Nematizide

Pestizide zur Bekämpfung von Bodenälchen (Nematoden).

In Monokulturen finden gerade Wurzelparasiten ideale Vermehrungsbedingungen und richten teilweise große Ernteschäden an. N. gehören unterschiedlichen chemischen Gruppen an (halogenierte Kohlenwasserstoffe, organische Phosphorverbindungen etc.). Da N., um wirken zu können, gut im Boden verteilt werden müssen, benutzt man Begasungsmittel oder in Wasser lösliche Substanzen. N. sind oft auch gegen Insekten und Pilze wirksam.

Autor: KATALYSE Institut

Nachwachsende Rohstoffe

Mit dem Begriff Nachwachsende Rohstoffe werden pflanzliche und tierische Rohstoffe beschrieben, die aus der Land- und Forstwirtschaft stammen, biologisch erneuerbar sind und nicht für Ernährungs- oder Fütterungszwecke genutzt werden, sondern stofflich oder energetisch genutzt werden.

Der Begriff der Nachwachsenden Rohstoffe stammt aus der Zeit der Ölkrise in den siebziger Jahren, in der sich erstmals die Verknappung der fossilen Rohstoffe (Erdöl, Erdgas usw.) abzeichnete und eine Diskussion in Gang setzte, die sich für alternative Energie- und Rohstoffquellen aus erneuerbaren Quellen aussprach. Mit Ende der Ölkrise kam diese Diskussion jedoch wieder schnell zu Erliegen.

Erst 1992 mit der EU-Agrarreform, die helfen sollte die Nahrungsmittelüberschüsse abzubauen, wurde das Thema Nachwachsende Rohstoffe durch die Möglichkeit des Anbaus von Nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen (ehemalige Flächen der Nahrungsmittelerzeugung) erneut belebt. In Deutschland ist seit dieser Zeit ein starker Anstieg der Anbauflächen Nachwachsender Rohstoffe zu verzeichnen. Die Flächeninanspruchnahme stieg von 380.000 Hektar (1994) auf 1,56 Mio. Hektar im Jahr 2006, davon fast 400.000 Hektar auf Stilllegungsflächen. Einen weiteren Auftrieb erfuhren Nachwachsende Rohstoffe durch die seit 2005 stark steigenden Energie- und Kraftstoffkosten.

Anbauflächen Nachwachsender Rohstoffe in Deutschland im Jahr 2006:


  • Raps 1.100.000 Hektar
  • Energiepflanzen 295.000 Hektar (v.a.
    Mais, Getreide)
  • Stärke (v.a.

    Kartoffel und

    Weizen) 128.000 Hektar

  • Zucker 18.000 Hektar
  • Heilpflanzen 10.000 Hektar
  • Sonnenblumen 5.000 Hektar
  • Leinöl 3.000 Hektar
  • Faserpflanzen (Hanf, Flachs, Kenaf) 2.000 Hektar

Aus den Zahlen ist erkennbar, dass bisher nur wenige Nutzpflanzen in einen nennenswerten Anbau getreten sind, obwohl die Zahl und das Potenzial der Nutzpflanzen für die Gewinnung Nachwachsender Rohstoffe beträchtlich ist. Nachfolgend einige heimische und tropische Nutzpflanzen mit ihrem landwirtschaftlichen Profil, die als Nachwachsende Rohstoffe genutzt werden können:

  • Arnika
  • Basilikum
  • Baumwolle
  • Brennessel
  • Chinaschilf
  • Eibisch
  • Engelwurz
  • Eukalyptus
  • Faserlein
  • Gelber Enzian
  • Hanf (Cannabis)
  • Henna
  • Indigofera
  • Johanniskraut
  • Jojoba
  • Jute
  • Kamille
  • Kartoffel
  • Kenaf
  • Kokospalme
  • Koriander
  • Krapp
  • Kümmel
  • Leindotter
  • Mais
  • Majoran
  • Maniok
  • Mariendistel
  • Mohn
  • Niembaum
  • Ölbaum
  • Öllein
  • Ölpalme
  • Pappel
  • Parakautschukbaum
  • Pfefferminze
  • Raps
  • Rharbarber
  • Ringelblume
  • Sachalin-Staudenknöterich
  • Soja
  • Sonnenblume
  • Sonnenhut
  • Topinambur
  • Waid
  • Wau
  • Weide
  • Weizen
  • Wolfsmilch
  • Wurzelzichorie
  • Zitronenmelisse
  • Zuckerhirse
  • Zuckerrohr
  • Zuckerrübe

Im pflanzlichen Bereich unterscheidet man bei nachwachsenden Rohstoffen zwischen Industriepflanzen (z.B. Öl-, Zucker- und Faserpflanzen) und Energiepflanzen (z.B. Getreidestroh, Chinaschilf, Baumhölzer). Die Nutzung von Holz als Bau- und Konstruktionsmaterial, von Pflanzenfasern für die Textilherstellung, von tierischen und pflanzlichen Fetten zur Seifenherstellung u.a. sind Beispiele für altbekannte Verwendungen von nachwachsenden Rohstoffen. In der deutschen Industrie stammen heute etwa zehn Prozent aller eingesetzten Grundsubstanzen aus nachwachsenden Rohstoffen.
Eine Fokussierung Nachwachsender Rohstoffen auf die Erzeugung von Kraftstoffen (z.B. Biodiesel) oder Energieträger, wie etwa aus Raps und Mais, erscheint in einem mittelfristigen Energiemix sinnvoll, langfristig müssen jedoch andere alternative Energieträger - wie etwa Wasserstoff  aus Solarenergie eingesetzt werden. Bereits heute umfasst der Rapsanbau, dessen Ertrag überwiegend in die Biodiesel-Erzeugung geht, 1,1 Mio. Hektar Anbaufläche.
Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen wirft auch altbekannte und neue Probleme auf, wie etwa der großflächige Anbau in Monokulturen, der Einsatz der Gentechnik zur Steigerung der Erträge sowie fehlende Höchstmengenverordnungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Zunehmend gewinnen mit Hilfe züchterischer und genetischer Methoden hergestellte „maßgeschneiderte“ Rohstoffe an Bedeutung.
Ziel aller Bemühungen um den Einsatz von Nachwachsenden Rohstoffen sollte die Erhaltung einer vielseitigen Landwirtschaft, die auf einer möglichst weitgehend ökologischen Basis eine breite Palette von Rohstoffen erzeugen und anbieten kann. Dies kann erreicht werden, wenn der Anbau ökologischer gestaltet, hochwertige Produkte mit effizienten Verarbeitungsverfahren hergestellt und am Ende ihrer Nutzung mit der Verwertung wieder in ökologische Kreisläufe eingliedert werden können.

Quellen:

  • Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe 2006 (Internetseite: www.fnr.de; am 15.06.2007)
  • Leitfaden Nachwachsende Rohstoffe; C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 1998
  • Farbstoffe aus der Natur; Verlag Die Werkstatt, Göttingen, 1997
  • Nutzhanf vom konventionellen zum ökologischen Anbau; Deukalion Verlag, Holm, 1996
  • Hanf & Co - Die Renaissance der heimischen Faserpflanzen; Verlag Die Werkstatt, Göttingen, 1996

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltiger Tourismus

Nachhaltiger Tourismus meint eine Form des Reisens, bei der die positiven Effekte des Tourismus sinnvoll genutzt und seine negativen Auswirkungen so weit wie möglich reduziert werden. Dieses Ziel kann bei allen Formen von Urlaub und Reisen verwirklicht werden - nicht nur bei speziellen „Ökotourismus“-Angeboten.

