Umweltinformationssysteme

Umweltinformationssysteme dienen der Erfassung, Koordination, Beschreibung und Auswertung von umweltrelevanten Informationen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das Umweltbundesamt in Berlin mit dem Aufbau und Führung eines Umweltinformationssystems betraut. Umweltinformationssysteme stellen heute wichtige Hilfsmittel dar, um angesichts der ständig wachsenden Anforderungen im Umweltbereich ein schnelles und qualifiziertes Handeln sicherzustellen.

"Umweltorganisation"

Es dient der Umweltplanung, einer zentralen Umweltdokumentation, Messung der großräumigen Luftbelastung, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen, Bereitstellung zentraler Dienste und Hilfen für die Ressortforschung und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes sowie der Unterstützung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes. Im Umweltinformationsgesetz (UIG) wird der freie Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt geregelt. Sie dienen der Abbildung des Ist-Zustandes der Umwelt und können als Planungs- und Kontrollinstrumentarium dazu beitragen, Umweltveränderungen in ihrer Dynamik zu erfassen und Schadensprozesse rechtzeitig erkennbar zu machen.

Hiernach sind Umweltinformationen alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über

  • den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume,
  • Tätigkeiten, einschließlich solcher, von denen Belästigungen wie beispielsweise Lärm ausgehen, oder Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen oder beeinträchtigen können und
  • Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz.

Nach Maßgabe des UIG ist jeder berechtigt, in das Zulassungsregister für Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen sowie in das Standortregister der geprüften und registrierten Betriebsstandorte einzusehen.

Die Öko-Audit-VO/EMAS fordert von den (freiwilligen) Teilnehmern am System die Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit. Diese Informationen sind in regelmäßig erscheinenden Umwelterklärungen nach den Umweltprüfungen bzw. den Umweltbetriebsprüfungen zu erstellen. Ein Umweltinformationssystem ist ein System zur Aufnahme, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Umweltinformationen, das aus der Gesamtheit von Daten und Verarbeitungsanweisungen besteht. Kennzeichen ist, dass es die Zusammenführung von mehreren Datenbeständen unter einen gemeinsamen thematischen Bezug realisiert und einen problemorientierten Zugriff darauf ermöglicht.

Diese Informationen umfassen insbesondere

  • eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens an dem betreffenden Standort,
  • eine Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten,
  • eine Zusammenfassung der Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch und ggf. über Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte, soweit angemessen,
  • sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen,
  • eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltmanagementsystems des Unternehmens für den betreffenden Standort,
  • den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung,
  • den Namen des zugelassenen Umweltgutachters.

In der Umwelterklärung wird auf bedeutsame Veränderungen im Umweltschutzhingewiesen, die sich seit der vorangegangenen Erklärung ergeben haben. Die betrieblichen Umweltinformationssysteme sind meist auf EDV-Basis gemanagt und dienen der Erfassung, Bearbeitung und Ausgabe von Umweltdaten. Hierzu wird eine breite Palette von Software-Paketen angeboten.

Auf europäischer und internationaler Ebene werden zentrale Umweltinformationssysteme entwickelt. Die EG-Kommission hat im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Umweltagentur die Weiterentwicklung von Umweltinformationssystemen auf europäischer Ebene in den Vordergrund gestellt. Daneben bestehen Umweltinformationssysteme der Vereinten Nationen.

Inzwischen finden sich im Umweltinformationssystem auch übergreifende Aufgaben mit hohem Informationsbedarf, etwa bei der Landschaftsplanung, Beteiligungsverfahren oder der Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz.

Literatur: Fischer-Stabel (Hrsg.): Umweltinformationssysteme; Wichmann Verlag Heidelberg 2005

Autor: KATALYSE Institut

Umweltbundesamt

1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (
Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört.

Außerdem untersucht das U. Verunreinigungen der Luft, Lärm und dessen Folgen, Methoden zur Lärmminderung und neue Technologien, beurteilt Stoffe nach dem Chemikaliengesetz, sammelt und speichert Informationen (Umweltdatenbanken) und leistet Aufklärungsarbeit zu Umweltfragen in der Bevölkerung. Das U. ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit untergeordnet.

Autor: KATALYSE Institut

Umweltamt

Organisationseinheit in Kommunal- und Kreisverwaltungen, die seit Mitte der 70er Jahre zunehmend geschaffen wurde, um durch Bündelung von Kompetenzen eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erreichen.

Die Zuständigkeit der U. ist nicht einheitlich geregelt. Häufig werden nur die Aufgaben der unteren Ordnungsbehörden in den Bereichen Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Abfallentsorgung und Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen wahrgenommen, während die Bereiche Energieversorgung, Grünflächen,
Abfall- und Abwasserentsorgung z.T. aus historischen Gründen, von anderen Organisationseinheiten verantwortet werden.
Diese Dezentralisierung, die in jüngster Zeit noch durch die Gründung von kommunalen Eigenbetrieben (z.B. Abfallverwertungsgesellschaften) verstärkt wurde, erleichtert insb. bei Großstadtverwaltungen nicht unbedingt ein koordiniertes Vorgehen in Umweltfragen. Als generelles Problem ist anzusehen, daß U. in der Regel keine Planungskompetenz besitzen und so nur sehr unzureichend die immer wichtiger werdenden Aufgaben der Umweltplanung und Umweltvorsorge wahrnehmen können. Ob die anstehende Institutionalisierung der (kommunalen) Umweltverträglichkeitsprüfung in der Lage sein wird, die bestehenden Vorsorgeerfordernisse zu realisieren, wird sich erst noch zeigen müssen.
Zuständigkeiten im Umweltschutz

Autor: KATALYSE Institut

Survival International

Survival International ist eine weltweit aktive Nicht-Regierungsorganisation, die 1969 in London als Antwort auf den Genozid an indigenen Völkern im Amazonasgebiet gegründet wurde.

Mittlerweile hat Survival neben dem Hauptbüro in London, Büros in Amsterdam, Berlin, Madrid, Mailand, Paris und San Francisco. Survival pflegt Kontakte zu Hunderten indigenen Gemeinschaften und Organisationen.

Survival setzt sich für die Rechte indigener Völker weltweit ein, um unter anderem ihr Land zu schützen und ihr Überleben zu sichern, denn indigene Völker werden täglich ihrer Lebensgrundlage und ihrer Lebensweise beraubt durch Regierungen, Unternehmen, Holzfäller, Bergarbeiter, Siedler und Missionare.

