Rechtssetzungsverfahren der EG

Am R. sind beteiligt: EG-Kommission, Europäisches Parlament, Ministerrat der EG, Europäischer Gerichtshof (EuGH).

Vereinfacht gesagt schlägt die Kommission vor, das Parlament und WSA beraten, der Ministerrat entscheidet, die Kommission kontrolliert wiederum und EuGH setzt EG-Rechtsakte in letzter Instanz durch oder legt diese im Streitfall weiter aus.
Beim Rechtssetzungsprozess stehen der Kommission zahlreiche Initiativrechte zur Verfügung. Mit einem "Legislativprogramm" unterrichtet die Kommission z.B. die anderen Organe jährlich im voraus über geplante Gesetzesvorhaben. Mit der Einführung des Mehrheitsprinzips bei den meisten Vorhaben zur Verwirklichung des Binnenmarktes hat die Konsensbereitschaft im Ministerrat zugenommen.
Die EG ist somit eine Rechtsgemeinschaft, schafft also gemäß den vertraglichen Bestimmungen einen einheitlichen und für Bürger, Wirtschaftssubjekte, Verwaltungen und Regierungen verbindlichen Rechtsraum. EG-Recht bricht im Zweifelsfall - etwa als Entscheidung des EuGH - sogar einzelstaatliches Recht, wenn die vertraglichen Beschlüsse erst einmal parlamentarisch ratifiziert wurden.
Die Rechtsakte der EG greifen tief in die nationalen Rechtssysteme der Mitgliedstaaten ein. Verordnungen und Richtlinien können von den einzelstaatlichen Parlamenten und anderen demokratischen Institutionen der Mitgliedstaaten (in Deutschland: Länder und kommunale Selbstverwaltung) nur bis zur Verabschiedung der Rechtsakte im Ministerrat beeinflußt werden. Entscheidungen des Ministerrats können nur noch umgesetzt werden.
Die EG ist ihrem Charakter entsprechend eine dynamische Gemeinschaft, d.h., sie baut ihre Handlungsspielräume beständig auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten aus. Dies betrifft auch das Umweltrecht der Gemeinschaft, das ca. 200 Einzelrechtsakte umfaßt, zu dem jährlich 10-20 neue hinzukommen.
Dem Parlament stehen zuwenig Rechte zu (Anfragen zu stellen, Stellungnahmen abzugeben, Gremien zu verklagen, die Kommission abzusetzen) und kann sich gegen Kommission und Rat nicht durchsetzen. Lediglich der Haushaltsentwurf der Kommission kann zeitweilig abgeblockt werden. 

Autor: KATALYSE Institut

Rechtsakte der EG

Außer den Richtlinien und Verordnungen der EG gibt es weitere Rechtsakte.
Aktionsprogramme oder Entschließungen sind programmatische, rechtlich nicht verbindliche Äußerungen im Innenverhältnis der EG, die auch in der Europäischen Umweltpolitik Anwendung finden.

Das 4. Aktionsprogramm hatte die Laufzeit von 1988 bis 1992. Das 5. Aktionsprogramm heißt: "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" und wird von 1993 an gelten.
Entscheidungen (v.a. der EG-Kommission) regeln einen Einzelfall, z.B. die Aufnahme von Gerichtsverfahren, Sanktionen oder im Bereich des Vollzugs von EG-Recht. Sie sind rechtlich verbindlich und können sich an Mitgliedstaaten oder Einzelpersonen richten.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindliche Verlautbarungen im Außenverhältnis der EG.

Autor: KATALYSE Institut

REA

siehe Rauchgasentschwefelungsanlage

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Radverkehrsplan

Das Bundesverkehrsministerium stellte am 24. April. 2002 den ersten Nationalen Radverkehrsplan vor. Ziele des Planes für den Zeitraum 2002 bis 2012 sind:

  • neue Wege und Umsetzungsstrategien zur Förderung des Radverkehrs,
  • Umweltfreundlichkeit,
  • stadtverträgliche und kostengünstige Fortbewegung,
  • Förderung der Gesundheit und
  • Spaß am Fahrradfahren.

Autor: KATALYSE Institut

Radium

(Lateinisch: radius = Strahl), chemisches Element der II. Hauptgruppe, radioaktives Metall (Radioaktivität, Radionuklid)), chemisches Symbol Ra, Ordnungszahl 88, Schmelzpunkt etwa 700 Grad C, Siedepunkt 1.140 Grad C, Dichte 5,5 g/cm3.