Nachhaltiger Tourismus ist umweltgerecht, indem er sorgsam mit den natürlichen Ressourcen umgeht. Sensible Naturgebiete werden nicht überlastet, sondern durch gezieltes Management in ihrer Besonderheit geschützt und für nachfolgende Generationen erhalten. Umweltverträgliche Techniken beim Einsatz von Wasser und Energie reduzieren die Inanspruchnahme der natürlichen Lebensgrundlagen. Dies wird auch als ökologische Nachhaltigkeit bezeichnet.
Auch in sozialer Hinsicht kann Reisen verträglich gestaltet werden. Respekt vor der lokalen Bevölkerung sowie Neugier und Offenheit gegenüber den Menschen und ihrer Kultur sind für beide Seiten ein Gewinn - dies bedeutet soziale Nachhaltigkeit.
Nachhaltiges Reisen hat zudem ökonomische Vorteile für die Menschen in den bereisten Regionen. Service und Infrastruktur werden angemessen bezahlt und die Gewinne aus dem Tourismus bleiben in der Region, wo sie zu einem angemessenen Lebensstandard und zu Entwicklungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten beitragen und damit die ökonomische Nachhaltigkeit gewährleisten. Unter diesen Umständen kann der Tourismus sogar eine Alternative zu solchen Wirtschaftsformen darstellen, die Natur und Umwelt zu stark beanspruchen und von denen die lokale Bevölkerung nur wenig profitiert.

Nachhaltiger Tourismus ist
ökologisch verträglich, weil

  • Aktivitäten unterlassen werden, die Boden, Wasser, belebte Natur oder die Atmosphäre stark negativ beeinträchtigen oder dauerhaft schädigen.
  • zur Anreise und Mobilität vor Ort umweltfreundliche Verkehrsmittel gewählt werden.
  • touristische Einrichtungen wie Hotels, Restaurants und Freizeitanlagen ressourcenschonende Techniken und Verhaltensweisen nutzen und fördern: Rohstoffe wie Energie, Wasser, Boden, Landschaft und die belebte Natur werden nicht rücksichtslos ausgebeutet und "verbraucht", sondern sinnvoll eingesetzt und dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt.

wirtschaftlich vernünftig, weil

  • die Einnahmen aus dem Tourismus zum Einkommen der lokalen Bevölkerung beitragen und die Entwicklungschancen der Region sichern.
  • sichere Arbeitsplätze und humane Arbeitsbedingungen für die lokale Bevölkerung geschaffen werden, die deren Lebensqualität verbessern.
  • eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Tourismus vermieden wird und damit die Auswirkungen eines möglichen Rückgangs der Besucherzahlen in der Zukunft abgeschwächt werden.

sozial verträglich, weil

  • der Profit nicht nur den großen Reiseveranstaltern in den Herkunftsländern, sondern auch der Region und der lokalen Bevölkerung zu Gute kommt.
  • die im Tourismus Beschäftigten faire Löhne erhalten und nicht ausgebeutet werden.
  • die vor Ort lebende Bevölkerung an der Planung und Ausführung des Tourismus beteiligt wird.
  • die Belastungen für die einheimische Bevölkerung gering gehalten und ihre Bedürfnisse sowie ihr Recht auf Selbstbestimmung berücksichtigt werden.
  • kulturelle Werte und Geflogenheiten des Gastlandes respektiert werden.

www.zukunft-reisen.de - Portal für zukunftsfähiges Reisen
Das vom gemeinnützigen Verein Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.V. betriebene Informationsportal www.zukunft-reisen.de soll Verbraucher an das Thema umwelt- und sozialverträgliches Reisen heranführen und die Suche nach vorhandenen Angeboten und Informationen erleichtern. Diese Seite listet mehr als einhundert Links auf Internetseiten von Anbietern, Organisationen und Institutionen, die Informationen rund um umweltgerechtes und sozialverantwortliches Reisen bieten. Ob Reisevorbereitung, geeignete Unterkünfte, umweltverträgliche Mobilitätsangebote, Freizeitaktivitäten oder Qualitätsauszeichnungen für besonders umweltgerechte Anbieter: Zu allen Themen finden sich Informationen mit gezielten Hinweisen, damit der Reisende mit wenigen „Klicks“ schnell ans gewünschten Ziel gelangt und sich für seine umweltverträgliche Reise die passenden „Zutaten“ aussuchen kann. Begleitend dazu ist eine 20-seitige Broschüre erschienen, in der in knapper Form die wichtigsten Informationsquellen enthalten sind.

Kontakt:
Ökologischer Tourismus in Europa (Ö.T.E.) e.V.
Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn
Email: info@oete.de
www.oete.de
www.zukunft-reisen.de

Autor: KATALYSE Institut

Nachhaltiger Fischfang

Der Nachhaltige Fischfang ist ein Gegenentwurf zur weitverbreiteten konventionellen Fischereiindustrie, die weltweit zur Überfischung führt. Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass in einem Umfang gefischt wird, der das Nachwachsen der Bestände nicht gefährdet.

Bei einem nachhaltigen Fischfang wird darauf geachtet, dass die Bestände nicht überfischt werden, sondern dass ihre volle Reproduktionsfähigkeit erhalten wird. Dabei wird die fischereiliche Sterblichkeit (Entnahme aus dem Bestand durch die Fischerei) berücksichtigt. Zusätzlich sollen nicht nur überfischte Fischarten durch ein Fangverbot vor dem Aussterben gerettet, sondern auch dezimierte vorsorglich durch niedrigere Fangquoten geschützt werden.

Überfischung:
Derzeit sind 80 % der Mittelmeerbestände und 47 % der Bestände im Atlantik überfischt (vgl. Europäische Kommission 2012b). Dies liegt u.a. daran, dass die gesetzlichen Fangquoten über den von den Wissenschaftlern empfohlenen Quoten liegen. Durchschnittlich sind die Fangqouten 40 Prozent höher als die durchschnittlichen wissenschaftlichen Empfehlungen (vgl. Carlson 2013). Infolge von Nachhaltigkeitsmaßnahmen konnten sich in den letzten Jahren einige Fischbestände wieder erholen. Trotzdem ist der Zustand des Ökosystems Meer äußerst kritisch.
Die Überfischung bereitet auch der Fischereiindustrie Sorgen: rückläufige Fangmengen durch die Überfischung und damit verbunden abnehmende Profite schaden Fischern und der Fischereiindustrie.

Die Überfischung konnte vor allem durch die Technologisierung der Fischerei eintreten. So wird seit der Industrialisierung der Fischerei immer mehr Fisch durch die steigende Fangeffizienz aus dem Meer geholt. Die Technologisierung führt zu immer größeren Fangschiffen mit effizienteren Fangmethoden, zu einer genaueren Ortung und Erschließung von Fischgründen (durch z.B. 3D-Sonargeräte), zu höheren Fangraten und zu einer potentiell längeren Lagerung des Fisches.
Die Zerstörung des Ökosystems Meer wird zudem auch durch die Verwendung von Grundschleppnetzen vorangetrieben, die den Meeresboden aufwühlen und zerstören und Vegetation und Tiere vernichten (vgl. Rydl et al. 2013). .

