Wattenmeer

Amphibisches Ökosystem zwischen Hoch- und Niedrigwasserlinie, das vom natürlichen Ungleichgewicht durch Wechsel der Überflutung lebt.

Die im W. lebende Tier- und Pflanzenwelt ist an den ständigen Wechsel von Flut und Ebbe angepaßt und nutzt das reichliche Nahrungspotential. Mit jeder Flut wird Plankton aus der Nordsee in das W. eingebracht, ebenso führen Flüsse Nährstoffe heran. Zusammen mit günstigen Lichtverhältnissen bei Niedrigwasser bewirkt der hohe Nährstoffeintrag reichliches Algenwachstum.

Algen dienen Muscheln, Schnecken und Würmern als Nahrung, von denen sich wiederum Fische, Krebse und Vögel ernähren. Die hohe Produktivität des W. an tierischer Biomasse wurde von jeher durch die Fischerei genutzt. Die Gefahr für das Ökosystem W. geht heute von zusätzlicher Nutzung durch den Menschen aus: Transportweg, Tourismus, Eindeichung, militärische Übungsgebiete, Abfallbeseitigung etc. Besonders die Einleitung von Abwässern mit düngenden und giftigen Substanzen (Schwermetalle, Halogenkohlenwasserstoffe, Ölprodukte, Dünnsäure, düngende Stoffe wie Phosphat und Nitrat usw.) verändert das ökologische Gefüge.

Ein erhöhter Nährstoffgehalt führt zu einer Massenentwicklung von bestimmten Planktonarten. Beim Absterben steigen diese zunächst nach oben und färben das Wasser. Später absinkendes totes Plankton verursacht in Jahren mit geschichtetem Nordseewasser Sauerstoffmangel in der Tiefe. Mehr Plankton führt auch zu mehr Muscheln, algenfressenden Bodentieren und Schnecken. Außerdem entstehen vermehrt blattförmige Grünalgen. Diese wachsen zu dicken Matten und ersticken das Leben unter sich im Wattboden.

Verschiedene Schadstoffeinträge können sich gegenseitig beeinflussen. Dadurch lassen sich Auswirkungen von Schadstoffen nur schwer erfassen. Z.B. können erhöhte Einträge von Düngemitteln die Giftwirkung bestimmter Stoffe kompensieren, so daß die Produktivität von Biomasse nichts über die Schädigung bestimmter Tier- oder Pflanzenarten aussagt.

Die 1986 erfolgte Gründung des Nationalparks W. sorgt für erste, noch völlig unzureichende Schutzvorkehrungen. Seit dem 18.2.1991 gilt für die Nordsee die Katogorie 5 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL). Diese Übereinkunft verbietet jegliches Überbordkippen von Schiffsabfall. Leider finden die Kategorien 1,2 und 4 keine Anwendung für die Nordsee. Demnach dürften keine ölhaltigen Gemische, Ladungsreste von Chemikalien und Schiffsabwässer mehr in die Nordsee eingeleitet werden.

  • Ökosystem

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Natur- & Artenschutz, T - Z, W.