Von R. sind 25 Isotope bekannt, in der Natur kommen Ra 223, Ra 224, Ra 226 und Ra 228 vor. Wichtigstes Isotop ist Ra 226 mit einer Halbwertszeit von 1.602 Jahren. R. wird aufgrund seiner ionisierenden Strahlung und seines chemischen Verhaltens als sehr radiotoxisch eingestuft. In den Körper aufgenommen wird R. mit Calcium verwechselt und vor allem in den Knochen angereichert (Anreicherung), wo es Knochenkrebs und Leukämie auslösen kann. Neben seiner direkten Wirkung ist R. durch seine starke Emanation (lat.: emanatio = Heraustreten eines radioaktiven Gases aus einem festen radioaktiven Stoff) von Radon gefährlich. Die Freigrenze (Mengenangabe, unterhalb derer man ohne Genehmigung und Anmeldung mit der Substanz hantieren darf, Strahlenschutz, Strahlenschutzverordnung) von R. liegt bei 5.000 Bq (rd. 0,136 mycrog). R. wurde früher als Strahlungsquelle z.B. in der Medizin (Strahlentherapie) eingesetzt und in Leuchtfarben für Uhren, Kompasse, Flugzeuginstrumente usw. verwendet. R. kommt in lokal sehr verschiedener Konzentration im Trinkwasser und Mineralwasser vor.

 

Autor: KATALYSE Institut

Radikale

Als freie Radikale bezeichnet man in der Chemie allgemein ein Molekül oder Atom, das ein ungepaartes Elektron besitzt. Derartige Spaltungen können durch hohe Temperaturen oder energiereiche Strahlung bei allen Molekülen erzwungen werden. Bei chemischen Reaktionen werden normalerweise Elektronenpaare übertragen. Weil die Elektronen der Atome bzw. Moleküle gern gepaart durch die Welt ziehen, sind Radikale bestrebt, sich bei ihrer Entstehung unmittelbar ein Elektron aus der Umgebung zu greifen. Dadurch sind sie äußerst reaktionsfreudig und verändern das nächste Atom oder Molekül, dessen sie habhaft werden können. Da sie dem betreffenden Partikel ein Elektron entziehen, machen sie dieses ebenfalls zum Radikal, womit eine Kettenreaktion in Gang kommt. Beenden kann eine solche Kettenreaktion ein anderes Molekül, das als Radikalfänger bezeichnet wird. Zu diesen gehören die Vitamine A, C und E sowie bestimmte Schutzenzyme. Diese Moleküle stellen sich sozusagen als Elektronengeber zur Verfügung, und die Kette bricht ab. Eine andere Möglichkeit ist die Reaktion zweier Radikale miteinander, wobei sich die beiden Moleküle zusammenlagern und fest verbinden.

Die Folge dieser Radikal-Aktion ist, dass die gekaperten Moleküle oder Atome in ihren Eigenschaften verändert werden. Da diese Abläufe in bestimmten Membranen der Zelle vor sich gehen, werden folglich die Zellmembranen geschädigt. Denn die Radikale reagieren vor allem mit den Fettstoffen, die einen wesentlichen Anteil der Membran selbst bilden (Membran-Lipide). Die Membran einer Zelle ist im Prinzip die „Haut“ der Zelle, die genau kontrolliert, welche Stoffe in die Zelle hinein und aus ihr heraus dürfen. Bei geschädigten Membran-Lipiden kann diese Funktion nicht mehr ausgeübt werden. So können unerwünschte Stoffe in die Zelle eindringen oder benötigte Substanzen am Eindringen gehindert werden. Bei starker Schädigung geht die Zelle zugrunde.

Radikalbildung ist einerseits ein natürlicher Vorgang beim normalen Stoffwechsel, der z. B. beim Fettabbau vorkommt. Bei einigen Stoffwechsel-Reaktionen werden Radikale sogar gebraucht. Zum Abfangen der Radikale müssen deshalb Schutzstoffe zur Verfügung stehen, weshalb wir z. B. die oben erwähnten Vitamine mit der Nahrung aufnehmen müssen. Künstlich erzeugte Radikale entstehen durch energiereiche, ionisierende Strahlung und auch, wie man seit einiger Zeit weiß, durch nicht-ionisierende Strahlung oder aus molekularem Sauerstoff (O2).