Survival finanziert sich ausschließlich durch private Spenden und vereinzelt durch Stiftungen. Die Organisation nimmt keine Gelder von Regierungen, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu garantieren.

Survival ist Träger des Alternativen Nobelpreises (1989). Prominente Unterstützer sind u.a. Colin Firth, Quentin Blake, Kurt Jackson, Mark Rylance und Pippa Small.

Ziele

  • indigenen Völkern helfen, ihr Recht auf Überleben und Selbstbestimmung umzusetzen;
  • sicherzustellen, dass die Interessen indigener Völker angemessen bei Entscheidungen vertreten sind, die ihre Zukunft betreffen; 
  • das Recht indigener Völker an ihrem Land und dessen Ressourcen abzusichern und zu erreichen, dass ihre Rechte an ihrem angestammten Land anerkannt werden;

Arbeitsweise
Survival

  • stellt Bildungsmaterial für Schulen und die Öffentlichkeit bereit und leistet Aufklärungsarbeit über indigene Völker;
  • unterstützt Projekte von Organisationen indigener Völker, vor allem medizinische und Selbsthilfeprojekte;
  • untersucht Vergehen an den Rechten indigener Völker, deckt diese Rechtsverletzungen und deren Folgen auf und bringt die Fälle und Themen immer wieder in die Öffentlichkeit;
  • mobilisiert die internationale Gemeinschaft und Öffentlichkeit und ruft zu friedlichen Protesten, Kampagnen, Unterschriftenaktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf;
  • durchforstet die Medien nach unwahren Stereotypen, um dem Stigma der Rückständigkeit indigener Völker zu entgegnen;
  • leistet Lobbyarbeit gegenüber Regierungen und Unternehmen, präsentiert Fälle vor den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Foren;
  • spricht in Schulen, Universitäten und auf Konferenzen;

Kontakt und weitere Informationen:
Survival International
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
www.survivalinternational.de

Autor: KATALYSE Institut

Stiftung Ökologie & Landbau

Die Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL) wurde 1962 gegründet.
Ziel der Stiftungsaktivität ist, den ökologischen Landbau zu fördern und zu unterstützen. Die SÖL setzt sich mit den Auswirkungen der ökologischen Landwirtschaft auf Boden, Wasser und Klima auseinander und stellt den Biolandbau mit seinen regionalen Vermarktungsstrukturen als wichtiges alternatives Konzept für die derzeitige Agrarpolitik dar.

Sie fungiert dabei durch Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen als "Informationsdrehscheibe". Im Bundesprogramm Ökolandbau werden von der SÖL mehrere Projekte betreut.

Aktuelle Aktivitäten der SÖL:/liste}

  • Seminarbauernhof Gut Hohenberg
  • Publikationen zum ökologischen Landbau
  • Koordination des Erfahrungs- und Erkenntnissaustausches
  • Beratung (Rundbrief, Seminare)
  • Erfahrungsaustausch zwischen Studentengruppen
  • Forschung(Wissenschaftstagungen)
  • zwischen Institutionen
  • Forschung für die Praxis (Projekt Ökologische Bodenbewirtschaftung,Projekt Weierhof)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Projekttage, Öko-Markttage Bad Dürkheim)
  • Dokumentation (Bibliothek, Archiv)
  • Fördertätigkeit (Karl-Werner-Kieffer-Preis,Stiftungsprofessur Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur
    Die Stiftung gibt vier mal jährlich die Zeitschrift „Ökologie & Landbau“, sowie den „SÖL- Berater- Rundbrief“ (€ 14 pro Jahr) heraus.

    Kontakt:
    Stiftung Ökologie & Landbau
    Weinstraße Süd 51
    67098 Bad Dürkheim
    www.soel.de

 

Autor: KATALYSE Institut

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen

Durch Erlaß vom 28.12.1971 beim (damals für den Umweltschutz zuständigen) Bundesinnenminister eingerichtetes Gremium zur periodischen Begutachtung der Umweltsituation und deren Entwicklungstendenzen in Deutschland sowie zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit.

Der R. hat einerseits "Frühwarnfunktion" in wichtigen ökologischen Fragen,

andererseits ist es seine Aufgabe, den jeweiligen Status quo zu registrieren, zusammenfassend darzustellen und Lösungsmöglichkeiten für Konflikt- und Problemlagen, wie sie in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert werden, bewertend darzustellen.
Grundsätzlich ist der R. nur an seinen Auftrag gebunden, in seiner Tätigkeit unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Daraus folgt, daß er frei ist in der Wahl seiner Beschäftigungsfelder. Er kann jedoch zur Abgabe von Sondergutachten zu bestimmten Themen im Einzelfall aufgefordert werden.
Seine Mitglieder dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes, der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes sein, noch dürfen sie im Jahr vor ihrer Berufung eine solche Position innegehabt haben. Die Zahl der ständigen Mitglieder belief sich bisher auf etwa zwölf Personen, unter ihnen ein Jurist, ein Landschaftsökologe, ein Vertreter der Siedlungswasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Medizin, der Toxikologie, der Arbeitsmedizin, der Regionalwissenschaft, ein Ingenieur, ein Biogeograph, ein Vertreter der Verfahrenstechnik und ein Sachverständiger der Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft. Frauen gehören dem R. bislang nicht an.
Die Gesamt- und Einzelgutachten, Kurzfassungen sowie Sondergutachten werden veröffentlicht und sind im Buchhandel, beim Umweltbundesamt in Berlin oder beim Bundesministerium für Umwelt in Bonn erhältlich.

Autor: KATALYSE Institut

PAN

Siehe: Peroxiacetylnitrat.

