Organisationseinheit in Kommunal- und Kreisverwaltungen, die seit Mitte der 70er Jahre zunehmend geschaffen wurde, um durch Bündelung von Kompetenzen eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erreichen.
Die Zuständigkeit der U. ist nicht einheitlich geregelt. Häufig werden nur die Aufgaben der unteren Ordnungsbehörden in den Bereichen Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Abfallentsorgung und Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen wahrgenommen, während die Bereiche Energieversorgung, Grünflächen,
Abfall- und Abwasserentsorgung z.T. aus historischen Gründen, von anderen Organisationseinheiten verantwortet werden.
Diese Dezentralisierung, die in jüngster Zeit noch durch die Gründung von kommunalen Eigenbetrieben (z.B. Abfallverwertungsgesellschaften) verstärkt wurde, erleichtert insb. bei Großstadtverwaltungen nicht unbedingt ein koordiniertes Vorgehen in Umweltfragen. Als generelles Problem ist anzusehen, daß U. in der Regel keine Planungskompetenz besitzen und so nur sehr unzureichend die immer wichtiger werdenden Aufgaben der Umweltplanung und Umweltvorsorge wahrnehmen können. Ob die anstehende Institutionalisierung der (kommunalen) Umweltverträglichkeitsprüfung in der Lage sein wird, die bestehenden Vorsorgeerfordernisse zu realisieren, wird sich erst noch zeigen müssen.
Zuständigkeiten im Umweltschutz
Autor: KATALYSE Institut