Pflanzenkläranlagen

In P. wird Abwasser beim Durchfließen einer bewachsenen Feuchtzone biologisch gereinigt.

Zu den P. zählen z.B. Pflanzenbeete, die Wurzelraumentsorgung, bewachsene Bodenfilter etc. P. stellen zusammen mit Abwasserteichen eine Alternative zu konventionellen Kläranlagen (Abwasserreinigung) dar.

In NRW sind sie zur Abwasserreinigung zugelassen, falls nicht mehr als 50 Einwohner angeschlossen sind (< 8 m3/Tag). P. sind sowohl in Bau- als auch Betriebskosten billiger als konventionelle Kläranlagen, haben aber einen höheren Platzbedarf (2.000 bis 10.000 m2/1.000 Einwohner).

Ein großer Teil der Abbauleistung wird von den im Wurzelbereich der höheren Pflanzen lebenden Mikroorganismen geleistet. In der vegetationslosen Zeit und bei Frost kann die Abbauleistung von P. reduziert sein. Das äußere Erscheinungsbild der P. gleicht in den meisten Fällen einem mit Schilf bestandenen Feuchtgebiet.

Autor: KATALYSE Institut

Ozonierung

Verfahren der Entkeimung von Schwimmbecken- oder Trinkwasser durch Zugabe von Ozon

Sie wird auch in der Abwasserreinigung eingesetzt. Bei der O. kommt es durch die reaktive Wirkung von Ozon zu einer sehr schnellen Inaktivierung von Bakterien und Viren. Durch die O. kann der problematische Einsatz von Chlor bei der Wasserentkeimung reduziert werden.

Im Gegensatz zur Chlorung ist die desinfizierende Wirkung der O. nicht dauerhaft, da Ozon sehr instabil ist und schnell mit organischen Wasserinhaltsstoffen reagiert. Das kann dazu führen, daß bei langen Wasserleitungen ozonfreies Wasser am Zapfhahn ankommt, was zu sekundären Infektionen führen kann. Somit ist eine biologische Nachbehandlung erforderlich.

Trotz höherer Investitions- und Betriebskosten der Ozonerzeugeranlagen ist die O. als umweltfreundlichere Methode der Chlorierung vorzuziehen, da die Entkeimung des Wassers ohne Zusatz von Fremdstoffen geschieht.

Autor: KATALYSE Institut

Ostsee

Die O., eines der am stärksten verschmutzten Meere der Welt, wird von den Anrainerstaaten Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Deutschland und Dänemark fast vollständig umschlossen.

Mit nur einer schmalen Öffnung zur Nordsee hin ist die rd. 415.000 km2 große O. halb Binnensee, halb Meer, die schon von den geographischen Bedingungen her über ein empfindlicheres Ökosystem und geringere
Artenvielfalt verfügt als andere Meere. Auch die Selbstreinigungskraft ist erheblich geringer: Der Wasseraustausch in der O. dauert ca. 50-60 Jahre (Nordsee: 1-2 Jahre).

Nur gelegentlich drücken starke Stürme aus der Nordsee, die selbst ein Randmeer ist, größere Mengen frischen Salzwassers in die O., wo es sich in den tiefen Becken sammelt und von leichterem, von Regen und Flüssen angesüßtem O.-Wasser überschichtet wird. Der Sauerstoffaustausch zwischen Oberfläche und Tiefe wird durch die ausgeprägte Schichtung verhindert.

Der Zersetzungsprozeß von abgestorbenen Algen und Plankton sorgt schon auf natürliche Weise für eine Verknappung des Sauerstoffs in der Tiefe.
Menschliche Eingriffe verschärfen die natürlichen Probleme der O. erheblich: Durch Einleitung der Anrainerstaaten (u.a. Gülle, Jauche und Kunstdünger sowie ungeklärte bzw. unzureichend geklärte Abwässer) über die Flüsse und die Luft wird die O. zugleich vergiftet und überdüngt.

Der jährliche Nährstoffeintrag in die O. wird mit 50.000 bis 70.000 t Phosphor und 900.000 bis 1 Mio t Stickstoff (davon 528.000 t über die Flüsse) angegeben. Die Überdüngung führt zu vermehrtem Algenwachstum, das nicht nur andere Arten verdrängt, sondern nach dem Absterben auf den Meeresboden zu einem weiteren Absinken der Sauerstoffkonzentration führt.

In einem Bereich von ca. 100.000 km2 ist der Sauerstoffgehalt bereits auf Werte gesunken, die für Organismen tödlich sind. Allein Schwefelbakterien können in dieser Umgebung überleben und übernehmen die Zersetzung der organischen Stoffe, wobei sie Schwefelwasserstoff (H2S) produzieren.