Autor: KATALYSE Institut

Öko-Institut, Freiburg

Das Öko-Institut e.V.- Institut für angewandte Ökologie - wurde 1977 mit dem Ziel eine, von Regierung und Industrie unabhängige Umweltforschung zum Nutzen der Gesellschaft zu betreiben, gegründet. Den Ausschlag zu dieser Entscheidung gab die Auseinandersetzung um den Bau des AKW Wyhl in Baden- Württemberg. Derzeit arbeiten

ca. 95 Mitarbeiter- und innen im Institut, aus welchen für jedes Forschungsprojekt ein passendes interdisziplinäres Projektteam zusammengestellt wird. Das Anliegen des Institutes ist es, Umweltprobleme zu analysieren und zu beurteilen, auf Risiken aufmerksam zu machen und Strategien und Maßnahmen für Problemlösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Dabei folgt die Arbeit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und mit dem Grundsatz, dass Lösungsmodelle nur dann eine Chance haben, wenn sie ökologisch angemessen, gesellschaftlich gerechtfertigt und wirtschaftlich durchführbar sind. Darum verbindet die Forschung am Öko-Institut die Bereiche Grundlagenforschung, Konzeptionsentwicklung und Umsetzung in die Praxis.
Die Zahl der Mitglieder beträgt 4000. Das Öko-Institut arbeitet mit der Stiftung Zukunftserbe, der Forschungskooperation ökoforum, dem Verein Energie-Vision und dem Environmental Law Network International zusammen und verfügt außerdem über einen eigenen Verlag.
Die Forschungsschwerpunkte sind:
Risikoforschung: Arbeiten zu Analyse, Verständnis, Erfahrung und Kommunikation von Risiken in den Bereichen Klimaschutz, Gentechnik, Chemie und Kernenergie
Systemanalyse: Entwicklung und Evaluierung von Planungs- und Analyse-Instrumenten (z.B. Emissions- und Stoffstromanalysen), Szenarienentwicklung, Ermittlung volkswirtschaftlicher Effekte
Implementierung: Entwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Instrumenten der Umweltpolitik und des Umweltmanagements (Gesetze, Abgaben, Finanzierungsmodelle, Managementleitfäden, Beteiligung an Planungsprozessen usw.)
Konzeptentwicklung: Entwicklung von sektoralen Konzepten zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, insbesondere beim Klimaschutz, Verkehr und Müll; ökonomische und ökologische Auswirkungen
Umweltkommunikation: Wissenschaftliche Unterstützung von Mediationsverfahren, Leitung von "Runden Tischen" und Agendaprozessen, Ausrichtung von Kongressen und Workshops, Vortragstätigkeit, institutseigene Verlagstätigkeit
Ausschuss-, Gutachter- und Beratertätigkeit: UN-Arbeitsgruppen, Bundeskommissionen, Normungsausschüsse, Antragsbegutachtung, politische Beratung.

Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Auftragsforschung, v.a. für Ministerien, EU, Industrie und öffentliche Einrichtungen.

Kontakt:
Geschäftsstelle Freiburg
Postfach 6226
D-79038 Freiburg
Tel.: 0761-4 52 95-0
Fax: 0761-47 54 37
info@oeko.de
www.oeko.de

Autor: KATALYSE Institut

Natur-Aktien-Index

N. (NAI) ist ein Aktienindex von Unternehmen, die ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaften. Der N. soll gegenüber den anderen internationalen Aktienindizes die Chancen nachhaltiger Anlagen sichtbar machen.

Der N. setzt sich aus 25 Titeln zusammen. Hierzu gehören beispielsweise die deutschen Unternehmen SolarWorld AG, Wedeco AG Condomi AG, die bekannte Body Shop Kette aus Großbritannien und Steelcase aus den USA.

Die N-Kriterien
Das im N. vertretene Unternehmen kann auf vier Wegen zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen:

A. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme beitragen (z.B. Nutzung regenerativer Energien)

B. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung (z.B. Rückbaubarkeit, Verlängerung der Lebensdauer)

C. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs)

D. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Zahlung ?fairer? Preise, Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit)

Der N.-Ausschuss überprüft, ob die vertretenen Unternehmen die N.-Kriterien erfüllen. Der N.-Ausschuß besteht aus Fachleuten folgender Institutionen, die nachweislich über Kompetenzen ethisch-sozial-ökologisch orientierten Geldanlagen oder der entsprechenden Bewertung von Unternehmen, Produkten und Prozessen verfügen:

  • Germanwatch
  • KATALYSE Umweltinstitut
  • Natur & Kosmos
  • Südwind Institut
  • Wuppertal Institut

Der Ausschuss nutzt für seine Entscheidungen die Ergebnisse von Unternehmens-Ratings, die von einem qualifizierten Ratingunternehmen vorgenommen werden. Es existieren zahlreiche Ausschlußkritieren. So dürfen beispielsweise die im N. notierten Unternehmen keine Atomenergie erzeugen oder Atomtechnologie vermarkten, gleiches gilt für militärische Rüstungsgüter, noch an solchen Unternehmen in irgendeiner Weise beteiligt sein.

In Deutschland wird von der Securvita Finanzdienstleistungen in Hamburg ein Fond zum N. unter dem Titel "Green Effects" angeboten.

Autor: KATALYSE Institut

NAI

Siehe: Natur-Aktien-Index

Autor: KATALYSE Institut

Lobby-Arbeit von Umweltverbänden

Zur Durchsetzung von Umweltschutzinteressen können Umweltverbände Entscheidungsträger in Parlament und Verwaltung z.B. durch das Einbringen eigener Zielsetzungen bzw. durch das Bereitstellen von Informationen beeinflussen.

Umweltverbände werden i.d.R. zu Experten-Anhörungen während der Erstellung eines Gesetzes geladen. Die Praxis zeigt jedoch, daß aufgrund geringer finanzieller und personeller Ressourcen der Umweltorganisationen die tatsächlichen Einflußmöglichkeiten im Vergleich zur Interessenvertretung von Wirtschaft, Landwirtschaft u.a. relativ gering sind. Das Problem ist v.a., daß die formalen Anhörungen, zu denen die Umweltverbände geladen werden, sehr spät sind - die Entscheidungen sind meist schon gefallen. Echte L. müßte viel früher ansetzen, womit sich Umweltverbände gegenüber der stets präsenten Industrie schwertun.
Aufgrund der teilweisen Verlagerung von Rechtssetzungs-Befugnissen von der nationalen auf die europäische Ebene, erhöht sich der Aufwand der L. erheblich. Lobby-Arbeit muß sowohl gegenüber der EG-Kommission als auch dem EG-Ministerrat (und damit den nationalen Ministern) und dem Europäischen Parlament geleistet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Kidlex.de

KidLex.de ist das Online Schulprojekte zur Nachhaltigkeit als Unterrichtsthema an Schulen. Das Online-Projekt KidLex.de erschließt neue Wege des Lernens, denn gerade das Internet als multimediale Informationsquelle ermöglicht Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und diese mit dem aktuellen Unterricht zu verknüpfen.

Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Ausarbeitung von nachhaltigen Themenprojekten und Erstellung eines interaktiven Lexikons wird eine Auseinandersetzung mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung und Lokaler Agenda erreicht.

Das KidLex-Projekt stellt ein sinnvolles Konzept für Unterricht, Wahlfächer und Projekte v.a. im Ganztagsschulbetrieb dar. Es verbindet multimediale Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten. Die selbst gewählten Themen sollen sich bewusst am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Weitere Informationen, erste Ergebnisse und Teilnahmemöglichkeiten finden Sie auf der KidLex-Homepage.

KidLex lässt sich in Unterricht, Wahlfächern und Projekten gut einpassen. Mit der Bearbeitung eines Themas zur Nachhaltigkeit werden Unterrichtsinhalte mit journalistischen Arbeiten unter Einsatz verschiedener Medien neu erschlossen und mit Aktualität bereichert. Innovative Projekte und Wege zur attraktiveren und erfolgreicheren Gestaltung von Bildung in Schulen sind spätestens seit der PISA-Studie das Gebot der Stunde.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Die aktuelle UN-Dekade „Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung“ unterstreicht die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 21 und setzt auf neue Aktivitäten und Ziele im Bildungsbereich. Mit der Ausweitung von Ganztagsschulen stellt sich die Frage sinnvoller Konzepte für Unterricht, Wahlfächer, Projekte und Freizeit. Einen Ansatz bietet die synergistische Verbindung von multimedialen Computeranwendungen und Internet mit Unterrichtsinhalten, wie etwa der Umweltbildung: Als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip erhält Umweltbildung ein festes Anwendungsfeld, die Forderung nach Medienkompetenz wird inhaltlich fundiert und das Thema Nachhaltigkeit findet Eingang in die Schulen.

Die Ziele
„Nachhaltigkeit von Schülern für Schüler“ ist eine klare Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des Bildungssektors und erschließt neue Wege des Lernens. Durch die aktive Einbeziehung von SchülerInnen der Klassen 5-10 aller Schulformen in Konzeption und Erstellung eines interaktiven Lexikons und die Ausarbeitung von Schulprojekten zur Nachhaltigkeit wird nicht nur der Lerneffekt deutlich gesteigert, sondern auch die Sensibilisierung und Identifikation mit den Inhalten und Zielen Nachhaltiger Entwicklung. Die Aufgaben- und Schwerpunktstellung zur Bearbeitung von Themen oder Stichwortgruppen wird sich am Alltag der SchülerInnen und ihrem Schulumfeld orientieren. Im Mittelpunkt steht das alltagsspezifische und praktische Verständnis (Lernen durch Erfahrung). Der theoretische Hintergrund, die klare, einfache Definition ist die notwendige Basis.
Die Info-Plattform von KidLex.de wird innovative Schulprojekte und Best-Practice-Beispiele darstellen, Lösungsansätze aufzeigen und zum kreativen Umgang mit Zukunftsfähigkeit in Schule und Alltag von Jugendlichen anregen.

Der Mehrwert
Zahlreiche interessante Sachverhalte der Umweltbildung und der Nachhaltigkeit sind Bestandteil des Tagesgeschehens. Laufende Aktualität können aber weder Schulbücher noch engagierte LehrerInnen bieten. Gerade das Internet als multimediales Informations- und Arbeitsmittel ermöglicht, Darstellungen und Hintergründe aktuell zu recherchieren und direkt im Unterricht auszuwerten. Neue Formen effektiven und kooperativen Lernens und der Erwerb einer modernen Kulturtechnik werden möglich.

Die neuen Kompetenzen lauten:

  • Suchstrategien entwickeln,
  • Wissen zielgenau abrufen,
  • Ergebnisse gemeinsam bearbeiten und
  • verständlich weitergeben können.

Werden Aufgabenstellung und Recherchen in größere Zusammenhänge eingebettet, lernen SchülerInnen, dass Computer und Internet kein Selbstzweck sind, sondern nützliche Hilfsmittel für die praktische Arbeit darstellen.

 

Vier Projektvorschläge mit hohem Alltags- und Praxisbezug

1. Der "Rohstoff-Sack" – ein nachhaltiges Lernmodell für Wissen rund um nachwachsende Rohstoffe
Voll gepackt mit Rohstoffproben und Produkten, wie z.B. Hanfpapier, Tüten aus Kartoffelstärke, Kokosfasern, Biobaumwolle, Palmöl etc., mit Themen bezogenen Spielen, CD-Roms, Videos, Dia-Serien, Experimentier- und Bastelanleitungen bietet das neue Lernmodell besonders für Jugendliche sinnliche und praktische Zugänge zum Themenkomplex "Nachwachsende Rohstoffe der Erde". Die Inhalte sind didaktisch aufbereitet und für SchülerInnen ab der 7. Klasse konzipiert. Der Sack eignet sich besonders für den Einsatz in der Schule.

2. Schulworkshop „HAUSDETEKTIV“- Hausdetektive untersuchen Innenräume
Hausdetektive sind wachsam. Sie erleben spannende Umweltabenteuer und sind der Natur und naturwissenschaftlichen Phänomenen auf der Spur. So lassen sich die vielfältigen Aktivitäten dieser umweltpädagogischen Aktion beschreiben. Angesprochen werden aufgeweckte Kids zwischen 10 und 14 Jahren, also 5. bis 8. Schuljahr, die mehr über ihre Umwelt erfahren möchten.

3. NIX GEHT OHNE HANDY - Befragung und Auswertung zur Handynutzung von SchülerInnen
Handys haben unseren Alltag erobert. Sie sind oft nützliche Helfer, sie können Leben retten; aber sie können auch die Gesundheit gefährden. Handys können zur Sucht und damit zur Kostenfalle werden. Handys kann man leicht bedienen; aber der verantwortungsvolle Umgang will gelernt sein. Wir geben Anregungen, wie das Thema "Handy" in den Unterricht eingepasst werden kann. Das Thema entspringt der Lebens- und Erfahrungswelt Jugendlicher und wendet sich v.a. an 9. und 10. Klassen weiterführender Schulen. Am Beispiel des Handys lassen sich Aspekte wie Kaufverhalten, Marktentwicklungen und schließlich auch Konsumbewusstsein thematisieren.

