zurückführen.

Dies liegt vor allem daran, dass der Wert der Zertifikate in den letzten Jahren seit Einführung des Emissionshandles stark gesunken ist. Von 30 Euro je Tonne CO2 zu 20 Euro je Tonne CO2.

Dies ist festzumachen an dem Überschuss an Zertifikaten (Überallokation), die vergeben wurden. Dies hat einen Preisverlust zur Konsequenz, so dass der Anreiz für Emissionseinsparungen nicht mehr vorhanden ist. Die großzügige Verteilung durch die EU sowie der geringere CO2-Austoß vieler Unternehmen durch die Rezession/Wirtschaftskrise seit 2008 sind die Hauptursachen für den gravierenden Wertverlust. Durch die Wirtschaftskrise haben die Unternehmen noch Zertifikate aus den Jahren, wo sie weniger produzierten und CO2 einsparten, bzw. viele Unternehmen sind immer noch nicht wieder ausgelastet. Diese Unternehmen verkaufen ihre Zertifikate, die sie nicht brauchen, bzw. müssen keine neuen Zertifikate kaufen. Die Reduzierung der Emissionen erfolgte somit oft nicht durch effizientere oder energie- und CO2- einsparende Techniken, sondern aus anderen Gründen. Auch das
EEG hat den Preis der Zertifikate gedrückt. Durch die Förderung der erneuerbaren Energien verringert sich der Ausstoß von CO2 in der Stromversorgung, so dass dadurch auch hier das Angebot an Zertifikaten größer ist als die Nachfrage.

Auch die Verlagerung der Produktion ins Ausland verringerte den CO2-Ausstoß der EU. Beim EUR-Emissionshandel werden nur europäischen Anlagen kontrolliert, so dass Anlagen der europäischen Unternehmen im Ausland unkontrolliert CO2 ausstoßen können. Dies bedeutet auch, dass der Emissionshandel in Europa gegenüber anderen Ländern Standortnachteile für Unternehmen nach sich zieht. Die Zementindustrie kritisiert, dass die Herstellung von Zement energieintensiv ist und ihre Anlagen nicht weiter CO2 einsparen können. Um nicht unter dem Wettbewerbsnachteil zu leiden, droht die Zementindustrie mit der Abwanderung in andere Länder. Diese Abwanderung würde bedeuten, dass mehr Gratiszertifikate für weniger Anlagen zur Verfügung steht und dies würde wiederum einen weiteren Wertverfall der Zertifikate nach sich ziehen.

Experten vermuten, dass viele Unternehmen die geringen Preise ausnutzen, um billig Zertifikate zu erstehen, so dass sie auch die nächsten Jahren keine Investitionen zur CO2-Reduzierung tätigen müssen.

Kritisiert wird auch, dass nur manche Industrien in den Emissionshandel einbezogen werden. So wird vor allem der Verkehr nicht kontrolliert. Erst seit 2012 wird der Luftverkehr (neben der Ölindustrie und der Aluminiumproduktion) erstmals in den Emissionshandel mit einbezogen, doch in den ersten Jahren wird 85%(?) der Zertifikate an die Fluggesellschaften verschenkt. Völlig vom Emissionshandel ausgenommen bleiben weiterhin der Straßenverkehr und auch der Haushalt und die Landwirtschaft. Maßnahmen zur Reduktion der in diesen Sektoren entstehenden Treibhausgase bleiben den Mitgliedsstaaten selber überlassen.  

Forderungen:
Gefordert wird die Versteigerung der Zertifikate für alle Branchen und eine zügige Erhöhung des Klimaziels auf 30% (das 20% Ziel für 2020 wurde bereits 2012 erreicht, weitere Reduzierungsmaßnahmen wären somit nicht mehr nötig). Ansonsten wird der Emissionshandel auch weiterhin keinen positiven Einfluss auf den Klimaschutz haben. Laut UBA würde dies „zu einer Verknappung der Emissionsberechtigungen im Emissionshandel, stärkeren Reduktion der Treibhausgase und letztlich zu einer Erreichung der Reduktionsziele für das Jahr 2050 führen“ (UBA 2012).