Weiterer Belastung ist die O. durch Schadstoffeinträge ausgesetzt, u.a. durch Dioxine aus Müllverbrennungs- und Industrieanlagen, durch PCB und durch Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber (vorwiegend aus Polen und der ehemaligen Sowjetunion).

Große Schadstoffmengen fallen in der Papier- und Zellstoffindustrie an, die in den holzreichen O.-Anrainerstaaten (u.a. Schweden) besonders verbreitet ist: Rd. 200.000 t schwer abbaubare Chlorkohlenstoffverbindungen fließen jährlich in die O.. Auch hochgiftige Altlasten bedrohen sie.

Ca. 300.000 t giftige chemische Kampfstoffe aus deutschen Wehrmachtsbeständen sollen von den Siegermächten nach dem Zweiten Weltkrieg versenkt worden sein und drohen aus den rostenden Behältnissen auszutreten. Unbekannte Mengen radioaktiver Abfälle (Atommüll) sollen von der ehem. Sowjetunion versenkt worden sein, darunter mindestens 15 Reaktoren von Atom-U-Booten.

In einem nur durch einen Erdwall von der O. getrennten See in Estland sollen der schwedischen Strahlenschutzbehörde zufolge 1.000 t Uran, 500 t Thorium und 300 Mrd Becquerel Radium liegen, die aus dem Uranabbau für die Atomwaffenproduktion von 1948 bis 1989 stammen und bereits begonnen haben, die O. zu verseuchen.

O.-Schutzkonferenz: 1974 in Helsinki durch die "Konvention zum Schutz der maritimen Umwelt des O.-Gebietes" gegründet, verpflichtet die O.-Schutzkonferenz ihre Mitglieder, die Zuführung gefährlicher Stoffe in die O. einzuschränken bzw. zu verbieten. Eine Kommission der O.-Schutzkonferenz überwacht die Durchführung und Weiterentwicklung der Ziele der Konvention sowie die Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen.

Expertengruppen leisten praktische Arbeit vor Ort (z.B. Bekämpfung von Ölverschmutzung). Ergänzend zur Konvention wurde 1988 eine Helsinki-Deklaration verabschiedet, in der sich die Anrainerstaaten auf eine Empfehlung zur Halbierung des Schadstoffeintrags (Stand von 1987) in die O. bis 1995 einigten, die mit Maßnahmen wie Senkung des Bleigehalts im Benzin, Senkung des Nährstoffeintrags aus der Landwirtschaft sowie des Schadstoffeintrags aus Kläranlagen und der Zellstoffindustrie durchgesetzt werden sollen.

Ein 1990 beschlossener Aktionsplan soll diese Beschlüsse konkretisieren und zur Durchführung bringen, wozu eine koordinierende Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, damit mit den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der O. spätestens 1993 begonnen werden kann.

Autor: KATALYSE Institut

Ölpest

Man unterscheidet zwischen akuter Ö. (Tankerunfälle) und schleichender, chronischer Ö., die für Meeresorganismen und Seevögel besonders verheerende Folgen hat.

Der Eintrag von Erdöl und Mineralölprodukten in Nordsee und Nordatlantik beträgt ca. 4 Mio t pro Jahr. Nur 3,8% des jährlichen Öleintrags in die Weltmeere ist auf Unfälle von Tankern oder Bohrinseln zurückzuführen (Tankerunfälle).

Insgesamt entfallen 25% des Öleintrags auf Tanker, Seeschiffe und Bohrinseln (hauptsächlich im Normalbetrieb, wie z.B. durch Reinigung von Laderäumen), 71% auf Eintrag von Land (Raffinerien, Abwasser der Städte, Industrieabwasser), 2,5% auf Eintrag über Verbrennungs-Emissionen und 1,3% auf natürliche untermeerische Quellen.

Folgen sind langfristige Schäden an Tier- und Pflanzenwelt der Flußläufe, Meere und Küsten. Durch ihre Verbreitung und Unauffälligkeit ist die chronische Ö. im Vergleich zur akuten, meist lokal bleibenden Ölverschmutzung die größere Gefahr, v.a. auch für Seevögel.

In Nordsee und Nordatlantik fallen jährlich 150.000 bis 450.000 Seevögel der chronischen Verölung zum Opfer. Insgesamt wird seit 1979 ein Ansteigen der Seevögelverluste festgestellt mit einem bisherigen Höhepunkt in den Wintern 1982/83 und 1983/84.

Für die Fischerei ist die toxische Wirkung im Meerwasser emulgierter Öle auf Fischeier in Verbindung mit weiteren Schadstoffen (summative Toxizität) schon mittelfristig eine Existenzbedrohung.

Autor: KATALYSE Institut

Oligotroph

Nährstoff- und humusarm (Gegensatz: eutroph)

Oligotrophe Seen produzieren wenig organische Substanz, besitzen eine große Sichttiefe (bis 10 m) und haben häufig eine blau-grüne Wasserfarbe. Der Sauerstoff ist im See gleichmäßig verteilt. Oligotrophe Seen zeichnen sich durch einen großen Artenreichtum beim Plankton, unter den Algen und den bodenbewohnenden Tieren aus. Die meisten Arten sind aber durch relativ wenige Individuen vertreten.