Ein großes Problem der Fischerei ist der Beifang (europaweit ca. 460.000 von insgesamt 1,9 Mil. Tonnen gefangenen Fisch pro Jahr). Zu kleine oder deformierte Individuen und Fischarten, für die die Quoten ausgeschöpft sind oder für die es gar keine Quoten gibt, sowie unerwünschter Fisch für die z.B. der betroffene Fischer keine Quote hat, werden als Beifang wieder zurück ins Meer geworfen. Dies liegt einerseits an dem Verbot diese Fische anzulanden, andererseits auch an dem Interesse der Fischer, möglichst gewinnbringenden Fisch zu verkaufen. Der über Bord geworfene Fisch wird nicht erfasst und gilt somit als nicht abgefischt. Durch den Beifang sinkt also die Bestandsproduktivität vieler Fischarten noch weiter. Eine Kontrolle der fischereilichen Sterblichkeit durch den Rückwurf gestaltet sich schwierig. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Beifang in den meisten Ländern nicht auf die Fangquote der Fischer angerechnet (Ausnahme ist z.B. Norwegen) wird.
Zudem verfangen sich auch andere Meerestiere, wie Wale, Delfine, Meeresschildkröten, Vögel, Robben, Rochen und Haie in den Netzen.

EU:
Die Europäische Union, bekannt für eine eher umweltschädliche Fischereipolitik, versucht angesichts der überfischten europäischen sowie globalen Fischbestände, hohen Beifangraten, rückläufigen Fangmengen, hohen Subventionen, Fischimporten und ihrer eigenen Flottenüberkapazität eine nachhaltige Fischereipolitik zu etablieren.

Deswegen plant die Europäische Kommission eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Durch diese Reform soll bei Entscheidungen des Fischereirats, der in der Vergangenheit vor allem kurzfristige politische und ökonomische Interessen im Blick hatte (vgl. Callum 2013:444), stärker das EU-Parlament und EU-Kommission eingebunden werden. Die neue Gemeinsame Fischereipolitik wird ab 2014 in Kraft treten (vgl. Europäisches Parlament 2013).

Einige Maßnahmen und Ziele sind folgende:

  • Lösung Beifang-/Rückwurfproblem: Ein Rückwurfverbot für alle fischereilich genutzten und regulierten Fischarten soll durchgesetzt werden, so dass die Fischer den Beifang mit an Land bringen müssen. Dadurch kann die Entnahme der einzelnen Fischarten besser registriert werden. Außerdem schafft dies Anreize Beifang zu vermeiden, da die Fischer Lagerplatz und Lagerplatzkosten durch eine geringere Beifangmenge reduzieren können. Es besteht die Hoffnung, dass ähnlich wie in Norwegen, die Fischer sich dann an technischen Innovationen, durch deren Einsatz man Beifang vermeiden kann, beteiligen und diese auf ihren Fischereiboten etablieren. Durch Fangnetze mit größeren Maschen oder durch Fluchtfenster in den Netzen können z.B. kleinere Individuen, die häufig als Beifang enden, flüchten. Zusätzlich hofft man, dass die Fischer den Bestand von kleineren Individuen und Jungtieren schonen, in dem sie z.B. in Gebieten mit hohem Jungfischaufkommen nicht fischen. Trotzdem muss das Rückfangverbot stark kontrolliert (Kameras, Fischereiaufseher) und geahndet werden. .
  • Nachhaltiges Bestandsmanagment: Ab 2015 dürfen keine Fanggqouten mehr beschlossen werden, die nicht nachhaltig sind. Deswegen soll auf Grundlage des „höchstmöglichen Dauerertrags“ (Maximum sustainable yield = MSY) gefischt werden, so dass nur die optimale Fangmenge (ohne Gefährdung der Fortpflanzungsfähigkeit) dem Meer entnommen wird und die Fischbestände auf dem höchstmöglichem langfristigen Ertragsniveau gehalten werden (vgl. Europäische Kommission 2013: 8). Dazu soll schrittweise die fischereiliche Sterblichkeit verringert werden, bis der höchstmögliche Dauerertrag (MSY) erreicht wird. So könnten sich stark dezimierte Arten erholen und die Entwicklung von größeren Individuen gefördert werden. Die Idee dahinter ist, dass nicht nur die Fischbestände und Arten, die als Beifänge ins Netz geraten, geschont werden, sondern auch durch eine größere Fangstabilität eine produktivere und zukunftssichere Fischereiwirtschaft bei den (stark) befischten Arten betrieben werden soll. Zudem wird die wissenschaftliche Datenlage (z.B. Analyse der langfristigen Entwicklungen in den Fangmengen und Fischbeständen) verbessert und in Zukunft in der Fischereipolitik eine größere Rolle spielen. Zum Schutz des Ökosystems Meer sollen die Nutzung umweltschädigender Fangtechniken, z.B. Grundschleppnetze, einschränkt werden. Auf dem Weg zur nachhaltigen Fischerei sollen folgende Instrumente helfen: Langfristige Managementpläne (z.B. zur Überwachung der fischereilichen Sterblichkeit), Einbinden der Mitgliedsstaaten, Berücksichtigung regionaler Begebenheiten und damit auch die Integration regionaler Beratung unter Berücksichtigung von Region spezifischen Traditionen und Know-How, die Unterstützung der handwerklichen Fischerei, die Bekämpfung der illegalen Fischerei sowie die Eingliederung in die Meeresumweltpolitik (vgl. Europäische Kommission 2012a). Auch die Einrichtung und Erweiterung von Meeresschutzgebieten, die besonders beim Erhalt der Bestände, der Arten und der Biodiversität hilft, soll vorangetrieben werden. 
  • Abbau der Flottenüberkapazität: Als Hauptgrund für die Überfischung gilt auch die große Fischereiflotte. Die EU versucht schon länger die Flottenkapazität zu verringern. Doch ohne nennenswerten Erfolg. Ein Grund für das Scheitern ist, dass die Fangeffizienz der Fangschiffe nicht wirklich bei den bisherigen Maßnahmen mit einbezogen wurde. Daher wird bei der GFP-Reform die Einführung der handelbaren Fangquoten/Fanganteile (ITQ = Individual Transferable Quote) vorgeschlagen. Diese werden von den Mitgliedstaaten, die eine Flottenübergrenze von der EU zugewiesen bekommen, an Fischer/Fischereiindustrie verteilt und können auch nur innerhalb des Mitgliedstaats verpachtet oder getauscht werden. Dadurch soll es für Fischer lukrativ werden, ihre Fanganteile zu verkaufen/zu verpachten. Dies wird wahrscheinlich aber im Ministerrat nicht durchsetzbar sein (vgl. Döring 2012). Bisher und wahrscheinlich auch weiterhin erfolgte bzw. erfolgt die Regulierung der Fischerei per Fangtage auf See. Diese Regulierung ist aber ineffizient, da die Fischer sowieso z.B. in bestimmten Jahreszeiten nicht fischen können oder trotz der begrenzten Fangtage zu viel Fisch aus dem Meer herausholen. Einen großen Beitrag zur Flottenüberkapazität hat die Subventionierung dazu gesteuert (De-Minimis Beitrag von 30.000 Euro ohne daran geknüpfte Bedingung, Befreiung von Kraftstoffsteuern, Unterstützung der Schiffsverschrottung bei einer gleichzeitigen Schiffsmodernisierung). Als Lösung könnte man Subventionen (finanziert aus dem EMFF, European Maritime and Fisheries Fund) von Nachhaltigkeitszielen abhängig machen (Selektivere Fanggeräte, wissenschaftliche Datenerhebung).

Die EU ist zudem in der Fernfischerei tätig. Weltweit fischt die EU-Fischereiflotte, indem Fangqouten in nicht-europäischen Fanggebieten gekauft werden, um die europäischen Flottenkapazität auszulasten. Zukünftig will die Europäische Kommission diese Fernfischerei einschränken. Auch sollen die Schiffe der EU-Flotte in anderen nicht-europäischen Fanggebieten den Richtlinien und Prinzipien der GFP folgen

Die nachhaltige Fischerei soll durch Datenerhebung (Wechselbeziehungen im Ökosystem, Reproduktionsbedingungen der Arten, Auswirkungen der Fischerei), wissenschaftlichen Gutachten, Kontrollen und entsprechenden Korrekturen des Fischereimanagements sichergestellt werden.

