Technologiefolgenabschätzung

(TA) Technology assessment. Technologie- und zukunftsorientierte Methode zur umfassenden Prüfung ökologischer Sachverhalte, die mit dem Einsatz verschiedener Technologien verbunden sind.

Dabei geht es nicht darum, den technischen Fortschritt aufzuhalten, sondern darum, diejenigen Züge zu beseitigen, die die Unterwerfung des Menschen unter den Apparat hervorrufen (H. Marcuse). Der technische Wandel in Industrie- und Entwicklungsländern ist von z.T. katastrophalen sozialen und ökologischen Folgen begleitet. Immer dringender benötigt die moderne Technikkritik eine Vorwegabschätzung der gesellschaftlichen Auswirkungen einer Technologie.

Dabei darf T. nicht bei der Ermittlung von Information stehenbleiben, sondern muß über die Bewertung zur Gesamtbeurteilung einer Technologie kommen, um ggf. auch ihre Nichteinführung zu erreichen oder Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die die Technologie verbessern, um sie gesellschaftlich und ökologisch verträglich zu machen. Die im März 1985 vom Deutschen Bundestag beschlossene Enquetekommission "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen" hatte drei Themenfelder zu bearbeiten begonnen: Chancen und Risiken von Expertensystemen in Produktion, Verwaltung, Handwerk und Medizin; Möglichkeiten und Grenzen beim Anbau nachwachsender Rohstoffe für Energieerzeugung und chemische Industrie; alternative landwirtschaftliche Produktionsweisen.

Autor: KATALYSE Institut

Weißbuch der Umweltverbände für eine europäische Umweltpolitik

Vor dem Hintergrund der Analyse der negativen ökologischen Folgen eines gemeinsamen Binnenmarktes haben die Umweltverbände in Europa einen Maßnahmenkatalog (Weißbuch) entwickelt, dessen Umsetzung notwendig ist, um den ökologischen Fehlentwicklungen in einem gemeinsamen Europaentgegenzusteuern.

Das W. wurde Anfang 1991 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Umweltverbände fordern die Umsetzung des Leitbildes der "nachhaltigen Entwicklung". Dazu sind Konzepte für eine Energiewende (Energie), eine Verkehrswende (Verkehr), eine agrarpolitische (Agrarpolitik) Wende, Konzepte fürAbfallvermeidung und Chemiewende sowie Konzepte für für eine Regionalpolitik undTourismus (Freizeit und Umwelt) notwendig.
So fordern die Umweltverbände u.a. eine Verminderung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 und ein Halbierung bis zum Jahr 2030 bei einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie.
Die Umweltverbände fordern von der EG-Kommission ein 5. Umweltaktionsprogramm (Umweltaktionsprogramme der EG), in das die Kritik und die Vorstellungen des W. einfließen und welches die vorgeschlagenen Maßnahmen politisch realisiert.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltverbände

Verbände sind Vereinigungen von Personen oder Personengruppen, die sich zur Verfolgung gemeinsamer Interessen bilden.

Die ersten Verbände des traditionellen Naturschutzes wurden Ende des 19. Jh. gegründet: Die Naturfreunde (1885) und der Deutsche Bund für Vogelschutz (1899). 1913 wurde der Bund Naturschutz in Bayern gegründet.
Die verstärkte Aufmerksamkeit für Umweltprobleme führte ab Mitte der 70er Jahre zu vermehrten Gründungen von U.: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz(1972), Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (1975), Greenpeace Deutschland (1980) und viele andere kleinere Organisationen. Sie verfolgen weniger klassische Naturschutziele (z.B. Artenschutz, Biotop-Schutz) als vielmehr globale Ziele des Umweltschutzes (Veränderung industrieller Produktion, Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente usw.).
Zur Vertretung der Interessen des Natur- und Umweltschutzes stehen den Organisationen mehrere Instrumente zur Verfügung: öffentliche Aktionen (Demonstrationen, Blockaden, Presseberichte), Information (durch Broschüren, Bücher usw.), Beeinflussung politischer Entscheidungsträger (Lobby-Arbeit), klassische Naturschutzarbeit (z.B. Biotoppflege).
Auf Bundesebene stellt der 1950 gegründete Deutsche Naturschutzring (DNR) mit ca. 90 Mitgliedsverbänden den Dachverband der U. dar. Der DNR vertritt damit rd. 2,7 Mio Mitglieder.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltstiftungen

Stiftungen sind Organisationen, die eine bestimmte Vermögensmasse einem bestimmten Zweck widmen.

In Deutschland gibt es derzeit mehrere Stiftungen, die Umweltschutz zur Zielsetzung der Verwendung der Gelder haben: z.B. die U. WWF (World Wide Fund for Nature), die Deutsche U., die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die von der Bundesregierung gegründete "Bundesstiftung Umwelt", deren Vermögen aus dem Verkauf der Salzgitterwerke stammt.
U. haben i.d.R. keine Mitglieder, unterscheiden sich dadurch auch von anderen Umweltschutzorganisationen wie z.B. dem BUND oder dem Naturschutzbund. Das Vermögen der U. wird für Zwecke des Umweltschutzes eingesetzt. Zur Verwaltung der Finanzmittel existiert i.d.R. ein professioneller Verwaltungsstab.
Der WWF gehört in Deutschland zu den bekanntesten U.. WWF Deutschland wurde 1963 mit einem Stiftungskapital von 5 Mio DM gegründet, Sitz der Stiftung ist Frankfurt. Z.Z. sind über 50 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt. Schwerpunktprojekte sind u.a. die WWF-Artenschutz-Zentrale in Frankfurt, dasWWF-Aueninstitut in Rastatt, das Nordsee-Schutzprojekt und die Umwelterziehung an der Ökologiestation in Bremen. Fakten WWF 1989: Etat ca. 18 Mio DM, Fördermitglieder ca. 75.000 und sonstige Spender ca. 70.000.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltministerium

Auf Bundesebene ist dasBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Umweltfragen zuständig.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Ressortzuschnitt und eigenständige Organisationsformen für Umweltschutz. Teilweise bestehen bereits Ministerien, die "Umwelt" in ihren Namen tragen, allerdings immer kombiniert mit weiteren Aufgaben; z.B. mit Ernährung,Landwirtschaft, Forsten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz), Landesentwicklung (Bayern), Arbeit, Soziales (Hessen).
Zuständigkeiten beim Umweltschutz

Autor: KATALYSE Institut

Umweltinformationssysteme

Umweltinformationssysteme dienen der Erfassung, Koordination, Beschreibung und Auswertung von umweltrelevanten Informationen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das Umweltbundesamt in Berlin mit dem Aufbau und Führung eines Umweltinformationssystems betraut. Umweltinformationssysteme stellen heute wichtige Hilfsmittel dar, um angesichts der ständig wachsenden Anforderungen im Umweltbereich ein schnelles und qualifiziertes Handeln sicherzustellen.