4. Öko-Landbau ein spannendes Thema für die Schule - Auf jeden Fall!
Ökologischer Landbau ist über die ressourcenschonende Anbauweise hinaus in ein umfassendes Konzept von Ökologie, Ökonomie und Sozialen Ansprüchen eingebettet. Ökologischer Landbau und ökologische Lebensmittelverarbeitung basieren auf naturwissenschaftlichen Grundlagen, die zum Teil schon lange bekannt sind. In den Unterrichtsmaterialien geht es um die Grundlagen; gleichzeitig werden ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen in den Blick genommen. In den Unterrichtseinheiten von 5. bis 10. Klassen - ebenso wie in den Vorschlägen für Projekte und außerschulische Lernorte - bekommen die Schülerinnen und Schüler jede Menge Gelegenheit, selbst aktiv zu werden. Die Projektvorschläge stammen vom aid - Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und wurden im Rahmen des Bundesprogramm Ökologischer Landbau erstellt.

Autor: KATALYSE Institut

Institut für sozial- ökologische Forschung

Das Frankfurter Institut für sozial- ökologische Forschung (ISOE), welches 1989 gegründet wurde, verfolgt einen theoriegeleiteten und zugleich umsetzungsorientierten Forschungsansatz mit dem Ziel die Grenzen zwischen Wissenschaft, Natur und Gesellschaft, zwischen den Disziplinen zu überschreiten.
22 Mitarbeiter arbeiten derzeit in den folgenden fünf wissenschaftlichen Bereichen:

  • Wasser und nachhaltige Umweltplanung
  • Wissenschaft und Forschungspolitik
  • Alltagsökologie, Konsum und Stoffströme
  • Mobilität und Lebensstilanalysen
  • Ökologie, Demokratie und Entwicklung

Ausgangspunkt der Forschungsarbeit ist die Beobachtung, daß sich in der ökologischen Krise gesellschaftliche Handlungsmuster und natürliche Wirkungszusammenhänge wechselseitig durchdringen und eine krisenhafte Dynamik auslösen. Die miteinander verknüpften Problembereiche können daher nur mit einem Forschungsansatz angemessen bearbeitet werden, der natur- und sozialwissenschaftliche Disziplinen von Anfang an gleichberechtigt einbezieht. Deshalb arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen natur- und sozialwissenschaftlichen Bereichen in einer problem- und umsetzungsorientierten interdisziplinären Umweltforschung zusammen.
Der sozial-ökologische Forschungsansatz wird im Institut sowohl in Einzeluntersuchungen als auch in konzeptioneller, methodischer und theoretischer Grundlagenarbeit konkretisiert und weiterentwickelt
Das Institut finanziert sich weitgehend durch eingeworbene Forschungsaufträge. Auftraggeber sind u.a. das Umweltbundesamt, die Europäische Kommission und Bundes- und Länderministerien, Kommunen sowie Verbände. Im Rahmen von Verbundprojekten arbeitet das Institut in den letzten Jahren verstärkt mit der Wirtschaft zusammen. Darüber hinaus erhält das ISOE eine institutionelle Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt.
Das ISOE ist in ein vielfältiges Kooperationsnetzwerk eingebunden. Es reicht von regionalen Akteuren über nationale Institutionen bis hin zu internationalen Kooperationen mit Hochschulinstituten und Beratungseinrichtungen. Eine besondere Bedeutung hat dabei die Zusammenarbeit im Rahmen der Forschungskooperation ökoforum.

Kontakt:

Institut für sozial-ökologische
Forschung (ISOE) GmbH
Hamburger Allee 45
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 - 69 - 7076919-0
Fax +49 - 69 - 7076919-11
info@isoe.de
www.isoe.de

Autor: KATALYSE Institut

Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

In dem 1985 gegründeten Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) arbeiten Natur- und Sozialwissenschaftler an der anwendungsorientierten Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung. Die nachhaltige Entwicklung, besonders die Integration der Wirtschaftswissenschaften in die ökologische Fragestellung ist zentrales Anliegen des Berliner Institutes.
Das IÖW entwickelt Methoden und Instrumente, um politische Rahmenbedingungen und wirtschaftliches Handeln umweltverträglicher zu gestalten. Dies wird durch Gutachten, Stellungnahmen, Betreuung von Modellvorhaben, Tagungen, Workshops und auch grundlegender praxisorientierter Forschung erreicht.

Das IÖW umfasst folgende Forschungsfelder:

Ökologische Unternehmenspolitik (Unternehmen und Nachhaltigkeit, Umweltmanagementkonzepte, Umweltcontrolling / Umweltleistungsbewertung, Umweltkostenmanagement, Umweltkennzahlen, Ökobilanzen, Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation, Begleitforschung zu Evaluation und Monitoring )
Umweltpolitik und Umweltökonomie (Strukturwandel und Innovation, Umweltpolitik, Nachhaltigkeit und neue Steuerungsformen, ökologisch-ökonomische Bewertung, Arbeit und Umwelt, Zukunft der Arbeit, Globalisierung, EU-Integration und Umwelt sowie Theoriebildung)
Stadtentwicklung, Planung, Verkehr (Gesellschaftliche Modernisierung und wirtschaftlicher Wandel, Logistikstrategien, Wirtschaftsverkehr, Stadt- und Raumentwicklung, Planung und Politik, Personenverkehr)
Regionale Wirtschaftspolitik/Nachhaltige Regionalentwicklung (Nachhaltige Raum- und Regionalentwicklung, Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt und regionales Lernen, Governance (lokal und regional)/Regionalmanagement, Lokale und Regionale Agenda 21, Regionales Wirtschaften/Regionale Entwicklungskonzepte)
Ökologischer Konsum (Determinanten nachhaltigen Konsumverhaltens, nachhaltige Verbraucher- und Konsumpolitik, Umweltlernen von Verbrauchern, Ökologisierungsstrategien für den Einzelhandel)
Ökologische Produktpolitik (Integrierte Produktpolitik – IPP, Produkt-Ökobilanzen, Öko-effiziente Dienstleistungen, Öko- und Soziallabelling, Innovationprozesse von Technologien und Produkten)

Das IÖW gibt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung (VÖW) zweimonatlich das Magazin “Ökologisch Wirtschaften“, welches für Privatpersonen für € 40 und für Institutionen für € 80 pro Jahr zu abonnieren ist, heraus.

