Phenole finden Verwendung als Lösemittel und zur Herstellung von Antioxidantien, Phenolharzen, und Weichmachern. Früher wurden sie wegen ihrer bakteriostatischen Wirkung in Desinfektionsmitteln, Seifen und Kosmetika eingesetzt, was teilweise heute mit Beschränkungen noch erlaubt ist.
Phenole sind als giftig und in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft. Phenole wirken stark ätzend auf der Haut und wird perkutan gut resorbiert. Beim Einatmen der Dämpfe können folgende Symptome auftreten: Schleimhautreizungen, Atemlähmung, Delirien und Herzstillstand. Eine chronische Exposition über die Atemluft kann zu Nervenstörungen und Nierenschädigung führen. Chronischer Hautkontakt führt zur Kontaktdermatitis.
Die wichigsten Phenolverbindungen:
Resorcin
Mindergiftes Phenol, enthalten in Spezialklebern der Holzindustrie, Zwischenprodukten bei Farbstoffen, in Formaldehydharzen als Haftvermittler bei der Kautschukherstellung und kosmetischen Mitteln (z.B. Haarfarben).
MAK-Wert: 10 ppm = 45 mg/m3, LD50 ca. 12 Gramm.
Brenzcatechin
Mindergiftiges Phenol, das als Entwickler in der Fototechnik, als Desinfektionsmittel, Antioxidans und Ausgangsstoff für Arzneimittel, Farbstoffe, Reichstoffe eingesetzt wird. Kommt natürlicherweise in Buchenholz-Harz vor und kann Hautreizungen und Sensiblisierungen auslösen.
Kresole
Giftiges Phenol, das früher vor allem als Desinfektionsmittel in Kresol-Seifenlösungen verwendet wurde. Kresole sind ein Grundstoff für die Herstellung von Herbiziden, Phenolplasten (Kunstharzen) und Härter für Epoxidharze.
MAK-Wert: 5 ppm = 22 mg/m3
Einatmen der Dämpfe führt zu Reizungen der Augen und Atemwege, bei höheren Konzentrationen Wirkungen auf das zentrale Nervensystem (Lähmungen) sowie später eintretenden Leber- und Nierenschädigung.
Hydrochinon
Mindergiftiges Phenol, das für photografische Entwickler, Antioxidans bei Kunststoffen und in Kosmetika eingesetzt wird. Im Tierversuch wirkte Hydrochinon krebserregend und wurde in die MAK-Liste III A2 eingestuft, Genotoxizität ist ebenfalls nachgewiesen, daher als erbgutverändernd eingestuft.
2-Biphenylol
Mindergiftiges Phenol, das als Desinfektionsmittel in Seifen und als fungistatitisches Konservierungsmittel auf den Schalen von Zitrusfrüchten (E 231/E232) eingesetzt wird. Schalen der entsprechenden Früchte dürfen nicht verzehrt werden. Sensiblisierungen durch Biphenylol sind möglich.
4-Biphenylol
Reizendes (Haut und Atemwege) Phenol, das in Holzkonservierungsmitteln, Antioxidans für Fette und Öle, Saatbeizmittel und Carrier bei Textilfärbungen.
Phloroglucin
Zwischenprodukt bei der Synthese von Flüssigkristallen, Arzneimitteln, Kunststoffen, Frischehaltemittel für Blumen
Pyrogallol
Mindergiftiges Phenol in Haarfärbemitteln (inzwischen verboten) und Gerbstoff für Leder.
Dinitroorthokresol
Wird als Insektizid und Herbizid eingesetzt und war das erste synthetische Pflanzenschutzmittel (Gelböl) gegen Überwinterungsstadien von Schädlingen. Hinweise auf erbgutverändernde Wirkungen liegen vor, sind aber noch nicht ausreichen dfür eine Einstufung als erbgutverändernd beim Menschen. Hautresorption ist möglich, Symptome zeigen sich in Erregung, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koliken, Schweißausbrüche, Fieber, Atemnot sowie Herzrhythmusstörungen.
Autor: KATALYSE Institut