 

Siehe auch: Emission, Klimaschutz

Lit.:

  • Altemeier & Hornung Filmproduktion (2013): Profit mit schmutziger Luft. [Reportage]. Hamburg: NDR.
  • Bpb (2013): Der Emissionshandel. [Stand: 22.07.2013]
  • DEHSt (2012): Clean Development Mechanism (CDM). [Stand: 04.06.2013]. 
  • Europäische Kommission (2013): The EU Emissions Trading System (EU ETS). [Stand: 22.07.2013].
  • UBA (2012): Europäischer Emissionshandel. [Stand: 04.06.2013].
  • BMU ( 2010): Kurzinfo Emissionshandel. [Stand: 04.04.2013].
  • Willmroth, Jan (2013): Emissionshandel: Was beim Klimaschutz in Europa wirklich schief läuft. [Stand: 04.06.2013].

Autor: KATALYSE Institut

Zitronenmelisse

Zitronenmelisse ist eine ausdauernde Pflanze von 30 bis 80 cm Höhe mit aufrechtem, kantigem Stengel, eiförmigen, gestielten und gekerbten Blättern und bis zu sechs weißgelben Blüten in Scheinquirlen.

  • Systematik: Familie: Lamiaceae (Lippenblütler), Art: Melissa officinalis
  • Herkunft: östliches Mittelmeergebiet
  • Klimaansprüche: gemäßigt
  • Anbausystem: zwei- und dreijähriger Anbau; Selbstunverträglichkeit: Einhaltung einer Anbaupause von 5 bis 7 Jahren
  • Aussaat: Vorkultur von Sämlingen im März; Saat im Mai oder/und September mit 50 bis 60 Pflanzen/m2
  • Düngung: Nährstoffentzug bei 30 Tonnen Festmasse/ Hektar: Stickstoff: 156 kg, Phosphat: 48 kg, Kalium: 209 kg, Kalzium: 75 kg, Magnesium: 34 kg; Stickstoff in vier Gaben: vor Pflanzung, nach Austrieb, vor Bestandesschluss und nach Schnitt
  • Pflanzenschutz: Pilze: Pfefferminzrost, Echter Mehltau, Blattflecken; Schädlinge: Grüner Schildkäfer, Zikaden, Wanzen; Sonstige: Virosen
  • Ernte: ab Mai bis September; drei bis vier mschinelle Schnitte/Jahr
  • Ertrag: Kraut: 40 bis 80 Tonnen/Hektar; Blatt: 15 bis 30 dt/Hektar, Saatgut: 300 kg/Hektar
  • Qualitätsmerkmale: Gehalt an ätherischem Öl, Gerb- und Bitterstoffe, Schleim sowie Blattanteil
  • Wirkspektrum: bakterizide und antivirale Wirkung gegen Herpes, beruhigender Wirkung auf den Hypothalamus; gegen Migräne, Bauchschmerzen. Blähungen und Schilddrüsenkrankheiten, entkrampfend.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Dieselruß

Siehe Dieselmotor, Partikelfilter, Schadstoffe aus Kfz.

Autor: KATALYSE Institut

Zeigerpflanzen

Zeigerpflanzen sind Wildpflanzen, deren Anwesenheit auf spezifische Eigenschaften eines Standortes hindeuten, da sie verstärkt oder ausschließlich dort auftreten (Bioindikatoren).

Standorteigenschaften wie z.B. Trockenheit, erhöhte Sonneneinstrahlung, erhöhter Bodensalzgehalt, Bodenstaunässe oder mechanische Belastung stellen für Pflanzen Lebensbedingungen dar, die viele Arten in ihrer Konkurrenzfähigkeit schwächen, mit der Folge, dass sie Kümmerwuchs zeigen, dort seltener auftreten oder gänzlich fehlen. Zeigerpflanzen, die an die Standortbesonderheiten angepasst sind, dominieren dort und sind somit charakteristisch für diese Standorte. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Bodenbeschaffenheit oder auf die Belastung mit Schadstoffen. Damit gehören sie zu den sogenanten Bioindikatoren.

Bestimmte Ackerkräuter sind z.B. geeignet, die Bodeneigenschaften eines Ackers zu charakterisieren.

  • Anzeiger für Sandböden: Vogelmiere; Königskerze; für Feuchtigkeit: Acherminze, Ampfer, Schachtelhalm
  • Anzeiger für verdichtete Böden: Quecke, kriechender Hahnenfuß
  • Anzeiger für Staunässe: Mädesüß, Ackerminze, Ackerschachtelhalm
  • Anzeiger für Salzböden: Melde (Halophyten); für sauren Boden: Pfeifegras, Honiggras, Kamille, Sauerampfer
  • Anzeiger für alkalische Böden: Huflattich, Ackersenf, Luzerne, Leinkraut
  • Anzeiger für stickstoffreiche Böden:
    Brennessel, Vogelmiere, Kerbel, Melde.

