Holzindustrie

Die Holzindustrie verarbeitet das von der Forstwirtschaft gewonnene Rundholz zu Bau- und Schnittholz, Holzwerkstoffen und Papier.

 

Aus Bau-, Schnittholz und Holzwerkstoffen (Span-, Sperrholz-, Holzfaserplatten) werden Holzprodukte wie Konstruktionsholz, Fenster, Türen, Fußboden, Möbel, Häuser, Brücken bis zu Holzrohren, Streichhölzern und Zahnstochern hergestellt. Als Ausgangsprodukt der Holzindustrie sollte möglichst das

Holz aus naheliegenden Mischwäldern (Europäisches

Holz) Verwendung finden und nicht Tropenholz. Je weiter Holz verarbeitet und mit synthetischen Mitteln durchsetzt wird, um so größer wird die Umweltbelastung.

In fast allen Betrieben der holzver- und holzbearbeitenden Industrie ist eine gesundheitliche Belastung der Mitarbeiter durch Lärm und Staub gegeben. In Spezialbetrieben können zusätzliche Belastungen durch Holzschutzmittel, Leime, Farben, Lacke und/oder Holzbeizen auftreten (Berufskrankheiten).

Die Lärm- und Staubverschmutzung des Arbeitsplatzes wurde in den letzten Jahren durch moderne Industrieanlagen in der Großindustrie minimiert. Gegen die Lärmbelästigung wurden Maschinen mit geräuschärmeren Werkzeugen und Anschlägen ausgerüstet, Schallschutzabdeckungen an Maschinen installiert, bis zur vollkommenen Abkapselung in schallarmen Räumen. Trotz aller dieser Maßnahmen ist teilweise noch das Tragen von Gehörschutz in der Holzindustrie notwendig.
Holzstäube werden mit effektiven Absauganlagen an den Maschinen aufgesaugt, über Filteranlagen von der Luft getrennt und in Silos gesammelt. Die TA Luft 1986 begrenzt die Schleifstaub-Emissionen der Holzindustrie auf 10 mg/m3. Holzstaub steht in der Liste der Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential (MAK-Wert-Liste III B). Während für Eichenholz- und Buchenholzstaub sogar eindeutig feststeht, daß sie beim Menschen Krebs erzeugen können (MAK-Liste III A1).

Holzstäube und weitere Holzabfälle werden als Rohstoff der Holzwerkstoffindustrie zugeführt, oder sie dienen als Brennstoff für die Kraft-Wärme-Anlagen der Holzbetriebe, die die benötigte Elektrizität und Wärmeenergie für die Holzproduktherstellung erzeugen (Holzverbrennung).
Die TA Luft 1986 regelt den Ausstoß von Emissionen der Feuerungsanlagen für den Einsatz von

Holz oder Holzresten, die nicht mit Kunststoff beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 5 MW oder mehr 50 mg/m3 und bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 5 MW 0,15 g/m3 nicht überschreiten.

Die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas müssen unter 0,25 g/m3, an Kohlenwasserstoffen unter 50 mg/m3, an Stickoxiden unter 0,30 g/m3 bzw. 0,50 g/m3 und an Schwefeloxiden unter 0,40 g/m3 liegen.

In Klein- und Mittelbetrieben sind die Möglichkeiten der Lärm- und Staubverminderung aufgrund der Maschinengröße (Einsatz von Klein- und Handmaschinen) sowie individuellen Sonderanfertigungen nur begrenzt durchführbar. Die Situation hat sich aber stark verbessert, was z.T. auf eine weitgehende Spezialisierung dieser Betriebsgruppe zurückzuführen ist.

Autor: KATALYSE Institut

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