Autor: KATALYSE Institut

Oberflächenwasser

Als Trinkwasser müssen O. (insb. stark schadstoffbelastete Flüsse) technisch aufwendig aufbereitet werden (Trinkwasseraufbereitung).

Trotzdem können verschiedene Stoffe nicht oder nicht völlig technisch beseitigt werden. Zur Verbesserung der Trinkwasserqualität aus O. ist deshalb weniger die technische Aufbereitung als vielmehr die Vermeidung des Eintrages durch geeignete Kläranlagen (Abwasserreinigung) bei den Stoffproduzenten oder eine Vermeidung des Einsatzes bestimmter Stoffe in Produktrezepturen geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

NTA

NTA ist ein Komplexbildner, der u.a. zur Wasserenthärtung eingesetzt wird.

NTA kann auch Schwermetalle komplexieren und diese in die Umwelt remobilisieren, nachdem sich diese Metalle im Sediment angereichert haben. NTA wird auch in der Galvanik und der Fotoindustrie eingesetzt. Besondere Bedeutung hat NTA als Phosphatersatzstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Nordsee

Die internationale Nordseeschutzpolitik hat bis heute keine entscheidenden Fortschritte für die Nordsee gebracht, da Nutzungsinteressen meist Vorrang vor wirksamen Umweltschutzkonzepten bekommen.

Von den vereinbarten Zielen der Internationalen Nordseeschutzkonferenz (INK) ist kaum etwas Wirksames umgesetzt worden. Die Aktionskonferenz Nordsee fordert daher u.a.:

  • Eine Raumordnungsplanung für die gesamte Nordsee durchzuführen, um einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzansprüchen zu erreichen.
  • Stickstoffhaltigen Dünger und Importfutter durch Abgaben drastisch zu verteuern, um ihren umweltschädlichen Einsatz zu verringern.
  • Ein europäisches Hafenkonzept für die Nordsee, so dass Probleme durch Flussvertiefungen, Hafenbau, Industrieansiedlungen, Verkehrsstruktur usw. international abgestimmt werden können.
  • Sofortige Ratifizierung aller internationalen Umweltschutzvereinbarungen für die Schifffahrt und ihre sofortige Inkraftsetzung für den Bereich der Nordsee.
  • Fischerei: Die Fischereipolitik muss sich an ökologischen Qualitätskriterien ausrichten (Prinzip der Nachhaltigkeit). Dazu gehört die Ausweisung von 25 Prozent der Nordseefläche als marine Schutzgebiete und das Verbot besonders schädlicher Fischereipraktiken. Fisch ist ein hochwertiges Nahrungsmittel und hat für viele Küstengemeinden eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, deshalb muss der Fischfang in der Nordsee eine sichere Zukunft haben. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Meeresökosysteme gesund sind. Dafür muss spätestens bis 2020 die Fischerei bestands-, umwelt- und naturschonend ausgeübt werden. Fischer, Natur- und Umweltschützer, Verbraucherschützer, Forscher und verantwortliche Politiker treffen in enger Kooperation Entscheidungen des nationalen und internationalen Fischereimanagements. Das Fischereimanagement soll sich am Vorsorgeansatz orientieren und zwar nicht nur für die Zielarten, sondern das gesamte Ökosystem soll berücksichtigt werden (Ökosystemansatz). Dies bedeutet, dass Arten und Lebensräume nicht durch die Fischerei bedroht werden und die Fischereiquoten und die Flottengröße an der Bestandserhaltung orientiert werden. Fisch soll zukünftig nur noch für den menschlichen Verzehr gefangen werden. Aquakulturen dürfen nur ohne Medikamente, Pestizide und mit artgerechter Bestandsdichte praktizieren. In der Aquakultur gehaltene Individuen dürfen nicht in die Umwelt entkommen, da sie häufig genetisch stark verändert, Hybriden oder aber Fremdarten sind. Züchtung und Einsatz genmanipulierter Arten (GVO) ist grundsätzlich abzulehnen. Die Fischmast darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Meeres durch den Fang von Futterfischen führen.
  • Gefährliche Stoffe: Bis zum Jahr 2020 soll der Eintrag aller gefährlichen Stoffe in die Nordsee komplett eingestellt werden. Gefährlich für die Nordsee sind insbesondere schwer abbaubare, bioakkumulierende Stoffe, weil sich ihre möglichen Effekte auf Meeresorganismen kaum vorhersagen lassen. Aber auch Stoffe, die in großen Mengen und weit verbreitet angewendet werden, können problematisch sein, selbst wenn sie nicht persistent und nur mäßig bioakkumulierend sind. Das gilt zum Beispiel für eine ganze Reihe hormonähnlich wirkender Industriechemikalien.
  • Offshore-Anlagen: Vogelflugkorridore konnten bislang - teils aus methodischen Gründen - nicht exakt bestimmt werden. Somit sind die Auswirkungen der Windanlagen auf die Vogelwelt nicht einschätzbar. Zug-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiete von Vogel- und anderen Tierarten sollen von Offshore-Tätigkeiten ausgespart werden. Bei dem Bau und der Planung von Windoffshore-Anlagen sollen, um andere Gebiete der Nordsee zu entlasten, Sekundärnutzungen, z.B. durch Green Aquaculture berücksichtigt werden. Aus Sicht der Schifffahrt dürften Anlagen im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen als zu unsicher angesehen werden.
  • Nährstoffe: Die Einträge von Nährstoffen sind in den vergangenen Jahren nicht ausreichend reduziert worden. So sanken die Einträge in Deutschland nur um etwa 25 Prozent statt der von der INK in London 1987 geforderten 50 Prozent. Der Versuch, das Ziel der Reduzierung allein über den Ausbau von Kläranlagen zu erreichen, ist fehlgeschlagen. Neben den punktuellen Einleitungen müssen die Nährstoffeinträge über diffuse Quellen verringert werden. Dies ist nicht durch den technischen Ausbau von Kläranlagen möglich, entscheidende Reduzierungen der Stickstoffeinträge müssen in der Landwirtschaft erreicht werden. Einträge von Stickoxiden aus dem Verkehr müssen ebenfalls verringert werden. Die Bedeutung von Aquakulturen für den Stickstoffeintrag in die Nordsee muss noch geklärt werden.
  • Schifffahrt: Der Bau umwelt- und sozialverträglicher Schiffe mit bestverfügbarer Technik muss begonnen werden. Rückstandsöle aus Schiffen sollen durch an Land übliche Treibstoffe ersetzt werden. Der Schiffsbetrieb und nicht nur spektakuläre Unfälle sind ein weit unterschätzter Umweltfaktor. Es ist an der Zeit, auf See Umwelt- und Sicherheitsstandards einzuführen, die an Land inzwischen selbstverständlich sind. Die Vision einer sauberen und sicheren Nordsee und eines nachhaltigen Schiffsverkehrs lässt sich nur erreichen, wenn eine Reihe von einzelnen "Bausteinen" umgesetzt wird:
    - Durchsetzung internationaler Mindest-Standards
    - Stärkung der IMO
    - Erhöhung der Schiffssicherheit
    - "Schiffe mit Zukunft" bauen
    - Verringerung der Wasser-Belastung
    - Verringerung der
    Abfall-Belastung
    - Verringerung der Luftbelastung
    - Sichere Verkehrswege
    - Verbesserung des Klimaschutz