Kontakt:
IÖW-Geschäftsstelle Berlin
Potsdamer Straße 105
10785 Berlin
Tel.: +49-(0)30 - 884 59 4-16
Fax: +49-(0)30 - 882 54 39
e-mail: kommunikation@ioew.de
www.ioew.de

 

Autor: KATALYSE Institut

Altanlagensanierungsprogramm

Die Bundesregierung stellt im Rahmen eines Investitionsprogramms Fördermittel für die Nachrüstung bestehender Anlagen nach dem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen (Luft seit 1979, Abfall, Lärm und Abwasser seit 1985) bereit.

Gefördert werden vor allem Demonstrationsprojekte, mit denen gezeigt werden kann, in welcher Weise Altanlagen nachträglich einem fortschrittlichen Stand der Technik angepaßt werden können. Mit diesem Demonstrationsprogramm sollen notwendige Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Behörden in den Stand zu versetzen, durch nachträgliche Anordnungen bei alten Anlagen Verbesserungsmaßnahmen im nachhinein verlangen zu können.

Gleichzeitig wird für Betreiber ähnlicher Anlagen ein Maßstab gesetzt, aus eigener Verantwortung diesen fortschrittlichen Stand der Technik anzustreben. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern vom Umweltbundesamt durchgeführt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der Investition. Dies bedeutet, daß die Industrie mindestens 50% selbst tragen muß.

Siehe auch: Umweltpolitik

Autor: KATALYSE Institut

Agenda 21

Agenda 21 (lat.: Gerundivum, Nominativ Neutrum Plural von agere (tun, machen) = Die zu erledigenden Dinge. Der Begriff "Agenda" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Was zu tun ist". Im englischen Sprachgebrauch steht er auch für "Tagesordnung". Die Agenda 21 beschreibt die Tagesordnung für weltweites Handeln im 21. Jahrhundert.

Zentraler Begriff in der Agenda 21 ist das Sustainable Development, im Deutschen mit nachhaltiger, dauerhafter, zukunftsfähiger oder dauerhaft-umweltgerechter Entwicklung übersetzt. Konkret bedeutet dies, es stehen ethische Wertvorstellungen einer generationen-, umwelt-, sozial- und globalverträglichen Lebens- und Wirtschaftsweise hinter der Agenda 21.

Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) sind in der Agenda 21 nicht ausdrücklich aufgeführt. Die Nachhaltige Entwicklung soll sozial ausgeglichen, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch verträglich sein. Manchmal wird auch noch eine vierte Dimension genannt: die Verbesserung der internationalen Kooperation mit den Entwicklungsländer.

1992 verabschiedete die UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro die Agenda 21. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u.a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zum Welthandel und Umwelt, zur
Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer.
In den 40 Kapiteln der Agenda 21 werden u.a. die folgenden Themenkomplexe aufgegriffen:

  • Internationale Entwicklungszusammenarbeit
  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • Schutz der Erdatmosphäre
  • Bekämpfung der Entwaldung
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Erhaltung der biologischen Vielfalt
  • Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie
  • Schutz der Ozeane und Süßwasserressourcen
  • Umweltverträglicher Umgang mit Abfällen

Priorität wird in der Agenda 21 auf die Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen gelegt. Damit wendet sich die Agenda 21 nicht nur an Regierungen, sondern v.a. auch an Nichtregierungs-Organisationen (NGOs). In Kapitel 27 wird die Stärkung der nichtstaatlichen Organisationen und in Kapitel 28 die Grundlage für die in den Kommunen in Diskussion befindliche Lokale Agenda beschrieben.

Unter dem Motto Global denken - lokal handeln sind alle aufgefordert, sich aktiv an der umwelt- und sozialverträglichen Gestaltung unserer Lebensumwelt zu beteiligen. Agenda 21 ist also kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen zu.

Ziel der Lokalen Agenda 21 ist die Entwicklung des Gemeinsinns, um in gemeinsamer Anstrengung von Bürgern, Rat und Verwaltung die zukünftigen Probleme der Kommunen zu bewältigen. Ein konsensorientierter Dialog lebt von der gegenseitigen Anregung, der sinnvollen Ergänzung und der konstruktiven Mitarbeit der Beteiligten.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftlichen Organisationen, Vereine und Gruppen sind daher ausdrücklich zur Teilnahme aufgefordert. Die Lokale Agenda erfordert also den "Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft". Die Kommunen sind gehalten entsprechende Rahmenbedingungen, Strukturen und Unterstützung für diesen Prozess zu schaffen.

Hinter dem Ansatz des Kapitel 28 zur Lokalen Agenda 21 steht das Verursacherprinzip und die Erkenntnis, dass Umweltzerstörung trotz ihrer weltweiten Auswirkungen vorrangig dort stattfindet, wo Menschen ihren Lebens- und Wirtschaftsmittelpunkt haben. Der Ausgangspunkt für Umweltzerstörung ist der Raum, wo produziert und gebaut, geheizt und gekocht und am Verkehr teilgenommen wird. Hier also müssen Wege gefunden werden, das Leben umweltschonend zu gestalten.

Die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (CSD) ist zur Überwachung der Umsetzung sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt worden. Sie ist das zentrale politische Beschlussorgan im Rio-Folgeprozess, der nun Ende des Jahres 2002, zehn Jahre nach Rio, in Johannesburg (Südafrika) ein Resümee für die Zielerreichung seit der Beschlussfassung von Rio 1992 ziehen wird.

Autor: KATALYSE Institut

Generaldirektion Umwelt

Teil der EG-Kommission, die in 23 Generaldirektionen (vergleichbar mit nationalen Ministerien) unterteilt ist.