Zeigerpflanzen besitzen in der Regel eine geringe Variabilität. Damit reagieren sie bereits auf geringe Veränderungen der Umweltbedingungen.

Autor: KATALYSE Institut

Dieselmotor

Der D. ist ein Verbrennungsmotor mit interner Verbrennung. Der Kraftstoff wird im D. so hoch verdichtet, daß er von selbst zündet (Selbstzünder im Gegensatz zum Ottomotor).

Gegenüber einem Ottomotor bietet der D. folgende Vorteile: Geringerer Kraftstoffverbrauch v.a. bei Teillast, geringere Emissionen an Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden (Schadstoffe aus Kfz) und längere Lebensdauer als Ottomotoren.

Die Nachteile sind: Größeres Gewicht und stärkere Lärmentwicklung, Emission von Schwefeldioxid und Ruß; bei den Emissionen höherer Anteil an besonders giftigen Kohlenwasserstoffen wie Benzopyren und aromatischen Kohlenwasserstoffen (Schadstoffe aus Kfz, Aromate).

Gegenüber einem Ottomotor mit funktionstüchtigem Drei-Wege-Katalysator und Lambdaregelung (Katalysator) bleiben nur die Vorteile geringerer Kraftstoffverbrauchs und längere Haltbarkeit.

Auch neue D. mit Dieselkat weisen lediglich geringere Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid-Emissionen auf, Stickoxide, Schwefeldioxid und v.a. Ruß bleiben problematisch. Hier kann eine Reduzierung erst mit Partikelfilter und Abgasrückführung gelingen, wobei fraglich ist, ob damit das Niveau von besten Ottomotoren erreicht werden kann.

Siehe auch: kraftstoff, Ottomotor

Autor: KATALYSE Institut

Wurzelzichorie

Die Wurzelzichorie ist eine zweijährige Pflanze, die eine flach am Boden anliegende Blattrosette und eine bis zu 25 cm langen Rübe (mit 11 bis 15 Prozent Inulin) bildet.

  • Systematik: Familie: Compositae, Art: Cichorium intubus
  • Herkunft: gemäßigte Zonen Europas
  • Klimaansprüche: gemäßigtes Klima Zentraleuropas
  • Düngung: anspruchslos, daher geringe Düngung
  • Pflanzenschutz: bisher kaum Entwicklung von Herbiziden, da geringes Marktvolumen und Krankheiten und Schädlingseinwirkung (Rost, Rüsselkäfer) noch nicht ausreichend erfasst
  • Ertrag: 25 bis 30 Tonnen Rüben/Hektar, unter Versuchsbedingungen bis zu 60 Tonnen Rüben/Hektar, d.h. Ausbeute bis zu 12 Tonnen Inulin/Hektar
  • Ernte: maschinelle Ernte im Herbst des ersten Jahres, wenn der Inulingehalt optimal ist.

Literatur:

  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde. Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen; Thieme Verlag Stuttgart 1997
  • Franke, W.: Nutzpflanzenkunde, Thieme Verlag Stuttgart 1992
  • KATALYSE Institut für angewandte Umweltforschung (Hrsg.): Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe – Anbau, Verarbeitung, Produkte; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1998
  • Rehm, S.: Die Kulturpflanzen der Tropen und Subtropen: Anbau und wirtschaftliche Bedeutung, Verwertung. 3. Auflage Stuttgart 1996
  • Bellmann, H. et. al.: Steinbachs Großer Tier- und Pflanzenführer; Ulmer Verlag 2005

Autor: KATALYSE Institut

Dieselkat

Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor können Katalysatoren aufgrund der Arbeitsweise (Luftüberschuß) lediglich als Oxidationskatalysatoren eingesetzt werden, wobei Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid zu Wasser und Kohlendioxid oxidiert werden.

Die Reduktion von Stickoxiden läßt sich beim Dieselmotor bis jetzt v.a. durch motorische Maßnahmen (Dreiventiltechnik) und durch die Abgasrückführung erreichen. Eine Verminderung der Rußpartikel erfolgt wegen der niedrigen Temperaturen nicht.