Kritik:

  • Für eine nachhaltige Fischerei sind klarere Bewirtschaftungsgrenzen der Fischbestände (Einhaltung der wissenschaftlichen Empfehlungen, einheitliche Regelung der nachhaltigen Bewirtschaftung, in der der Vorsorgeansatz berücksichtigt wird) erforderlich. Insbesondere durch die Ignoranz gegenüber den wissenschaftlichen Empfehlungen in der Vergangenheit (vgl. Salomon et al. 2012:42).
  • Es wird immer nur vom Erhalt des Fischbestands gesprochen. Ein
    Fischbestand ist aber nur gesund, wenn er eine natürliche Zusammensetzung ('gesunde' Größen- und Altersstruktur) besitzt. Dies berücksichtigt die GFP-Reform nicht, da eine solche Datenerhebung sich schwierig gestaltet und eine Fischereipolitik, die auf die Gesundheit der Bestände achtet, kaum umsetzbar ist.
  • Es wird z.T. kritisiert, dass die Maßnahme MYS als Zielwert zur Bestandserhaltung genommen wird, da durch die Wechselbeziehungen zwischen den Arten (Räuber-Beute-Beziehungen, Nahrungskonkurrenz), die Bestände nicht unbedingt das MSY-Niveau erreichen oder auf diesem Niveau bleiben können. Deswegen wird – auch von der EU-Kommission- vorgeschlagen, dass man die fischereiliche Sterblichkeit (dieser Wert wird nur durch die Fischerei beeinflusst), mit der MSY erreicht werden kann, als Zielwert nimmt.
  • Die Fangquoten müssen insgesamt niedriger sein, um den Vorsorgeprinzip gerecht zu werden (Sicherheitsabstand zur MYS).
  • Bereits überfischet Bestände erholen sich nicht, wenn sie nicht zuerst auf einen gesunden Bestand anwachsen können, so dass man ihr Fortbestehen gewährleisten kann. Dafür müssten die Fangmengen erst mal bis zu einem festgelegten Zeitpunkt abgesenkt werden, bis sich die Bestände erholt haben (vgl. WWF 2013).
  • Das Rückwurfverbot soll gestaffelt nach Fischart eingeführt werden. Der Grund für diese Regelung liegt an dem unterschiedlich hohen Aufwand für die technischen Veränderungen, die durchgeführt werden müssen. Allerdings wird es schwer, zu kontrollieren, welche Fischart als Beifang zurück ins Meer geworfen wird. Eine Staffelung nach Fischereien wäre hier einfacher zu kontrollieren.
  • Forderungen eines Rückwurfverbotes für alle Fischarten.
  • Beim Rückwurfverbot gibt es einige Außnahmen, so z.B. erlaubt eine Ausnahmeregelung  bis zu 5% der jährlichen Fangmenge der fangbeschränkten Arten genauso wie alle Arten ohne Fangbeschränkung über Bord zu werden. Diese Ausnahmen erschweren die Kontrolle des Rückwurfverbots.
  • Man schafft für die Fischer falsche Anreize, wenn man ihnen z.B. mehr Fangtage zuspricht, wenn sie Netze mit kleinere Maschen verwenden. Diese Anreize müssen abgeschafft werden.
  • Die von der EU vorgeschlagenen Flottenobergrenzen der Mitgliedstaaten entsprechen dem heutigen Stand und ziehen somit keine Verringerung der Flotte nach sich. Insgesamt wird der Erfolg der handelbaren Fangquoten angezweifelt. (vgl. Salomon et al. 2012:41)
  • Es wird gefordert, dass während und nach der Reform eine öffentliche Debatte in der Gesellschaft angestoßen werden soll.

Insgesamt aber sehen Experten und Umweltschutzverbände die Pläne der EU zur nachhaltigen Fischereipolitik positiv, mahnen allerdings auch, dass die Pläne konsequent umgesetzt werden müssen, um ein Erfolg für das Ökosystem Meer herbeizuführen.

@Umweltlexikon?! Fischerei, Fisch und Fischereiprodukte,
Fischbestand, Thunfisch, Fischsterben,

Lit.:

  • Carlson, Björn, BalticSea2020 (2013): EU-Fischereipolitik: Diese Reform kann Fische und Fischer retten. [Stand: 28.03.2013].
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2013): Fischeries and Aquaculture in Europe. 2013, Nr. 60.
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2012a): Häufig gestellte Fragen. [Stand: 28.03.2013]. 
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2012b): Hintergrund.[Stand: 28.03.2013]. 
  • Europäische Parlament (2013): Reform der EU-Fischereipolitik: Parlament fordert Ende der Überfischung. [Stand: 05.06.2013]. 
  • Döring, Ralf (2012): Die Reformformschläge zur EU-Fischereipolitik sind besser als ihr Ruf. In: GAiA, 2012, Nr. 3, S.173-176. 
  • Roberts, Callum (2013): Der Mensch und das Meer. München: Deutsche Verlags-Anstalt.
  • Rydl, Vladimir / Reichert, Inka - Planet Wissen (2013): Überfischung der Meere. [Stand: 28.03.2013].
  • Salomon, Markus / Budde, Johanna (2012): Eine nachhaltige Fischereipolitik für Europas Ruf. In: GAiA, 2012, Nr. 1, S.38-42. 
  • WWF (2013): Grobmaschige Fischereireform. [Stand: 04.06.2013].

Autor: KATALYSE Institut

Novel Food

engl. Bezeichnung für Neuartige Lebensmittel

Siehe auch: Gentechnologie.

 

Autor: KATALYSE Institut

No-effect-level

N. ist definiert als die höchste Dosis eines Stoffes, die auch bei andauernder Aufnahme keine erkennbaren und meßbaren Wirkungen (Schäden) hinterläßt.

In der Toxikologie wird mit N. auch die höchstmögliche, tägliche Menge einer Substanz bezeichnet, die weder nachteilige Wirkungen noch strukturelle Veränderungen auf die Versuchstiere ausübt. Tierversuche können nicht die für den Menschen tatsächliche Toxizität eines Stoffes widergeben, daher wird ein Sicherheitsfaktor von 10 bis 1000 (meist 100) angelegt, um den ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) für den Menschen für die betreffende Substanz zu ermitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Nitrat

N.(chemisch NO3-) das Salz der Salpetersäure ist eine anorganische Stickstoffverbindung, die natürlicher Bestandteil des Bodens ist.

N. ist normalerweise nicht oder nur in geringen Konzentrationen im Grundwasser und in Gemüse vorhanden. Durch Eingriffe in den Stickstoffkreislauf, besonders den Einsatz von künstlichen Stickstoffdüngern, kommt es v.a. in landwirtschatlichen genutzten Regionen zu hohen N.-Gehalten in Boden, Grundwasser und Pflanzen.

Die Landwirtschaft ist durch Überdüngung und Massentierhaltung hauptsächlich für die hohen N.-Gehalte im Grundwasser verantwortlich. So werden in Westdeutschland durchschnittlich 190 kg Stickstoff, 90 kg Phosphat und 180 kg Kali pro Hektar und Jahr auf die Felder gebracht. In Gebieten mit Gülleausbringung kommen Stickstoffeinträge bis zu 400 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr hinzu.

Zusätzlich verursachen Industrie und Kraftwerke durch Verbrennungsprozesse Stickoxid-(Nox)-Emissionen, die sich in hohen Stickstoffbelastungen von Luft und Regenwasser widerspiegeln. Auch der Straßenverkehr trägt einen erheblichen Anteil zum Stickstoffausstoss bei, der über den Luftpfad in den Boden eingetragen wird.