Beim Abbau von Fetten in den Zellen entstehen freie Sauerstoff-Radikale, diese holen sich ein Elektron von einem anderen Molekül, und zwar von Fettstoffen in der Zellmembran. Das Fettsäure-Radikal reagiert mit molekularem Sauerstoff zu einem Peroxy-Fettsäure-Radikal (Lipid-Peroxidation), das sich ein Elektron von einer anderen Fettsäure holt und es kommt zur oben beschriebenen Kettenreaktion, die durch Schutzstoffe abgebrochen wird.

Viele wichtige Herstellungsprozesse in der Chemie benutzen Radikale. Mit Radikalen können Verbindungen wie die chlorierten Kohlenwasserstoffe hergestellt werden, die sonst in der Natur nicht vorkommen und daher in der Umwelt praktisch nicht abgebaut werden ( Abbau, Persistenz). 

Autor: KATALYSE Institut

Rückhaltebecken

Nach der Brandkatastrophe bei der Firma Sandoz wurde der Ruf nach R. für Löschwasser bzw. verschmutztes Kühlwasser laut, um Gewässerverschmutzungen durch Brandbekämpfungen bzw. bei Störfällen zu verhindern.

Da viele Chemiebetriebe veraltete Kanalnetze haben, sind direkte oder indirekte Flußverschmutzungen trotz zwischengeschalteter Kläranlagen möglich. Um das zu verhindern, werden laut einem Bericht des Düsseldorfer Umweltministeriums bei den überprüften Chemieanlagen an den Kanaleinläufen lediglich Kanalabdeckmittel, wie z.B. mit Salzlösung gefüllte Plastiksäcke, bereitgehalten.

Es ist allerdings zu prüfen, ob das Kanalnetz überhaupt noch den Anforderungen genügt oder grundsätzlich in einen Schmutz- und einen Regenwasserkanal aufzutrennen ist, die dann jeweils mit R. ausgestattet werden. Allerdings sind dann immer noch nicht die Störfälle erfaßt, bei denen durch Leckagen Chemikalien in den Kühlwasserkreislauf gelangen, der bei nicht geschlossenen Kreisläufen direkt mit dem Flußwasser verbunden ist.

Selbst Löschwasserauffangbecken an allen Abflußrohren bieten keine vollständige Sicherheit. Ein Becken mit einer Speicherkapazität von 10.000 m3 ist bei einer Löschwassermenge von 25 m3/min in 7 Stunden vollgelaufen, wäre also bei Sandoz nicht ausreichend gewesen. Wirklichen Schutz vor Gewässerverschmutzungen bieten nur Produktionsstopps störfallträchtiger und wassergefährdender Chemikalien.

Autor: KATALYSE Institut

Ringkanalisation

Die R. ist eine Möglichkeit der Sanierung eutrophierter Seen, die durch die Einleitung von Abwässern verunreinigt sind (Eutrophierung, Gewässersanierung.

Dabei werden alle in der Seeumgebung anfallenden Abwässer in einem dem Seeufer folgenden Hauptsammler zusammengefaßt, in einer Kläranlage (Abwasserreinigung) gereinigt und dann in den Zufluß des Sees geleitet. Die R. ist aber nur für kleinere Seen eine praktikable Lösung.

Hinzukommen muß ein Abpumpen der Bodenschlammschicht, in der ein großer Teil der zur Eutrophierung führenden Phosphate gespeichert ist, die wieder in das Wasser übergehen können. Bei langen Kanalstrecken besteht die Gefahr von Fäulnisprozessen, weshalb das Abwasser schon vor Einleiten in die R. gereinigt werden muß.

Autor: KATALYSE Institut

Rhein-Main-Donau-Kanal

(RMD-Kanal) Die nicht vorhandene natürliche Verbindung der Flüsse Rhein und Donau soll durch den seit 1921 geplanten Bau des insg. 677 km langen R. geschaffen werden.

Die Baumaßnahmen umfaßten den Ausbau des Mains und der Donau sowie den Neubau des Kanals zwischen Bamberg und Kelheim (171 km, eröffnet am 25.9.1992). Der Bau der 55 m breiten, 4 m tiefen, weitgehend asphaltierten Kanalrinne, die Kanalbauten (Schleusen usw.), neue Straßenbauten (Brücken u.a.) und Industrieansiedlungen zerstören die bis dahin weitgehend naturbelassene Flußlandschaft des Altmühl-, Ottmaringer- und Sulztals.

