Im November 2001 wurde die Nutztierhaltungs-Verordung in Kraft gesetzt und alle Vorschriften über das Halten von Nutztieren systematisch zusammengeführt.
Damit haben sich die Vorschriften für die Nutztierhaltung verbessert, denn seither müssen Nutztierhalter über die Haltung ihrer Tiere Buch z.B. über die medizinischen Behandlungen und ihre Bestände führen.
Für die Kälberhaltung gelten nun ganz konkret schärfere Regeln: Dem Saugbedürfnis der Kälber ist ausreichend Rechnung zu tragen, im Stall muss ein weicher Liegebereich vorhanden sein und dem Kalb muss spätestens vom achten Lebenstag an Rauhfutter oder sonstiges angeboten werden.
Weitere Tierarten (wie Legehennen, Schweine usw.) sollen schon bald folgen und in die Tierhaltungsverordnung aufgenommen werden.
Autor: KATALYSE Institut