Im Grundwasser Deutschlands, insbesondere in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft und Weinbau, finden sich heute N.-Konzentrationen von z.T. weit über 100 mg/Liter. N. aus abfließendem Dünger; sie sind die wichtigste Ursache für das vermehrte Algenwachstum (Eutophierung) in Binnengewässern und Meeren, insb. Nord- und Ostsee, Adria und Schwarzes Meer.

Die EG-Richtlinien empfehlen eine maximale N.-Konzentration von 25 mg/l für Trinkwasser. Der seit Oktober 1986 geltende EG-Grenzwert für N. im Trinkwasser liegt allerdings bei 50 mg/Liter. Bereits die Einhaltung dieses Grenzwertes stellt jedoch viele Wasserversorgungsunternehmen zunehmend vor Probleme. Die meisten Versorgungsunternehmen vermischen deshalb belastetes Wasser mit weniger belastetem Wasser, bis der Grenzwert unterschritten wird. Viele kleine Wasserwerke (Trinkwasseraufbereitung) mussten seit der Einführung des Grenzwertes schließen.

Der Mensch nimmt ca. 70 Prozent des N. durch Gemüse auf. Grenzwerte für N. (250 mg/kg) existieren nur für Kinderfertignahrung. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Empfehlung ausgesprochen, eine Gesamt-N.-Aufnahme von 220 mg N./Tag nicht zu überschreiten. Einige stickstoffliebende Pflanzen reichern 1000 mg/kg N. und mehr an. Lediglich unverbindliche Richtwerte existieren, die hoch angesetzt wurden: Kopfsalat 3000 mg/kg, Spinat 2000 mg/kg, Rote Beete 3000 mg/kg, seit 1990 auch für Feldsalat 2500 mg/kg, Rettich 3000 mg/kg und Radieschen 3000 mg/kg.

N. selbst weist eine geringe Giftigkeit auf, dies hängt u.a. mit seiner schnellen Eliminierung durch die Nieren zusammen. Im menschlichen Organismus wird jedoch ein Teil des N. in Nitrit umgewandelt. Die Giftigkeit des Nitrits ist darauf zurückzuführen, daß es den Sauerstofftransport im Blut blockiert. Diese Erscheinung wird als Blausucht bezeichnet. Blausucht tritt bei Säuglingen bis zu einem Alter von sechs Monaten auf (Methämoglobinämie).

Aus Nitrit und sekundären und tertiären Aminen können sich Nitrosamine bilden. Einige Nitrosamine haben toxische Wirkung und zählen zu den potentesten Krebserregern. Zu hohe Nitratanteile im Trinkwasser können zu Kreislauferkrankungen und Krebs führen.

Autor: KATALYSE Institut

Nikotin

Hauptalkaloid der Tabakpflanze (Alkaloide); z.Z. rauchen ca. 70% der männlichen und 35% der weiblichen erwachsenen Erdbewohner.

Obwohl die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens ein Ausmaß wie das der Infektionskrankheiten erreicht hat, steigt der Tabakkonsum pro Kopf weiter an. N. wird bei der Inhalation sehr rasch bis zu 95% über die Schleimhaut resorbiert. Ähnlich wie Acetylcholin wirkt N. erregend auf die Nervenzelle; diese Wirkung erschöpft sich nach einiger Zeit, und es tritt eine gegenläufige Wirkung ein. N. bewirkt die Verlangsamung der Herzfrequenz, Blutdrucksenkung, Anregung der Darmtätigkeit. Die Effekte sind individuell stark verschieden, wodurch eine therapeutische Anwendung unmöglich wird.

Die Verweilzeit des N. im Körper ist sehr kurz, was die hohe Rauchfrequenz der N.-Abhängigen erklärt. Die tödliche Dosis liegt bei 1 mg/kg Körpergewicht, die durch einen Teeaufguß von 4-6 Zigaretten erreicht wird.

Chronische Wirkungen sind: nervliche Labilität, Gefäßveränderungen (z.B. Arteriosklerose, "Raucherbein") und Blutdruckanstieg; weiterhin Magen-/Darmerkrankungen, Erhöhung des Grundumsatzes bzw. des Kalorienverbrauchs, Mißbildungen, Frühgeburten, Netzhautschäden. Besonders wichtige Wirkungen des Tabakrauchens sind Erkrankungen der Atemwege, Lungenkrebs, Mund- und Rachenkrebs und andere Krebs-Arten.

Siehe auch: Passivrauchen, Tabakrauch

 

Autor: KATALYSE Institut

Nickel

Chemisches Element der VIII. Nebengruppe, silberglänzendes, gut formbares, ferromagnetisches Metall.

Symbol Ni, Ordnungszahl 28, Schmelzpunkt 1.453 Grad C, Siedepunkt 2.732 Grad C, Dichte 8,9 g/cm3, silberglänzendes, gut formbares, ferromagnetisches Metall.
- MAK-Stoffliste III A 1 (eindeutig krebserregend gilt für atembaren Staub von N.-Metall und N.-Verbindungen)
- TRK 0,5 mg/m3 (Stäube und Rauche) bzw. 0,05 mg (für atembare Tröpfchen).

N. ist für lebende Organismen (Organismus) essentiell, für den Menschen wird eine tägliche Aufnahmemenge von 0,025 bis 0,075 mg empfohlen. Bei empfindlichen Personen kann eine Allergie durch Hautkontakt ausgelöst werden, z.B. durch N.-haltigem Schmuck und Textilien, die N.-haltige Reissverschlüse, Knöpfe usw. enthalten. Man schätzt, dass rund 20 Prozent der weiblichen Bevölkerung und zwischen 2 und 4 Prozent der männlichen Bevölkerung sensiblisiert sind.

Der Mensch nimmt Nickel hauptsächlich durch die Nahrung auf, Raucher haben mit dem im Zigarettenrauch enthaltenen Nickeltetracarbonyl eine zusätzliche N.-Belastung. Eine maßgebliche Zusatzbelastung mit N. kann durch die Verwendung von Stahlpfannen bei erstmaligen Gebrauch mit säurehaltigen Lebensmitteln entstehen, da N. dann aus der Legierung gelöst werden kann.

Die N.-Aufnahme von Kleinkindern bis 12 Monaten liegt zwischen 30 und 300 µg/Tag, was im Verhältnis zum geringern Körpergewicht eine hohe Belastung darstellt. Die Angaben zur N.-Aufnahme von Erwachsenen schwanken wischen 0,08 mg/Tag und 0,11 mg/Tag.

N. ist fruchtschädigend und erbgutverändernd bei inhalativer Aufnahme.
Der Grenzwert für Trinkwasser liegt seit 2003 bei 0,02 mg/Liter.

In der Erdkruste kommt N. zu ca. 0,015 Prozent vor. Man vermutet, dass sich im Erdinneren größere Mengen befinden, so schätzt man den Gesamtgehalt der Erde an N. auf ca. 3 Prozent. Für die technische Gewinnung sind v.a. die Erze Garnierit und Pentlandit von Bedeutung. Der N.-Gehalt der Gesamtvorräte von N.-Erzen wird auf 110 Mt geschätzt.

Ende der neunziger Jahre betrug die Weltproduktion an N. 600.000 bis 800.000 t. N. wird hauptsächlich als Bestandteil von mehr als 3.000 Legierungen mit Kupfer, Chrom, Eisen, Cobalt usw. wegen besonders guter Eigenschaften (physikalische Eigenschaften, Korrosions- und Hitzebeständigkeit) verwendet. Anwendung finden diese Legierungen z.B. als Münzen, Behälter und rostfreien Stahl z.B. für Küchengeräte. N. dient ferner als Elektrodenmaterial von Akkumulatoren und als Katalysator.