Autor: KATALYSE Institut

Nitrifikation

Mikrobielles Transformationsvermögen

Autor: KATALYSE Institut

Natriumhypochlorit

Salz der Hypo- oder Unterchlorigen Säure N. (chemische Formel NaOCl) wird auch als Chlorbleichlauge bezeichnet und enthält meist 160 g wirksamesChlor je Liter.

Sie wird zur Chlorung von Trinkwasser, in Schwimmbädern und zur Desinfektioneingesetzt. Ihre einfache Zugabe macht es bis heute zum Mittel der Wahl, da mit einfachen Tropfapparaten oder Kippbechern gearbeitet werden kann. Von Nachteil ist die begrenzte Haltbarkeit und die höheren Kosten gegenüber Chlorgas. 

Die Umweltauswirkungen von Chlorbleichlauge sind erheblich, denn ein Teil des enthaltenen Chlors bildet schwer abbaubare organische Halogenverbindungen, die als AOX-Fracht das Abwasser belasten, ein weiterer Teil wird in Form flüchtiger chlororganischer Substanzen (z.B. Trichlormethan) in die Umgebungsluft abgegeben, wie beispielsweise Messungen in Hallenbädern immer wieder bestätigt haben.

Autor: KATALYSE Institut

Störfallverordnung

Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Als Reaktion auf die Katastrophe von Seveso erlassene Verordnung von 1980 zur Begrenzung der Schäden bei Eintritt von Störfällen, zuletzt geändert 1988, als Reaktion auf die Chemieunfälle am Rhein. Die Verordnung gilt für alle nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen, in denen Stoffe nach Anhang II vorhanden sind oder entstehen können.

Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde auf im besonderen Maße umweltschädigende Anlagen ausgedehnt (Anhang I), die erhebliche Nachteile oder Belästigungen für Wasser und Boden hervorrufen können, wie Lager von Schädlingsbekämpfungsmitteln, störfallanfällige Chemikalienlager und Lager wassergefährdender Stoffe. Anlagen mit v.a. letzterem Gefahrenpotential werden einem öffentlichen Genehmigungsverfahren unterworfen.
Die S. gilt nicht für Anlagen, bei denen eine Gemeingefahr offensichtlich ausgeschlossen ist.

Unter Gemeingefahr versteht man eine Gefahr für Leben oder hinsichtlich schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen, die nicht zum Bedienungspersonal des gestörten Anlagenteils gehören, oder für die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen, oder für Sachen von hohem Wert, die sich außerhalb der Anlage befinden, wenn durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt wird.

Durch dieses 3fache Raster werden nur schätzungsweise 1-5% der tatsächlichen Störungen auch als Störfälle meldepflichtig. Das ist von der Industrie durchaus beabsichtigt, denn jeder von den 12 bis Anfang 1989 gemeldeten Störfälle zog staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nach sich, was zu ungewünschter Publizität solcher Vorfälle führt. Immerhin ist der Betreiber verpflichtet, die schriftliche Mitteilung, die er der zuständigen Behörde zukommen lassen muß, auch dem Betriebsrat zu überlassen.

Aufgrund von Sicherheitspflichten hat der Betreiber Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern und sicherzustellen, daß Störfallauswirkungen begrenzt bleiben.
Dazu hat er einen Störfallbeauftragten zu benennen und Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen, die mit den öffentlichen Katastrophenschutzplänen in Einklang stehen sollen.

Der Betreiber hat die betroffenen Arbeitnehmer über die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne und über die für den Störfall darin enthaltenen Verhaltensregeln zu unterweisen (gilt nur für Anlagen nach Anhang I).
Die zuständige Behörde kann auf Antrag den Betreiber von den Pflichten zur Erstellung einer Sicherheitsanalyse befreien, wozu der Betreiber auch nur für Anlagen nach Anhang I verpflichtet ist, wenn eine Gemeingefahr nicht anzunehmen ist (10).

Autor: KATALYSE Institut

Störfall

S. ist im Immissionschutzrecht ein fest definierter Begriff. Ein S. gemäß der Störfallverordnung liegt dann vor, wenn der S. folgende Bedingungen erfüllt:

  • die Industrieanlage, in der der S. auftritt gehört zu den in der S.-Verordnung genannten Anlagen,
  • der S. bedeutet eine Abweichung vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage,
  • es kam zur Freisetzung, zum Brand oder zur Explosion von in der S.-Verordnung genannten Stoffen und
  • es bestand einen Gemeingefahr (Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder Sachen mit hohen Wert)

Mit dieser sehr engen Definition wird nur ein Bruchteil der insgesamt auftretenden S. erfaßt. In der Öffentlichkeit werden S. der chemischen Industrie als das größte Risiko wahrgenommen. Dies ist v.a. durch die großen S. der 70er und 80 er Jahre (Seveso, Bhopal, Chemieunfall in Basel, Böhringer...) zurückzuführen. Der Seveso-S. hat entscheidend zur heutigen Störfallverordnung und zur Durchführung von Sicherheitsanalysen in der chemischen Industrie geführt.

Autor: KATALYSE Institut

Stand von Wissenschaft und Technik

Im Gegensatz zum Stand der Technik bezeichnet der S. einen technischen Entwicklungsstand, bei dem Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen erprobt werden, jedoch eine Umsetzung im großtechnischen Betrieb noch aussteht.

Autor: KATALYSE Institut

Stand der Technik

S. ist ein juristischer Begriff im Umweltrecht, mit dem man einen rechtlichen Maßstab für die Begrenzung der Emissionen bezeichnet.

Man bezeichnet damit Maßnahmen, die in ihrem Anforderungsgehalt zwischen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik liegen. S. sind solche fortschrittlichen Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach ihrem Entwicklungsstand zur weitgehenden Begrenzung der Emissionen praktisch geeignet erscheinen. Der S. setzt eine technische Entwicklung voraus, nach der die Verfahren und Einrichtungen in Versuchs- und Pilotanlagen so weit erprobt sind, daß die Gewähr für einen einwandfreien Betrieb unter Produktionsbedingungen gegeben erscheint.

Der S. wird u.a. bei der Genehmigung von umweltbelastenden Anlagen für die Errichtung und für den Betrieb der Anlagen durchgesetzt. Maßgeblich sind dabei die in technischen Regelwerken, v.a. den sog. technischen Anleitungen, wie TA Luft (Großfeuerungsanlagenverordnung), TA Lärm, TA Abfall. Auch Abwasserreinigungs-Anlagen müssen nach dem S. gebaut werden.
Im Gegensatz zum S. beschreiben die Regeln der Technik einen Standard, der sich am Durchschnitt bestehender Anlagen orientiert. Dadurch wird der Fortschritt der Technik auf diesem Gebiet erheblich gebremst.