"Umweltorganisation"

Es dient der Umweltplanung, einer zentralen Umweltdokumentation, Messung der großräumigen Luftbelastung, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen, Bereitstellung zentraler Dienste und Hilfen für die Ressortforschung und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes sowie der Unterstützung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes. Im Umweltinformationsgesetz (UIG) wird der freie Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt geregelt. Sie dienen der Abbildung des Ist-Zustandes der Umwelt und können als Planungs- und Kontrollinstrumentarium dazu beitragen, Umweltveränderungen in ihrer Dynamik zu erfassen und Schadensprozesse rechtzeitig erkennbar zu machen.

Hiernach sind Umweltinformationen alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über

  • den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume,
  • Tätigkeiten, einschließlich solcher, von denen Belästigungen wie beispielsweise Lärm ausgehen, oder Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen oder beeinträchtigen können und
  • Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz.

Nach Maßgabe des UIG ist jeder berechtigt, in das Zulassungsregister für Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen sowie in das Standortregister der geprüften und registrierten Betriebsstandorte einzusehen.

Die Öko-Audit-VO/EMAS fordert von den (freiwilligen) Teilnehmern am System die Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit. Diese Informationen sind in regelmäßig erscheinenden Umwelterklärungen nach den Umweltprüfungen bzw. den Umweltbetriebsprüfungen zu erstellen. Ein Umweltinformationssystem ist ein System zur Aufnahme, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Umweltinformationen, das aus der Gesamtheit von Daten und Verarbeitungsanweisungen besteht. Kennzeichen ist, dass es die Zusammenführung von mehreren Datenbeständen unter einen gemeinsamen thematischen Bezug realisiert und einen problemorientierten Zugriff darauf ermöglicht.

Diese Informationen umfassen insbesondere

  • eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens an dem betreffenden Standort,
  • eine Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten,
  • eine Zusammenfassung der Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch und ggf. über Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte, soweit angemessen,
  • sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen,
  • eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltmanagementsystems des Unternehmens für den betreffenden Standort,
  • den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung,
  • den Namen des zugelassenen Umweltgutachters.

In der Umwelterklärung wird auf bedeutsame Veränderungen im Umweltschutzhingewiesen, die sich seit der vorangegangenen Erklärung ergeben haben. Die betrieblichen Umweltinformationssysteme sind meist auf EDV-Basis gemanagt und dienen der Erfassung, Bearbeitung und Ausgabe von Umweltdaten. Hierzu wird eine breite Palette von Software-Paketen angeboten.

Auf europäischer und internationaler Ebene werden zentrale Umweltinformationssysteme entwickelt. Die EG-Kommission hat im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Umweltagentur die Weiterentwicklung von Umweltinformationssystemen auf europäischer Ebene in den Vordergrund gestellt. Daneben bestehen Umweltinformationssysteme der Vereinten Nationen.

Inzwischen finden sich im Umweltinformationssystem auch übergreifende Aufgaben mit hohem Informationsbedarf, etwa bei der Landschaftsplanung, Beteiligungsverfahren oder der Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz.

Literatur: Fischer-Stabel (Hrsg.): Umweltinformationssysteme; Wichmann Verlag Heidelberg 2005

Autor: KATALYSE Institut

Umweltbundesamt

1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (
Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört.

Außerdem untersucht das U. Verunreinigungen der Luft, Lärm und dessen Folgen, Methoden zur Lärmminderung und neue Technologien, beurteilt Stoffe nach dem Chemikaliengesetz, sammelt und speichert Informationen (Umweltdatenbanken) und leistet Aufklärungsarbeit zu Umweltfragen in der Bevölkerung. Das U. ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit untergeordnet.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltamt

Organisationseinheit in Kommunal- und Kreisverwaltungen, die seit Mitte der 70er Jahre zunehmend geschaffen wurde, um durch Bündelung von Kompetenzen eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erreichen.

Die Zuständigkeit der U. ist nicht einheitlich geregelt. Häufig werden nur die Aufgaben der unteren Ordnungsbehörden in den Bereichen Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Abfallentsorgung und Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen wahrgenommen, während die Bereiche Energieversorgung, Grünflächen,
Abfall- und Abwasserentsorgung z.T. aus historischen Gründen, von anderen Organisationseinheiten verantwortet werden.
Diese Dezentralisierung, die in jüngster Zeit noch durch die Gründung von kommunalen Eigenbetrieben (z.B. Abfallverwertungsgesellschaften) verstärkt wurde, erleichtert insb. bei Großstadtverwaltungen nicht unbedingt ein koordiniertes Vorgehen in Umweltfragen. Als generelles Problem ist anzusehen, daß U. in der Regel keine Planungskompetenz besitzen und so nur sehr unzureichend die immer wichtiger werdenden Aufgaben der Umweltplanung und Umweltvorsorge wahrnehmen können. Ob die anstehende Institutionalisierung der (kommunalen) Umweltverträglichkeitsprüfung in der Lage sein wird, die bestehenden Vorsorgeerfordernisse zu realisieren, wird sich erst noch zeigen müssen.
Zuständigkeiten im Umweltschutz

Autor: KATALYSE Institut

Zivilisatorische Strahlenbelastung

Unter Z. versteht man sämtliche durch menschliches Handeln bedingte Strahlenbelastungen mit ionisierender Strahlung.
Strahlenbelastung

Autor: KATALYSE Institut

Wiederaufarbeitung

In der Wiederaufarbeitungs-Anlage werden abgebrannte Brennelemente von Kernkraftwerken mechanisch zerkleinert und in Salpetersäure aufgelöst, um dann durch chemische Prozesse das im Kernkraftwerk entstandene Plutonium und das noch verwertbare Uran vom übrigen Atommüll abzutrennen (Brennstoffkreislauf).