Die EG-Kommission hat nach EWG-Vertrag das alleinige Initiativrecht für Rechtsakte der EG. Darüber hinaus ist sie für die Anwendung der Vertragbestimmungen und der Rechtsakte der EG zuständig.
Die G. (Generaldirektion XI) ist für Angelegenheiten der Umwelt, der nuklearen Sicherheit und des Zivilschutzes zuständig. Die Aktivitäten (z.B. die Erstellung von Richtlinien, Verordnungen usw.) der einzelnen Generaldirektionen müssen mit den anderen Generaldirektionen abgestimmt werden. Eine besonders starke Stellung hat dabei die Generaldirektion III (Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft).
In der G. werden die umweltrelevanten Rechtsakte erstellt (z.B. Verordnung zum europäischen Umweltzeichen, eco-label) als auch die Kontrolle über die Anwendung des umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts kontrolliert.
Für Interessensverbände des Umweltschutzes stellt die G. eine wichtige Anlaufstelle dar.

Autor: KATALYSE Institut

FSC Grundprinzipien

Die FSC Grundprinzipien, die bei der Bewirtschaftung von Wälder eingehalten werden müssen, um die Anforderungen an die FSC-Zertifizierung zu erfüllen.

  • 1. Einhaltung der Gesetze und der FSC Prinzipien
    Die Waldwirtschaft soll alle relevanten Gesetze sowie internationale Verträge und Abkommen respektieren und die Prinzipien und Kriterien des FSC erfüllen.
  • 2. Besitzansprüche, Landnutzungsrechte und Verantwortlichkeiten
    Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich verankert sein.
  • 3. Rechte indigener Völker
    Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land, Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen.
  • 4. Beziehungen zur lokalen Bevölkerung und Arbeitnehmerrechte
    Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung langfristig sichern.
  • 5. Nutzen aus dem Walde
    Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so das sie langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten kann.
  • 6. Auswirkungen auf die Umwelt
    Die Waldbewirtschaftung soll die

    biologische Vielfalt und die damit verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes gewährleisten.

  • 7. Bewirtschaftungsplan
    Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden und zu aktualisieren und beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele und Verwirklichung.
  • 8. Kontrolle und Bewertung
    Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte und der Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
  • 9. Erhaltung von Wäldern mit hohem Schutzwert
    Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Bei Entscheidungen zu diesen Wäldern soll imme eine vorbeugende Herangehensweise erwogen werden.
  • 10. Plantagen
    Plantagen bieten soziale und ökonomische Vorteile und können dazu beitragen, den globalen Bedarf an Forstprodukten zu befriedigen. Ihre Bewirtschaftung soll Naturwäldern ergänzen und den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung und Erhaltung fördern.

Die Grundsätze, Kriterien und die Politik des FSC werden von den Mitgliedern der drei Kammern bestimmt: Wirtschaftskammer mit Waldbesitzern, Forst- und Holzindustrie, Umweltkammer mit Umweltorganisationen und Sozialkammer mit den Gewerkschaften und Vertretern der betroffenen Bevölkerungsgruppen. Der Vorteil des „Drei-Kammer-Modell“ liegt in der Ausgewogenheit der Entscheidungen, da alle Kammern das gleiche Stimmrecht besitzen.

In den Kriterien ist entsprechend der Kammern des Forest Stewardship Council u.a. folgendes festgelegt, dass

Umwelt

  • Kahlschläge grundsätzlich zu unterlassen sind
  • Biozide nicht eingesetzt werden dürfen
  • Totholz im Wald verbleibt

    Soziales

  • Personal möglichst ganzjährig beschäftigt wird,
  • Regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stattfinden,
  • Die Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Dienstleister gewährleistet wird Bewirtschaftung
  • eine Erzeugung hoher Holzqualitäten stattfindet
  • regelmäßig eine Forstinventur durchgeführt wird und
  • die Produktion marktgerechter, möglichst starker Dimensionen erreicht wird

Autor: KATALYSE Institut

Förderprogramme Umwelt

Verschiedene öffentliche Stellen wie EG, Bund, Länder, Städte und Gemeinden fördern Investitionen oder Modellprojekte im Umweltschutzbereich.

Adressaten dieser F. sind größtenteils Unternehmer (insb. Klein- und Mittelbetriebe) und Forschungseinrichtungen, aber auch Kommunen und Privatpersonen. Z.Z. gibt es ca. 100 F. im Umweltschutzbereich; gefördert wird i.d.R. durch Projektzuschüsse oder durch günstige Kredite. Die F. sind sehr unterschiedlich gestaltet, so daß eine allgemeingültige Vorgehensweise für eine Antragstellung nicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Gemeinsamkeiten, die für die meisten F. gelten:
- EG- und Bundesprogramme können normalerweise in ganz Deutschland - in den neuen Bundesländern teilweise zu besonderen Bedingungen - in Anspruch genommen werden. Bei Programmen der Länder und der Städte und Gemeinden wird die Förderung meist nur dann gewährt, wenn die Maßnahme im jeweiligen Bundesland bzw. in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchgeführt wird.
- Die Richtlinien oder sonstigen Vorschriften müssen genau eingehalten werden. Andernfalls könnte die Förderung aus rein formalen Gründen abgelehnt werden.
- Für den Antrag bzw. auch für die Abwicklung bestehen Formvorschriften; das heißt, es müssen bestimmte Antragsformulare verwendet werden.
- Mit dem Beginn der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
- Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der bewilligenden Stelle und kann nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt werden.
- Bei den EG-Programmen, insb. bei den Forschungsprogrammen, ist i.d.R. eine Beteiligung ausländischer Partner erforderlich. Außerdem ist die Gewährung von EG-Mitteln mit Berichts- und Kontrollpflichten des Begünstigten gegenüber der Kommission und mit Regelungen über die Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen des Vorhabens verbunden.
Auskünfte über laufende oder geplante F. geben die zuständigen Bundes- und Landesministerien (i.d.R. Umweltministerium und/oder Wirtschaftsministerium), die entsprechenden städtischen Stellen, IHK, Handwerkskammer, und die Banken. Information und Beratung über EG-Förderprogramme sind bei den Euro-Info-Centern (oftmals der IHK oder verschiedenen Verbänden angegliedert) oder den EG-Vertretungen in Bonn, Berlin und München erhältlich. Dort gibt es auch Adressenlisten der Euro-Info-Center.
Des weiteren gibt es einige Publikationen (und verschiedene, allerdings kostenpflichtige Datenbanken), die einen Überblick über existierende Fördermöglichkeiten im Umweltschutzbereich verschaffen.

