Pflanzenschutzmittel

P. sind nach dem Pflanzenschutzgesetz Stoffe, die Pflanzen vor Schadorganismen schützen, Nährstoffmangel verhindern oder beheben oder die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schädigungen (Viren, Bakterien, Unkräuter) erhöhen.

Die Bezeichnung Schädlingsbekämpfungsmittel wäre treffende. P. werden auch häufig als Pestizide bezeichnet. Sie dienen zum Schutz von Kulturpflanzen. Man unterscheidet: Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze) und Herbizide (gegen Wildkräuter) u.v.m. Diese Einteilung täuscht eine gezielte Giftwirkung auf die genannten Organismen vor, die aber selten gegeben ist, da Pflanzenschutzmittel in grundlegende Stoffwechselvorgänge eingreifen. Für den Umweltschutz von besonderer Bedeutung: Bei der Anwendung erreicht nur ein Teil der P. sein Ziel, der andere dringt in den Boden ein und gelangt durch Auswaschung ins Grundwasser.
Die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten und Insektenbefall ist v.a. auf den meist üblichen Anbau von Nutzpflanzen in Monokulturen zurückzuführen. Die Ursachen von Schädigungen werden durch folgende Wirkstoffklassen von Pflanzenschutzmittel behandelt, die auf die Vernichtung der Schädlingsklasse zielen, wie z.B.:

  • Herbizide gegen Unkräuter
  • Insektizide gegen Insekten
  • Algizide gegen Algen, Moose und Flechten
  • Aphizide gegen Blattläuse
  • Akrazide gegen Milben
  • Fungizide gegen Pilze
  • Bakterizide gegen Bakterien
  • Viruzide gegen Viren
  • Molluskizide gegen Schnecken
  • Rodentizide gegen Nagetiere

Das bekannteste Beispiel für die negativen Auswirkungen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Umwelt und Mensch ist der Einsatz von DDT in den vierziger bis siebziger Jahren. Obwohl inzwischen lange verboten, ist das äußerst persistente DDT noch überall auf der Welt nachweisbar. Zu den P. gehören auch Wachstumsregulatoren und Pflanzenstärkungsmittel. Einen Spezialfall im Pflanzenschutz bilden Wachstumsregulatoren, mit ihnen beeinflusst man ganz spezifisch das Wachstum von Pflanzen, z.B. kann das Umkippen von Getreidehalmen kurz vor der Ernte verhindert werden.

P. dürfen in der EU nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie amtlich zugelassen worden sind. In Deutschland ist dafür die Biologische Bundesanstalt (BBA) in Braunschweig zuständig.
Der Hersteller, Vertreiber oder Einführer eines Pflanzenschutzmittels muss bei der BBA vor Inverkehrbringen oder Einfuhr einen Antrag auf Zulassung stellen. Dabei müssen alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vorliegen, das Mittel muss hinreichend wirksam sein und bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung darf das Mittel keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser haben und keine sonstigen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, haben, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertretbar sind.

In der P.-Verordnung von 1998 sind die Vorschriften über den Antrag auf Zulassung, Art und Umfang der notwendigen Unterlagen, über den Sachverständigenausschuss, die Meldung der Wirkstoffe durch die Hersteller sowie die Beschaffenheit von Pflanzenschutzmittelgeräten geregelt.

Im P.-Verzeichnis der BBA sind die zugelassenen P. mit ihren Wirkstoffnamen, Wirkstoffgehalt, Handelsnamen, Hersteller, Gefahrensymbol, Wartezeit, Bienengefährlichkeit usw. aufgeführt.

Ende 1997 waren in Deutschland 1031 P. mit 257 Wirkstoffen zugelassen. Mit P. wurde in Deutschland im Jahr 2000 ein Nettoumsatz von ca. 1 Mrd. Euro erzielt. Die Exporterlöse mit P. stiegen im Jahr 2000 um 6,6 Prozent auf ca. 2,2 Mrd.Mark. Dies ergibt einen Gesamtumsatz von 3,2 Mrd. Mark. Der Weltmarkt für P. umfasst einen Umsatz von rund 27,5 Milliarden Dollar. In Deutschland ansässige P.-Hersteller exportierten im Jahr 2000 102.429 Tonnen P.
Weltweit entfallen fast 50 Prozent des Pflanzenschutzmarkts und damit 24 Milliarden Mark auf die Kulturen Getreide, Mais, Reis, Soja und Baumwolle. Teilweise starke regionale Bedeutung haben Kulturen, wie Gemüse, Obst, Nüsse und Wein. Im Sojaanbau werden mit einem Anteil von knapp 90 Prozent fast ausschließlich Herbizide eingesetzt, während in der Baumwolle die Insektizide mit rund 65 Prozent den größten Anteil haben. Im Getreidebau machen Herbizide und Fungizide insgesamt 90 Prozent aus.
Im Jahr 2000 wurden in Deutschland insgesamt 28.480 Tonnen Wirkstoffe verkauft und sind damit auch in etwa dieser Größenordnung in die Umwelt ausgebracht worden. Die Wirkstoffe verteilen sich auf folgende Wirkstoffklassen:

  • 15.404 Tonnen Herbizide
  • 9.266 Tonnen Fungizide
  • 962 Tonnen Insektizide
  • 2.848 Tonnen sonstige P.

Für den Garten, einschließlich Düngemittel mit Herbiziden wurden im Jahr 2000 P. im Wert von 145 Millionen Mark verkauft. Im häuslichen Bereich, einschließlich Balkon und Terrasse, betrug der Umsatz 161 Millionen Mark. Davon entfielen 94 Millionen Mark auf Schädlingsbekämpfungsmittel.
Die deutschen Umweltverbände befürchten die Wiederzulassung gefährlicher P. durch eine von der EU geplante Positivliste. Hierdurch könnten in Deutschland verbotene Stoffe wie z.B. Fenthion und Azinphosmethyl wieder regulär in den Handel kommen. Auf Drängen der Industrie sollen auch die extrem toxischen Organophosphate aufgenommen werden, die eine große Bedrohung für Nützlinge und Vögel darstellen. Das UBA kritisiert, dass die ökologischen Risiken der P. relativiert und bedenkliche Substanzen als tolerierbar angesehen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Landwirtschaft, N - S, P.