Zusätzlich werden in kleinen Mengen Stoffe für Industrie und Medizin abgetrennt (Cobaltbombe, Cäsium-137, Nuklearmedizin). Beim Zerschneiden und Auflösen werden alle radioaktiven (Radioaktivität) Gase und flüchtigen Substanzen, die bis dahin im Brennstoff und von den Brennstabhüllen festgehalten wurden, schlagartig freigesetzt. Große Teile der Prozesse müssen aufgrund der hohen
Strahlenbelastung vollautomatisch hinter meterdicken Betonwänden ablaufen (Abschirmung). Filteranlagen sollen verhindern, daß größere Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine 100%ige Rückhaltung ist prinzipiell ausgeschlossen. Sinn der Wiederaufarbeitung ist die Gewinnung des hochgiftigen Plutoniums, das ausschließlich mit Hilfe der Wiederaufarbeitung zu erhalten ist. Damit ist die Wiederaufarbeitung Schlüsseltechnologie für Plutoniumumlauf, schnellen Brüter und Atomwaffenbau. In geringen Mengen kann Plutonium auch in normalen Kernkraftwerken als Spaltstoff (Kernspaltung) eingesetzt werden (Mischoxid(MOX)-Brennelemente). Zur alleinigen Rückgewinnung von Uran 235 ist Wiederaufarbeitung unwirtschaftlich. Durch die Plutoniumabtrennung wird die Aktivität des verbleibenden Atommülls um den Faktor 3-5 verringert. Jedoch ist sein Volumen durch die Wiederaufarbeitung erheblich vergrößert und seine Handhabbarkeit erschwert: Aus 1 m3 abgebrannter Brennelemente werden: 0,9 m3 verglaster hochaktiver Atommüll, 6 m3 Brennelementhüllen, 37 m3 Tritium, 45 m3 leichtaktiver und 62 m3 mittelaktiver Atommüll.

Umweltbelastung: Wiederaufarbeitungs-Anlagen haben von allen Anlagen im Brennstoffkreislauf die höchsten radioaktiven Abgaben im Normalbetrieb.

Bei der Wiederaufarbeitung gelangen, auf dieselbe Brennstoffmenge bezogen, erheblich größere Mengen radioaktiver Substanzen in die Umwelt als beim Betrieb eines Kernkraftwerks. Eine Wiederaufarbeitungs-Anlage, die den Brennstoff von 15 Kernkraftwerken aufarbeitet, gibt bis zum Faktor 4.500 mehr Krypton, Tritium, Iod und Plutonium an die Umwelt ab. Eine besondere Gefahr geht von Plutonium aus; kommerzielle Wiederaufarbeitung-Anlagen haben typische Plutoniumumsätze von einigen tausend kg/Jahr. In Sellafield (England) sind seit Inbetriebnahme mindestens 15 kg Plutonium über das Abwasser in die Irische See geleitet worden.

Arbeiter: Arbeiter in Wiederaufarbeitung-Anlagen sind hohen Strahlenbelastungen von einigen mSv/Jahr (Sievert) ausgesetzt (Somatische Strahlenschäden, Kernkraftwerk). In besonders verseuchten Bereichen werden nukleare Tagelöhner eingesetzt. In der Wiederaufarbeitungs-Anlage Sellafield wiesen Arbeiter bis zu 600fach erhöhte Plutoniumbelastungen der Lunge auf, verglichen mit der englischen Normalbevölkerung. Eine Studie des renommierten Epidemiologen Martin J. Gardner zeigte in der Umgebung von Sellafield eine erhöhte Leukämie-Rate bei Kindern sowie einen Zusammenhang zwischen der Erhöhung und der Strahlenbelastung der in der Wiederaufarbeitung-Anlage arbeitenden Väter. Nach diesen Ergebnissen führte die Bestrahlung der Keimzellen, d.h. die Mutation der Spermien, zu Leukämiefällen bei Kindern (Genetische Strahlenschäden).

Mögliche Störfälle: Lecks in Lagertanks, Versagen der Kühlsysteme zur Abfuhr der Nachzerfallswärme, Lösungsmittelbrände, Knallgasexplosionen infolge Zersetzung von Wasser durch radioaktive Strahlung und Nuklearexplosionen (Kritikalitätsunfälle) durch Zustandekommen einer kritischen Masse von Plutonium (Kernspaltung). Je nach Störfallablauf werden verschiedene Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Im Extremfall ist mit mehreren Mio Toten und der Langzeitverseuchung riesiger Landflächen zu rechnen. Störfallauslöser können neben technischen Pannen Sabotageakte und Flugzeugabstürze sein.

Anlagen: Nach dem endgültigen "Aus" für die in Bayern geplante Wiederaufarbeitungs-Anlage in Wackersdorf im Jahre 1989 wird der deutsche Atommüll in La Hague (Frankreich), Sellafield (England) und Dounreay (Schottland) aufgearbeitet. Allein ein Drittel des in La Hague aufgearbeiteten Brennstoffs stammt aus Westdeutschland. Deutsche Energieversorgungsunternehmen wollen auch in Zukunft auf eine deutsche Wiederaufarbeitungs-Anlage verzichten und sich statt dessen v.a. an der französischen Anlage finanziell beteiligen.
Brennstoffkreislauf, Strahlenschäden

Autor: KATALYSE Institut

Tschernobyl

Am 26.4.1986 ereignete sich in einem der vier russischen Druckröhrenreaktoren (Kernkraftwerk) in Tschernobyl der bislang größte Unfall in einem Kernkraftwerk.

Es handelte sich um den ersten Super-GAU in der Geschichte der Kernenergienutzung (GAU). In Harrisburg war es 1979 fast zum Super-GAU gekommen. Der Super-GAU von Tschernobyl wird sich wahrscheinlich als der bislang folgenschwerste Unfall des Industriezeitalters erweisen.

Unfallablauf: Bei Wartungsarbeiten kam es nach einem Kühlwasserstau zur Überhitzung von Brennelementen, wodurch sich Wasserstoff bildete, der zusammen mit Sauerstoff aus der Luft in einer gewaltigen Knallgasexplosion das Reaktorgebäude wegsprengte. Die Brennelemente schmolzen zu einer über 2.000 Grad C heißen Kernschmelze zusammen. Schließlich fing der als Moderator (Kernreaktor) verwandte Graphitmantel (Kohlenstoff) Feuer, und ein regelrechter Feuersturm sog die radioaktiven Spaltprodukte (Kernspaltung), die aus der Kernschmelze austraten, in die Atmosphäre. Durch diesen Unfallablauf bedingt, verteilten sich die Spaltprodukte großräumig.

Zwei Wochen nach Unfallbeginn war der havarierte Reaktor so weit unter Kontrolle gebracht worden, daß weitere Explosionen bzw. ein Durchschmelzen des heißen Kerns in den Erdboden auszuschließen waren; der Reaktor wurde in einen Sarkophag eingeschlossen. Nach dem sowjetischen Unfallbericht wurden in Tschernobyl nur ca. 3% des hochradioaktiven Inventars freigesetzt (ohne Edelgase ca. 37 Mrd Becquerel), womit der Super-GAU von Tschernobyl allenfalls als mittlerer Unfall angesehen werden muß.
Radioaktive Belastungen in der ehem. UdSSR: Im Umkreis von etwa 250 km um Tschernobyl wurden akute Strahlenschäden beobachtet, über 120.000 Menschen mußten evakuiert werden. In den ersten Monaten nach dem Unfall starben über 30 Menschen an akuten Strahlenschäden. Etwa 1 Mio junge, oft zwangsrekrutierte Soldaten und Arbeiter haben sich bei den Entseuchungs- und Aufräumarbeiten am Sarkophag und in der 30-km-Sperrzone, die sich bis 1987 hinzogen, hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt, 150.000 von ihnen besonders hohe Strahlendosen.