Lit.: Deutscher Wirtschaftsdienst (Hrsg.): Förderfibel Energie, Köln 1990; Fries u.a.: Förderhilfen Umweltschutz. EG - Bund - Länder, Bonn 1992; Langer: Investitionshilfen im Umweltschutz, Köln 1991

Autor: KATALYSE Institut

Abstandserlass

In einigen Bundesländern geltende Vorschriften zur Berücksichtigung von Abständen zwischen Industrie- und Gewerbegebieten einerseits und Wohngebieten andererseits im Rahmen der Bauleitplanung.

In Abstandslisten werden je nach Betriebsart unterschiedliche Abstände zwischen emittierenden Betrieben und schutzbedürftiger Wohnnutzung angegeben. So werden in Nordrhein-Westfalen derzeit 182 Betriebsarten 8 Abstandsklassen zugeordnet. Die Abstandklassen gehen von 100 bis 1.500 m. Die in den Listen enthaltenen Abstandswerte enthalten jedoch keine Bindewirkung.

Sie sind lediglich als Empfehlungen zu verstehen, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Rahmen der Abwägung unterschiedlicher Belange neben anderen zu berücksichtigen sind (Planungserlaß). Darüber hinaus sind die Abstandslisten zur planerischen Behandlung von Gemengelagen weniger geeignet, da aufgrund gewachsener städtebaulicher Strukturen die dem A. zu entnehmenden Schutzzonen i.d.R. weit unterschritten werden.

Mindestabstände sind z.B. auch für den Betrieb von Windfarmen (Windenergie) festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

Organisation des Naturschutzes in Deutschland

Ebenen

Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege

Bund

Bundesamt für Naturschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Beirat für Naturschutz / Landschaftspflege und Beirat für Artenschutz beim BMU

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Land

Landesanstalten /-ämter für Umweltschutz / Naturschutz

Ministerium
Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Bezirk

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Kreis- und
Kreisfreie Städte

 

Bezirksregierung Oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege

Beirat für Naturschutz  und  Landschaftspflege

Verbands- und Bürgerbeteiligung

Autor: KATALYSE Institut

FIZ

Das FIZ Karlsruhe ist eine gemeinnützige Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mit dem Auftrag, Fachinformation und darauf basierende Dienstleistungen für Forschung, Entwicklung, Lehre und deren Anwendungsbereiche in Industrie, Wirtschaft und Verwaltung bereitzustellen.

Das FIZ Karlsruhe ist Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL). In der WGL haben sich über 80 außeruniversitäre Forschungs- und Serviceeinrichtungen aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen zusammengeschlossen, die gemeinsam von Bund und Ländern gefördert werden.

Die FIZ ist u.a. eine gute Fachinformationsquelle für alle Fragen zum Thema Umwelt und Energie.

FIZ Karlsruhe betreibt das europäische Servicezentrum STN International "The Scientific & Technical Information Network", dem Online-Service für wissenschaftlich-technische Datenbanken mit mehr als 200 Datenbanken aus allen Fachgebieten von Wissenschaft und Technik. STN International wird gemeinsam vom Fachinformationszentrum Karlsruhe, dem Chemical Abstracts Service (CAS) in Columbus, OH, USA und der Japan Science and Technology Corporation (JST), in Tokio betrieben.

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Energie Agentur

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde im Herbst 2000 in Berlin gegründet.

Energiesparen ist wegen der gestiegenen Ölpreise noch wichtiger geworden. Wirtschaftlich rentable Energieeinsparmaßnahmen unterbleiben, weil wichtige Informationen oder Impulse fehlen. Hier setzt die Arbeit der Deutschen Energie-Agentur an. Wichtige Ziele sind:

  • Nachhaltige Verbesserungen bei Energieeinsparung und Energieeffizienz (in privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen)
  • Stärkere Nutzung regenerativer Energiequellen.

Die Deutsche Energie-Agentur arbeitet mit bestehenden Energieagenturen auf Länder- und Regionalebene, mit Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie mit der Wirtschaft zusammen.

Aufgabenschwerpunkte der Energie-Agentur sind:

  • Einrichtung einer bundesweit agierenden Informationsstelle (Call Center, Internet)
  • Entwicklung und Durchführung einer Informationskampagne zur Energieeinsparung in Gebäuden
  • Information und Beratung im Bereich effizienter Elektrogeräte in Privathaushalt und Büro
  • Beratung bei Förderprogrammen des Bundes und der KfW.

Deutsche Energie-Agentur (dena)
Chausseestraße 128a
D-10015 Berlin
Telefon: 030-72 61 65 6 - 0
Fax: 030-72 61 65 6 - 99
E-Mail: info@deutsche-energie-agentur.de

Autor: KATALYSE Institut

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt(DBU) wurde per Gesetz am 18. Juli 1990 vom Deutschen Bundestag als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet.

Die DBU hat ihren Sitz in Osnabrück und finanziert sich aus dem Stiftungskapital, das aus dem Privatisierungserlös der ehemals staatlichen Salzgitter AG stammt. Als Erträge aus diesem Vermögen stehen für die Förderaufgaben der Stiftung jährlich etwa 150 Mio. DM zur Verfügung.

Seit Ihrer Gründung hat die DBU rund 3.500 Projekte mit einem Fördervolumen von über 1,5 Milliarden DM unterstützt.

Leitbild der Fördertätigkeit der DBU ist die Nachhaltige Entwicklung. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die bei der Entwicklung von individuell angepassten Umweltschutzlösungen unterstützt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung sind die drei Projektkriterien: Innovation, Modellcharakter und Umweltentlastung.

Die 12 Förderbereiche der DBU

  • Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
  • Energietechnik
  • Architektur und Bauwesen
  • Kreislaufführung und Emissionsminderung
  • Angewandte Umweltforschung
  • Umweltgerechte Landnutzung
  • Stipendienprogramm
  • Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen
  • Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft
  • Umweltinformationsvermittlung
  • Umweltbildung
  • Umwelt und Kulturgüter

Die Förderbereiche werden durch zeitlich begrenzte Förderschwerpunkte und Ausschreibungen wie z.B. Solarenergie für Kirchendächer, Biotechnologie und Berg- und Schutzhütten ergänzt.

Lit.: Jahresbericht 1999 kostenlos zu beziehen:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Postfach 1705, 49007 Osnabrück
Telefon (0541)9633-0
Telefax (0541)9633-190

Autor: KATALYSE Institut