Nachhaltiger Fischfang

Der Nachhaltige Fischfang ist ein Gegenentwurf zur weitverbreiteten konventionellen Fischereiindustrie, die weltweit zur Überfischung führt. Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass in einem Umfang gefischt wird, der das Nachwachsen der Bestände nicht gefährdet.

Bei einem nachhaltigen Fischfang wird darauf geachtet, dass die Bestände nicht überfischt werden, sondern dass ihre volle Reproduktionsfähigkeit erhalten wird. Dabei wird die fischereiliche Sterblichkeit (Entnahme aus dem Bestand durch die Fischerei) berücksichtigt. Zusätzlich sollen nicht nur überfischte Fischarten durch ein Fangverbot vor dem Aussterben gerettet, sondern auch dezimierte vorsorglich durch niedrigere Fangquoten geschützt werden.

Überfischung:
Derzeit sind 80 % der Mittelmeerbestände und 47 % der Bestände im Atlantik überfischt (vgl. Europäische Kommission 2012b). Dies liegt u.a. daran, dass die gesetzlichen Fangquoten über den von den Wissenschaftlern empfohlenen Quoten liegen. Durchschnittlich sind die Fangqouten 40 Prozent höher als die durchschnittlichen wissenschaftlichen Empfehlungen (vgl. Carlson 2013). Infolge von Nachhaltigkeitsmaßnahmen konnten sich in den letzten Jahren einige Fischbestände wieder erholen. Trotzdem ist der Zustand des Ökosystems Meer äußerst kritisch.
Die Überfischung bereitet auch der Fischereiindustrie Sorgen: rückläufige Fangmengen durch die Überfischung und damit verbunden abnehmende Profite schaden Fischern und der Fischereiindustrie.

Die Überfischung konnte vor allem durch die Technologisierung der Fischerei eintreten. So wird seit der Industrialisierung der Fischerei immer mehr Fisch durch die steigende Fangeffizienz aus dem Meer geholt. Die Technologisierung führt zu immer größeren Fangschiffen mit effizienteren Fangmethoden, zu einer genaueren Ortung und Erschließung von Fischgründen (durch z.B. 3D-Sonargeräte), zu höheren Fangraten und zu einer potentiell längeren Lagerung des Fisches.
Die Zerstörung des Ökosystems Meer wird zudem auch durch die Verwendung von Grundschleppnetzen vorangetrieben, die den Meeresboden aufwühlen und zerstören und Vegetation und Tiere vernichten (vgl. Rydl et al. 2013). .

Ein großes Problem der Fischerei ist der Beifang (europaweit ca. 460.000 von insgesamt 1,9 Mil. Tonnen gefangenen Fisch pro Jahr). Zu kleine oder deformierte Individuen und Fischarten, für die die Quoten ausgeschöpft sind oder für die es gar keine Quoten gibt, sowie unerwünschter Fisch für die z.B. der betroffene Fischer keine Quote hat, werden als Beifang wieder zurück ins Meer geworfen. Dies liegt einerseits an dem Verbot diese Fische anzulanden, andererseits auch an dem Interesse der Fischer, möglichst gewinnbringenden Fisch zu verkaufen. Der über Bord geworfene Fisch wird nicht erfasst und gilt somit als nicht abgefischt. Durch den Beifang sinkt also die Bestandsproduktivität vieler Fischarten noch weiter. Eine Kontrolle der fischereilichen Sterblichkeit durch den Rückwurf gestaltet sich schwierig. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Beifang in den meisten Ländern nicht auf die Fangquote der Fischer angerechnet (Ausnahme ist z.B. Norwegen) wird.
Zudem verfangen sich auch andere Meerestiere, wie Wale, Delfine, Meeresschildkröten, Vögel, Robben, Rochen und Haie in den Netzen.

EU:
Die Europäische Union, bekannt für eine eher umweltschädliche Fischereipolitik, versucht angesichts der überfischten europäischen sowie globalen Fischbestände, hohen Beifangraten, rückläufigen Fangmengen, hohen Subventionen, Fischimporten und ihrer eigenen Flottenüberkapazität eine nachhaltige Fischereipolitik zu etablieren.