Ihre Arbeit dauerte meist nur einige Tage oder Wochen, bis der angesetzte Strahlengrenzwert von 350 mSv (!) (Strahlenschutzverordnung) erreicht war. Viele von ihnen werden an Krebs sterben und genetisch geschädigte Kinder hervorbringen. Bis 1992 waren je nach Quelle bereits 6.000-10.000 von ihnen an strahlungsinduzierten Erkrankungen gestorben und etwa 15.000 weitere erkrankt.
Aber auch in der Normalbevölkerung werden die gesundheitlichen Folgen des Super-GAU sichtbar. Die ersten gehäuft mißgebildeten Ferkel und Kälber traten 1986 auf; 1987 wurden die ersten genetischen Schäden an neugeborenen Menschen sichtbar. Erhöht haben sich bei Kindern bereits die Fälle an Leukämie und Schilddrüsenkrebs, beides Krebsarten mit kurzen Latenzzeiten. Die eigentliche Krebswelle, die ihren Höhepunkt 2005 erreichen wird, hat gerade erst begonnen. Insgesamt werden in der ehem. UdSSR 200.000-1 Mio (laut W.M. Tschernosenko) zusätzliche Krebstote erwartet.

Zugenommen haben auch die sog. nicht-spezifischen strahlungsinduzierten Erkrankungen wie Magen- und Darmerkrankungen, Anämie, allgemeine Immunschwäche, Blut- und Schwangerschaftkomplikationen.
Bis zu einer Entfernung von einigen 100 km vom Unfallort findet man auch 1992 noch stark erhöhte Radioaktivität. Fast 5 Mio Menschen leben immer noch in Gebieten mit durch die
Strahlenbelastung bedingtem erhöhtem Krebsrisiko. Radioaktive Belastungen in anderen Ländern: Die radioaktiven Wolken (Radioaktivität, Fallout) breiteten sich über große Teile Europas aus, selbst in Japan wurden erhöhte Radioaktivitätswerte gemessen.

Zu den besonders betroffenen Ländern der Kategorie 1 gehörten die UdSSR, Finnland, Schweden, Polen und Rumänien. Süddeutschland und die DDR zählten zu den stark betroffenen Gebieten der Kategorie 2 und Norddeutschland zu den gering belasteten der Katagorie 3.

In ganz Europa traten Anfang Mai 1986 erhöhte radioaktive Belastungen der Luft und nach Regenfällen Belastungen von Pflanzen und Böden auf. Im Freien angebaute

Nutzpflanzen sowie Milch von freiweidenden Kühen waren teilweise so stark verseucht, daß die kontaminierten Lebensmittel beschlagnahmt und entsorgt werden mußten. Je nach Regierung wurden veschieden strenge Grenzwerte für Gemüse, Milch und Fleisch erlassen und Weideverbote verhängt. Insgesamt wurden etwa 20 verschiedene Radionuklide (Radioaktivität) im Fallout festgestellt, wobei von Iod-131, das sich in der Schilddrüse anreichert (Anreicherung), in den ersten Wochen die größte Gefahr ausging.

Ab Sommer 1987 machten Cäsium-137 und -134 die größten radioaktiven Belastungen aus. Die besonders gefährlichen Stoffe Strontium und Plutonium gelangten glücklicherweise in nur geringen Mengen in die Umwelt. Neben immensen gesundheitlichen Schäden führte der radioaktive Fallout bislang zu wirtschaftlichen Kosten in Höhe von ca. 450 Mrd DM, v.a. bei betroffenen Bauern. In Finnland und Schweden bedeutete der Fallout ein Ende für die lappländische Rentierzucht: Für einige Jahrzehnte sind dort Flechten, Hauptnahrungsmittel der Rentiere, derart verseucht, daß das Rentierfleisch für ca. 20 Jahre nicht zum Verzehr geeignet ist, Belastungen von über 10.000 Bq/kg Cäsium wurden gemessen.

Situation in Westdeutschland: Nach den ersten radioaktiven Niederschlägen traten z.T. hohe Belastungen von Freilandgemüse (insb. großblättrige Pflanzen, z.B. Spinat) auf, v.a. in Bayern und Baden-Württemberg, wo generell die radioaktiven Belastungen um etwa den Faktor 10 über dem Bundesdurchschnitt lagen. Selbst nach zwei Wochen lag die Belastung frisch geernteter Pflanzen noch bei 2.500 Bq/kg Iod und 600 Bq/kg Cäsium. Neben Freilandgemüse ging die größte Belastung in den ersten Wochen von verseuchter Milch aus, die über den Belastungspfad Gras-Kuh-Milch (Anreicherung) Iod angereichert hatte. Mitte Mai 1986 lag die durchschnittliche Kontamination der Milch in Bayern (bzw. Nordrhein-Westfalen) bei 300 Bq/l (90 Bq/l) Iod und 150 Bq/l (40 Bq/l) Cäsium.

Mit einer Verzögerung von etwa 2 Wochen stieg die Belastung für Fleisch stark an. Besonders betroffen war Wild, aber auch Rindfleisch war Mitte Mai mit 100 Bq/kg Iod und 500 Bq/kg Cäsium belastet. Lokal traten sogar Werte von einigen tausend Becquerel auf. Auch 1987 konnte man noch deutlich über dem Durchschnitt liegende radioaktive Belastungswerte messen: Insb. Wild, Binnenseefische (einige hundert Bq/kg) und Pilze (einige tausend Bq/kg) wiesen z.T. noch hohe Cäsiumwerte auf.

Grenzwerte: In der BRD wurde für Molkereimilch ein Grenzwert für 500 Bq/l festgelegt, für Gemüse 250 Bq/kg Iod. Da 1986 noch Bundesländer eigene Grenzwerte festlegen konnten, wurden z.T. sehr viel schärfere Grenzwerte erlassen, so in Hessen: Milch 20 Bq/l und für Fleisch 200 Bq/kg Iod und 100 Bq/kg Cäsium. Über den Grenzwerten belastete Milch wurde jedoch i.d.R. nicht vernichtet, sondern mit geringer kontaminierter Milch bis unter die Grenzwerte gemischt. Europaweit wurden ab Juni 1986 die als hoch einzustufenden Grenzwerte von 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Säuglingsnahrung und 600 Bq/kg bzw. Bq/l Cäsium für alle sonstigen Lebensmittel verabschiedet.