Autor: KATALYSE Institut

Neurodermitis

N. ist eine der häufigsten Hauterkrankungen.

Sie ist allergisch bedingt, verläuft chronisch und geht mit starkem Juckreiz einher. 60% der N.-Patienten sind familiär mit genetisch bedingten allergischen Erkrankungen belastet. Aufgrund der allergischen Disposition können natürliche oder künstliche Allergene aus der Umwelt die Überempfindlichkeitsreaktion vom Soforttyp hervorrufen.

Auslösend für N. sind v.a. Nahrungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe sowie Hausstaubmilben, Pollen, Tierhaare und Schimmelpilzsporen.

Siehe auch: Allergie

Autor: KATALYSE Institut

Nesselsucht

Siehe Nahrungsmittelallergie, Allergie.

Autor: KATALYSE Institut

Natürliche Strahlenbelastung

Die Menschheit ist von jeher einer Strahlenbelastung aus ihrer natürlichen Umwelt ausgesetzt. Diese hat mehrere Quellen: kosmische Strahlung, terrestrische Strahlung und inkorporierte Radionuklide.

Radioaktive natürliche Nuklide entstanden vor Urzeiten bei der Bildung der Erdmaterie und kommen wegen ihrer großen Halbwertszeit heute noch vor (primordialeRadionuklide) oder werden durch kosmische Strahlung in der Atmosphäre gebildet.

Die wichtigsten primordialen Radionuklide sind Kalium-40, Thorium-232 sowie Uran-234 und -238. Thorium und Uran zerfallen über Zerfallsketten in verschiedene Radionuklide, von denen insbesondere die radioaktiven Kerne Radon-220 und -222, Radium-224 und -226, Blei-210 und Polium-210 von Bedeutung sind. Die wichtigsten durch kosmische Strahlung ständig neu entstehenden Nuklide sind Kohlenstoff-14 (C-14) und Tritium.

Neben ihrer Herkunft lässt sich die natürliche
Strahlenbelastung nach der Art der Bestrahlung in äussere und innere Strahlenbelastung unterteilen. Unter äußerer Strahlenbelastung versteht man Strahlung, die von außen auf den Körper trifft. Dabei kann es sich um kosmische oder terrestrische Strahlung handeln. Die innere
Strahlenbelastung stammt von Radionukliden, die über Luft, Wasser und Nahrung in den Körper gelangt sind ( Inkorporation).

Die innere Belastung wird vor allem durch Kalium-40 und Polonium-210 verursacht. Manche Stoffe wie zum Beispiel C-14 oder Tritium verteilen sich gleichmäßig im Körper, andere reichern sich in bestimmten Organen an, zum Beispiel Radium, Blei und Polonium in der Knochensubstanz ( Anreicherung). Das Edelgas Radon, das auch aus Baumaterialien austritt, (radioaktive Baustoffe), sorgt für hohe Lungenbelastungen (Bronchialdosis von 10 mSv/Jahr) ( Radioaktivität und Strahlung, Masseinheiten), wodurch die Lunge das durch natürliche
Strahlenbelastung am stärksten belastete Organ ist.

Die durchschnittliche Höhe der natürlichen Strahlenbelastung kann nur abgeschätzt werden, da die kosmische und terrestrische Strahlung stark von der Höhe und der Bodenbeschaffenheit abhängt.

Strahlenbelastung, Strahlenschäden, ionisierende Strahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Naturheilmittel

Medikamente, die von der Naturheilkunde eingesetzt werden, z.B. Zubereitungen aus Pflanzen oder Salzen.

N. unterliegen dem Arzneimittelgesetz und benötigen den Nachweis der Unbedenklichkeit für eine Marktzulassung. Ein naturwissenschaftlicher Nachweis für ihre Wirksamkeit ist nicht erforderlich, jedoch muss sich die Anwendung durch Erfahrungswerte begründen lassen. Krankenkassen erstatten N. nicht bzw. nur, wenn deren Anwendung ausdrücklich begründet ist. Daraus ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil für N..

Siehe auch: GATT, Genbank, Artenschutz, Salzen

Autor: KATALYSE Institut

Naturheilkunde

N. arbeitet mit den Mitteln der Natur.

Im Gegensatz zur Schulmedizin erfolgt ihre Anwendung weniger aufgrund naturwissenschaftlich nachgewiesener Erkenntnisse, sondern sie basiert auf Erfahrungswissen. Die N. wird auch oft als sanfte Medizin bezeichnet, da die Eingriffe in den Körper nicht so drastisch sind.

Es wird vielmehr versucht, die körpereigene Krankheitsabwehr zu steigern. Methoden der N. sind z.B. die Phytomedizin, Akupunktur, Homöopathie, physikalische Verfahren wie Bäder, Massagen, Kälte- und Wärmeanwendungen.

Autor: KATALYSE Institut

Nutztierhaltung

Im November 2001 wurde die Nutztierhaltungs-Verordung in Kraft gesetzt und alle Vorschriften über das Halten von Nutztieren systematisch zusammengeführt.

Damit haben sich die Vorschriften für die Nutztierhaltung verbessert, denn seither müssen Nutztierhalter über die Haltung ihrer Tiere Buch z.B. über die medizinischen Behandlungen und ihre Bestände führen.

Für die Kälberhaltung gelten nun ganz konkret schärfere Regeln: Dem Saugbedürfnis der Kälber ist ausreichend Rechnung zu tragen, im Stall muss ein weicher Liegebereich vorhanden sein und dem Kalb muss spätestens vom achten Lebenstag an Rauhfutter oder sonstiges angeboten werden.

Weitere Tierarten (wie Legehennen, Schweine usw.) sollen schon bald folgen und in die Tierhaltungsverordnung aufgenommen werden.

Autor: KATALYSE Institut

Nutrasweet

Siehe Süßstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

NovelFood

engl. Bezeichnung für Neuartige Lebensmittel

Siehe auch: Gentechnologie

Autor: KATALYSE Institut

Nitrosamine

N. (N-Nitrosoverbindungen)können sich aus Nitrit und Aminen im Magen-Darm-Trakt bilden.

Nitrit wird bestimmten Nahrungsmitteln wie Wurstwaren (z.B. enthält Salami bis 80 mg Nitrit/kg oder Schinken bis zu 180 mg Nitrit/kg) in Form von Nitrit-Pökelsalz zugesetzt. Besonders kritisch ist eine starke Erhitzung wie etwa das Grillen gepökelter Fleischwaren (z.B. Kasseler) zu beurteilen.

N. können auch in einigen Kosmetika, Arzneimitteln und Tabakrauch (Tagesaufnahme eines Durchschnittsrauchers liegt bei 15 mg) enthalten sein. In Bohrölen und Schneidölen der metallverarbeitenden Industrie (Metallindustrie) wurden in Anfang der 90er Jahre noch bis zu 3 Prozent N. gefunden. N. gehören zu den stärksten krebserregenden Substanzen.

Die Gesamtbelastung des Menschen ist aufgrund der physiologischen und umweltspezifischen Bedingungen nur schwer abzuschätzen. Im Tierversuch erzeugten N. bereits bei einer Gesamtaufnahme von 20 mg/kg Körpergewicht über die Lebenszeit verteilt Tumore. 90 Prozent der N. erzeugten im Tierversuch nachweislich Krebs. Epidemiologische Untersuchungen geben Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen hoher Nitrosaminaufnahme und Tumorentstehung beim Menschen.

