Wasserschutzgebiet

Das W. ist ein spezielles gesetzliches Instrument, Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen.

Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Das W. wird von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Betreibers der Wasserversorgung festgesetzt.

Der unmittelbare Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen muss frei von wassergefährdenden Stoffen sein. Die zuständige Wasserbehörde kann für ein genau bezeichnetes Gebiet ein Wasserschutzgebiet festlegen. In diesem Wasserschutzgebiet können Handlungen (z.B. Transporte von Gefahrgut) verboten werden, die das Gewässer gefährden.
Für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind grundsätzlich Wasserschutzgebiete einzurichten.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Natur- & Artenschutz, T - Z, W, Wasser.