Ökosteuern

Steuern (und Abgaben) sind Entgelte der Privaten für die Leistungen der öffentlichen Hand.

Gleichzeitig dienen sie der Politik als Instrumente zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer oder umweltpolitischer Ziele. Von Ö. (und Ökoabgaben) erhoffen sich Umweltpolitiker heute eine spürbare politische Lenkungswirkung zugunsten einer weniger umweltbelastenden Lebens- und Wirtschaftsform. Dieses Instrumentarium soll die Umwelt schneller und direkter schützen als die eher langwierige Umweltbewußtseinsbildung mittels Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen und zukünftige existentielle Bedrohungen der Erdbevölkerung.

Ö. sind im Gegensatz zu Abgaben indirekte Steuern (Verbrauchssteuern). Sie werden z.B. auf den Verbrauch von natürlichen Ressourcen (z.B. Erdöl) erhoben, indem sie auf den Verkaufspreis des umweltbelastenden Produkts (z.B. Benzin) aufgeschlagen werden. Höhere Preise sollen so den Verbrauch natürlicher Ressourcen und die negativen Folgen der Ressourcennutzung (Schadstoffe aus Kfz) vermindern ("über die Brieftasche des Verbrauchers").

Dieses Vorgehen wird auch Internalisierung von externen Kosten genannt und ist dringend erforderlich, um schwerwiegende Fehlsteuerungen unseres Wirtschaftssystems langfristig zu vermeiden (Weltmodelle).

Gelder aus Ö.-Aufkommen fließen nicht zweckgebunden in das Gesamtbudget des Finanzministers. Eine u.a. von E.U. von Weizsäcker vorgeschlagene ökologische Steuerreform will - weit darüber hinausgehend - nicht mehr in erster Linie gewünschte Verhaltensweisen (Arbeit, Wertschöpfung) besteuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer). Besteuert werden soll hier nicht gewünschtes, umweltschädigendes Verhalten (Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Landverbrauch, Müllaufkommen etc.) über höhere Preise für Energie, Wasser, Land, Müllbeseitigung (
Abfall).

Abgaben werden z.B. auf die Emission bestimmter Schadstoffe erhoben (Schadeinheiten im Abwasser z.B. nach dem bundesdeutschen Abwasserabgabengesetz). Die Abgabenlast reduziert sich bei umweltverträglichem Verhalten bis auf Null. In Deutschland müssen Finanzaufkommen aus Abgaben zweckgebunden, d.h. zur Verminderung der betreffenden Emissionen bzw. Immissionen ("gruppennützig") verwendet werden, fallen damit dem Budget des Umweltministers zu (die geplante CO2-Abgabe z.B. zur Förderung wärmedämmender Technologien zur Energieeinsparung).

Ö. und Ökoabgaben (Instrumentenmix) sollen über die in Richtlinien enthaltenen Emissions- bzw. Immissions-Richtwerte wesentliche neue Bausteine des 5. Umweltaktionsprogramms der EG-Kommission werden.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in N - S, O, Umweltrecht.