Siehe auch: Amine

Autor: KATALYSE Institut

Nitrofen

Die chemische Bezeichnung von Nitrofen lautet 2,4-Dichlorophenyl-p-nitrophenylether. Nitrofen ist ein Unkrautvernichtungsmittel, dass als Rückstand in Futtergetreide zwischen März und Mai 2002 an rund 120 Öko-Höfen in mindestens fünf Bundesländern durch einen niedersächsischen Futtermittelhersteller verkauft wurde.

Die Rückstände wurden nach der Untersuchung von Putenfleisch eines niedersächsischer Öko-Putenerzeuger entdeckt. Der Mäster wandte sich mit seinem positiven Befund an die Bundesanstalt für Fleischforschung (BAFF), die seine Ergebnisse bestätigte. Die BAFF hatte im untersuchten Putenfleisch Werte zwischen 0,08 und 0,4 Milligramm Nitrofen pro Kilogramm nachgewiesen

Nitrofen ist ein Getreideherbizid, das 1964 in den USA entwickelt wurde. Nach Angaben der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig war Nitrofen in den alten Bundesländern bis 1980 zugelassen. Die Zulassung ist danach nicht mehr verlängert worden, weil es Bedenken gab, dass direkt damit arbeitende Menschen, Schaden nehmen könnten.

Ein vollständiges Anwendungsverbot gibt es in den alten Bundesländern seit 1988 und in den neuen Bundesländern seit 1990. Nach der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) ist Nitrofen in Anlage 1 als Substanz Nr. 35 geführt. Für diese Stoffe besteht ein vollständiges Anwendungsverbot.

Die Ursache für die Nitrofen-Verunreinigungen in Öko-Getreide ist ein Fall mangelnder Lagerhygiene. Die Lagerhalle für das betroffene Getreide einer Saatgutfirma bei Neubrandenburg hatte zu DDR-Zeiten als Pestizidlager gedient.

In der ehemaligen DDR war Nitrofeni n den Pflanzenschutzmittel "Trizilin" und Trzilin 25" enthalten. In den Produkten "Namedit", Plantulin", "Trazalex" und Trazalex extra" wurde Nitrofen mit anderen Wirkstoffen wie 2,4-D oder Simazin kombiniert. Hergestellt wurden die Produkte vom VEB Chemiekombinat Bitterfeld und dem VEB Berlin-Chemie in Ostberlin.

Sehr wahrscheinlich ist die Halle in Malchin zudem nicht die einzige Quelle der Nitrofen-Verunreinigungen. Denn es sind positive Proben genommen worden, die nicht mit Malchin in Verbindung gebracht werden können. Auch ist bisher nicht geklärt, ob die 250 Tonnen belastete Triticale, die Anfang Mai an die GS agri geliefert wurden, auch in der fraglichen Halle untergebracht waren.

Nitrofen wird im Boden durch Mikroorganismen und Licht abgebaut. In Laboruntersuchungen zum Abbau im Boden im Dunkeln erwies sich Nitrofen nach Angaben der Biologischen Bundesanstalt als sehr persistent. In der Praxis verringerte sich der Nitrofengehalt im Boden innerhalb von 100 Tagen auf ein Viertel und nahm danach nur noch langsam ab. Nach einigen Jahren war kein Nitrofen mehr im Boden nachweisbar.

Das in Wasser unlösliche Nitrofen reichert sich nicht im Boden und nur wenig im Fettgewebe von Tieren an.
Neben der krebsauslösenden Wirkung, die im Tierversuch festgestellt wurde, besteht bei Nitrofen auch der Verdacht endokrine Wirkungen (hormonähnliche Wirkungen) zu besitzen bzw. auszulösen. Das Herbizid Nitrofen ist weiterhin Embryo schädigend (Lungenmissbildungen). Zur Wirkung beim Menschen gibt es derzeit keine toxikologischen Daten, die Ergebnisse der Tierversuche zeigen aber einen ausreichender Verdacht der möglichen Kanzerogenität (Krebserzeugung) beim Menschen durch Nitrofen.

Gerade für Anwender ist Nitrofen besonders gefährlich, da es als weißes bis braunes kristallines Pulver stark toxisch ist. Die Substanz reizt die Augen, die Haut und die Atemwege. Wiederholter oder andauernder Hautkontakt kann Dermatitis hervorrufen.
Experten halten das Krebsrisiko bei den aufgetretenen Rückstandswerten im Futtergetreide für sehr gering. Im Tierversuch wurden den Mäusen einen Menge verabreicht, die beim Menschen einer täglich Aufnahme von 7.000 Milligramm (7 Gramm) Nitrofen entspricht.

Nitrofen ist ein schnell wirkendes, selektives Kontaktherbizid, das sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel aufgenommen wird. Der Wirkstoff wird in der Pflanze verteilt und unter Lichteinfluss zu einem aggressiven Radikal umgebaut, dass die Zellmembran angreift und zerstört. Über den genauen Mechanismus ist nur wenig bekannt. Zudem stören Diphenylether wie Nitrofen auch die Bildung von Chlorophyll, indem sie die Aktivität des Enzyms Protoporphyrinogen-Oxidase hemmen, das für die Bildung des grünen Farbstoffes gebraucht wird.

Die Ursache für die Nitrofen-Verunreinigungen in Ökogetreide ist nicht der Ökobranche zu zu schreiben. Vielmehr wurde das Getreide in Mecklenburg-Vorpommern mit dem verbotenen Pflanzenschutzmittel in einer Lagerhalle kontaminiert, die zu DDR-Zeiten als Pestizidlager gedient hatte. Grund ist also mangelnde Lagerhygiene und weniger die Versäumnisse der Ökobranche. Eine pauschale Verurteilung von Öko-Produkten wird daher der Sachlage nicht gerecht. Alle Ökohersteller, die das belastete Getreide verfüttert haben, wurden gesperrt und haben ihre Produkte zurückgezogen.

Nitrofen in Ökoprodukten ist ein Problem, das "von außen" in das System Ökolandbau wirkt und schadet. Skandale, wie Nitrofen werden durch kritikwürdiges Verhalten einzelner Menschen verursacht und sind nicht die Schuld einer ganzen Branche. Im Sinne von Verbraucherschutz und Produktsicherheit ist und bleibt der ökologische Landbau das zuverlässigste landwirtschaftliche System.

Autor: KATALYSE Institut

Nahrungsmittelallergie

Mit der Nahrungsmittelaufnahme kommt es zum intensivsten stofflichen Kontakt des Menschen mit seiner Umwelt. Dabei kann es zu einem Entgleisen der an sich normalen Immunreaktion gegenüber den Fremdstoffen, eben zur N., kommen.

Stark allergen können Eiweiße (Proteine) wirken, insbesondere tierische Eiweiße von Milch, Eiern und Fisch, aber auch das Klebereiweiß verschiedener Getreidearten. Neben Eiweißen können aber auch in Lebensmitteln enthaltene Lebensmittelzusatzstoffe (Farbstoffe oder Konservierungsstoffe) N. auslösen.
Das Risiko, eine N. auszubilden, wird wesentlich durch die familiäre Vorbelastung, insbesondere die Zahl der an Allergien erkrankten Verwandten ersten Grades, bestimmt.

Symptome einer N. sind Erbrechen, Durchfälle, ekzematöse Hautveränderungen (z.B. Neurodermitis), Urticaria (Nesselsucht), Milchschorf, Migräne, Neuralgie, chronischer Schnupfen, chronischer Husten, Asthma etc.

Oft besteht ein unlogischer Zusammenhang zwischen Nahrungsmittelaufnahme und Krankheitserscheinungen unter Berücksichtigung von Zeit, Intensität und Organlokalisation. Während das Nesselfieber nach Erdbeergenuß geradezu als Prototyp einer allergischen Erkrankung anzusehen ist, scheint ein Zusammenhang zwischen Milchgenuß und Schnupfen viel weniger deutlich. Gerade dieses Phänomen ist für die N. typisch und macht die Diagnostik so schwierig.

