Werden Waren zugesetzt, um diese aus steuerrechtlichen Gründen als Lebensmittel oder Genußmittel unbrauchbar zu machen (z.B. bei Ethanol, wenn dieser als Spiritus oder Lösemittel gebraucht werden soll, oder bei Streusalz (Streumittel)).
V. verderben oft nicht nur den Geschmack einer Ware, sondern sind für den Menschen z.T. auch giftig. Z.B. wird manchen Parfümalkoholen das giftige Diethylphtalat zugesetzt. Zahlreiche Lebensmittelvergiftungen, die 1981 in Spanien auftraten, wurden auf mit vergälltem
Rapsöl verfälschtes Olivenöl zurückgeführt. Übliche V. für Ethanol sind Aceton, Benzin, 2-Butanon, Ether, Methanol, Metylethylketon (Ketone), Petrolether, Phenol, Pyridinbasen, Terpentinöl. Andere V. für z.B. Streusalz sind Eisenoxid, Soda, Mineralöle, Seifenpulver (Seife).
Autor: KATALYSE Institut