Die Behinderung des Hochwassers in diesen Tälern wie auch in den Donauauen verringert die Selbstreinigungskraft der Flüsse und führt zum Verlust von ca. 18 Mio m2 schutzwürdiger Feuchtgebiete, Biotope und Altwässer (Auenlandschaft). Damit wird die Lebensgrundlage für zahlreiche Pflanzen und Tiere, die z.T. auf der Roten Liste stehen, in einem der größten und artenreichsten Vogelbrut- und Überwinterungsgebiet bedroht (Artenschutz, Artensterben).

Der Kanal zwischen Bamberg und Kelheim entspricht in seiner Ausführung modernsten Ansprüchen von Öko-Technokraten und Naturkonstrukeuren. Technisch wirkende Geradlinigkeit wurde vermieden wo immer es ging, und unzählige künstliche Feuchtbiotope wurden entlang des Kanals geschaffen. Der ökologische Wert ist jedoch gering; Experten prognostizieren, daß die
Artenvielfalt auf ein Fünftel sinken wird und Allerweltsarten das Bild beherrschen werden. Großprojekten geopferte Natur läßt sich nicht ersetzen.

Fragwürdig ist der R. nicht nur wegen der irreparablen Landschafts- und Naturhaushaltszerstörung. Obwohl der spezifische Energieverbrauch beim Transport von Gütern in der Schiffahrt geringer ist als im Schienenverkehr (Verkehr), ist der Kanalbau sowohl aus wirtschaftlicher wie aus verkehrstechnischer Sicht äußerst umstritten.

Investitionskosten von insg. 8 Mrd DM, die Deckung von nur 7% der Betriebskosten des Kanals durch die Wegegebühren für die Schiffe, die jährlichen Verluste der Bahn durch die billige Konkurrenz der Kanalschiffahrt sowie die Unterhaltskosten des Kanals in Millionenhöhe machen den R. auch wirtschaftlich zum "dümmsten Projekt seit dem Turmbau zu Babel" (V.Hauff, ehem. Verkehrsminister).

Autor: KATALYSE Institut

Rhein

Als nach dem zweiten Weltkrieg der wirtschaftliche Aufschwung begann, wurde der R. durch vernachlässigte Abwasserklärung immer mehr verschmutzt. Mitte der sechziger Jahre hatte die Verschmutzung des R.R nie gekannte Ausmaße erreicht hat. Erst danach fand ein ökologischer Umdenkungsprozess statt. Bis heute bemüht man sich um eine ökologisch nachhaltige Entwicklung des R.

Entlastung gab es für den R., weil sich einige Faktoren verbessert haben, z.B. Bau oder Ausbau von Kläranlagen. In der Folge ging die Belastung des R. mit sauerstoffzehrenden Substanzen geht von 1975 bis 1985 um fast 60 Prozent zurück.

Die Schwermetallkonzentration ist seit 20 Jahren deutlich gesunken und liegt inzwischen auf einem relativ niedrigen Niveau. Auch der Gehalt bei bestimmten organischen Schadstoffen, so etwa Produkte der Chlorchemie, hat abgenommen. Selbst

Chloroform ist inzwischen deutlich zurückgegangen.

Im 19. Jahrhundert verringerte sich der Fischbestandteil dramatisch. So verschwand Mitte des 20. Jahrhunderts auch der Symbolfisch des R., der Lachs. Inzwischen hat sich das R.-Ökosystem stabilisiert. Der Strom bietet nun wieder Lebensraum für Fische. Die Wasserqualität ist also kein Hindernis mehr für den Lachs und andere Fischarten.
Natürlich wirkt sich die Wasserqualität des R. auch auf den Menschen aus.

Das Schwimmen im R. ist heute längst nicht mehr so problematisch wie früher, da die organischen und Schwermetallkonzentrationen abgenommen haben. Diese Schadstoffe sind nicht nur gesundheitsschädigend für Fische, sondern auch für Menschen.

Der R. als Trinkwasserquelle ist wieder zulässig und der Verzehr von fettarmen Fischen aus dem R. ist unbedenklich, da bei diesen Fischen kaum Schadstoffe nachgewiesen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Regenwasser

R. wird verschmutzt durch die in der Atmosphäre vorhandenen Schadstoffe (Saurer Regen, Emission) und Stäube sowie durch Bodenoberflächenverunreinigungen wie Reifenabrieb (Abrieb), Straßenstaub, Öl- und Treibstoffverluste, Düngemittel, Pestizide und organische Abfälle.