Eine, insb. von Frankreich anvisierte, deutliche Heraufsetzung (!) der EG-weiten Grenzwerte ist 1987 vorläufig gescheitert.
Folgen: Innerhalb von 50 Jahren wird jeder Westdeutsche infolge des Tschernobyl-Fallouts durchschnittlich 1,4 mSv (Sievert)
effektive Dosis (Strahlendosis) erhalten. Die Schilddrüse ist mit durchschnittlich 3,1 mSv das am höchsten belastete Organ (alle Werte für Erwachsene). Die Ganzkörperdosis setzt sich insb. zusammen aus Verzehr 1986 (0,15 mSv) und Bodenstrahlung 1986-2035 (1,15 mSv). Die Bodenstrahlung kommt von den in den Boden gelangten radioaktiven Substanzen. Aufgrund dieser durch Tschernobyl bedingten zusätzlichen
Strahlenbelastung von 1,4 mSv werden in Deutschland etwa 4.700-14.200 Menschen an Krebs erkranken, was einer kaum feststellbaren statistischen Erhöhung der Krebsrate von etwa 0,1% entspricht.

In verschiedenen Studien wurde in der BRD direkt nach dem Unfall eine erhöhte Mißbildungsrate bei Kälbern in Bayern und eine Zunahme von Trisomie 21 bei Menschen festgestellt.

Nachrüsten oder stillegen: In der ehem. UdSSR sind 16 Tschernobyl-Reaktoren (Typ: RBMK, 1.000 MW) in Betrieb; diese und 10 weitere Uraltreaktoren im ehem. Ostblock weisen laut Reaktorexperten größte Sicherheitsdefizite auf. Favorisiert wird - insb. von der westeuropäischen Nuklearindustrie - eine Nachrüstung der Reaktoren, obwohl dies sowohl technisch wie auch finanziell (ca. 15 Mrd DM) praktisch nicht realisierbar ist. Eine Risikominderung ist dagegen nur durch eine Stillegung zu erreichen, die sich bei gleichzeitiger Mobilisierung der ungeheuren Energieeinsparpotentiale, die in den ehemals sozialistischen Ländern wie nirgends sonst brachliegen, ohne Kraftwerkszubau realisieren ließe.

Weitere Störfälle: Im Oktober 1991 ereignete sich im Reaktor II in Tschernobyl eine Wasserstoffexplosion mit Großbrand. Da die manuelle Reaktorabschaltung gelang, blieben die radioaktiven Belastungen lokal begrenzt. Im März 1992 kam es zu einem schweren Störfall mit Austritt von Radioaktivität im Reaktor bei St.Petersburg (Block II).

1992 wurde beschlossen, den zerstörten Tschernobyl-Reaktor mit einem zweiten Sarkophag zu umgeben, da der alte nicht mehr dicht sei. Der zerstörte Reaktor muß einige zehntausend Jahre gegen das Austreten weiterer Radioaktivität abgedichtet werden.

 

Autor: KATALYSE Institut

Terrestrische Strahlung

T. ist ionisierende Strahlung, die von natürlichen radioaktiven Stoffen ausgeht, die in unterschiedlicher Konzentration überall auf der Erde vorkommen (Natürliche
Strahlenbelastung).

Diese natürlichen Radionuklide findet man in Luft und Wasser, im Erdboden, Gestein und Baustoffen (Radioaktive Baustoffe). Die von T. hervorgerufene
Strahlenbelastung ist vor allem von der Beschaffenheit des Bodens abhängig und wechselt daher von Ort zu Ort. In Deutschland liegt die
effektive Dosis (Strahlendosis) durch T. zwischen 0,05 mSv/Jahr und 3 mSv/Jahr. Im Durchschnitt (0,43 mSv/Jahr) hat damit die T. einen Anteil von ca. 40% an der Gesamtbelastung durch natürliche Quellen (
Strahlenbelastung). In manchen Regionen der Erde treten Strahlendosen von über 20 mSv/Jahr auf, wie z.B. in Kerala (Indien) aufgrund von Monazitsandstein.
Den größten Anteil an der T. haben Kalium-40 und die Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen (Thorium-, Uran-Radium- und Actiniumreihe).
Beim Aufenthalt in Häusern liegt die
Strahlenbelastung durch T. höher als im Freien; hier spielen die verwendeten Baustoffe die entscheidende Rolle (Leningrader Summenformel).
Aus natürlichen Quellen wird der Mensch neben der T. noch durch kosmische Strahlung und durch Inkorporation von Radionukliden (besonders stark durch Radon) belastet.

Autor: KATALYSE Institut

Wildnis

Der Begriff W. ist kulturell unterschiedlich besetzt und reicht von der Wildpflanzenecke im Garten bis hin zum gefährlichen tropischen Urwald.

Der große Unterschied zwischen W. und der rasch um sich greifenden Zivilisation, hat in USA viel früher zur Achtung der W. als in Europa geführt. In Europa hat sich die Landschaft mit seinen menschlichen Nutzungsformen entwickelt und damit W. weitgehend verdrängt.

W. bedeutet im ursprünglichen Sinn Ödland, Brache oder Urwald. W ist teilweise negativ belastet, weckt Urängste (gefährliche Tiere wie Wolf, Bär) und fordert zum Bezwingen und Nutzen heraus.

Autor: KATALYSE Institut

Wattenmeer

Amphibisches Ökosystem zwischen Hoch- und Niedrigwasserlinie, das vom natürlichen Ungleichgewicht durch Wechsel der Überflutung lebt.

Die im W. lebende Tier- und Pflanzenwelt ist an den ständigen Wechsel von Flut und Ebbe angepaßt und nutzt das reichliche Nahrungspotential. Mit jeder Flut wird Plankton aus der Nordsee in das W. eingebracht, ebenso führen Flüsse Nährstoffe heran. Zusammen mit günstigen Lichtverhältnissen bei Niedrigwasser bewirkt der hohe Nährstoffeintrag reichliches Algenwachstum.

Algen dienen Muscheln, Schnecken und Würmern als Nahrung, von denen sich wiederum Fische, Krebse und Vögel ernähren. Die hohe Produktivität des W. an tierischer Biomasse wurde von jeher durch die Fischerei genutzt. Die Gefahr für das Ökosystem W. geht heute von zusätzlicher Nutzung durch den Menschen aus: Transportweg, Tourismus, Eindeichung, militärische Übungsgebiete, Abfallbeseitigung etc. Besonders die Einleitung von Abwässern mit düngenden und giftigen Substanzen (Schwermetalle, Halogenkohlenwasserstoffe, Ölprodukte, Dünnsäure, düngende Stoffe wie Phosphat und Nitrat usw.) verändert das ökologische Gefüge.

Ein erhöhter Nährstoffgehalt führt zu einer Massenentwicklung von bestimmten Planktonarten. Beim Absterben steigen diese zunächst nach oben und färben das Wasser. Später absinkendes totes Plankton verursacht in Jahren mit geschichtetem Nordseewasser Sauerstoffmangel in der Tiefe. Mehr Plankton führt auch zu mehr Muscheln, algenfressenden Bodentieren und Schnecken. Außerdem entstehen vermehrt blattförmige Grünalgen. Diese wachsen zu dicken Matten und ersticken das Leben unter sich im Wattboden.