Deswegen plant die Europäische Kommission eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Durch diese Reform soll bei Entscheidungen des Fischereirats, der in der Vergangenheit vor allem kurzfristige politische und ökonomische Interessen im Blick hatte (vgl. Callum 2013:444), stärker das EU-Parlament und EU-Kommission eingebunden werden. Die neue Gemeinsame Fischereipolitik wird ab 2014 in Kraft treten (vgl. Europäisches Parlament 2013).

Einige Maßnahmen und Ziele sind folgende:

  • Lösung Beifang-/Rückwurfproblem: Ein Rückwurfverbot für alle fischereilich genutzten und regulierten Fischarten soll durchgesetzt werden, so dass die Fischer den Beifang mit an Land bringen müssen. Dadurch kann die Entnahme der einzelnen Fischarten besser registriert werden. Außerdem schafft dies Anreize Beifang zu vermeiden, da die Fischer Lagerplatz und Lagerplatzkosten durch eine geringere Beifangmenge reduzieren können. Es besteht die Hoffnung, dass ähnlich wie in Norwegen, die Fischer sich dann an technischen Innovationen, durch deren Einsatz man Beifang vermeiden kann, beteiligen und diese auf ihren Fischereiboten etablieren. Durch Fangnetze mit größeren Maschen oder durch Fluchtfenster in den Netzen können z.B. kleinere Individuen, die häufig als Beifang enden, flüchten. Zusätzlich hofft man, dass die Fischer den Bestand von kleineren Individuen und Jungtieren schonen, in dem sie z.B. in Gebieten mit hohem Jungfischaufkommen nicht fischen. Trotzdem muss das Rückfangverbot stark kontrolliert (Kameras, Fischereiaufseher) und geahndet werden. .
  • Nachhaltiges Bestandsmanagment: Ab 2015 dürfen keine Fanggqouten mehr beschlossen werden, die nicht nachhaltig sind. Deswegen soll auf Grundlage des „höchstmöglichen Dauerertrags“ (Maximum sustainable yield = MSY) gefischt werden, so dass nur die optimale Fangmenge (ohne Gefährdung der Fortpflanzungsfähigkeit) dem Meer entnommen wird und die Fischbestände auf dem höchstmöglichem langfristigen Ertragsniveau gehalten werden (vgl. Europäische Kommission 2013: 8). Dazu soll schrittweise die fischereiliche Sterblichkeit verringert werden, bis der höchstmögliche Dauerertrag (MSY) erreicht wird. So könnten sich stark dezimierte Arten erholen und die Entwicklung von größeren Individuen gefördert werden. Die Idee dahinter ist, dass nicht nur die Fischbestände und Arten, die als Beifänge ins Netz geraten, geschont werden, sondern auch durch eine größere Fangstabilität eine produktivere und zukunftssichere Fischereiwirtschaft bei den (stark) befischten Arten betrieben werden soll. Zudem wird die wissenschaftliche Datenlage (z.B. Analyse der langfristigen Entwicklungen in den Fangmengen und Fischbeständen) verbessert und in Zukunft in der Fischereipolitik eine größere Rolle spielen. Zum Schutz des Ökosystems Meer sollen die Nutzung umweltschädigender Fangtechniken, z.B. Grundschleppnetze, einschränkt werden. Auf dem Weg zur nachhaltigen Fischerei sollen folgende Instrumente helfen: Langfristige Managementpläne (z.B. zur Überwachung der fischereilichen Sterblichkeit), Einbinden der Mitgliedsstaaten, Berücksichtigung regionaler Begebenheiten und damit auch die Integration regionaler Beratung unter Berücksichtigung von Region spezifischen Traditionen und Know-How, die Unterstützung der handwerklichen Fischerei, die Bekämpfung der illegalen Fischerei sowie die Eingliederung in die Meeresumweltpolitik (vgl. Europäische Kommission 2012a). Auch die Einrichtung und Erweiterung von Meeresschutzgebieten, die besonders beim Erhalt der Bestände, der Arten und der Biodiversität hilft, soll vorangetrieben werden. 
  • Abbau der Flottenüberkapazität: Als Hauptgrund für die Überfischung gilt auch die große Fischereiflotte. Die EU versucht schon länger die Flottenkapazität zu verringern. Doch ohne nennenswerten Erfolg. Ein Grund für das Scheitern ist, dass die Fangeffizienz der Fangschiffe nicht wirklich bei den bisherigen Maßnahmen mit einbezogen wurde. Daher wird bei der GFP-Reform die Einführung der handelbaren Fangquoten/Fanganteile (ITQ = Individual Transferable Quote) vorgeschlagen. Diese werden von den Mitgliedstaaten, die eine Flottenübergrenze von der EU zugewiesen bekommen, an Fischer/Fischereiindustrie verteilt und können auch nur innerhalb des Mitgliedstaats verpachtet oder getauscht werden. Dadurch soll es für Fischer lukrativ werden, ihre Fanganteile zu verkaufen/zu verpachten. Dies wird wahrscheinlich aber im Ministerrat nicht durchsetzbar sein (vgl. Döring 2012). Bisher und wahrscheinlich auch weiterhin erfolgte bzw. erfolgt die Regulierung der Fischerei per Fangtage auf See. Diese Regulierung ist aber ineffizient, da die Fischer sowieso z.B. in bestimmten Jahreszeiten nicht fischen können oder trotz der begrenzten Fangtage zu viel Fisch aus dem Meer herausholen. Einen großen Beitrag zur Flottenüberkapazität hat die Subventionierung dazu gesteuert (De-Minimis Beitrag von 30.000 Euro ohne daran geknüpfte Bedingung, Befreiung von Kraftstoffsteuern, Unterstützung der Schiffsverschrottung bei einer gleichzeitigen Schiffsmodernisierung). Als Lösung könnte man Subventionen (finanziert aus dem EMFF, European Maritime and Fisheries Fund) von Nachhaltigkeitszielen abhängig machen (Selektivere Fanggeräte, wissenschaftliche Datenerhebung).

