Röntgenverordnung

Am 1.3.1973 erlassene, zuletzt 1988 nach Euratom-Grundnorm novellierte Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen.

Die neue R. trifft in vergleichbaren Regelungsbereichen identische Festlegungen wie die ebenfalls novellierte Strahlenschutzverordnung, so z.B. auch die Einführung der sog. effektiven Dosis.

Die R. regelt u.a. die Betriebsvoraussetzungen und -vorschriften für Röntgenanlagen, die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen. Ähnlich wie in der Strahlenschutzverordnung sind in der R. maximal zugelassene Strahlendosen festgelegt. Beruflich Strahlenexponierte dürfen danach maximal die Dosis 50 mSv/Jahr erhalten (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten).

Für gebärfähige Frauen sowie Personen, die sich nur gelegentlich in den Kontrollbereichen aufhalten, werden 15 mSv/Jahr zugelassen. Darüber hinaus sind auch maximal zugelassene Organdosen festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in N - S, R, Umweltrecht.