Verschiedene Schadstoffeinträge können sich gegenseitig beeinflussen. Dadurch lassen sich Auswirkungen von Schadstoffen nur schwer erfassen. Z.B. können erhöhte Einträge von Düngemitteln die Giftwirkung bestimmter Stoffe kompensieren, so daß die Produktivität von Biomasse nichts über die Schädigung bestimmter Tier- oder Pflanzenarten aussagt.

Die 1986 erfolgte Gründung des Nationalparks W. sorgt für erste, noch völlig unzureichende Schutzvorkehrungen. Seit dem 18.2.1991 gilt für die Nordsee die Katogorie 5 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). Diese Übereinkunft verbietet jegliches Überbordkippen von Schiffsabfall. Leider finden die Kategorien 1,2 und 4 keine Anwendung für die Nordsee. Demnach dürften keine ölhaltigen Gemische, Ladungsreste von Chemikalien und Schiffsabwässer mehr in die Nordsee eingeleitet werden.

  • Ökosystem

Autor: KATALYSE Institut

Wasserschutzgebiet

Das W. ist ein spezielles gesetzliches Instrument, Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen.

Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Das W. wird von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Betreibers der Wasserversorgung festgesetzt.

Der unmittelbare Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen muss frei von wassergefährdenden Stoffen sein. Die zuständige Wasserbehörde kann für ein genau bezeichnetes Gebiet ein Wasserschutzgebiet festlegen. In diesem Wasserschutzgebiet können Handlungen (z.B. Transporte von Gefahrgut) verboten werden, die das Gewässer gefährden.
Für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind grundsätzlich Wasserschutzgebiete einzurichten.

Autor: KATALYSE Institut

Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen

Das W. wurde 1973 aufgrund einer Empfehlung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen (Stockholm 1972) abgeschlossen und ist 1975 völkerrechtlich in Kraft getreten.

In der BRD ist das W. seit 1976 in Kraft, und seit 1984 wird das Übereinkommen in der gesamten EG nach gemeinschaftlichen Regeln durchgeführt. Dabei hat die EG in der Verordnung zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft" von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, strengere Vorschriften als die im W. festgelegten zu erlassen.

Dies gilt allerdings nur für die Außengrenzen der EG. Bis heute sind dem Übereinkommen fast 100 Staaten beigetreten. Ziel des Übereinkommens ist es, durch Einschränkung des internationalen Handels eine der Hauptursachen der Gefährdung bestimmter Tier- und Pflanzenarten zu beseitigen. Das W. sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, deren ohne weiteres erkennbare Teile sowie ohne weiteres erkennbare hieraus gewonnene Erzeugnisse, vor.

Handel im Sinne des Übereinkommens ist die Ausfuhr, die Wiedereinfuhr, die Einfuhr sowie das Einbringen aus dem Meer. Die vom Übereinkommen erfaßten Tier- und Pflanzenarten sind entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Listen als Anhänge zum W. aufgeführt, die ständig überprüft und angepaßt werden.

Anhang I enthält die von der Ausrottung bedrohten Arten, deren Handel nur in Ausnahmefällen zugelassen wird, zu kommerziellen Zwecken ist er praktisch ausgeschlossen, z.B. verschiedene Arten von Meeresschildkröten. Die Einfuhr setzt sowohl das Vorliegen einer Einfuhrgenehmigung des Importstaates als auch eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung des Exportstaates voraus.

Im Anhang II sind solche Tier- und Pflanzenarten erfaßt, deren Erhaltungssituation zumeist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt, z.B. den Luchs. Diese Arten können unter bestimmten Voraussetzungen gehandelt werden, wobei für die Einfuhr lediglich eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung des Exportstaates erforderlich ist.

Importstaaten können die Herkunftsländer bei der Ausfuhr von Anhang-II-Exemplaren nur unterstützen, indem sie den legalen Export überprüfen. In einem Anhang III sind solche Arten aufgeführt, die von einer Vertragspartei in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind.

Nach Angaben des WWF werden jährlich bis zu 40.000 lebende Papageien, bis zu 1.000 Krokodile, Warane und mehrere tausend Riesenschlangen nach Deutschland, das zu den bedeutendsten Einfuhrländern wildlebender Tiere gehört, importiert.

Stärkere Importkontrollen sowie eine schärfere Rechtssprechung sind zur Durchführung des W. nötig. Ebenso wichtig ist die Änderung des Konsumverhaltens der Verbraucher, so daß die Nachfrage nach lebenden Wildtieren und Fellen geschützter Tiere gesenkt wird.

Lit.: BMU: Umweltbericht 1990

Autor: KATALYSE Institut

Waldfläche

Die W. der Erde beträgt etwa 3,9 Mrd ha. Durch unterschiedliche Eingriffe des Menschen nimmt sie ständig ab

Allein durch Raubbau am tropischen Regenwald, aber auch durch emissionsbedingtes Waldsterben und Ausdehnung von Siedlungsflächen, nimmt die W. jährlich ca. 13,5 Mio ha ab. Die Folgen sind u.a. Klimaveränderungen, Überschwemmungen, Ausbreitung der Wüsten, Verlust von fruchtbarem Humus und im Gebirge häufigerer Abgang von Lawinen und Steinschlägen (Waldfunktionen, Alpen ).
Die W. Deutschlands beträgt 10,4 Mio ha und bedeckt 30% des Landes. In Europa ist etwa eine Fläche von 1,1 Mrd ha mit Wald bedeckt, das sind etwa 39% der Gesamtfläche (s. Tab).

Autor: KATALYSE Institut

Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der UVP im Raumordnungsverfahren bei Verkehrswegen in den neuen Bundesländern herausgenommen

In den neunziger Jahren wurden eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung der Planungen für die Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin ,"kurz": Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz -VerkPBG vom 16.12.91 ( BGBl I, 2174) betreffend:
Bundeseisenbahnen, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen, Verkehrsflughäfen - Straßenbahnen in den neuen Bundesländern erlassen.