Das Prinzip der Genehmigung von Anlagen nach dem S. ist in Deutschland ein wichtiges Instrument der Vorsorgepolitik gegen schädliche Umweltbelastungen - indem nämlich durch eine konsequente Anwendung des S. das Vorsorgeprinzip praktikabel gemacht wird.

Autor: KATALYSE Institut

Smog-Verordnung

In den fünfziger und sechziger Jahren gab es v.a. in Deutschland und England extreme Smogsituationen, welche Anlaß gaben erste S. zu erlassen.

S. hatten zunächst den Charakter von Katatstrophenplänen, spätestens ab 1985 erhielten diese Verordnungen jedoch vorsorgenden Charakter, da sie auf die Reduzierung der hohen Konzentrationen von Luftbelastungen zielten.

Gleichzeitig wurde die Auslöseschwelle für Smogsituationen herabgesetzt, so dass beispielsweise 1985/86 und 1988/89 wesentlich häufiger der sogenannte Smogalarm ausgerufen wurde.

1987 wurde von den Landesregierungen ein bundesweiter Musterentwurf für die Kriterien der S. verabschiedet, der weitestgehend bis heute gültig ist.

Ein Smog-Frühwarnsystem wurde zwischen den zuständigen Länderbehörden und dem Umweltbundesamt (UBA) zur Frühwarnung im Falle ferntransportierten Smogs, so das ein Datenaustausch der Ergenisse der Länder- und Bundesmessnetze ermöglicht wurde. Hiermit wurde die Grundlage geschaffen Smogsituationen vorauszusagen und deren Entwicklung zu beobachten und Prognosen für die weitere Entwicklungen abzugeben.

Autor: KATALYSE Institut

Schwefeloxide

S. sind Gase, die insb. bei der Reaktion von in fossilen Brennstoffen wie Kohlen und Erdölen enthaltenen Schwefel mit dem Sauerstoff der Luft entstehen

Bei der Verbrennung werden überwiegend Schwefeldioxid (SO2) und geringe Mengen von Schwefeltrioxid (SO3) gebildet. Beide Gase werden mit dem Begriff "SOx" zusammengefaßt.
S. sind Hauptverursacher des sauren Regens (Waldsterben).

Autor: KATALYSE Institut

Röntgenverordnung

Am 1.3.1973 erlassene, zuletzt 1988 nach Euratom-Grundnorm novellierte Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen.

Die neue R. trifft in vergleichbaren Regelungsbereichen identische Festlegungen wie die ebenfalls novellierte Strahlenschutzverordnung, so z.B. auch die Einführung der sog. effektiven Dosis.

Die R. regelt u.a. die Betriebsvoraussetzungen und -vorschriften für Röntgenanlagen, die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen. Ähnlich wie in der Strahlenschutzverordnung sind in der R. maximal zugelassene Strahlendosen festgelegt. Beruflich Strahlenexponierte dürfen danach maximal die Dosis 50 mSv/Jahr erhalten (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten).

Für gebärfähige Frauen sowie Personen, die sich nur gelegentlich in den Kontrollbereichen aufhalten, werden 15 mSv/Jahr zugelassen. Darüber hinaus sind auch maximal zugelassene Organdosen festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

Prozeßkettenanalyse

Auf die Darstellung der Herstellungsschritte fokussierte Methode, um den technischen Aufwand bei der Synthese von Produkten transparent zu machen.

Autor: KATALYSE Institut

Produktlinienanalyse

Die P. (PLA) ist die umfassendste Methode zur Beurteilung von Produkten und umfaßt sämtliche Auswirkungen eines Produkts auf seinem Lebensweg von der Rohstoffbeschaffung über Herstellung, Verarbeitung, Transport, Verwendung bis zur Nachnutzung (Recycling) inkl. Entsorgung (Abfall).

Dabei wird die Betrachtungsmatrix über die Bereiche Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft aufgespannt. Der Nutzenaspekt und die Auswahl von Alternativen sind von besonderer Bedeutung. Die Einbeziehung von ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekten unterscheidet die P. von anderen Verfahren, wie z.B. der Ökobilanz, die sich auf die Auswirkungen auf die Umwelt beschränken.

In der Praxis stößt man v.a. auf zwei prinzipielle Probleme: die große Vielfalt der zu erhebenden Information, gekoppelt mit der Komplexität ihrer Bewertungen. Insb. die Festlegung des Bilanzraums und der betrachteten Zeit bedürfen eingehender Begründung, da sie von beträchtlicher Auswirkung auf das Ergebnis sind.