Die EU ist zudem in der Fernfischerei tätig. Weltweit fischt die EU-Fischereiflotte, indem Fangqouten in nicht-europäischen Fanggebieten gekauft werden, um die europäischen Flottenkapazität auszulasten. Zukünftig will die Europäische Kommission diese Fernfischerei einschränken. Auch sollen die Schiffe der EU-Flotte in anderen nicht-europäischen Fanggebieten den Richtlinien und Prinzipien der GFP folgen

Die nachhaltige Fischerei soll durch Datenerhebung (Wechselbeziehungen im Ökosystem, Reproduktionsbedingungen der Arten, Auswirkungen der Fischerei), wissenschaftlichen Gutachten, Kontrollen und entsprechenden Korrekturen des Fischereimanagements sichergestellt werden.

Kritik:

  • Für eine nachhaltige Fischerei sind klarere Bewirtschaftungsgrenzen der Fischbestände (Einhaltung der wissenschaftlichen Empfehlungen, einheitliche Regelung der nachhaltigen Bewirtschaftung, in der der Vorsorgeansatz berücksichtigt wird) erforderlich. Insbesondere durch die Ignoranz gegenüber den wissenschaftlichen Empfehlungen in der Vergangenheit (vgl. Salomon et al. 2012:42).
  • Es wird immer nur vom Erhalt des Fischbestands gesprochen. Ein
    Fischbestand ist aber nur gesund, wenn er eine natürliche Zusammensetzung ('gesunde' Größen- und Altersstruktur) besitzt. Dies berücksichtigt die GFP-Reform nicht, da eine solche Datenerhebung sich schwierig gestaltet und eine Fischereipolitik, die auf die Gesundheit der Bestände achtet, kaum umsetzbar ist.
  • Es wird z.T. kritisiert, dass die Maßnahme MYS als Zielwert zur Bestandserhaltung genommen wird, da durch die Wechselbeziehungen zwischen den Arten (Räuber-Beute-Beziehungen, Nahrungskonkurrenz), die Bestände nicht unbedingt das MSY-Niveau erreichen oder auf diesem Niveau bleiben können. Deswegen wird – auch von der EU-Kommission- vorgeschlagen, dass man die fischereiliche Sterblichkeit (dieser Wert wird nur durch die Fischerei beeinflusst), mit der MSY erreicht werden kann, als Zielwert nimmt.
  • Die Fangquoten müssen insgesamt niedriger sein, um den Vorsorgeprinzip gerecht zu werden (Sicherheitsabstand zur MYS).
  • Bereits überfischet Bestände erholen sich nicht, wenn sie nicht zuerst auf einen gesunden Bestand anwachsen können, so dass man ihr Fortbestehen gewährleisten kann. Dafür müssten die Fangmengen erst mal bis zu einem festgelegten Zeitpunkt abgesenkt werden, bis sich die Bestände erholt haben (vgl. WWF 2013).
  • Das Rückwurfverbot soll gestaffelt nach Fischart eingeführt werden. Der Grund für diese Regelung liegt an dem unterschiedlich hohen Aufwand für die technischen Veränderungen, die durchgeführt werden müssen. Allerdings wird es schwer, zu kontrollieren, welche Fischart als Beifang zurück ins Meer geworfen wird. Eine Staffelung nach Fischereien wäre hier einfacher zu kontrollieren.