Ebenso ein Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (PlanungsvereinfachungsG) vom 17.12.1993 (BGBl I, 2123): keine UVP erforderlich und Straffung des Anhörungsverfahrens innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen durch den Vorhabensträger hat die Anhörungsbehörde Stellungnahmen einzuholen
und Planauslegung in den Gemeinden zu veranlassen
vom Vorhaben berührte Behörden haben sich binnen 3 Monaten zu äußern nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde binnen 3 Monate die Erörterung abzuschließen und ihre Stellungnahme binnen eines Monats abzugeben bei Änderungen von Bundesfernstraßen Möglichkeit des Absehens von
der förmlichen Erörterung nach § 73 VI VwVfG (zugl. Einbeziehung der Öffentlichkeit n. § 9 I 2 UVPGG; jedoch ist Einwendern dann Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Autor: KATALYSE Institut

Urwald

U. sind definitionsgemäß bislang vom Menschen unberührte oder nicht veränderte, wildwachsende Waldgebiete.

Sie zeichnen sich durch eine stabile Struktur, einen ausgeglichenen Nährstoffkreislauf und optimal angepaßte Pflanzenmischung aus. Gleichaltrige, verjüngte Reinbestände können sich nach Waldbränden u.a. Naturkatastrophen bilden. Die größten zusammenhängenden U.-Flächen finden sich heute in tropischen und subtropischen Gebieten, werden derzeit aber durch intensiven Raubbau ausgeholzt und in Ödland verwandelt (Regenwald).

Aber auch außerhalb der Tropen wird U. vernichtet. In Ländern wie Kanada und Finnland werden riesige natürliche U. für die kommerzielle Holznutzung gefällt, ohne daß eine nachhaltige Forstwirtschaft betrieben wird.

Mehr als 25% der Primärproduktion an Pflanzenmasse wird allein von (sub)tropischen Regenwäldern und regengrünen Monsunwäldern geliefert, außeredem ein wesentlicher Anteil an Sauerstoff.

In Deutschland gibt es so gut wie keine echten U. mehr. Nach dem Bundeswaldgesetz von 1975 sollen aber landschaftstypische Naturwälder zur Sicherung von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen erhalten oder wiederhergestellt werden (Bayerischer Wald).

Eine forstwirtschaftliche Nutzung dieser Wälder ist nicht, eine Begehung nur über schmale, vorgeschriebene Wege erlaubt. Bei Gefährdung benachbarter Wirtschaftswälder durch Schädlinge u.ä. sind aber Forstschutzmaßnahmen (Anwendung von Pestiziden, Holzeinschlag u.ä.) erlaubt.

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasserschutzgebiet

Nach der DIN 2000 soll Trinkwasser als Naturprodukt so naturbelassen wie möglich sein.

Das Wasserschutzgebiet wird durch Verordnung festgesetzt. Vom DVGW und Länderarbeitsgemeinschsft sind gemeinsam Schutzgebietsrichtlinien erstellt worden.

siehe auch Stichwort Wasserschutzgebiet

Autor: KATALYSE Institut

Wintersmog

Im Gegensatz zum Sommersmog, bei dem Photooxidantien gesundheitsschädlich wirken, wird beim Wintersmog die schädliche Wirkung durch Verbrennungsprodukte (Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Staub) verursacht.

Meteorologische Voraussetzung für den Wintersmog ist eine austauscharme Wetterlage ( Inversionswetterlage ). Hierbei liegt eine Schicht wärmerer Luftüber bodennaher (<700 m) Kaltluft, wobei die Luftbewegung in Bodennähe gering ist (<3 m/s). Der horizontale und vertikale Austausch der Luftmassen ist behindert (vgl. Graphik bei Inversionswetterlage). Die Schadstoffe, die sonst über hoheSchornsteine verteilt werden und weiter entfernt gelegene Gebiete belasten, werden nun an Ort und Stelle niedergedrückt. Zusätzlich zu den Autoabgasen (Schadstoffe aus Kfz) und Emissionen der Haushalte (Heizung), Industrie und Kraftwerke könnenSchadstoffe aus benachbarten Regionen den Smog verstärken (fremdimportierterSmog).

Die Konzentrationen z.B. von Schwefeloxiden, Schwebstaub und Kohlenmonoxid können schnell ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreichen und zu Beeinträchtigungen der Atmung, zur Reizung der Schleimhäute, zu Kreislaufstörungen und nicht selten auch zum Tod führen. Gefährdet sind insb. Kleinkinder (Pseudo-Krupp), alte und kranke Menschen. An den Folgen der Londoner Smogkatastrophe (1952) sind innerhalb von 2 Wochen 4.000 Menschen gestorben; 1962 starben infolge einer Smogkatastrophe im Ruhrgebiet mehr als 150 Menschen.

Auch heute sterben noch Menschen an den Folgen des Wintersmog. Seitdem aber in den Haushalten die besonders umweltschädigende Ofenheizung auf Kohle bzw.Erdölbasis von Erdgas und Fernwärme verdrängt wurde und auch für Kraftwerkeund Industrie die Emissionen gesenkt wurden (Großfeuerungsanlagenverordnung), kommt es heute nicht mehr zu solchen Extremsituationen. Hierzu dient auch dieSmog-Verordnung, die die Wintersmog-relevanten Emissionen z.B. durch Fahrverbote begrenzen kann.

Immer größere Anteile am Zustandekommen von Wintersmog hat der Automobilverkehr (Verkehr, Schadstoffe aus Kfz).

Siehe auch: Sommersmog, Verbrennungsprodukte, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Staub

Autor: KATALYSE Institut

Wetter

Wetter bezeichnet die verschiedenen Phänomene (z.B. Sonnenschein, Regen, Gewitter) in der Troposphäre, an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit.

Das Wetter wird durch die atmosphärische Zirkulation bestimmt, die selbst sowohl von der Energieeinstrahlung der Sonne als auch der Abstrahlung in den Weltraum angetrieben wird.

 

Autor: KATALYSE Institut

Treibhauseffekt

Die während des Tages auf die Erde treffende kurzwellige Sonnenstrahlung wird von der Erdoberfläche und teilweise von der Atmosphäre absorbiert und in Wärmeenergie umgewandelt. Diese Energie wird kontinuierlich, vor allem in Form langwelliger Infrarotstrahlung, wieder an die Atmosphäre und in den Weltraum abgegeben.

Klimarelevante Spurengase wie Kohlendioxid (CO₂) oder Methan (CH₄) absorbieren einen Teil dieser Infrarotstrahlung und emittieren sie in alle Richtungen, auch zurück zur Erdoberfläche. Dadurch wird der Wärmeverlust der Erde verringert und die bodennahe Luftschicht erwärmt. Dieses Phänomen wird als natürlicher Treibhauseffekt bezeichnet.

Der natürliche T. stellt eine gigantische, lebensnotwendige "Klimaanlage" dar. Ohne den natürlichen T. läge die bodennahe Durchschnittstemperatur auf der Erde nicht bei +15 Grad °C, sondern bei -18 Grad °C. Seit Beginn der Industrialisierung sind die Konzentrationen der T.-Gase in der Atmosphäre durch menschliche Tätigkeiten angestiegen und zusätzliche T.-Gase, v.a. FCKW, hinzugekommen. Durch diesen zusätzlichen T. wird der natürliche T. verstärkt und die Stabilität des Weltklimas gefährdet.