Während die Notwendigkeit zur Erstellung von P. allgemein anerkannt wird, ist die Diskussion über akzeptable Durchführungsmethoden und Deutungskriterien noch in den Anfängen.
Nutzwertanalyse

Lit.: R.Grießhammer: Produktlinienanalyse und Ökobilanzen, Öko-Institut Freiburg 1991

Autor: KATALYSE Institut

Planungserlaß

Um die Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben zu gewährleisten, können von der Länderregierung P. veröffentlicht werden.

Auf der Ebene der Länder (ARGEBAU) ist ein Mustererlaß entwickelt worden, der zur Lösung emissions- bzw. immissionsbedingter Nutzungskonflikte besonders in Gemengelagen beitragen soll und der versucht, durch das Aufzeigen möglicher planerischer Konfliktbewältigung sowohl den Belangen des Immissionsschutzes der Bevölkerung, als auch der Wirtschaft und dem Bestandsschutz Rechnung zu tragen.

Die P. sind im wesentlichen als Empfehlung und Hilfe für die Ausgestaltung des Abwägungsgebotes bei der Bauleitplanung zwischen privaten und öffentlichen Belangen anzusehen. Sie haben, ähnlich wie die Abstandserlasse, keine rechtliche Bindungswirkung, erleichtern aber die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Gewerbeaufsichtsämtern. Durch die P. ist eine Stärkung der Belange des Umweltschutzes in der räumlichen Planung zu verzeichnen.

Autor: KATALYSE Institut

Planfeststellung

Rechtsinstrument der Fachplanung, das auf höchster Konkretisierungsebene nach Abwägung aller relevanten Auswirkungen, Zusammenhänge und betroffenen Belange komplexe raumbeanspruchende und i.d.R. umweltbelastende Projekte verbindlich in ihrer räumlichen Umgebung verortet.

P. dient der Verwirklichung von öffentlichen Vorhaben wie z.B. Bundesfernstraßen, Bundesbahnanlagen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, Wasserbauprojekten, Abfallbehandlungsanlagen, Fernsprech- und Telegrafenanlagen, Fernleitungen u.a.m. Prüf- und Erörtungsgegenstände der P. sind in Fachgesetzen des Bundes und der Länder (P.-Vorbehalt) sowie subsidiär im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und den VwVfGen der Länder geregelt.

Dazu gehören Erläuterungen des Projektträgers (z.B. Gutachten), Behördenstellungnahmen, sowie die Verfahrensergebnisse der Bürger- und Betroffenenbeteiligung. Im abschließenden P.-Beschluß werden Auflagen und Bedingungen festgeschrieben. Einwenden kann, wessen Interessen durch das Vorhaben nachteilig berührt sind (weiter Betroffenenbegriff).

Der Umstand, daß lediglich inneradministrative Kompetenzabgrenzungen das Verhältnis zwischen der den Plan erstellenden Behörde (Träger des Vorhabens) und der entscheidenden Behörde (P.-Behörde) bestimmen, somit ein Gegenüber von privatem Antragsteller und Behörde i.d.R. nicht vorliegt, birgt strukturelle Probleme für die Bürgerbeteiligung. Nachteilig wirkt weiterhin, daß Umweltschutz als über die eng definierten fachlichen Planungsziele hinausreichender (bzw. eigentlich übergeordneter) Belang nach bisher herrschenden Meinung kein gleichberechtigtes Ziel der Fachplanung darstellt.

Nachteilig für Umweltbelange auch, daß die P. im Gegensatz zu anderen Formen der räumlichen Gesamtplanung (Raumordnung, Landesplanung, Baugesetzbuch) eine nachträgliche Dynamisierung nicht erlaubt. Die gesetzlich angeordnete Genehmigungswirkung (75 Abs.1 S.1 1.Halbs. VwVFG) sowie die Konzentrationswirkung (75 Abs.1 S.1, Halbs. VwVerfG) machen die P. zu einer verbindlichen, endgültigen Entscheidung, die nur noch vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann.

Autor: KATALYSE Institut

Ökosteuern

Steuern (und Abgaben) sind Entgelte der Privaten für die Leistungen der öffentlichen Hand.

Gleichzeitig dienen sie der Politik als Instrumente zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer oder umweltpolitischer Ziele. Von Ö. (und Ökoabgaben) erhoffen sich Umweltpolitiker heute eine spürbare politische Lenkungswirkung zugunsten einer weniger umweltbelastenden Lebens- und Wirtschaftsform. Dieses Instrumentarium soll die Umwelt schneller und direkter schützen als die eher langwierige Umweltbewußtseinsbildung mittels Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und zukünftige existentielle Bedrohungen der Erdbevölkerung.

Ö. sind im Gegensatz zu Abgaben indirekte Steuern (Verbrauchssteuern). Sie werden z.B. auf den Verbrauch von natürlichen Ressourcen (z.B. Erdöl) erhoben, indem sie auf den Verkaufspreis des umweltbelastenden Produkts (z.B. Benzin) aufgeschlagen werden. Höhere Preise sollen so den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die negativen Folgen der Ressourcennutzung (Schadstoffe aus Kfz) vermindern ("über die Brieftasche des Verbrauchers").