Insb. bei Beginn des Regens nach längeren Trockenperioden kann das R. sehr stark verschmutzt sein und Schmutzstoffkonzentrationen vergleichbar mit denen von häuslichem Abwasser enthalten (Abwasserreinigung).

Aus diesem Grund sollte man die ersten Regentropfen nicht zur Regenwassernutzung sammeln. Im Handel sind Vorschaltgeräte erhältlich, die das R. in den ersten 15 min eines Regenfalls in die Kanalisation leiten und erst dann das R. sammeln.

Schmutzwasser und R. werden entweder in getrennten oder gemeinsam in einer Kanalisation (Mischverfahren) entsorgt.

Autor: KATALYSE Institut

Röntgenverordnung

Am 1.3.1973 erlassene, zuletzt 1988 nach Euratom-Grundnorm novellierte Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen.

Die neue R. trifft in vergleichbaren Regelungsbereichen identische Festlegungen wie die ebenfalls novellierte Strahlenschutzverordnung, so z.B. auch die Einführung der sog. effektiven Dosis.

Die R. regelt u.a. die Betriebsvoraussetzungen und -vorschriften für Röntgenanlagen, die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die Schutzvorschriften für beruflich strahlenexponierte Personen. Ähnlich wie in der Strahlenschutzverordnung sind in der R. maximal zugelassene Strahlendosen festgelegt. Beruflich Strahlenexponierte dürfen danach maximal die Dosis 50 mSv/Jahr erhalten (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten).

Für gebärfähige Frauen sowie Personen, die sich nur gelegentlich in den Kontrollbereichen aufhalten, werden 15 mSv/Jahr zugelassen. Darüber hinaus sind auch maximal zugelassene Organdosen festgelegt.

Autor: KATALYSE Institut

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen

Durch Erlaß vom 28.12.1971 beim (damals für den Umweltschutz zuständigen) Bundesinnenminister eingerichtetes Gremium zur periodischen Begutachtung der Umweltsituation und deren Entwicklungstendenzen in Deutschland sowie zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit.

Der R. hat einerseits "Frühwarnfunktion" in wichtigen ökologischen Fragen,

andererseits ist es seine Aufgabe, den jeweiligen Status quo zu registrieren, zusammenfassend darzustellen und Lösungsmöglichkeiten für Konflikt- und Problemlagen, wie sie in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert werden, bewertend darzustellen.
Grundsätzlich ist der R. nur an seinen Auftrag gebunden, in seiner Tätigkeit unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Daraus folgt, daß er frei ist in der Wahl seiner Beschäftigungsfelder. Er kann jedoch zur Abgabe von Sondergutachten zu bestimmten Themen im Einzelfall aufgefordert werden.
Seine Mitglieder dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes, der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes sein, noch dürfen sie im Jahr vor ihrer Berufung eine solche Position innegehabt haben. Die Zahl der ständigen Mitglieder belief sich bisher auf etwa zwölf Personen, unter ihnen ein Jurist, ein Landschaftsökologe, ein Vertreter der Siedlungswasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Medizin, der Toxikologie, der Arbeitsmedizin, der Regionalwissenschaft, ein Ingenieur, ein Biogeograph, ein Vertreter der Verfahrenstechnik und ein Sachverständiger der Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft. Frauen gehören dem R. bislang nicht an.
Die Gesamt- und Einzelgutachten, Kurzfassungen sowie Sondergutachten werden veröffentlicht und sind im Buchhandel, beim Umweltbundesamt in Berlin oder beim Bundesministerium für Umwelt in Bonn erhältlich.

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Röntgenstrahlung

R. ist elektromagnetische Strahlung, die i.a. nicht so energiereich ist wie Gammastrahlung.

R. natürlichen Ursprungs entsteht, wenn ein Atomkern ein inneres Hüllenelektron einfängt und ein anderes Elektron diese Lücke füllt. Nur wenige Atomkerne sind dazu in der Lage. Für Medizin und Technik wird R. in Röntgenröhren erzeugt, in denen Elektronenstrahlung erzeugt und abgebremst wird. Bei diesem Vorgang entsteht R., die in ihrer Energie variiert werden kann. Die Bedeutung von R. beruht darauf, daß mit ihr durch optisch undurchsichtige Stoffe hindurchgesehen werden kann (Röntgendiagnostik); R. kann als ionisierende Strahlung zu Strahlenschäden führen; mit Blei kann R. wirkungsvoll abgeschirmt werden (Abschirmung). Geringe Mengen R. gehen von Fernsehgeräten, Bildschirmen, Elektronenmikroskopen etc. aus. Für Fernsehgeräte ist die höchstzulässige Dosis 0,005 mSv pro h (Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten) in 5 cm Abstand, die von neuen Geräten meist unterschritten wird. Einfachster Schutz ist genügender Abstand vom Gerät. Belastung der Bevölkerung durch Fernsehgeräte und Bildschirme (
Strahlenbelastung). Neben der Röntgendiagnostik findet R. in der Strahlentherapie Einsatz.