  • Forderungen eines Rückwurfverbotes für alle Fischarten.
  • Beim Rückwurfverbot gibt es einige Außnahmen, so z.B. erlaubt eine Ausnahmeregelung  bis zu 5% der jährlichen Fangmenge der fangbeschränkten Arten genauso wie alle Arten ohne Fangbeschränkung über Bord zu werden. Diese Ausnahmen erschweren die Kontrolle des Rückwurfverbots.
  • Man schafft für die Fischer falsche Anreize, wenn man ihnen z.B. mehr Fangtage zuspricht, wenn sie Netze mit kleinere Maschen verwenden. Diese Anreize müssen abgeschafft werden.
  • Die von der EU vorgeschlagenen Flottenobergrenzen der Mitgliedstaaten entsprechen dem heutigen Stand und ziehen somit keine Verringerung der Flotte nach sich. Insgesamt wird der Erfolg der handelbaren Fangquoten angezweifelt. (vgl. Salomon et al. 2012:41)
  • Es wird gefordert, dass während und nach der Reform eine öffentliche Debatte in der Gesellschaft angestoßen werden soll.

Insgesamt aber sehen Experten und Umweltschutzverbände die Pläne der EU zur nachhaltigen Fischereipolitik positiv, mahnen allerdings auch, dass die Pläne konsequent umgesetzt werden müssen, um ein Erfolg für das Ökosystem Meer herbeizuführen.

@Umweltlexikon?! Fischerei, Fisch und Fischereiprodukte,
Fischbestand, Thunfisch, Fischsterben,

Lit.:

  • Carlson, Björn, BalticSea2020 (2013): EU-Fischereipolitik: Diese Reform kann Fische und Fischer retten. [Stand: 28.03.2013].
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2013): Fischeries and Aquaculture in Europe. 2013, Nr. 60.
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2012a): Häufig gestellte Fragen. [Stand: 28.03.2013]. 
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (2012b): Hintergrund.[Stand: 28.03.2013]. 
  • Europäische Parlament (2013): Reform der EU-Fischereipolitik: Parlament fordert Ende der Überfischung. [Stand: 05.06.2013]. 
  • Döring, Ralf (2012): Die Reformformschläge zur EU-Fischereipolitik sind besser als ihr Ruf. In: GAiA, 2012, Nr. 3, S.173-176. 
  • Roberts, Callum (2013): Der Mensch und das Meer. München: Deutsche Verlags-Anstalt.
  • Rydl, Vladimir / Reichert, Inka - Planet Wissen (2013): Überfischung der Meere. [Stand: 28.03.2013].
  • Salomon, Markus / Budde, Johanna (2012): Eine nachhaltige Fischereipolitik für Europas Ruf. In: GAiA, 2012, Nr. 1, S.38-42. 
  • WWF (2013): Grobmaschige Fischereireform. [Stand: 04.06.2013].

Autor: KATALYSE Institut

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