Dieses Vorgehen wird auch Internalisierung von externen Kosten genannt und ist dringend erforderlich, um schwerwiegende Fehlsteuerungen unseres Wirtschaftssystems langfristig zu vermeiden (Weltmodelle).

Gelder aus Ö.-Aufkommen fließen nicht zweckgebunden in das Gesamtbudget des Finanzministers. Eine u.a. von E.U. von Weizsäcker vorgeschlagene ökologische Steuerreform will - weit darüber hinausgehend - nicht mehr in erster Linie gewünschte Verhaltensweisen (Arbeit, Wertschöpfung) besteuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer). Besteuert werden soll hier nicht gewünschtes, umweltschädigendes Verhalten (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Landverbrauch, Müllaufkommen etc.) über höhere Preise für Energie, Wasser, Land, Müllbeseitigung (
Abfall).

Abgaben werden z.B. auf die Emission bestimmter Schadstoffe erhoben (Schadeinheiten im Abwasser z.B. nach dem bundesdeutschen Abwasserabgabengesetz). Die Abgabenlast reduziert sich bei umweltverträglichem Verhalten bis auf Null. In Deutschland müssen Finanzaufkommen aus Abgaben zweckgebunden, d.h. zur Verminderung der betreffenden Emissionen bzw. Immissionen ("gruppennützig") verwendet werden, fallen damit dem Budget des Umweltministers zu (die geplante CO2-Abgabe z.B. zur Förderung wärmedämmender Technologien zur Energieeinsparung).

Ö. und Ökoabgaben (Instrumentenmix) sollen über die in Richtlinien enthaltenen Emissions- bzw. Immissions-Richtwerte wesentliche neue Bausteine des 5. Umweltaktionsprogramms der EG-Kommission werden.

Autor: KATALYSE Institut

Ökobilanz

Ö. ist eine Methode zur Abschätzung der Auswirkungen eines Produktes und seines Herstellungsprozesses auf die Umwelt.

Die Methode der „ökologischen Bilanzierung“ ist 1974 aus der Ökologischen Buchhaltung und der 1978 vorgelegten Bilanzmethodik des EMPA in der Schweiz hervorgegangen und wurde bis heute weiterentwickelt.

Bei der Erstellung einer Ö. werden die Lebensstadien Rohstoffgewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Transport, Gebrauch, Nachnutzung und Entsorgung des zu untersuchenden Produktes bzw. Verfahrens auf ihre Umweltrelevanz untersucht. Eine Ö. umfaßt drei maßgebliche Teile: die Sachbilanz, die Wirkungsbilanz und die Bewertung.

Der Bilanzierungsbereich teilt sich in Bereiche wie Rohstoffeinsatz, Energieeinsatz, Emissionen in Luft, Boden u. Wasser, Abfallaufkommen sowie toxikologische und ökologische Bewertungen der verursachten Emissionen. Ziel der Ö. ist eine Abwägung der Vor- und Nachteile von Produkten und Verfahren. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Methoden und verschiedener Datenquellen und -qualitäten sind Ö. verschiedener Produkte oder Verfahren kaum direkt miteinander vergleichbar. Für die Erstellung produktbezogener Ö. wurde daher 1996 die DIN Norm 33926 festgelegt.

Da Ö. den Nutzen eines Produktes nicht untersuchen, sind die Ergebnisse einer Ö. nur ein Teilbild eines Systems, das umfassender in der Produktlinienanalyse untersucht wird.

Siehe auch unter:
Öko-Controlling

Lit.: Ökobilanzen für Produkte; Umweltbundesamt Berlin 1998

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Sponsoring

Im Rahmen eines gezielten Öko-Marketings kommt immer häufiger das Ö. zu Anwendung.

Hierbei werden von einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Person Maßnahmen des Umweltschutzes durchgeführt und entsprechend vermarktet; i.d.R. geschieht dies in Zusammenarbeit mit einer Umweltorganisation. Dies geht teilweise so weit, daß nur noch das Recht, den Namen einer Organisation oder ihr Emblem vermarkten zu dürfen, erworben wird. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Panda-Bär des WWF (World wide fund for nature).

Grundsätzlich ist gegen eine derartige Praxis nichts einzuwenden. Wenn ein solches Ö. allerdings nicht im Einklang mit der tatsächlichen Unternehmenspolitik oder deren Umweltmanagement steht, besteht die Gefahr, daß das Unternehmen an Glaubwürdigkeit verliert. Aber auch der Ruf des Namengebers kann darunter leiden. Aus diesem Grund sind seriöse Umweltorganisationen nicht in jedem Fall daran interessiert, ihren Namen für das Ö. herzugeben.

Autor: KATALYSE Institut