Um diese zurückzuhalten und um eine Beeinträchtigung des D. zu vermeiden, sollte ein Partikelfilter vorgeschaltet werden. Diese Verfahren sind allerdings nicht so effektiv wie der geregelte Drei-Wege-Katalysator bei Kfz mit Ottomotor.

Für große, stationäre Dieselmotoren (BHKW, Groß-Wärmepumpen) gibt es selektive Katalysatoren (SCR-Verfahren Rauchgasentstickungsanlage) und thermische Abgasreaktoren.

Siehe auch: Dieselmotor, Katalysatoren

Autor: KATALYSE Institut

Dieselfilter

Siehe auch: Partikelfilter.

Autor: KATALYSE Institut

CO2-Steuer

Siehe Kohlendioxid-Problem

Autor: KATALYSE Institut

CO2-Problem

Siehe auch: Kohlendioxid-Problem.

Autor: KATALYSE Institut

CO2 Düngung

Siehe Kohlensäuredüngung.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesimmissionsschutzgesetz

Zweck des B. (BImSchG) ist es, "Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden, zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen" (1).

In der Zielsetzung vereint das B. den klassischen, gefahrenabwendenden mit dem modernen, vorsorgendenUmweltschutz. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes soll erhalten, umweltbelastende Emissionen sollen minimiert werden. Der Mensch soll vor Gefährdungen (v.a. der Gesundheit), aber auch vor Benachteiligungen und Belästigungen geschützt werden.

Auch "Tiere, Pflanzen und andere Sachen" sind in den Schutzumfang des B. aufgenommen, und zwar über den reinen Zweck des Schutzes dieser Güter zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Nahrungskette) hinaus. Tiere, Pflanzen und Sachen sind allerdings allein gegenüber Gefährdungen, nicht gegenüber Benachteiligungen oder Belästigungen geschützt.

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoffkreislauf

Zum Brennstoffkreislauf zählen alle Anlagen und Verfahren zur Versorgung und Entsorgung von Kernkraftwerken mit Brennstoff (Uran, Plutonium, Thorium Hochtemperaturreaktor).

Kritiker sprechen lieber von der Brennstoffspirale, da an allen Stellen des Brennstoffkreislaufes nicht weiter verwendbare radioaktive Stoffe anfallen: Spaltprodukte (Kernspaltung) als Atommüll, aber z.B. auch Plutonium, das beim 3. Durchlauf des Brennstoffkreislaufes bereits durch hohe Anteile unbrauchbarer Isotope verunreinigt ist. Der Brennstoffkreislauf beginnt mit der Uranerzgewinnung (Uran) im Bergwerk und der anschließenden Erzaufbereitung.

In einer Konversionsanlage wird Uran in Uranhexafluorid umgewandelt, damit es in der Anreicherungsanlage auf einen Uran-235-Gehalt von 3% angereichert werden kann (für Leichtwasserreaktoren, Kernkraftwerk). Aus dem angereicherten Uranwerden Brennelemente hergestellt, die dann im Kernkraftwerk Einsatz finden.

Nach etwa drei Jahren sind die Brennelemente abgebrannt und werden nach einer Verweilzeit von etwa einem Jahr im Abklingbecken des Kernkraftwerks, wo ihre Aktivität (Halbwertszeit) und Nachzerfallswärme abklingen, in ein Zwischenlagergebracht, von wo aus sie direkt der Endlagerung (Atommüll) oder derWiederaufarbeitung zugeführt werden.

Aufgrund fehlender Zwischenlager verweilen die abgebrannten Brennelemente oft in Kompaktlagern, im oder neben dem Kernkraftwerk. Das in der Wiederaufarbeitungsanlage gewonnene Uran und Plutonium gelangt wieder zur Anreicherungsanlage, der Restmüll zur Endlagerung (Atommüll).
Umweltbelastung: In allen Stufen des Brennstoffkreislaufes kommt es auch im störungsfreien Betrieb zur Abgabe radioaktiver Stoffe, die sich in der Umweltanreichern können (Anreicherung).

Die größten radioaktiven Belastungen beim störungsfreien Betrieb gehen aus von: Uranerzgewinnung und -aufarbeitung (Uran) und Wiederaufarbeitung. Vergleichsweise geringer sind die Belastungen bei: Kernkraftwerk, Zwischenlager(s.u.) und Atomtransporten (s.u.). Konversion, Anreicherung, Brennelementherstellung und Atommüll spielen beim störungsfreien Betrieb die geringste Rolle.