Die Krankheit durchläuft meist drei Stadien:
1. Sofortreaktion,
2. Resistenzstadium (Sucht oder Anpassung ohne erkennbare Beschwerden),
3. Erschöpfungsstadium (chronische Krankheiten).
Das Durchlaufen dieser Stadien kann kurz sein oder Jahre dauern.

Prophylaxe: Die Nützlichkeit einer allergenarmen Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft ist noch nicht eindeutig erwiesen. Ausschließliches Stillen in den ersten Lebensmonaten scheint die Entstehung der Allergie zu verzögern oder gar zu vermeiden und wird daher bei erblich vorbelasteten Säuglingen allgemein empfohlen.

Autor: KATALYSE Institut

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungssupplemente) werden als Lebensmittel aus Konzentraten von Nährstoffen oder anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer Wirkung definiert.

Nahrungsergänzungsmittel sind z.B. größere Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren und/oder Pflanzenauszügen, die in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden und dazu bestimmt sind, die Zufuhr dieser Stoffe im Rahmen der normalen Ernährung zu ergänzen.

Die meisten Vitamine und Mineralstoffe sind zwar lebensnotwenig, was jedoch nicht heißt, dass der Konsument umso gesünder ist, je mehr er davon aufnimmt. Im Gegenteil: eine Überversorgung kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Untersuchungen zeigen, dass bei Menschen, die sich ausgewogen ernähren und ausreichend Obst, Gemüse und Vollkornprodukte verzehren, sogar überdurchschnittlich mit Nährstoffen versorgt sind.

Eine unterhalb der Nährstoffempfehlung liegende Zufuhr bedeutet nicht, dass ein Mangel an der jeweiligen Substanz vorliegt. Die Empfehlungen sind bei den meisten Nährstoffen so hoch angegeben, dass für viele Personen auch eine niedrigere Zufuhr reicht, um den individuellen Bedarf zu decken.

Ein Nährstoffmangel in der Praxis ist eher selten zu finden. Trotzdem hat in den letzten zehn Jahren der Verbrauch von Nahrungsergänzungsmitteln sehr stark zugenommen. Inzwischen werden Nahrungsergänzungsmittel u.a. in Drogeriemärkten, Apotheken und Supermärkten angeboten. Die Werbung suggeriert vielfach, dass Nahrungsergänzungsmittel vor Krankheiten schützen und die Leistungsfähigkeit erhalten oder steigern. Das führt oft zu Rechtsstreitigkeiten, denn werbliche und krankheitsbezogene Aussagen sowie Wirkversprechen sind bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt. Sie erfüllen den Tatbestand der gesundheitsbezogenen Werbung. Am 24. Mai 2004 wurde die EU-Richtlinie 2002/46/EG vom 10. Juni 2002 über Nahrungsergänzungsmittel, in nationales Recht umgesetzt. In dieser Vorlage wird u.a. festgelegt, was Nahrungsergänzungsmittel sind und welche Inhaltsstoffe, Konzentrate von Nährstoffen und sonstige Stoffe, mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung.

Für die Nährstoffe Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente existieren spezifische Vorschriften, keine dagegen für die sonstigen Stoffe. Viele Verbraucher wissen nicht, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel sind und dadurch keiner Registrierungs- und Zulassungspflicht unterliegen. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist der Hersteller auf der Basis des LFGB verantwortlich.

Zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln ist lediglich eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweise müssen nicht vorhanden sein. Nahrungsergänzungsmittel können auch auf dem deutschen Markt angeboten werden, wenn sie nicht den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Vorraussetzung ist allerdings, dass sie in einem anderen Land der EU rechtmäßig in Verkehr sind und ein Antrag auf Allgemeinverfügung durch das Bundesministerium für Gesundheit nach Begutachtung durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) positiv beschrieben wurde.

Quellen:
SPEKTRUM: Lexikon der Ernährung
Bundesinstiut für Risikobewertung
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

Autor: KATALYSE Institut

Nickel-Cadmium-Akkumulatoren

N. sind eine besondere Form von Akkumulatoren.

Sie sind hauptsächlich in Bauformen normaler Primärzellen (Batterien) erhältlich. Die Kapazität von N. ist vergleichbar mit der von Zink-Kohle-Batterien und viermal geringer als die von Alkali-Mangan-Batterien. Ein N. hat eine etwa 20 Prozent geringere Spannung als vergleichbare Primärzellen, hält diese aber praktisch über die gesamte Entladezeit kostant, während bei anderen primärzellen die Spannung allmählich abfällt.

N. enthalten das gifte Cadmium und sind daher mit Iso-Symbol 70000/1135 gekennzeichnet. Sie müssen daher am Lebensende separat entsorgt werden. In einem optimalen Lade-/Entlade-Zyklus können sie bis zu 1.000mal wieder aufgeladen werden und verringern damit erheblich das Abfallvolumen und machen ein Recycling wegen der hohen Metallgehalte lohnenswert.

Da N. bei langer Lagerung Energie verlieren, ist ein Ersatz in elektrischen Geräten erst dann sinnvoll, wenn im Schnitt häufiger als alle drei Wochen ein Batteriewechsel (von Zink-Kohle-Batterien) nötig ist.

Autor: KATALYSE Institut

Netzverlust

In den Übertragungsleitungen (Stromnetzen) "verlorener" Strom.

Durch den Ohmschen Widerstand in den Übertragungsleitern werden diese erwärmt. Dies führt zu Netzverlusten/ Übertragungsverlusten.
Um die N. so gering wie möglich zu halten, wird eine hohe Spannung gewählt.
Die N. nehmen mit der Distanz der Übertragungsleiter zu. Dies ist ein großes Problem für Projekte, wie z.B. das Desertec-Projekt, da so der Energietransport aus der Wüste zu den Verbrauchern ineffizient ist (Problematik langer Wegstrecken).

Autor: KATALYSE Institut

Netzausbau

Im Zuge der Energiewende beschlossener Ausbau der Stromnetzinfrastruktur

Bis 2050 soll die Energieversorgung überwiegend durch erneuerbare Energien gewährleistet werden. Das Stromnetz in Deutschland ist allerdings für eine zentrale Energieversorgung durch einzelne Großkonzerne, die größtenteils auf fossile und nukleare Energiegewinnung setzten, ausgerichtet.

Durch den gewünschten Umbau, weg von fossiler und nuklearer Stromerzeugung hin zu regenerativer Energie, muss auch das Stromnetz erneuert, umgebaut und ausgebaut werden. Hierbei müssen verschiedene Probleme beachtet werden:

  • die stetigen und leistungsfähigen Stromerzeuger (Atom- und Kohlekraftwerke) fallen weg, daher muss der durch die erneuerbaren Energien gewonnene Strom diesen Wegfall ausgleichen und zu den Verbrauchern transportiert werden.
  • Die Versorgungssicherheit muss in ganz Deutschland gewährleistet sein, so dass z.B. aus Offshore-Anlagen produzierter Strom auch in den Süden Deutschlands gelangt. Kapazität und Leistungsfähigkeit des Stromnetzes sollen daher ausgebaut werden.
  • Das Übertragungsnetz muss an die Stromversorgung durch erneuerbare Energien (wetter- und naturabhängige Stromerzeugung, unsichere Versorgungskontinuität) angepasst werden. Da es vorkommen kann, dass lokal mehr Energie erzeugt als verbraucht wird, sollte diese überschüssige Energie gespeichert oder abtransportiert und an anderen Stellen eingespeist werden.

Autor: KATALYSE Institut