Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungssupplemente) werden als Lebensmittel aus Konzentraten von Nährstoffen oder anderen Substanzen mit ernährungsphysiologischer Wirkung definiert.

Nahrungsergänzungsmittel sind z.B. größere Mengen an Vitaminen, Mineralstoffen, Aminosäuren und/oder Pflanzenauszügen, die in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden und dazu bestimmt sind, die Zufuhr dieser Stoffe im Rahmen der normalen Ernährung zu ergänzen.

Die meisten Vitamine und Mineralstoffe sind zwar lebensnotwenig, was jedoch nicht heißt, dass der Konsument umso gesünder ist, je mehr er davon aufnimmt. Im Gegenteil: eine Überversorgung kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Untersuchungen zeigen, dass bei Menschen, die sich ausgewogen ernähren und ausreichend Obst, Gemüse und Vollkornprodukte verzehren, sogar überdurchschnittlich mit Nährstoffen versorgt sind.

Eine unterhalb der Nährstoffempfehlung liegende Zufuhr bedeutet nicht, dass ein Mangel an der jeweiligen Substanz vorliegt. Die Empfehlungen sind bei den meisten Nährstoffen so hoch angegeben, dass für viele Personen auch eine niedrigere Zufuhr reicht, um den individuellen Bedarf zu decken.

Ein Nährstoffmangel in der Praxis ist eher selten zu finden. Trotzdem hat in den letzten zehn Jahren der Verbrauch von Nahrungsergänzungsmitteln sehr stark zugenommen. Inzwischen werden Nahrungsergänzungsmittel u.a. in Drogeriemärkten, Apotheken und Supermärkten angeboten. Die Werbung suggeriert vielfach, dass Nahrungsergänzungsmittel vor Krankheiten schützen und die Leistungsfähigkeit erhalten oder steigern. Das führt oft zu Rechtsstreitigkeiten, denn werbliche und krankheitsbezogene Aussagen sowie Wirkversprechen sind bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt. Sie erfüllen den Tatbestand der gesundheitsbezogenen Werbung. Am 24. Mai 2004 wurde die EU-Richtlinie 2002/46/EG vom 10. Juni 2002 über Nahrungsergänzungsmittel, in nationales Recht umgesetzt. In dieser Vorlage wird u.a. festgelegt, was Nahrungsergänzungsmittel sind und welche Inhaltsstoffe, Konzentrate von Nährstoffen und sonstige Stoffe, mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung.

Für die Nährstoffe Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente existieren spezifische Vorschriften, keine dagegen für die sonstigen Stoffe. Viele Verbraucher wissen nicht, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel sind und dadurch keiner Registrierungs- und Zulassungspflicht unterliegen. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist der Hersteller auf der Basis des LFGB verantwortlich.

Zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln ist lediglich eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweise müssen nicht vorhanden sein. Nahrungsergänzungsmittel können auch auf dem deutschen Markt angeboten werden, wenn sie nicht den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Vorraussetzung ist allerdings, dass sie in einem anderen Land der EU rechtmäßig in Verkehr sind und ein Antrag auf Allgemeinverfügung durch das Bundesministerium für Gesundheit nach Begutachtung durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) positiv beschrieben wurde.

Quellen:
SPEKTRUM: Lexikon der Ernährung
Bundesinstiut für Risikobewertung
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Ernährung, Gesundheit, N, N - S.