Ursachen: Schaut man sich die Emittentengruppen an, so steht der Energieverbrauch mit 50 Prozent an der Spitze (Kohlendioxid, Methan, Ozon), gefolgt von der Chemie mit 20 Prozent (FCKW, Treibgase), der Landwirtschaft mit 15 Prozent (Methan, Distickoxid) und der Regenwald-Zerstörung mit 15 Prozent (Kohlendioxid, Distickoxid). Besonders hoch liegt der Anteil der Industrienationen an den T.-Gasemissionen (Kohlendioxid-Problem). Der weltweite Treibhausgasausstoß lag 2023 bei 40,9 und 2022 bei 36,6 Milliarden Tonnen CO2.

Folgen: Auch wenn die Szenarien der Klimaforscher noch mit vielen Unsicherheiten behaftet sind, so zeichnen sich doch einige Tendenzen ab.

Bis zum Jahr 2100 wird eine Erhöhung der bodennahen Weltmitteltemperatur von 2-5 Grad °C erwartet; regional und jahreszeitlich kann diese Erwärmung, zu den Polen hin zunehmend, um ein Mehrfaches größer sein. Innerhalb der letzten 100 Jahre nahm die Temperatur bereits um 0,3-0,6 Grad °C zu, wobei die Zunahme in den nördlichen Breiten z.T. über 5 Grad °C betrug.

Sehr wahrscheinlich wird durch die Wärmeausdehnung des Wassers und das Abschmelzen des Inlandeises der Meeresspiegel steigen und zwar bis 2100 um etwa 0,2-1,4 Meter. In den letzten 100 Jahren stieg der Meeresspiegel bereits um etwa 12 cm.

Wissenschaftler gehen davon aus, dass aufgrund der beginnenden Klima-Veränderungen Häufigkeit und Intensität extremer klimatischer Ereignisse wie Orkane, Sturmfluten, sintflutartige Niederschläge und Dürrekatastrophen zunehmen werden.

Die beschriebenen Klimaveränderungen können für die Menschheit verheerende Folgen haben, die alle anderen Umwelteingriffe überschatten. Der Meeresspiegelanstieg wird großflächige Landverluste in Küstenregionen, v.a. in der Dritten Welt, zur Folge haben (Deichbau). Die zunehmende Erwärmung begünstigt die Ausbreitung der Wüsten, extreme Wetterereignisse werden ganze Regionen verwüsten. 

Insgesamt werden Millionen von Menschen insbesondere in den Entwicklungsländern ihrer Lebensgrundlagen beraubt und zu Umweltflüchtlingen. Während die meisten Länder beim T. auf der Verliererseite stehen, gibt es möglicherweise auch Gewinner. Länder wie Sibirien oder Kanada rechnen sich durch das Auftauen von Dauerfrostgebieten Vorteile aus, wie z.B. die Ausdehnung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, und zeigen daher wenig Interesse, für die Bekämpfung des T. Geld zu investieren.

Neben den schon spürbaren Temperaturerhöhungen mehren sich die Zeichen, dass wir bereits mitten in der Klimaveränderung stehen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Naturkatastrophen infolge von Wetterinstabilitäten stark angestiegen. 1991 starben knapp 160.000 Menschen an den Folgen von Naturkatastrophen, 22,5 Millionen wurden obdachlos. Die angerichteten Sachschäden lagen bei fast 11 Mrd. US-Dollar. Die Werte liegen weit über dem langfristigen Durchschnitt.

Andere Anzeichen stellen Veränderungen in Flora und Fauna dar. Eine Reihe von Pflanzen und Tieren beginnen, sich in den wärmer werdenden nördlichen Regionen anzusiedeln, viele andere können sich den neuen Bedingungen nicht schnell genug anpassen; das T.-bedingte Artensterben hat bereits begonnen.

Von großer Bedeutung ist das Zusammenspiel von T. und Ozonabbau. Die Erwärmung der bodennahen Atmosphäre durch den T. ist verbunden mit einem Temperaturrückgang in der Stratosphäre, der den Ozonabbau begünstigt. Der Rückgang der stratosphärischen Ozonschicht führt zu einem Anstieg der UV-Strahlung, die insb. das Meeres-Plankton bedroht. Absterbendes Plankton wiederum setzt zusätzliches Kohlendioxid frei, das den T. weiter verstärkt.

Gegenmaßnahmen: Vordringlich ist die drastische Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen (Kohlendioxid-Problem) und der FCKW-Emissionen (Treibgase, Spraydosen, Kühlschrank). Klimaforscher schätzen z.B., dass die Kohlendioxid-Emissionen bis 2020 um 70 Prozent reduziert werden müssen, um den Temperaturanstieg auf 1-2 Grad °C zu begrenzen!

Gerade die Industriestaaten als Hauptverursacher des T. stellen sich dieser globalen Herausforderung bislang nicht.

Autor: KATALYSE Institut

Treibgase

T. dienen zur Förderung und Zerstäubung von Stoffen und Zubereitungen aus Spraydosen. Dafür wurden noch bis vor wenigen Jahren bestimmte FCKW (insb. FCKW 11 und 12) eingesetzt.

Wegen der Gefahr des Ozonabbaus und der Verstärkung des Treibhauseffektessind diese T. weitgehend substituiert worden. Lag der FCKW-Einsatz 1990 noch bei 1.585 t entsprechend 2,5% allerSpraydosen, so dürfen nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung seit dem 1.1.1992 keine Druckgaspackungen mehr mit den von der Verordnung erfaßten T. in Umlauf gebracht werden. Befristete Ausnahmen gelten nur für bestimmte medizinische und technische Anwendungsformen.
Die Verordnung spricht entgegen ihrem Namen kein generelles Verbot von FCKWaus, sondern nur für einige als besonders schädlich betrachtete Vertreter dieser Verbindungsklasse. So sind durchaus teilhalogenierte FCKW wie FCKW 142b oderFCKW 152a als alternative T. in Betracht.
Als Ersatzstoffe für die problematischeren FCKW werden heute v.a. Propan, Butanund 
Dimethylether (DME) verwandt. Die Lebensdauer dieser T. in der Atmosphäreliegt mit 1-2 Wochen sehr niedrig, verglichen mit der des Methans von 10 Jahren. 
Ihr Abbau führt wie bei allen Kohlenwasserstoffen in Gegenwart der Stickoxide zur Erhöhung des bodennah unerwünschten Ozons. Ein weiterer Nachteil ist die Brennbarkeit dieser T..
Günstiger sind die selten benutzten T. Stickstoff, Luft und Kohlendioxid zu beurteilen. Wesentlich umweltverträglicher als die Einwegverpackung Spraydose ist aber in jedem Fall das wiederbefüllbare und treibgasfreie Pumpspray.

Autor: KATALYSE Institut