Die Strahlenbelastung für Arbeiter liegt bei allen Stufen des Brennstoffkreislaufes, außer der Endlagerung, deutlich über der Belastung, der die normale Bevölkerung ausgesetzt ist. Das eigentliche Risiko des Brennstoffkreislaufes stellen Störfälle dar, besonders bei Kernkraftwerken (GAU, Schneller Brüter, Harrisburg, Tschernobyl),Wiederaufarbeitung, Atommüll, Transport und Anreicherung, Zwischenlager (Brände).

Zwischenlager und Transport: Bei der trockenen Zwischenlagerung werden die Brennelemente in Transportbehältern freihängend in großen, offenen Hallen bei Luftkühlung aufbewahrt.

Durch feine Risse in den Brennstäben, die sich durch Störfälle mit Überhitzung (z.B. Brand) vergrößern können, gelangen vor allem radioaktive Gase und leicht flüchtige Substanzen in die Umwelt. Im Jahr 2000 rechnet man mit jährlich 17.000 Transporten radioaktiver Substanzen im Brennstoffkreislauf vor allem mit Bahn undLkw. Besondere Gefahren gehen vom Transport abgebrannter Brennelemente, Uranhexafluorid und Plutonium aus.

Die zulässige
Strahlenbelastung durch Gammastrahlung ist in der Gefahrgutverordnung festgelegt: 2 mSv (Sievert) pro Stunde an der Oberfläche intakter Transportbehälter und 0,1 mSv/Stunde in 2 m Abstand. Die Grenzwertekönnen zu erheblichen Strahlenbelastungen des Bahnpersonals führen. Untersuchungen ergaben Strahlendosen von bis zu 1,4 mSv/Jahr (
Strahlenbelastung). Die Gruppe Ökologie Hannover rechnet etwa alle 300 Jahre mit einem schweren Transportunfall mit Freisetzung großer Mengen Radioaktivität und einigen tausend Toten.

Derzeit ist weltweit kein Rückversicherungsschutz für radioaktive Verseuchungen durch Transportunfälle zu erhalten.
Die Todesfälle durch radioaktive Abgaben im gesamten Brennstoffkreislauf können grob abgeschätzt werden: Der 20jährige Betrieb eines 1.200-MW-Kernkraftwerks (einschl. Versorgung und Entsorgung) verursacht je nach Studie zwischen 70 und 920 Todesfälle innerhalb von 500 Jahren.

Durch radioaktive Stoffe mit großen Halbwertszeiten werden in den darauffolgenden Jahrtausenden weitere 8.000 bis 23.000 Todesfälle erwartet. Radioaktivität verursacht zudem Krankheiten, die nicht zwangsläufig zum Tode führen, genetische Schäden und Schädigung der Pflanzenwelt.
Strahlenschäden, Waldsterben.

Anlagen in Deutschland: Urananreicherungsanlage in Gronau, Brennelementefabrik in Lingen, Siemens Brennelementwerk Hanau (auch: Mischoxid(MOX)-Brennelemente), Zwischenlager Ahaus und Gorleben (je 1.500 t abgebrannter Kernbrennstoff), Mitterteich und Greifswald, und die Pilotkonditionierungsanlage in Gorleben (voraussichtliche Inbetriebnahme 1995) zur direkten Endlagerung.

Obwohl in den alten Bundesländern seit über 30 Jahren Kernkraftwerke betrieben werden, ist der Brennstoffkreislauf nicht geschlossen: Wiederaufarbeitung, Atommüll. Der Weg des deutschen Atommülls ist noch völlig offen; neben der Option auf Wiederaufarbeitung in La Hague steht die direkte Endlagerung. Die Verträge mit La Hague können auch als reine Lagerverträge aufgefaßt werden, da explizit eine Rückholklausel seitens der deutschen Atomindustrie eingeräumt ist. Ähnliches gilt für die Brennelemente aus deutschen Forschungsreaktoren, die im schottischen Dounreay zwischengelagert und 1996 in deutsche Zwischenlager umgelagert werden sollen.

Autor: KATALYSE Institut

Brennstoffentschwefelung

Bei der B. wird der in fossilen Brennstoffen (Kohle, Erdöl, Erdgas) enthaltene Schwefel chemisch oder physikalisch abgetrennt.