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rem

R. (= rad equivalent man) ist die alte Einheit für die Äquivalentdosis infolge ionisierender Strahlung.
Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Autor: KATALYSE Institut

Radonkuren

Anwendung von Radon zu therapeutischen Zwecken. Heilanzeigen von R. sind z.B. rheumatische Erkrankungen, Gelenk und Wirbelsäulenerkrankungen und Arthrosen.

Da es sich bei Radon um ein radioaktives Gas (Radioaktivität) handelt, entsteht während einer R. eine zusätzliche
Strahlenbelastung und ein damit verbundenes erhöhtes Lungenkrebsrisiko. Bei einem viermaligen Besuch einer R. entspricht dies, auf die Lebenszeit umgerechnet, im Durchschnitt einer Verdopplung der Strahlendosis durch Radon (Radon). Die tatsächliche Dosis, die man während einer R. erhält, kann allerdings stark schwanken und hängt von vielen Faktoren ab. Eine relativ kleine Belastung entsteht beim Verabreichen von Radon, welches von Schwebeteilchen (und somit auch von den besonders kritischen Zerfallsprodukten) gereinigt wurde, an Inhalationsplätzen in einem Kurhaus. Höhere Belastungen entstehen beim direkten Einfahren in Stollen mit radonhaltiger Luft. Schwebeteilchen, an denen sich die Zerfallsprodukte des Radons anlagern, werden mit der Luft eingeatmet und können sich in der Lunge festsetzen.
Da bislang eindeutig keine besseren Heilerfolge von R. im Vergleich zu Kuren ohne Radonanwendung nachgewiesen werden konnten, ist von R. abzuraten.

Autor: KATALYSE Institut

Radionuklid

R. sind instabile Atomkerne oder Nuklide, die dem radioaktiven Zerfall unterliegen (Radioaktivität).

Sie wandeln sich direkt oder über radioaktive Zwischenprodukte (Tochternuklide) in stabile Nuklide um. Jedes R. hat eine für sich charakteristische physikalische Halbwertszeit. Es gibt nur wenige natürlich vorkommende R. (Natürliche
Strahlenbelastung), die überwiegende Zahl kann nur künstlich hergestellt werden durch Kernspaltung (Kernkraftwerk) oder bestimmte Kernreaktionen.

Autor: KATALYSE Institut

Radioaktivität

Mit Radioaktivität wird die Eigenschaft bestimmter Atomkerne (Radionuklide) bezeichnet, von selbst, ohne äussere Einwirkung zu zerfallen (radioaktiver Zerfall) und dabei eine für den Zerfall charakteristische ionisierende Strahlung auszusenden (Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, Neutronenstrahlung).

Die Zerfallsprodukte sind in der Regel selbst radioaktiv. Wie schnell radioaktive Atomkerne zerfallen, hängt von ihrer physikalischen Halbwertszeit ab. Die emittierte Strahlung kann beim Menschen Strahlenschäden verursachen. Radioaktive Atomkerne kommen natürlich vor (natürliche
Strahlenbelastung) und werden künstlich erzeugt (Kernkraftwerk).

Übersicht über die wichtigsten radioaktiven Atomkerne: Radionuklide,
Strahlenbelastung, Strahlenschäden, Radioaktivität und Strahlung, Masseinheiten.

Autor: KATALYSE Institut

Radioaktive Strahlung

Die beim Zerfall eines radioaktiven Präparates entstehende Strahlung

Es hat sich eingebürgert, Strahlung, die beim Zerfall radioaktiver Atomkerne (Radionuklide, Radioaktivität) ausgesandt wird, radioaktive Strahlung zu nennen.

Exakter müsste man von ionisierender Strahlung sprechen, die von radioaktiven Atomkernen emittiert wird, denn die Strahlung selbst ist nicht radioaktiv. Zur radioaktiven Strahlung zählen: Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, Neutronenstrahlung.

Autor: KATALYSE Institut