In Kohlen ist der Schwefel teilweise als anorganische Verbindung (meistens Pyrit FeS2) und teilweise als organische Verbindung enthalten. Der Pyrit kann mit trocken oder naß arbeitenden Verfahren wegen seiner magnetischen Eigenschaften und seiner höheren Dichte gegenüber den anderen Bestandteilen der Kohle physikalisch gewonnen werden. Etwa 70% des in der Kohle enthaltenen Pyrits lassen sich mit diesem Verfahren abscheiden. Der organisch gebundene Schwefel kann nur durch chemische Behandlung (z.B. mit Wasserstoff) aus der Kohle entfernt werden.

Die chemische Kohleentschwefelung ist bei geringeren Entschwefelungsgraden teurer als die Rauchgasentschwefelung (Rauchgasentschwefelungsanlage). Die physikalische Kohleentschwefelung ist billiger als die Rauchgasentschwefelung, aber erzielt nur Entschwefelungsgrade von rund 50%.
Die Entschwefelung der Öle wird in der Erdölraffinerie durchgeführt. Das leichte Heizöl enthält z.Z. maximal 0,15% Schwefel. Eine Entschwefelung auf weniger als 0,1 Gew.-% Schwefel ist möglich. Die B. von leichtem Heizöl ist eine effektive und billige Maßnahme zur sofortigen Verringerung der Emissionen von Schwefeloxiden aus Ölheizungen (Heizung) und Gewerbefeuerungen.

Siehe auch: Kohle, Erdgas, Schwefel

Autor: KATALYSE Institut

Blattnekrose

Absterbende Blattbereiche.

Es treten Blattrandnekrosen, Intercostalnekrosen (lat.: inter costa = zwischen der Rippe) in den Feldern zwischen den Blattadern sowie punktförmige B. auf. An Waldbäumen stellen B. ein Schadsymptom dar, das u.a auf Luftschadstoffe zurückzuführen ist. Lage und Farbe der B. lassen z.T. Rückschlüsse auf den einwirkenden Schadstoff zu.

 

Autor: KATALYSE Institut

Biologische Abgasreinigung

Die Verfahren der B. beruhen auf der aeroben Oxidation von Luftschadstoffen durch Mikroorganismen.

In Abhängigkeit vom Medium, in dem der Abbau stattfindet, unterscheidet man Biofilter, Biowäscher (Abgaswäsche mit nachfolgender Belebtschlammbehandlung) und Biotropfkörper. Wegen ihres niedrigen spezifischen Energieverbrauchs sind B. vorzuziehen bei der Behandlung von Abgasen mit niedrigen Konzentrationen biologisch abbaubarer Schadstoffe, insbesondere bei geruchsbeladener Abluft.

Lit.: Fischer (Hrsg.): Biologische Abluftreinigung, Esslingen 1990

Siehe auch: Oxidation, Mikroorganismen

Autor: KATALYSE Institut

Biofilter

Als B. bezeichnet man Abgasreinigungsverfahren, bei denen Mikroorganismen (Bakterien und Pilze) in einem Filter Abgas- oder Abluftströme durch den aeroben Abbau der Luftschadstoffe reinigen.

Das Filtermaterial besteht typischerweise aus Müll- oder Rinden-Kompost, Torf, Heidekraut und inerten Zuschlagsstoffen. B. werden seit mehreren Jahrzehnten inEuropa erfolgreich zur Reinigung geruchsbeladener Abluft, vor allem ausKläranlagen ( Abwasserreinigung), Kompostieranlagen, nahrungsmittelverarbeitenden Betrieben und der Geruchsstoffindustrie eingesetzt.

Seit den 80er Jahren werden sie auch verstärkt zur Entfernung von (toxischen) organischen Schadstoffen eingesetzt, um die Grenzwerte der TA Luft einhalten zu können. Anwendungsbeispiele sind Abgase aus Gießereien, Druckereien, chemischer Industrie und der Kunstharzproduktion und -anwendung. Für Abgase mit niedrigen Konzentrationen biologisch abbaubarer Schadstoffe bieten B. ökonomische Vorteile im Vergleich zur thermischen und katalytischenNachverbrennung. Der spezifisch niedrige Energieeinsatz und die fast vollständige Vermeidung von Sekundärschadstoffen sind Umweltvorteile dieser Technologie.

Lit.: VDI Richtlinien 3477: Biologische Abgas/Abluftreinigung, Düsseldorf 1991; VDI Berichte 735: Biologische Abgasreinigung, Düsseldorf 1989

Siehe auch: Abgasreinigungsverfahren, Mikroorganismen, Bakterien, Pilze, Filter, Abbau

Autor: KATALYSE Institut

Betankungsverlust

Als B. bezeichnet man den Teil des (Benzin-)Kraftstoffes, der auf dem Weg von der Raffinerie bis zum Motor als gasförmige Kohlenwasserstoffe in die Umwelt entweicht.

Es entweichen jährlich in Westdeutschland: 100.000t bei Lagerung und Tankstellenbelieferung, 45.000 t bei der Kfz-Betankung (Verschütten und Verdunsten beim Betankungsvorgang) und 265.000t durch Verdunstung und Tankatmung beim Fahrzeug. Die verflüchtigten Bestandteile des Kraftstoffes machen einen erheblichen Teil der Kohlenwasserstoff-Emissionen des Verkehrs aus (Schadstoffe aus Kfz ) und sind zum Teil noch gefährlicher als die unverbrannten Kohlenwasserstoffe, die aus dem Auspuff kommen.

An Tankstellen herrscht eine erhebliche Luftbelastung durch das krebserregende Benzol, das aus verschüttetem Benzin verdunstet. Abhilfe läßt sich schaffen durch Betankungssysteme mit Absaugung der Kraftstoffdämpfe (wie in den USA obligatorisch) z.B. mit Gaspendelsystemen (Gasrückfuhr-Zapfpistole).

Die Umrüstung deutscher Tankstellen sollte ursprünglich 1991 beginnen, wurde dann aber insb. auf Druck der Mineralölwirtschaft (zusätzliche Kosten von ca. 2 Mrd DM) und aufgrund fehlender EG-Beschlüsse verschoben.
Die Verluste beim Fahrzeugtank lassen sich durch sorgfältiges Abdichten des Kraftstoffsystems und Aktivkohlefilter in der Tankatmung reduzieren.

Siehe auch: Kraftstoffes, Raffinerie, Kohlenwasserstoffe, Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Benzol

B. ist der chemische Grundbaustein der Stoffklasse der Aromaten. B. ist eine stark giftige, farblose, brennbare Flüssigkeit, in Wasser wenig löslich, erst unter extremen Bedingungen zersetzbar; B.-Luft-Gemisch explosiv. Gewinnung hauptsächlich aus Erdölraffination, weniger aus Steinkohle und Kokereigas.

B. findet Verwendung als Zusatz in Motorkraftstoffen (nach EU-Richtlinie max. 5 Prozent Zusatz zum Benzin), Ausgangsmaterial für viele chemische Prozesse (Nylon-, Synthesekautschuk-, Kunststoff-, Farbstoff-, Insektizidherstellung und als Lösemittel für Kautschuk, Wachse, Öle.

Benzol ist in den Industriestaaten praktisch überall nachweisbar, d.h. ubiquitär vorkommend. Umweltbelastung durch B.-Emission z.B. aus Autoabgasen und Kokereien. Der Straßenverkehr ist die Hauptursache für hohe B.-Konzentrationen in der Umwelt. Man rechnet etwa 85 bis 90 Prozent der Benzolbelastungen in der Umwelt heute dem Kraftfahrzeugverkehr zu.

Die B.-Belastungen schwanken zwischen 1 µg/m3 und 5 bis 10 µg/m3 in Ballungsgebieten und bis zu 30 µg/m3in der Nähe von Emittenten. Die tägliche Einwirkung kann daher zwischen 2 und 60 µg/m3 liegen. In der Innenraumluft rechnet man mit etwa 8 µg/m3 in Nichtraucher-Haushalten. Bei einem Tabakkonsum von 20 Zigaretten können bis zu 600 µg/d aufgenommen werden. In Automobilen wird die Aufnahmemenge auf 25 bis 100 µg bei einer täglichen Fahrzeit von 30 Minuten geschätzt. Der Grenzwert für Trinkwasser beträgt 0,01 mg/Liter.

B. ist beim Menschen eindeutig krebserregend (MAK-Wert-Liste), blutschädigend und chromosomenschädigend, unbedenkliche Konzentrationen können nicht angegeben werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechnet mit vier zusätzlichen Leukämienauf 100.000 Einwohner bei Benzolbelastungen von 1 µg/m3.

Die schädigende Wirkung erfolgt nicht durch B. selbst, sondern durch im Stoffwechsel entstehende Substanzen. Vergiftungen meist durch Einatmen in Räumen, in denen B. erzeugt oder benutzt wird; Aufnahme über die Haut ebenfalls möglich; Vergiftungssymptome: Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute, Schwindel, Kopfschmerzen, Brechreiz, Trunkenheitsgefühl und Euphorie (B.-Sucht). Folgen von Einatmen schwach konzentrierter Dämpfe über längeren Zeitraum sind: Abnahme der roten Blutkörperchen, Blutungen unter der Haut, Blutgefäßveränderungen,Leukämie, Knochenmarks-schädigungen. Folgen von Einatmen höher konzentrierter B.-Dämpfe in kurzer Zeit sind: Schwindel, Krämpfe, Bewusstlosigkeit, Tod.

Der Aufenthalt von Kleinkindern in der Nähe stark befahrener Straßen ist zu vermeiden, da B. schwerer als Luft ist und sich daher in Bodennähe konzentriert. Während in den USA Benzol bereits vor Jahren als Benzinzusatz verboten wurde, konnte dies in Deutschland und Europa bisher nicht erreicht werden.

Autor: KATALYSE Institut

Belüftung

B. ist ein Gasaustausch, die Einbringung von Sauerstoff oder die Belüftung von Gebäuden.

 

  • Gasaustausch zwischen Wasser und Luftzum Einbringen von Sauerstoff und ggf. Ent-fernen gelöster Gase
  • Abwasserbehandlung: Einbringung von Sauerstoff in Belebungsbecken mittels Luft- oder Sauerstoffzufuhr
  • Kombinierte Belüfter sind Systeme, bei denen durch mechanische Vorrichtungen die eingeblasene oder eingesaugte Luft im Abwasser fein verteilt wird.
  • Belüftung von Gebäuden

Siehe auch: Behaglichkeit, Klimaanlage, Lüften, Raumklima

Autor: KATALYSE Institut

Autoabgase

 

Siehe Schadstoffe aus Kfz.

Autor: KATALYSE Institut

Atmosphäre

Die A. umfaßt die ganze Gashülle des Planeten Erde.

Anhand des Temperaturverlaufes in Abhängigkeit von der Höhe kann man A. grob in vier Zonen unterteilen:
Troposphäre (0-10 km), Stratosphäre (10-50 km), Mesosphäre (50-85 km) und die darüber liegende Thermosphäre. Bei allen Höhenangaben ist zu beachten, daß die A. über dem Äquator bedeutend dicker ist als über den Polen, so daß z.B. die Troposphärendicke zwischen 8 und 18 km variiert.

Die Troposphäre enthält etwa 2/3 der A.-Masse; sie ist die wetterwirksame Schicht, die eine intensive vertikale Durchmischung (Windströmungen) und eine erhebliche Auswaschung durch Regen aufweist. Der Regen stellt den wichtigsten Reinungsprozeß der Troposphäre dar, wasserlösliche Gase und Partikel werden zur Erde zurückgebracht. Der vertikale Austausch zwischen Troposphäre und Stratosphäre findet aufgrund der Temperaturschichtung nur sehr langsam statt.

In der Stratosphäre befindet sich die Ozonschicht (maximale Ozonkonzentration zwischen 20 und 30 km), die 90% des atmosphärischen Ozons beinhaltet und für dieAbsorption der UV-Strahlung verantwortlich ist.

Die heutige chemische Zusammensetzung der A. wird durch Stickstoff (78,1%),Sauerstoff (21%) und Argon (0,9%) bestimmt. Die wesentlichen Einflüsse und Veränderungen beruhen auf sog. Spurengasen (Gase die nur in geringen Konzentrationen in der A. enthalten sind).

Die Zunahme sog. klimarelevanter Spurengase in der Troposphäre verändert dieStrahlungsbilanz der A. und führt zu einer Erwärmung der Troposphäre (Treibhauseffekt). Wichtigstes klimarelevantes Spurengas ist Kohlendioxid (0,035%), das vor allem durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in die A. gelangt (Kohlendioxidproblem).

Der Eintrag von Spurengasen in die Stratosphäre, insbesondere von FCKWs, verursacht einen Abbau der Ozonschicht (Ozonabbau) und eine damit verbundene Zunahme von UV-Strahlung (Hautkrebs, Grauer Star).

Siehe auch: Klima, Biosphäre

Autor: KATALYSE Institut